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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-04-21 · N° 17. (21.4.1880) · p. Seite 148

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 17. (21.4.1880)
Date
1880-04-21
Page
Seite 148 (sequence 2)
Language
German
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— 148 — der dem Bunde angehörenden Gemeinden ist auf 147 gestiegen und wird der Ausschuß auch ferner seine Aufgabe darin erblicken, anregend nach allen Richtungen hin zu wirken und Alles zu vermeiden, wodurch Unfrieden in Israel hervorgerufen werden könne. Punkt 2 der Tagesordnung handelte von der Frage des obligatorischen Religionsunterrichtes, über welchen im Namen des Ausschusses Herr Dr. Adler referirte, der Versammlung eine Reihe von Thesen vorlegend. Der Referent bemerkte in der Einleitung seines Vortrages, der Ausschuß sei bei Berathung über diese Frage einig in der Anschauung gewesen, daß der Unterricht in der Schule nicht allein die Geistes- und Verstandesbildung, sondern namentlich auch die Charakterbildung nach der Seite des Herzens und des Gemüthes hin sich zum Ziele zu setzen habe. Sei etwa die jüdische Religion weniger als die anderer Confessionen geeignet, auf Herz und Gemüth einzuwirken? Gewiß nicht, wie ein Blick auf die nach Jahrtausenden zählende Vergangenheit der Juden zeige, die sich durch alle Stürme hindurch ihre Religion zu bewahren gewußt, in den Ländern, wo sie ihre Heimath gefunden, gute Staatsbürger geworden und Humanität und Pietät zu allen Zeiten festgehalten. Es gehe aber in Bezug auf den Religionsunterricht im Judenthum wie überall, er leide nicht durch irgend welche nachtheilige Maßregel seitens des Staates, sondern durch den allgemeinen religiösen Jndifferentismus, dessen sich namentlich auch die Eltern der Kinder schuldig machten. Ueber die langen und lebhaften Debatten, welche sich an den Vortrag des Referenten knüpften und die Zeitdauer der ganzen Vormittagssitzung in Anspruch nahmen, müssen wir uns wegen Mangels an Raum sehr kurz fassen. Verschiedenartigkeit der Auffassungen traten im Wesentlichen nur in Betreff der Frage, ob die Kinder beim Religionsunterricht auch im Hebräisch-Lesen und Uebersetzen obligatorisch unterrichtet werden sollen, und ferner in Bezug auf die Frage, ob der Religionsunterricht unentgeltlich zu ertheilen sei, zu Tage. Schließlich wurden mit großer Mehrheit folgende Thesen zum Beschluß erhoben^ A, Gegenüber den Gemeinden. 1) ES ist dahin zu wirken, daß die in den meisten deutschen Gebieten bestehende Verpflichtung der Religionsgemeinden, für den Religionsunterricht ihrer schulpflichtigen Jugend zu sorgen, in allen deutschen Gebieten durch Laudesgesetz eingeführt werde und zu vollkommener thatsächlicher Durchführung gelange. 2) Der Religionsunterricht hat sowohl biblische Geschichte und Religionslehre, als auch Hebräisch-Lesen und Uebersetzen zu umfassen. 3) Es ist wünschenswerth. daß der von den Gemeinden gewährte Religionsunterricht unentgeltlich ertheilt werde; die Kosten desselben sind, insoweit sie nicht von den hierzu verpflichteten Verbänden bestritten werden, auf das Gemeindebudget zu übertragen. 8 Gegenüber den Einzelnen. 4) Eine der unter 1 gedachten entsprechende staatliche Verpflichtung ist den Eltern dahin aufzuerlegen, daß sie ihre Kinder an dem von der Gemeinde eingerichteten Religionsunterricht Theil nehmen lassen. 