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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-07-21 · N° 30. (21.7.1880) · p. Seite 259

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 30. (21.7.1880)
Date
1880-07-21
Page
Seite 259 (sequence 3)
Language
German
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259 — werben, so möchte ich durch Sie die einzelnen Verwaltungen ernstlich bitten, keine Abänderung, auck wenn sie von uns gebilligt ist, einzuführen, ohne daß sie durch eine große Majorität der Mitglieder, besonders derer gebilligt worden ist, welche regelmäßig die Gottesdienste besuchen, bei den"n einige der eingeführten Modiftcation angewendet werden sollen. Ich gestatte mir nun meine Entscheidungen über die Vorschläge der Conferenz in der Ordnung darzulegen, in * welcher jene mir vorgelegt worden sind: Classe I. 1) In den Synagogen, in welchen das Kaddisch von allen Leidtragenden zugleich gesagt wird, soll die Anzahl der der Kaddischim vor Beginn des regelmäßigen Gottesdienstes auf einen beschränkt werden, welcher nach dem 8etür hakowaud gesagt werden soll. 2) Das Kaddisch soll zugleich von allen in der Synagoge anwesenden Awelim gesagt werden, vorausgesetzt, daß der Vorbeter die Recitation in der Weise leitet, daß die Gemeindemitglieder die Responsen sagen können. Die an Wochentagen vor Wiederholung der Schemoneh esreh recitirten Kaddisch und Borchu sollen nur von einem Owel gesagt werden. 3) Wenn mehr als eine Thora ausgehoben wird, so muß in den Synagogen, in welchen minn J1XT1 gesungen wird, der Ebor dieses wie die folgenden Verse nur einmal singen. Aber die Hagbohoh und die Recitation von Wesaus hathauroh durch die Gemeinde, muß mit Beziehung auf jede einzelne 86ik6r-tiiauroli stattfinden. 4) Wenn Jemand zur Vorlesung der Thora gerufen wird und wenn ein Name in Verbindung mit einer Spende genannt wird, so kann der Zuname nach dem hebräischen Vornamen (d. h. nach den hebräischen Namen der Person und ihres Vaters) angewendet werden. 5) Ich stimme ganz und gar mit der Conferenz darin überein, daß ich es für nicht wünschenswerth halte, die Verkündigung freiwilliger Gaben in die Gesetzesvorlesung einzuschieben und würde mich sehr freuen, wenn Mittel zur Beseitigung dieses Brauches vorgesehen würden. Da die Delegirten nicht in der Lage waren, solche Vorschläge zu machen, so habe ich in Uebereinäimmung mit deren Wunsche Formulare von Mischebeirach für alle verschiedenen möglichen Gelegenheiten vorbereitet, damit sie an die Stelle der jetzigen Formen treten können?) 6) Ich habe an Stelle der bis jetzt gebräuchlichen Form der La8korob eine andere vorbereitet. 7) Jede Haskoroh soll unmittelbar nach der Vorlesung der für den Naktir bestimmten Thorastelle erfolgen. Es ist nicht zu wünschen, daß eine üa8korob zwischen die Vorlesungen der einzelnen Thoraabschnitte eingeschaltet werde. 8) Bei denPismaunim und den Piutim, ivwie bei den mit anfangenden Stücken und bei Hoaucheis sollen nur die näher bezeichneten Stellen von der Gemeinde gesagt werden. (Schluß folgt.) Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Magdeburg, 15 Juli. Die „Magd. Zeitung" setzt in anerkennenswerlher Weise ihren Kampf gegen Stöcker in energischer Weise fort. Sie schreibt in ihrer gestrigen Nr. das folgende vernichtende Urtheil über das Gebühren dieses Mannes: Es ist in hohem Maße erfreulich, daß dem Hofprediger Stöcker aus Anlaß seiner demagogischen Wühlereien von zuständiger kirchlicher Seile die Wahrheit gesagt ist. Die Verurtheilung seiner bisherigen Thätigkeit ist eine absolute und hoffentlich *) In sehr vielen, selbst orthodoxen Gemeinden sind die störenven Mi-scheberach mit obligater Spendenverkündigung w ä h r end der Thora- Vorlesung gänzlich abgeschasst. Um die Wohlthätigkeitskafsen jedoch nicht zu schädigen, ist ein Spendenbuch angelegt, das im Laufe der Woche denen, die am Sabbath oder Festtag zur Thora ausgerufen worden, vor- Kelegt wird Wahres Wohlthun sei still nicht ruhmredig; am allersamigsten darf das Gotteshaus solcher Prahlerei Vorschub leisten. (Sid.) wirksame; der „zweite Luther," wie