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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-07-14 · N° 29. (14.7.1880) · p. Seite 253

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 29. (14.7.1880)
Date
1880-07-14
Page
Seite 253 (sequence 5)
Language
German
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hohen Festtagen ist der Beamte der alleinige Vorbeter, statt ihm nun dafür eine besondere Aufmerksamkeit zu erweisen, läßt sich die Gemeinde für den Platz, den die Frau des Beamten an diesen Tagen in der Synagoge einnimmt, noch exira bezahlen. An der Spitze dieser ehrenwerthen Gemeinde stebt der Mützenmacher H. Vielleicht tragen diese Zeilen zu einer Besserung dieser traurigen Zustände bei. Spanien. Madrid. Die von den Vertretern der Mächte abgeschlossene Marokko-Convention. welche Unterschriften von 11 Bevollmächtigten trägt, enthält 18 Paragraphen, deren wesentlicher Inhalt nachstehend angegeben ist: Der 1. handelt von der Art und Weise der Erlangung des Schutzrechts; der 2. gewährt auswärtigen Vertretern in Marokko Freiheit der Wahl in Bezug auf Dolmetsche und Bedienteste; der 3. beschränkt die Zahl der Dolmetsche, Soldaten und Diener, die von auswärtigen Consuln und Vizeeonsuln engagirt werden und die keine Steuern zu zahlen haben; der 4. stipulirt, daß wenn eine fremde Regierung einen maurischen Unterthanen zu ihrem Konsul ernennt, derselbe und dessen Familie respektirt werden wird und keine' Steuern zu entrichten braucht; der 5 verfügt, daß fremde Vertreter, Staatsbeamten oder Soldaten von Marokko keinen Schutz gewähren sollen, und daß das Schutzrecht nicht Personen gewährt wirv, gegen welche Anklagen vor den Gerichtshöfen schweben; der 6 dehnt den Schutz auf sämmtliche Mitglieder der geschützten Familien aus, erklärt aber, daß der Schutz nicht erblich ist; die §§ 7 uno 8 legen den fremden Vertretern die Verpflichtung auf, den Behörden eine Liste der unter ihrem Schutze stehenden Personen zu liefern; § 9 verfügt, daß die Dienstboten ausländischer Unterthanen nicht Schutz genießen; § 11 handelt von den Eigenthumsrechten; tztz 12 und 13 verfügen, daß ausländische Unterthanen die landwirthschaftlichen Steuern und Oktroizölle entrichten; § 14 stipulirt, daß beschützte maurische Unterthanen mit einem Dokument versehen werden, in welchem ihre Berechtigung auf Schutz dargethan wird; § 15 handelt von der ausländischen Naturalisation von Mauern und fixirt die Zeit für die Erwerbung und Verwirkung der Naturalisation; § 16 beschränkt die Zahl der von jeder fremden Macht zu beschützenden Personen; §§ 17 und 18 zufolge genießen sämmtliche in der Konferenz repräsentirte Länder die Vortheile der meistbegünstigten Nation-Klausel. England. London. Die Sorge um die Zukunft der Maroccanischen Juden beschäftigt die Gemüther der edleren Israeliten in hohem Maaße und man versucht, was Israel eben nur versuchen kann. Seit Juda vor Joseph in Egypten stand, hat Israel gelernt, seine Prozesse mit Bitten bei den Menschen und Gebeten vor Gott zu führen. So ging auch hier eine Deputation der Anglo-Jewish-Assocation und des Board of Deputies zu Earl Granville, um bei ihm Schutz für die Raroccanischen Juden zu erbitten. Schön, klar und eindringlich redete man zu chm, man berief sich auf Gesetze und Menschenrechte, auf Englands internationale Stellung und das Wohl seiner Bürger. Doch — der Diplomat gab eine diplomaiische Antwort. Der Schutz der Consulate sei mißbraucht worden, außerdem sei der Vertreter Englands nicht für Aufrechlhaltung dieses Schutzes, er könne hierin weniger von Einfluß fein, doch werde man bemüht sein, nach Kräften die Israeliten zu schützen. So sprach er am 18. Mai. Am 28. Mai entsetzte von Neuem die Kunde eines Mordes, der an einem maroccanischen Juden ausgeübt worden fei. Gut ist es, daß Frankreich, Italien und besonders Oesterreich hier einen andern Standpunkt einnehmen. Vielleicht gelingt es dennoch den europäischen Staaten, die Macht ihrer so hohen Kultur dem wilden Marocco zu zeigen und den Beweis zu liefern, daß man es mit der Sicherheit des Menschenleben und der Existenz ernst nehme. Es würde den Ruhm Europas mehr erhöhen, wenn Tausende von Wehrlosen geschützt würden, als wenn Schlachten geschlagen und Länder annectirt werden. Palästina zu heben, ist noch immer der Plan des Mr. Lawrence Oliphant. Obwohl er beim Sultan mit seiner Colonisationsidee