5) Von dem seitens der Gemeinde gewährten Unterricht ist Dispens zu ertheilen, wenn die Kinder nachweislich anderweit regelmäßigen Religionsunterricht erhalten. (In Gemäßheit A,2). Bei Wiederaufnahme der Sitzung am Nachmittag erstattete zuvörderst Herr Rechtsanwalt E. Lehmann aus Dresden, nachdem er einem Aufträge des Ausschußes nachgekommen war und tiefempfundene Worte dankbarer Anerkennung für den vor Kurzem verstorbenen Glaubensgenoffen Adolf Cr6mieux, den Schöpfer der Alliance Jsraelite Universelle, gesprochen, Bericht über die judensteindliche Bewegung in Deutschland. Der Referent leitete sein Thema, von dem er bemerkte, daß es ein unendliches Schmerzensthema sei, mit einer Hinweisung auf die Judenverfolgungen im Alterthume ein. Von da an hätten die Verfolgungen gegen die Juden zwar allmählig einen milderen Charakter angenommen und es werde heute in Deutschland kein Jude mehr verbrannt oder gefoltert, aber das Vorurtheil, die Abneigung gegen die Bekenner des Judenthums sei geblieben und trete tausendfältig im Leben hervor. Nachdem durch die deutsche Proceßgesetzgebung die völlige Gleichstellung der Juden mit den christlichen Confessionen anerkannt, sei gleichwohl wieder eine neue heftige Bewegung gegen dieselben entstanden, eine Bewegung, welche sich außer in den Angriffen der judenfeindlichen Presse in der Bildung von sogenannten Antisemiten-Vereinen und dergleichen kundgegeben habe. Wenn den gegen die Juden schreibenden Schriftstellern der ersten Decennien unseres Jahrhunderts die bong, fides gewissermaßen zur Seite gestanden, indem sie die Juden wenig oder gar nicht aus eigener Anschauung gekannt und in ihren Schilderungen sich an aus früheren Zeiten überlieferte Unwahrheiten gehalten, so konnten die heutigen Schriftsteller, welche gegen die Juden aufreizen, diesen Entschuldigungsgrund für sich nicht in Anspruch nehmen, sondern sie handelten geradezu wider die bestehenden Gesetze, welche den Juden vollständige Gleichberechtigung mit anderen Confessionen garantiren. Die judenfeindliche Bewegung der neuesten Zeit habe ihren ersten Ausgangspunkt in dem Culturkampfe und zwar in den fanatischen Flugblättern der sogenannten Hetzcapläne genommen; dazu seien dann gekommen die Agitationen der agrarischen Presse und der sogenannten Christlich-Socialen und zu allerletzt die bekannten Artikel eines nationalliberalen Professors, der, wenn auch in mehr reservirter und höflicher Form, die Juden als ein Unglück für Deutschland erklärt habe. In allen diesen Schriften würden die wiedersprechendsten Gründe in das Feld geführt. Die Einen behaupteten, sie hätten es gar nicht mit der Religion der Juden, sondern lediglich mit dem Volksstamm zu thun, während die Andern im Gegentheil ihre Polemik gegen das alte Testament richteten. Redner bemerkte, er wolle davon an dieser Stelle absehen, alle die gegen die Juden erschienenen Pamphlete und ihre Verfasser namhaft zu machen, und nur darauf Hinweisen, wie auch zahlreiche Vertheidiger des angegriffenen Judenthums auf den Kampfplatz getreten sind und selbst von hervorragenden christlichen Gelehrten undPreßorganen das Verwerfliche der neuesten Judenhetze dargelegt worden ist. Der Redner betonte, daß die jetzigen Hetzereien und Verleumdungen der Juden unter der Herrschaft eines Gesetzbuches in Scene gesetzt worden seien, welches die Aufreizung einer Bevölkerungsklasse gegen die andere mit strenger Bestrafung bedrohe, merkwürdigerweise aber habe sich noch kein Staatsanwalt oder Polizeibeamter veranlaßt gesunden, von Amts wegen gegen die Verfasser der Schmähschriften einzuschreiten. Der Ausschuß des jüdischen Gemeindebundes habe sich mehrfach mit dieser Angelegenheit befaßt und es immer unter seiner Würde gehalten, Privatanklage zu erheben, dagegen habe er in mehreren Fällen das Einschreiten der Staatsanwaltschaft begehrt, er sei aber mit diesem Verlangen unter Angabe von Gründen abgewiesen worden, von denen man nur sagen könne, daß sie weder