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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-04-28 · N° 18. (28.4.1880) · p. Seite 157

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 18. (28.4.1880)
Date
1880-04-28
Page
Seite 157 (sequence 3)
Language
German
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^£2&£¥«*r®**>?3??!^^ ■iSö^^Ss* |j 157 — schule von 1862: 160 Schüler, 6930 Frcs. Handwerks- Unterricht: Subvention für 20 Lehrlinge 800 bis 1000 Fr. Tunis 45.000 Seelen. Knabenschule von 1678: 800 Schüler. 77,880 Frcs. Handwerksunterricht: für 50 Lehrlinge 6000 Frcs. W i d d i n. Die während des Krieges geschloffene Schule ist wieder geöffnet. Subvention der „Alli» ance" 500 FrcS. Es hat dennoch die „Alliance", abgesehen von der Pariser Schule, aus welcher namentlich die Lehrer für die orientalischen Schulen hervorgehen sollen, an 20 verschiedenen Orten des Orients und des nördlichen Afrikas mit einer jüdischen Bevölkerung von weit über 200,000 Seelen eine Anzahl Schulen gegründet, welche zur Zeit von 4000 bis 4500 Kindern besucht werden und eine jährliche Ausgabe von mehr als eine Viertelmillion Franken verursachen, von welcher die „Alliance" einen erheblichen Theil aus eigenen Mitteln trägt, während der übrige Theil der Ausgaben theils durch die betreffenden Gemeinden, theils durch Schulgeld gedeckt wird. Zu Handwerkern werden jährlich 240 Lehrlinge ausgebildet, die einen Aufwand von über 25,000 Frcs. erfordern, von denen der sogenannte Baron von Hirsch' sche Fonds über 19,000 Frcs., die „Alliance" 3400 Frcs. tragen, der Rest durch locale Beiträge aufgebracht wird. Die „Alliance" unterhält ferner die Ackerbauschule in Jaffa und beabsichtigt die Gründung von Schulen in Jerusalem. Wenn man bedenkt, wie bodenlos verkommen das Schulwesen der orientalischen Juden bisher gewesen ist, so kann die Wohlthat, welche die „Alliance" unfern orientalischen Glaubensgenoffen durch die Gründung und Unterhaltung von Schulen erweist, gar nicht hoch genug veranschlagt werden. Es wäre sehr zu wünschen, daß der Vorschlag der „Alliance", in I e ru s a l e m'eine gute Schule zu gründen, verwirklicht werden könnte. Nur auf diesem Wege kann dem Scandal der Chalukka, der eine Schande für die ganze Judenheit bildet, gesteuert werden. Es sind aber zur Verwirklichung des Planes bedeutende Summen erforderlich. Sie werden auf eine einmalige Ausgabe von 120,000 Frcs. und auf eine jährliche Ausgabe von 36,000 Francs veranschlagt. Aber auch sonst bietet die Lage der Juden im Oriente Zeichen erfreulichen Fortschrittes. Die Stipulationen des Berliner Friedens hinsichtlich der Gleichberechtigung der Confeffionen sind allerdings, wie nur dies auch von vorn herein vermutheten, namentlich in Rumänien, nicht zur vollen Aus« führung gelangt, allein die Feststellung des großen Grundsatzes der Gleichberechtigung bildet immerhin eine Schranke gegen willkürliche Bedrückung, welche nicht leicht überschritten werden kann. Es ist eine neue Aera für unsere Glaubensbrüder im Osten angebrochen, und ist es jetzt ihre Sache, sich derselben würdig zu zeigen und auf der Grundlage der gegebenen gesetzlichen Bestimmungen sich die thatsächtliche Durchführung der Gleichberechtigung zu erkämpfen. Sie werden hierin eine Stütze finden an ihren Glaubensgenossen im Westen, die durch die Gründung von Schulen und Förderung von wirklicher Bildung ihnen schon die wirksamsten Mittel zu ihrer eigenen Förderung an die Hand gegeben haben. Metz. Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Magdeburg. Wir erhalten aus einem Orte Ostpreußens folgende Mittheilung resp. Anfrage: „Seitdem hier eine jüd. Gemeinde existirt, waren die jüd. Schüler vom Schulbesuche an Sabbath- und Feiertagen befreit. Seit Kurzen ist ein junger Candidat hier als Rector angestellt; dieser besteht darauf, daß die jüd. Kinder bei Strafe auch an Sabbath- und Feiertagen die Schule besuchen müssen. Jede gütliche Vorstellung weist er ab; er hat diese Woche der Tochter unseres gesch. Cultusbeamten angedroht, daß, fall» sie am nächsten Sabbath nicht nach der Schule kommen würde, er sie durch den Schuldiener abholen und durch die Straße tranSportiren laffen werde. Wir wenden