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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-07-21 · N° 30. (21.7.1880) · p. Seite 260

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 30. (21.7.1880)
Date
1880-07-21
Page
Seite 260 (sequence 4)
Language
German
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— 260 — daß wir, insbesondere mit Rücksicht auf die geringe Anzahl von israelitischen Lehrerstellen im Großherzogthume, uns nicht entschließen können, die erbetene Zulaffung von israelitischen Seminaristen beim Seminar zu Eisenach,- unter gleichzeitiger Einrichtung vom besonderem, durch den Großherzogl. Landrabbiner zu erthestenden Religionsunterrichte zu gestatten; vielmehr scheint uns durch Unterstützung israelitischer Seminaristen behufs ihrer Ausbildung auf einem auswärtigen Seminare für das nächste Bedürfniß in hinlänglicher Weise Sorge getragen zu sein. Sollten sich aber israelitische Lehraspiranten, welche auf privatem Wege eine genügende Vorbildung erlangt haben, zu der alljährlich stattfindenden Abiturientenprüfung beim Lehrerseminar zu Eisenach anmelden, so würden wir kein Bedenken tragen, den Großherzogl. Landrabbiner behufs Abnahme der Prüfung in israelitischer Religion als außerordentliches Mitglied der Prüfungscommiffwn für einen solchen Fall zuzuziehen. Weimar, den 13. Juni 1880. Großherzogl. Sächsisches Staatsministerium, Departement des * Großberzogl. Hauses und des Cultus. Stichling. An das Großh. Landrabbinat zu Stadt-Lengsfeld Herr L.-Rabb. vr. K. theilte diese Ministerial-Verfügung den israelitischen Cultusvorständen mit der Erklärung mit, „daß er gern jedem israelitischen Knaben, der sich zum Lehramte vorbereiten will, soweit thunlich mit Rath, That und Unterricht zur Seite stehen wird. Sollten sich in der Gemeinde Knaben finden, die bereit sind, für das Lehreramt sich auszubilden, so mögen sie, bezügl. ihre Eltern und Erzieher, durch Vermittelung des Lehrers oder Cultusvorstandes dem Landrabbiner Mittheilung machen. Es könnte dann mit Anfang des nächsten Schuljahres ein geordneter Unterrichtscursus begonnen oder für die Unterbringung in einer geeigneten Anstalt rechtzeitig Sorge getragen werden. Diejenigen Knaben, welche den Unterricht bei dem Großh. Landrabbiner erhalten wollen, haben Schulzeugniß, Impf- und Geburtsattest einzusenden und für Wohnung und Wäsche, sowie Schulbücher selbst zu sorgen. Der Unterricht wird unentgeltlich ertheilt und Freitische werden vor der Hand leicht zu verschaffen sein. Ueber die Zulaffung zu dem vom Landrabbiner eingerichteten Unterricht entscheidet eine vorherige Prüfung in allen Unterrichtsgegenständen der Elementarschule, deren Ziel der Prüfling erreicht haben muß. Im Hebräischen insbesondere muß der Prüfling die Thora und das gewöhnliche Gebetbuch übersetzen können, mit der regelmäßigen Conjugation, sowie mit den Elementen der Grammatik vertraut sein und die biblische Geschichte zu erzählen wissen. Die Dauer der Unterrichtszeit ist Zjährig und das Ziel die Befähigung zum Eintritt in ein Lehrerseminar. Demgemäß sind etwaige Meldungen der Gesuche um Vermittelung einer Aufnahme in eine auswärtige Unterrichtsanstalt bis zum 1. October d. I. einzureichen. Lengsfeld, am 25. Juni 1880. Großherzogl. S. Landrabbinat." Aus dem Regierungsbezirke Cassel. (Or. Corr.) Das mir öfters zur Hand kommende „Stuttgurter Evangelische Sonnlagsblatt" bringt neben dem der Erbauung gewidmeten Theile auch einen politischen: „Zur Weltlage." In diesem wird mit seltenen Ansnahmen allwöchentlich auch dem Haffe gegen Juden und Judenthum freier Spielraum gelassen. In der Nr 14 d. I. war erzählt: In der A l b habe ein reicher Bauernsohn vor etwa 10 Jahren von einem Israeliten nach und nach 4—500 Gulden geborgt und jetzt, da er das väterliche Gut selbst übernommen habe, sei diese Summe auf eine solche von 8600 Gulden angewachsen u. s. w. — Ich hielt dies denn doch etwas zu stark und wandte mich brieflich an den Redakteur des genannten Blattes, den penstonirten Pfarrer Held in Stuttgart, und schrieb ihm u. A. Folgendes: „Einige Stellen in Nr. 14 Ihres „SonntagsblatteS" kann ich nicht ohne Entgegnung lassen, und zwar diejenigen, die