juristisch stichhaltig seien, noch anderen Religionsgesellschaften gegenüber geltend gemacht würden. Die Wurzeln der Abneigung gegen das Judenthum seien tiefliegend, das beweise der Umstand, daß, obgleich von Allerhöchster Stelle im deutschen Reiche aus wiederholt die Agitation gegen die Juden gemißbilligt worden, man dennoch einem so weitverbreiteten Vorurtheil gegenüber einzuschreiten Bedenken trage. Herr v. Treitschke mache sich in seinen Artikeln verschiedener historischer Unwahrheiten schuldig, aber es lasse sich nicht leugnen, daß die darin erhobenen Behauptungen die ' Meinung vieler Gebildeten sei und die Treitschke'schen Artikel seien »ur das Ventil gewesen für die öffentliche Meinung. Man müsse die Dinge nehmen, wie sie nun einmal beschaffen seien, und die jetzige Polemik gegen die Juden habe auch ihr Gules, indem der durch gewisse Verhältnisse in den christlichen Kreisen entstandene Haß gegen das Judenthum sich Luft mache und der Krankheitsstoff aus dem Körper des deutschen Volkes dadurch allmählig ausscheide. Es sei in der That nicht zu verwundern, wenn die Enkel Derjenigen, welche die Juden vertrieben, die Söhne Derer, welche sie verhöhnt und in Unterdrückung erhalten, sich noch nicht ganz frei von dem Haß gegen die Juden machen könnten. Wenn man heute auf die großen Fortschritte blicke, welche in der socialen Stellung der Juden seit den letzten 20 Jahren in Deutschland geschehen, wenn man sehe, wie sie gleichberechtigt am öffentlichen Leben theilnehmen könnten, dann müsse man sich doch sagen, daß die Juden ein gutes Stück weiter vorwärts gekommen seien. Redner bemerkte hiernach, daß er und seine Glaubensgenossen die neueste Judenverfolgung sich zur Prüfung, Warnung und Ermahnung gereichen ließen, und er beantwortete die Frage, ob die Juden die Segnungen der Neuzeit so angewendet hätten, wie es nothwendig erscheine, und ob sie insbesondere ihre Pflichten als Staatsbürger in demselben Maße wie die Christen erfüllt, mit einem unbedingten Ja. Man mache den Juden in besonderem Maße die ungebührliche Reclame, Zudringlichkeit, Frivolität, Hang nach mühelosem Erwerb zum Vorwurfe, indessen, das Alles sei auch bei den Angehörigen anderer Confessionen anzutreffen. Der Witz und die Satire seien nicht von Haus aus den Juden eigentümlich gewesen, sondern sie hätten sich erst unter dem Drucke des Ghetto entwickelt und der Witz sei die Waffe des Unterdrückten. Der Redner schloß seinen Vortrag mit etwa folgenden Worten: „Wir wollen uns mehr und mehr des Ernstes und der Wahrhaftigkeit befleißigen, wir wollen unsere Glaubensgenossen ermahnen, ihre Kinder tüchtige und ehrenvolle Berufe ergreifen zu lassen, wir werden, wie wir von jeher patriotische Deutsche waren, auch fort und fort deutsch fühlen und unser Vaterland lieben, wir wollen uns fernerhin mit unseren christlichen Mitbürgern zu gemeinnützigem Wirken vereinigen und zeigen, daß der echte, wahre Jude auch ein guter Mensch ist. Diese unsere Ermahnung gilt namentlich auch denjenigen Glaubensgenossen, welche nur noch dem Namen nach Juden sind!"; Die Versammlung zollte dem Gehörten lebhaften Beifall und ebenso dankte der Vorsitzende dem Referenten für seine Darlegungen, ihm versichernd, daß er ausgesprochen, was in aller Juden yerzen empfunden werde. Weitere Gegenstände der Tagesordnung betrafen die B e z i r k s a r m e npflege, worüber Hr.Fabrikbesitzervr. Bielefeld-Leipzig referirte u. in welcher Beziehung der Gemeindetag erklärte, er hege die Hoffnung, daß der Ausschuß seine Bemühungen zur Schaffung einer geordneten, z der Wanderbettrlei entgegen wirkenden Armenpflege auf Grund von Bezirks-

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