er sich nennen ließ, weiß jetzt, wie man über ihn und seine „Schwarmgeister" denkt. Nachdem Herr Stöcker gegen die Mahnungen des Oberkirchenraths taub geblieben ist, macht vielleicht das jüngste Verbiet einen Eindruck aus ihn. das um so mehr besagen will, als es von Leuten ausgeht, die ihm kirchlich ziemlich nahe stehen. Es will aber Niemand ein wüstes Toben leiden, das einzig und allein sociale Unzufriedenheit hervorruft. Oder wäre irgend welche positive Leistung des Herrn Stöcker zu verzeichnen? Blos Phrasen hat er gemacht, blos der Haß gegen die bestehenden Staatsinstitutionen ist genährt worden, blos zu falschen Vorstellungen über die christliche H»ilslehre sind Tausende verleitet worden. Das ist der Segen der Slöcker'schen Demagogie. Weil die Polizei nicht in der Lage war (oho! R), dem Unfuge zu wehren, sahen es christliche Männer als ihce Pflicht an, sich gegen die Profanirung des göttlichen Wortes auszusprechen und der weiteren Verlästerung des Heiligen zu wehren. Wir werden, wenn das christlich sociale Treiben andauern sollte, dem Gespött der ganzen Welt verfallen und den Verdacht auf uns laden, als habe der demagogische Hokuspokus auf dem sittlichen Boden unseres Volkslebens irgend welchen Spielraum für sich gewonnen. So gewiß dies nicht der Fall ist, so ernstlich wird dahin zu streben sein, daß die Stöckersche Partei der christlichen Socialisten rasch „verdufte." (Es war bei Gelegenheit der Eisenacher Conferenz der evangelischen Kirchenregiecungen, wo über Slöckers Agitationen von den ihre Verantwortlichkeit empfindenden und ernst nehmenden Vertretern der evangelischen Kirchenregierungen, kaum Einer ausgenommen, sehr herbe Urtheile laut geworden sind. Die „Deutsch evangel. Blätter" berichten von einem dieser Gutachten eines bedeutenden Geistlichen, das zu dem für die Todt-Slöcker'schen Bestrebungen allerdings nicht eben empfehlenden Resultate kommt, daß Synoden, welche sich das Programm der christlich-socialen Arbeiterpartei aneigneten, „den Boden des evangelischen Christenthums verlaffen und sich auf den Boden der Schwarmgeister stellen.") Coblenz, 14. Juli. (Or.'Corr) Nachdem die allerhöchste Genehmigung der „Alberti Stiftung" ertheilt worden ist, zögere ich nicht. Ihnen Näheres über dieselbe mitzutheilen. Das Grundcapital derselben bildet eine Hypothek von 10000 Mark, die mit 50°jQ verzinst wird. Die Verwaltung wird von dem Vorstande der isr. Gemeinde Codlenz, dem Rabbmer und einem Mitgliede der Familie des Stifters, das der isr. Gemeinde hier angehört, gebildet. Hoffentlich wird es dem edlen Stifter, Herrn A. Alderti, Mitglied des Gemeindevorstandes, der im nächsten Monat seinen 80. Geburtstag feiert, noch recht lange vergönnt sein, an der Verwaltung theilzunehmen. Zweck der Stiftung, deren Zinsenertrag mit a/8 der Stadlgemeinde Coblenz für Einwohner christlichen Bekenntniffes, */, der Stadtgemeinde Ehrenbreitstein für Einwohner ohne Unterschied der Confeffion, a/& der isr. Gemeinde Coblenz für ihre Mitglieder alljährlich am 11. November übergeben wird, ist Unterstützung von Kindern armer, braven Eltern zum Erlernen eines Handwerkes oder zum Besuche Hörer Lehrj anstalten. (Das Mindestmaß jeder Unterstützung ist 50 Mark.) Geschenke und Ersparniffe kommen dem Theile der Stiftung zu Gute, für welchen und von welchem sie gemacht worden sind. Hoffentlich wird das segensreiche Wirken solch echten Wohlthuns Andere zu gleichem Thun anspornen und der wahrhaft jüdischen Auffaffung, daß Milde und Menschenliebe keine confeffionelle Schranke kennt, weitere Verbreitung (hierorts) verschaffen. Aus dem Großherzogthum Sachsen. Unser Landrabbiner Herr I)r. Krön er, unermüolich tyäliz für Verbreitung von Thora und ächt jüd. Wissenschaft bei Groß und Klein, bemühte sich auch um die jüd. Ausbildung israel. Seminaristen. Die diesbezügliche Corresp. ist mittheilenswerth. Der Minister schreibt: „Auf die- Eingabe des Großherzoglichen Landrabbinats vom 12./24. Januar d. I., betreffend die Ausbildung von ' Knaben zum israelitischen Lehramte, eröffnen wir demselben,

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