Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-05-12 · N° 20. (12.5.1880) · p. Seite 173

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 20. (12.5.1880)
Date
1880-05-12
Page
Seite 173 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/5369809-9583817-9584013--4093-9584016
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

173 — Hora. imi. »Di Egemein oer= °lten Testa- 'B es erst :t der Thora: ^ireiche des. lrülkjllaielsenr ^ine Feindeseh'n sie mchi ' gestatte unt> lnrecht Licenz > und wehrlos e» falsch ver- >Wen talinul der Talmud u niemals rüchen als mit der landu, Don jeher lraurig, daß ühnung mehr der biblischen als Israel nur der i Handel beeten in das inwoben, in und Feigen issen zu nütz wandelt wer Geschichte zu w ß dieser nur irgend ibttenl Ja, Karls hören ldenmüthigen lebte, wenn d gegen die lein anderes i gegenüber m Glauben Juden im das schönste en 1— ober i man ihnen t man nicht ir Jünglinge d Befreiung in welchem jchte? ^der ist mil der n von der e sich durch nschaftlichen grissen, dav Bedeutung ,er Wonnige unserer > von dem inde tvi>tor' d^ man ste .rfirbcll N0' ,csr.Zach-"' 31,2*. manschreiber der claffischen AlterthumS Bescheid, aber ich glaube nicht zu viel zu sagen, wenn ich behaupte, daß eine große Zahl unserer heutigen Glaubensgenoffen überhaupt keine Vorstellung von dem Vorhandensein einer jüdischen Geschichte, von den literarischen Erzeugniffen des jüdischen Mittelalters, mit einem Worte davon bat, daß es jüdische Männer auS dem Mittelalter sind, deren Namen bis zur Stunde in der wiffenschastlichen Welt vom besten Klange sind. — Der neueste Geschichtsschreiber des Judenthums, deffen Werk, wenn auch nicht frei von menschlichen Schwächen und Jrrthümern, doch eine unvergängliche Ehrenhalle des Judenthums ist, insofern es uns zum ersten Male ein Gesammtbild der Schicksale wie der Geistesarbeit des Judenthums gewährt und für alle Zeiten bilden wird, ist sicherlich gar Vielen, selbst denen, die ihn verurtheilen, erst durch die „Preußischen Jahrbücher" bekannt geworden. In der Unkenntniß unserer Religionslehren wie unserer Geschichte liegt die größte Gefahr, die Pflege des Unterrichts in diesen Disciplinen ist unsere einzige Schutzwehr. „Das müffen auch diejenigen jüd. Kreise, die bisher ihre Kinder auS Gleichgiltigkeit oder „Grundsatz" von dem Unterrichte in der Religion und Geschichte des Judenthums serngehalten, einsehen, darum mögen sie fortan, die Einen in voller Würdigung des Werthes, den ihnen ihre persönliche Bekanntschaft mit dem Geiste des Judenthums verleiht, die Anderen in der Erkenntniß des eigenen Mangels, den sie sicherlich gerade in dieser Zeit mehr als je empfinden, alle aber im gemeinsamen Jntereffe der Selbsterhaltung^ von einem Wege umkehren, der dar Heranwachsende Geschlecht nicht nur wehrlos der Feindschaft und Gehässigkeit jedes Gegners preisgiebt, sondern auch in den Kindern selbst jedes religiöse Bewußtsein verkümmern läßt. So nothwendig und werthvoll Kenntniß der Religion in diesem Kampfe aber auch sein mag, wir fordern sie nicht blos als Kampfmittel gegen äußere Feinde, vielmehr in erster Reihe als Mittel und Waffe, damit die jüdische Jugend in dem eigentlichen Lebenskämpfe des sichersten Helfers und des zuverläffigsten Führers nicht entbehre: „eines von warmer innerer Ueberzeugung und klarer Erkenntniß getragenen religiösen Bewußtseins." Die wahre Lösung der eigentlichen Judenfrage kann nur aus der, ihre Aufgabe richtig erfaffenden und fleißig erfüllenden Religionsschule hervorgehen. Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Magdeburg, 5. Mai. Es ist eigenthümlich, die Katholiken und Socialdemokraten im Reichstage treten am wärmsten für uns ein. Ueber Windhorns Antrag für die jüd. Religionsdiener haben mir bereits gesprochen; in der gestrigen . Sitzung hat bei Gelegenheit der Berathung über das Socialistengesetz der Abg. Liebknecht mit einigen kräftigen Pinselstrichen das Treiben der Stöckerpartei richtig gezeichnet. „Dian wirft uns die turbulenten Volksversammlungen vor," so sagte er, „aber wann wäre es in der tollsten socialdemokratischen Versammlung so schlimm hergegangen, wie in den Versammlungen des Herrn Stöcker? In den Versammlungen, die ein Hofprediger einberuft und leitet, werden wahre Orgien der Judenhetze gefeiert, da sind thatsächlich Ausschreitungen vorgekommen, wie man sie den socialdemokratischen Volksversammlungen nicht nachsagen kann." „Sie behaupten, daß wir den Klassenhaß predigen, die moderne Judenhetze ist eine viel schlimmere