keinen Erfolg gehabt hat, so gibt er seinen Plan doch nicht auf und träumt von merkantilem Gewinn, den die Ausführung seiner Pläne allseitig bringen werde. Es ist wohl anzunehmen, daß die allmähliche Auflösung des Türkenreiches und sein Zurückweichen auch die Palästinafrage zu einer politischen Lösung bringen wird. Daß Palästina bei geordneten Zuständen wohl in die Concurrenz aller Culturländer wie ehedem eintreten könne, glauben auch die neuen Kundschafter, welche mit Liebe und Muth das Land geprüft haben. Daß auch der merkantile Standpunkt für die Förderung der Colonisation förderlich werden kann, ist gewiß richtig, hat doch der gewinnsüchtige Handel schon oft den Pionnier der Kultur gemacht, der die G üter sucht und das Gute bringt. Eine recht erfreuliche Mittheilung ist die, daß der berühmte Mathematiker Prof. S y l v e st e r von der Oxforder Universttät zum Doctor of civil law ernannt worden ist. Diese Ehre ist für den Herrn Professor um sö größer, als er sie nicht mit der Untreue gegen das Judenthum erkauft hat, sondern ein treuer Bekenner desselben geblieben ist und jede Ehre ausschlug, die ihn mit der Bedingung angeboren wurde, daß er feine Religion vergesse. Möge der wackere Gelehrte immer höher steigen in feinem Ruhme. — Das Interesse für jüdische Wissenschaft wird hier immer reger, die Meetings for the study of h. lit. finden vielen Zuspruch, die Society of H. L , welche seit 10 Jahren besteht, gibt jetzt eine englische Uebersetzung des More Nebuchim heraus; die Klassen, welche Rev. Green im Bethhamidrasch eingerichtet hat, sind im blühenden Zustande und erweitern sich. — Das meiste Interesse nimmt aber momentan die amtliche Erklärung des ehrwürdigen Oberrabbiners Dr. N. Adler über die gottesdienstlichen Aenderungen in Anspruch. Sie mag hier in extenso folgen, weil sie ein hochinteressantes Document in unserer modernen religionsgeschichtlichen Entwickelung ist, ein Document, das uns ein Bild eines ruhigen, besonnenen, unterrichteten, aber auch weisen und friedliebenden Synagogenleiters entwirft. Die Centralisation und amtliche Ordnung aller synagogalen Angelegenheiten hat sich hier trefflich bewährt. Wohl den englischen Juden, daß sie in so friedlicher Weise ihre religiösen Angelegenheiten ordnen können. Hätte die Judenheit Deutschlands gleichen religiösen Sinn, gleiche Einigkeit, denn wäre ihm der Kampf erspart worden, welcher den Fanatismus von rechts und' links großgezogen hat. Der deutsche Jude glaubt gar nicht, daß Juden sich fügen und unter einem jüdischen Oberhaupts geeint ihre Angelegenheiten ordnen könnten; der englische Jude weiß bei aller Freiheit der Discussion doch auch die Einheit zu bewahren. Hier sieht man, wie groß der Einfluß — nicht des Judenthums auf die Staaten, sondern der Staaten auf das Judenthum ist. Denn der deutsche Jude ist als Deutscher, nicht als Jude so spaltungssüchtig, der englische Jude ist als Engländer so redefrei und doch so ehrerbietig. Die politischen Geschicke der Völker haben großen Einfluß auf die geistigen Formen, die sich in ihnen entwickeln, und so ist auch die Form des jüdischen Religionslebens von einer höheren Gewalt abhängig. (Wir werden die Erklärung des Herrn Oberrabbiners nächstens folgen lassen. Red.) Vermischte und neueste Nachrichten. Breslau. Die vom hiesigen Obercantor M. Deutsch herausgegebenen, .,Breslauer Synagogen-Gesänge" sind soeben bei Breitkopf und Härtel in Leipzig (Preis geb. 20 Mark.) in schöner Ausstattung erschienen und den Cantoren bestens zu empfehlen. Wir werden im „Literaturbl." des Näheren auf dieses bedeutende liturgische Werk zurückkommen. 0. Erfurt, 8 Juli. Die Annonce in vor. Nr., durch welche der Verleger von Henne-Am Rhyn's, „Culturgeschichte der Juden" dieses Buch in jüd. Zeitungen anpreisen läßt, veranlaßt mich, die Leser dieses Bl. darauf aufmerksam zu machen, daß dieses Buch voll der gemeinsten Ausfälle gegen Juden und Judenthum, und somit eins der ärgsten Rlschusbücher ist, die in letzter Zeit aufgetaucht sind. Marr's Ausfälle und bei Weitem nicht so schädlich wie solche im Gewände der Wissenschaftlichkeit auftretenden. (Wir haben in Nr. 42 des „Jüd. Litrtrbl." vom vor. Jahre bereits über das 1. Heit referirt und wer» den noch über das Ganze eine Recension bringen.) Leipzig. Dem Gemeindebund sind neuerdings beigetre»

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