uns in unserer Herzensbedrängniß an Sie mit der Anfrage: Was wir thun sollen? Ist das Gesetz auf unserer Seite? Unser im Geiste Stöckers handelnder Rector will von dem Dispensationsartikel nichts wissen, er meint, derselbe beziehe sich nur auf höhere und nicht auf Bürgerschulen. Er sagt übrigens, daß unsere Beschwerden bei der Regierung nichts nützen würden, eS sei vom Cultusminister Puttkamer eine neue Verfügung darüber erlassen." Es ist schwer, von der Ferne ohne nähere Kenntniß des Verhältnisses der israel. Gemeinde zur öetr. Schule und deren Charakter (conseffionell oder simultan) zu rathen. Bis jetzt stand es in Preußen gesetzlich fest, daß Ettern ihre Kinver an Sabbath- und Feiertagen auch vom Schulbesuch befreien konnten, erstere hatten selbstverständlich die aus dem Fehlen sich ergebenden Nachtheile (Nichtversetzung) zu tragen. Ein neuer Ministerialerlaß ist uns nichtbekannt, auch die Unterscheidung zwischen höheren und Bürgerschulen nicht — diese ist nur bezüglich der Ertheilung der jüd. Religionsunterrichts vom Minister Falk gemacht —. Wir würden sonst gerathen haben, die Kinder nach der Schule zu schicken und ihnen streng anzusagen, sich jeder schriftlichen Arbeit zu enthalten. Allein da der betr. Rector mit G e w a l t droht und sich auf neue ministerielle Verfügungen beruft, da rathen wir denn doch auszuharren, festzuhalten an dem alten bisherigen Usus, abzuwarten, was dies neue Reskript bringt, das ja nicht für die dortige Gemeinde allein erlassen sein wird. Preußen ist ein Rechtsstaat, und kann die Gewissensfreiheit seiner Bürger nicht durch antiochische und hadrianische Edicte verletzen wollen — trotz Stöcker, Marr und Treitschke. Wir haben in jüngster Zeit auch hier in Magdeburg eS erleben mttffen, daß an einer höheren Königl. Unterrichlsanstalt von einem Ordinarius gegen den einen jüd. Schüler in seiner Klaffe in einer Weise vorgegangen wurde, die geradezu empörend genannt werden muß — er hatte ihm u. A. einen abgesonderten Platz angewiesen, für alle Sabbath e (der Knabe schrieb an demselben nicht) Arreste decretirt, ja sogar den Mitschülern in dieser und einer anderen Klaffe Andeutungen gemacht, den Umgang mit dem betr. jüd. Schüler zu meiden — aber auf Beschwerde beim humanen Director ist das Vorgehen der jungen Ordinarius in offener Conferenz scharf gemißbilligt worden; auch erklärte der Director sich bereit, den Knaben einer unter einem anderen Ordinarius stehenden (Parallel-)Klaffe einzureihen. (Man vergl. auch w. u. unter „Breslau".) Aus Oberschlesien. (Or.-Corr.) Vor einigen Wochen haben böswillige und ruchlose Hände an Gräbern und Grabsteinen des israelitischen Friedhofes zu Los lau arge Exceffe verübt. Der Friedhof, ziemlich entfernt von der Stadt, liegt gänzlich isolirt da und ermangelt natürlich eines ständigen Wächters. So konnte es geschehen, daß die brutalen Grabschänder, welche es namentlich auf die Demolirung vieler, hebräische Inschriften tragender Grabsteine abgesehen hatten, bei ihrer nächtlichen Zerstörungsarbeit völlig unbehelligt blieben. Die israelitische Gemeinde sichert denen, welche in maßgebender Weise den oder die unheimlichen Ruhestörer und Grabschänder namhaft machen, eine Belohnung von 300 M. zu. Bis jetzt ist es nicht gelungen, die Verbrecher zu eruiren. In erfreulicher Weise macht sich hier besonders bei den jüngeren Gemeindemitgliedern die Stimmung geltend, das durch den Tod des Hrn. Elias Landsberg y'j erledigte Rabbi - nat wieder von Neuem zu besetzen. Ob es gelingen wird der Opposition der älteren Gemeindemitglieder, denen alsdann größere materielle Opfer zugemuthet werden müßten, erfolgreich zu begegnen, vermögen wir nicht zu sagen. Im Rybnik-Natiborer Kreise und darüber hinaus macht der tragische Ausgang der romantisch unglücklichen Liebesgeschichte eines jüdischen Brautpaares viel von sich reden. Der Sohn des Lederhändlers L. in R. lernte im Hause seiner Eltern bei Gelegenheit eines längeren Besuches die Nichte seiner Stiefmutter näher kennen. Diese Bekanntschaft führte später, obgleich die Eltern des jungen Mannes sich anfänglich gegen die Verbindung sträubten, zur Verlobung der jungen; f

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