Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 11 (1880)
- Issue
- N° 20. (12.5.1880)
- Date
- 1880-05-12
- Page
- Seite 174 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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174 — Versündigung solcher Schächter in Gemeinden, in welchen viele Mitglieder es nicht so streng damit nehmen, sich begnügen, wenn's „gesiegelt" ist, denen es gleichgültig ist, ob's vorschriftsmäßig geporscht, nicht über 3 Tage alt u. s. w. (Es ist uns nun der Vorschlag gemacht, solche Schächter dadurch unschädlich zu machen, daß man ihre Namen in jüd. Blättern veröffentlicht, damit Gemeinden bei eintretender Vacanz vor den gesetzesübertretenden Schächtern gewarnt seien und dieselben von der Bewerbung ausschließen. Wir finden diesen Vorschlag als ultima ratio wohl geeignet und ausführbar; wenn er aber recht wirksam sein soll, so müßten die verschiedenen jüd. Blätter in dieser Beziehung Hand in Hand gehen, das wird zur Festigung der Koscherfleisch-Jnstitution in den Gemeinden sicherlich beitragen, und der meist „polnischen Wirthschaft", die auf diesem Gebiete immer mehr einreißt, mit der Zeit vollständig steuern. Red.) A. Dresden, 7. Mai. (Or.-Corr.) Soeben ist der Verwaltungsbericht der isr. Religionsgemeinde zu Dresden auf das Jahr 1879 erschienen. Aus demselben entnehmen wir, daß die Gemeinde im Jahre 1879 von 401 stimmberechtigten Mitgliedern auf 419 gestiegen ist (c 2000 Seelen). Der Gemeinderath beschäftigte sich in seinen Sitzungen besonders mit den Reformen im Gottesdienste. Zwanzig Beschlüsse wurden in dieser Beziehung gefaßt. (Wir kommen auf dieselben zurück. Es seien für heute nur einige herausgehoben. Red.). „Die Unterbrechung des Vorbeters durch dorueli Lu uivoruoL oelimau wird untersagt. (Das ist doch eine eigenthümliche Auffaffung resp. redaktionelle Faffung — N"2 eine Unterbrechung?! Red.) „Die Predigt soll höchstens 25 Minuten dauern." Am wichtigsten ist, daß der Herr Oberrabbiner vr. Landau und Gemeinderath sich für die Einführung des S t e i rischen Gebetbuches entschieden haben. Ersterer hat sich aber einzelne Abänderungen Vorbehalten. Ein besonderes Kapitel bespricht ein dreifaches Jubelfest der Gemeinde. „Der 31. August 1879 wird in den Herzen und den Annalen der israel. Gemeinde Dresdens unvergeffen bleiben. An ihm wurde ein dreifaches Fest würdig gefeiert. Mose- Mendelssohns 150. Geburtstag, das 50jährige Bestehen des Mendelssohnsvereins und das 40jährige Lehrerbez. das 25jährige Rabbinerjubiläum des Herrn Oberrabbiner Di*. Landau. Am 30. August verlieh ihm Se. Maj. der König in Anerkennung seiner 40jährigen Wirksamkeit für die Gemeinde das Ritterkreuz I. El. des AlbrechtSordenS. Am Festmorgen überreichte der Gemeinderath dem Jubilar unter einer Ansprache des Vorstehers Bondi des Ehrengeschenk der Gemeinde und eine kalligraphisch ausgeführte Adreffe. Sodann erschienen glückwünschend die Lehrer und Schüler der isr. Religionsschule, die Gemeindebeamten und die Gemeindemitglieder. Um 11 Uhr fand in der festlich erleuchteten Synagoge der Festgottesdienst zur Erinnerung an Moses Mendelssohn und den Mendelssohn-Verein statt. Rach Schluß des Festgottesdienstehielt Herr Rechtsanwalt und Vorsteher Lehmann eine Ansprache an vr. Landau. Derselbe dankte tiefergriffen." Auch erwähnenswerth ist der Bericht der isr. Religionsschule. Dieselbe zerfällt in 8 Klassen (4 für Knaben, 4 für Mädchen). Sie wurde im Jahre 1879 von 111 Schülern (68 Knaben, 43 Mädchen) besucht. Unterricht ertheilten die Herren Oberrabbiner vr. Landau, Religionslehrer Auerbach und Cantor Wolfsohn. Seit April 1879 ist für die hebr. Gebete vr. Rahmer's „leüllati Lerara" I. und II. Cursus eingeführt worden. Das Gebetbüchlein hat sich als vortreffliches Lehrmittel bewährt. Es wäre sehr zu wünschen, wenn Herr Rabbiner vr. Rahmer auch für den Bibelunterricht ein gleiches Büchlein verfaffen würde.