und gefährlichere Sache als jemals der „Klaffenhaß" im socialistischen Sinne. Namens der Religion der Liebe wird heute der Haß gegen die Angehörigen eines anderen Glaubens gepredigt, und das ein Jahrhundert nach der ersten Aufführung von Lessings „Nathan" und in dem Vaterlande des „Nathan"; deffen müssen wir uns wahruch schämen, und da schreitet kein Staatsanwalt ein." „Sehr richtig, sehr richtig," so klang es von verschiedenen Seiten dazwischen. Der Abg. vr. Günther (Nürnberg) betonte ebenfalls die gefährlichen Tendenzen der Christlich-Socialen. „Diese Tendenzen stehen außerhalb des bestehenden Rechts und der Gesellschaft, und wenn gegen diese Front gemacht werden sollte, so werden wir dazu gern die Hand bieten. Würde von jener Seite der Antrag gestellt, auch die Bestrebungen der Antisemitenliga unter das Sozialiitengesetz zu stellen, wir würden völlig zustimmen." — So hat der Reichstag die Stöckerpartei gerichtet. — Energisch protestirt „la Presse d’Alsace et de Lorraine“ gegen die Verletzung der in den neuen Reichs - landen seit 1789 eingebürgerten Gleichheit vor dem Gesetze durch den Reichstagsbeschluß vom 26. April cr. in der Frage der Dienstpflicht der Ersatzreseroe! Sie hebt hervor, daß die beiden anwesenden Abgeordneten aus Elsaß-Lothringen r ü r die Gleichstellung votirt haben. — Hier ist der Judenhaß wieder einmal unpolitisch gewesen. Es ist Sache der Israeliten in den Reichslanden, in Baden, Baiern, Württemberg und wo sonst noch die Rabbinen bisher den Geistlichen gleichgestellt waren, entweder durch Petition beim Reichstage oder bei ihren Landesregierungen auf Aufhebung dieses Beschlusses anzutragen! Wie wir aus der neuesten Nummer der „Zeit. d. Jud." ersehen, wird in derselben ebenfalls einer Petition an den Reichstag für die nächste Seffion das Wort geredet. Man hofft, daß der diesmal mit einer Mehrheit von nur 10 Stimmen gefallene Windthorst'sche Antrag bei nochmaliger Berathung die Majorität erhalten werde. Bon der Elbe. (Or.-Corr.) Bereits im Sommer v. I. wurde in einer Corresp. aus Colber g in d. Bl. eine Frage angeregt, die bezüglich einer der wichtigsten rel. Institutionen in jeder Gemeinde von großer Bedeutung ist; es betrifft dies die Schächter- und Koscherfleisch-Angelegenheit. In jeder Gemeinde giebt es bestimmte Fleischer, die von den unter Aufsicht des Rabbiners stehenden und deffen Anordnungen befolgenden Schächtern schlachten und den Verkauf des koscheren Fleisches rituell beaufsichtigen laffen. Nun giebt es aber auch Fleischer, die dieser Beaufsichtigung ermangeln, die auf eigene Faust durch irgend einen hergelaufenen pflichtvergeffeneu Schochet, der vom Ortsrabbiner weder geprüft ist, noch deffen Anordnungen bezüglich des Kaschruth sich fügt, schlachten laffen und das Fleisch für „koscher" verkaufen. Daß solches Fleisch — zumal wenn der Rabbiner auf die mangelhafte Beaufsichtigung und Wiedersetzlichkeit des „geafferten" Winkelschochets hingewiesen hat — von wirklich religiösen Haushaltungen nicht genommen werden darf, ist jedem Eingeweihten bekannt; wer es dennoch gebraucht, dessen Wirthschaft ist nicht mehr koscher zu nennen. Ein Schochet, der dem Ortsrabbiner in Sachen des Schlachtens sich nicht unterordnet, oder der gar so frech ist, deffen Anordnungen betreffs des Kaschruth schnurstracks entgegenzuhandeln, besitzt die religiöse fides nicht mehr, die zum Schächteramte gehört.*) Gegen den (meistens christl.) Fleischer giebt es kein Mittel einzuschreiten, ohne gegen das Gewerbefreiheitsgesetz zu verstoßen; sollte es aber gegen den gesetzesübertretenden Schochet, der gegen die vom Rabbiner (in Gemeinschaft mit dem betr. Vorsteher) getroffenen Anordnungen handelt, ein öffentliches Aergerniß giebt, und gar oft auch die Veranlaffung wird, daß Familien trefa statt koscher bekommen, nicht ein religiöses Mittel geben, ihm das unsaubere relig. ungesetzliche Handwerk zu legen? In wirklich frommen Gemeinden wird solchem Mißstand durch die Gemeindemitglieder selbst am besten gesteuert — so haben jüngst in Prag über 900 Familien schriftlich erklärt, daß sie ihren Bedarf nur von denjenigen Fleischern beziehen, welche sich den Verfügungen des Rabbinais stricte unterwerfen —; wenn das von solchen Winkelschächtern geschlachtete, als koscher sich ausgebende Fleisch nicht gekauft wird, dann wird der Fleischer gezwungen, sich den Anordnungen des Rabbinats zu fügen; desto größer aber ist die *) Vgl. hierüber rm,Ta H, 48, W7W vniw und HP II, 196. (Red.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.