sich auf meine Glaubensgenoffen, die Israeliten, beziehen. Sie heben (S. 11) ganz besonders hervor: „von einem Israeliten". Warum sagen Sie nicht: „von einem Wucherer"? Oder meinen Sie, Judenthum und Wucherthum sei identisch. Eine solche Ansicht sollte man am allerwenigsten von einem Geistlichen erwarten, deffen Blatt noch obenein die Friedenstaube mit dem Oelzweige an der Spitze trägt. Ich bin der Ansicht, daß ein „reicher" Bauernsohn gar kein Geld zu borgen braucht, ja nicht einmal darf. Tüut er es doch, dann thut er es hinter dem Rücken des Vaters, ist also ein unordentlicher Mensch, der ganz geeignet ist, auch ohne Wucherer sein Hab und Gut durchzubringen. Ich kann darum nicht glauben, daß es bei dem Borgen von 4—500 fl. geblieben ist, den die muß ein „reicher" Bauer schon bezahlen können, ohne in die Hände von Wucherern zu fallen. Aber legen Sie einmal Hand auf's Herz und fragen Sie sich, ob es nicht auch unter ihren Glaubensgenoffen genug der Wucherer gibt.Ich könnte Ihnen Beispiele bringen, gegen welche die in der gerügten Stelle enthaltene Thatsache weit zurücksteht. In der Nähe von hier ist es vorgekommen, daß z. B. ein „Christ" von seiner eigenen Schwester bei der Staatsanwaltschaft wegen Wuchers (ausgeübt gegen eben diese Schwester) angeklagt worden ist. Der Mann besitzt ein colossales Vermögen, das er zum großen Theil durch Wucher erworben hat. Fasten Sie es auch nicht als eine Beleidigung auf, wenn ich Sie auf die ganz und gar nicht selten vorkommenden Fälle von Veruntreuung von Kirchenkaffengeldern seitens Ihrer Amtsbrüder aufmerksam mache, welchem Verbrechen doch selten einer, vielleicht gar keiner Ihrer israel. „Amtsbrüder" angeklagt wird. Sie und die sämmtttchen antijüdischen Literaten sollten darum erst einmal den Balken aus dem Auge Ihrer Glaubensgenoffen entfernen und dann erst nach dem Splitter im Auge Andersgläubiger sehen.. Auf S. 111 desselben Blattes schreiben Sie: „An den deutschen Universitäten sind nun schon 70 jüdische Profefforen angestellt. In Berlin mußte eine juristische Vorlesung von Samstag auf den Sonntag verlegt werden, weil 14 Zuhörer Juden und nur zwei Christen wären. Die Wahrheit des ersten Satzes bezweifle ich stark. Die Zahl der orde n tl. Profefforen jüdischen Glaubens an deutsche^ Universitäten beläuft sich meines Wlffens höchstens auf 12. Aber angenommen, die von Ihnen angegebene Zahl treffe zu, so finde ich darin doch so wenig ein dem Juoen als auch dem Deutschen unwürdiges Verhältniß. Die Juden haben so viele Jahre hindurch unter nichljüdischen Profefforen studirt, warum sollten die Berufenen unter ihnen nun nicht auch Nichljuden unterrichten dürfen, zumal die Gelehrten jüdischen Glaubens bei deutschen Profefforen deutsch denken und fühlen gelernt haben. Würde es Ihnen nicht einerlei sein, von einem christl. oder von einem jüd. Arzte das Leben gerettet zu sehen? Mehr noch bestreite ich den zweiten Theil .... Das wissen Sie selbst, daß eine solche Anordnung in Preußen zu den Unmöglichkeiten gehört. Außerdem spielen auch Sie mit der alten schon so. oft widerlegten Phrase von der „jüdischen Presse." Nehmen wir * einmal die „Frankfurter Ztg.", die mit zu den größten und einflußreichsten dieser Blätter gehört und deren Besitzer „der Jude" Sonnemann ist. Die beoeutendsten Redakteure dieser Zeitung sind' ein ehemaliger evangelischer Lehrer in der Provinz Preußen, ein Katholik und neuerdings ein Sohn des renitenten Pfarrers aus der Provinz Heffen-Naffau, der bei seinen Lebzeiten auch ein Sonntagsblatt herausgegeben hat. Wenn das bei der anerkannt größten dieser Zeitungen so ist, so bleibt die betr. Behauptung in Ihrem Blatte ganz und gar Phrase u. s. w." Dieser Brief scheint nicht ohne Wirkung auf die weitere Haltung des Bl. geblieben zu sein. (Schluß folgt.) Allsbach (Baiern). Der am 1. Mai verstorbene Pariser Cantor Samuel Naumbourg war im Jahre 1816 in dem nicht weit von hier gelegenen Dörfchen Dennelohe geboren; er kam als neunjähriger Knabe zu seinem Onkel, Simsou Naumburg, Chasan in HainSfarth, im RieS. Seine musikalische Befähigung zeigte sich schon in frühester Jugend und er.

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