*) (Wir behalten uns vor, auf Manches in dem intereffanten Verwaltungsbericht noch näher zurückzukommen. Red.) *) Wir gedenken dieser bereits mehrseitig an uns ergangenen Aufforderung im Lause dieses Sommers s. G. w. nachzukommen; die Vorarbeiten dazu sind beendet. (Red.) G Osterode O/Pr., 6. Mai. (Or-Corr.) Die in Nr. 18 der „Wochenschrift" von Ostpreußen gebrachte Mittheilung, das Rischus eines Rectors betreffend, ist eine bis jetzt in Ostpreußen unerhörte Ausnahme. Die angebliche neue Verfügung Puttkamers ist weder in Ostnoch in Westpreußen bekannt. Am hies. Orte existiren außer 2 Elementarschulen eine höhere Bürgerschule und eine höhere Töchterschule, die alle von jüd. Schülern und Schülerinnen besucht werden, und kein Kind schreibt au Sabbathen und alle sind an Festtagen vom Schulbesuche frei. Wollte Jemand sein Kind auch vom Schulunterrichte an Sabbathen befreit wissen, so würde ihm dieses auf Wunsch ohne Weiteres gestattet werden, am allerehesten in den Elementarschulen. Nur der Director der höhern Bürgerschule verlangt, seitdem dieselbe dem Prorinzial- Schul-Collegium unterstellt ist, zu Beginn eines jeden Semesters von den Schülern eine schriftliche Erklärung des Vaters oder dessen Stellvertreters, ob und an welchen Tagen des JahreS die Schüler vom Besuche der Anstalt befreit werden wollen, und wer vom Schreiben etc. an allen Sabbathen des Jahres dispensirt werden will. Alle Schüler ohne Ausnahme machen von diesem Rechte Gebrauch und durch Bemühung des Einsenders dieser Zeilen hat der sehr humane Director der Bürgerschule, die binnen kurzer Zeit zur Realschule I. Ordnung erhoben werden wird, die Einrichtung getroffen, daß an jedem 4. Sabbathe die Schüler von 9—11 Vormittag die Synagoge besuchen können, um dem öffentlichen Gottesdienste nicht ganz entfremdet zu werden, wie dies in anderen Stücken leider der Fall ist. Natürlich sind auch die Elementarschüler zu dieser Zeit in der Synagoge. Selbstverständlich trägt die Schule keine Verantwortung für die durch Fehlen resp. Nichtschreiben entstehenden Nachtheile, die aber so geringfügig sind, daß, wie es die Praxis seit Jahren hier lehrt, bis jetzt die jüd. Schüler ebenso gut versetzt werden und mindestens eben solche gute Censuren als ihre christl. Mitschüler aufzuweisen haben, ungeachtet jeder Schüler noch 6—7 Religions- und hebräische Stunden hat. Ja ein großer Theil der jüd. Schüler gehört stets zu den besten der Anstalt. Die hies. Schule ist also eine sehr humane und durchaus gute und wäre ihr nur eine größere Frequenz von auswärtigen Schülern zu wünschen *) F. Coblevz, 2. Mai. (Or.-Corr) Die heutige Nr. der „Cobl. Zeit." bringt folgende Correspondenz von der Aar: „Der älteste active Lehrer Naffau's, ja wir möchten kühn behaupten Deutschlands, ist unstreitig der israelitische Religionslehrer Abraham Levi Dickstein zu Heringen, Amts Limburg. In einem Alter von mindestens 100—105 Jahren (genau weiß er's selbst nicht) unterrichtet er noch immer, bezieht aber leider ein Gehalt von nur 120 Mark. In Folge dessen (Vermögen hat er nicht) lebt er in den allerdürftigsten Verhältnissen und ist größtentheils auf Mildthätigkeit seiner beffersituirten Glaubensgenossen in Frankfurt rc. angewiesen. Geboren wurde Dickstein in Nantisca in Rußland als der Sohn eines berühmten Oberrabbiners. Zu Anfang unseres Jahrhunderts machte er die Freiheitskriege mit, ftudirte später in Gießen und wirkte dann bis jetzt circa 60 Jahre als israel. ReligionSlehrer an verschiedenen Orlen, Holzhausen, Mensfelden rc." Diese Correspondenz, die ein so schauriges Bild von unerfüllten Hoffnungen und Zukunftsplänen eines iSrael. Religionslehrers entrollt, hat uns die Richtigkeit des in Nr. 18 dies. Bl. über die „Achawa" gebrachten Leitartikels so recht zu Herzen geführt. ES ist in der Thal ein unverzeihlicher Fehler der jüngeren Amtsgenoffen, wenn sie nicht frühzeitig diesem Vereine als Mitglieder beitreten. Wir dürfen uns ja der bitter» Wahrheit nicht verschließen, daß sonst nach recht langem beruflichen Wirken Noth und Elend unser LooS ist Der Vorwurf, nicht Mitglied der „Achawa" geworden *) Doch girbt es auch hier einen Oberlehrer, der bei mancher Gelegenheit fein vielleicht angeborenes Rischus nicht unterdrücken kann; derselbe wird jedoch am 1. Oktober d. I. dm hies. Ort verlassm und die Realschule zu Ramitz mit seiner Weisheit und die dort wahrscheinlich zahlreichen jüd. Schüler mit seinem — Rischus beglücken. D. E.