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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-03-03 · N° 10. (3.3.1880) · p. Seite 89

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 10. (3.3.1880)
Date
1880-03-03
Page
Seite 89 (sequence 5)
Language
German
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hier nur der Rechtsgrundsatz aufgestellt, daß ein verlorner Gegenstand alsdann juridisch vom Finder als sein Eigenthum betrachtet werden darf, wenn der Eigenthümer bereits die Hoffnung, denselben wieder zu erlangen, aufgegeben hat Man mag über dieses Prinzip denken wie man will, jedenfalls aber wird hierbei kein Unterschied zwischen Juden und Ni ch t ju d e n gimacht. Nur wird die Bemerkung ausgesprochen, daß, sobald Etwas im großen Menschengewühl verloren gegangen, gewiß auch anzunehmen sei, die Eigen- Ihümer hätten die Hoffnung auf die Widererlangung aufgegeben, und da wird allerdings auf der einen Seite die Warnung geltend gemacht, auch das sei nur der Fall, wenn die Meisten, die sich dort bewegen, Heiden sind, welche eben es mit der Moral nicht so streng nehmen, während auf der andern Seite hervorgehoben wird, daß auch dann, wenn die Meisten Israeliten sind, der Eigenthümer den Gegenstand als rettungslos verloren ansehen dürfte. Ist da vielleicht auch der Vertreter der letzgenannten Ansicht von Gehässigkeit gegen seine eigenen Glaubensgenossen erfüllt? — und, wenn nicht, wie doch selbstverständlich, mußte nicht dieses schon allein darauf führen, daß ein solches Motiv auch der ersteren Ansicht unmöglich zu Grunde liegen kann! Jndeffen es ist nicht unsere Absicht, uns auf eine Widerlegung solcher Behaupt tungen einzulaffen. Für den Verständigen bedarf es dessen nicht; wer Aussprüche kennt, wie: „es ist verboten irgend einen Menschen, selbst einen Heiden zu täuschen," wer gehört hat von der beispiellosen Scrupolosität des Amoräers Samuel, der einem Diener zürnte, weil er einem Heiden ein „IrefeneS" Huhn geschenkt und ihn dabei im Glauben gelassen hatte, daß eS koscher sei, da dieses zwar für jenen hinsichtlich des Genusses gleichgültig, aber doch dazu angethan war, dem Geschenke einen höheren Werth in deffen Augen zu geben (Chulin 94 a) — auf den werden die Beweisführungen eines Schreiber und Genossen keinen Eindruck machen, der wird sich sagen, daß es doch mit seinen Beweisstellen eine andere Bewandniß haben müsse. Für den Uebelwollenden aber sind selbst die gründlichsten Widerlegungen unnütz; was Schreiber vorbringt, ist ja auch schon langevorihm vorgebracht*) dann vielfach widerlegt und trotzdem immer von Neuem wiederholt worden. Aber ganz mit Stillschweigen darf denn doch Derartiges nicht übergangen werden; es darf nicht bloß gegen Stöcker, Marx und wie alle die Amaleks außerhalb unseres Lagers heißen, geeifert werden, sondern es sollte auch Alles, was noch treu und fest steht zur Fahne des Judenthums, gemeinsam Front machen gegen Diejenigen in unserer eigenen Mitte, welche unter dem Vorwände, die Quellen des Rischus zu verstopfen, ihnen nur noch mehr Nahrung bieten, den äußern Feinden das willkommenste Material zu ihren Angriffen liefern. Homburg v. d. H. Die Hochfluth des Rischuß hat sich seit jener schönen Aeußerung unseres Kronprinzen stark verlaufen. Ein alter ehrwürdiger Rabbi sagte mir vor einigen Tagen: das Rischuß wird noch viele, viele Jahre da sein, aber der „Schomer Jisroel" wird ewig da sein. Da fällt mir mein Freund in London ein, der einen zu weiten Weg zur Hauptsynagoge hat, und deßhalb in die portugiesische geht. Da hat er sich nun angewöhnt, weils dort üblich ist,**) das Gebet Schomer Jisroel jeden Tag zu sagen und wahrlich es ist dies keine schlechte Gewohnheit in jetziger Zeit. Ein andrer alter Rabbi sagte mir: „es ist uns nichts anzuhaben, tri gobar olenu chasdo, so lange wir's mit den 3 Buchstaben von "Vs'J halten und Gomle Chasodim, Beischonim und Rachmonim sind. Nun offen gesagt: bei den Geldprotzen und jungen Leuten unter uns war die mittlere Eigenschaft, die Bescheidenheit, stark im Abnehmen begriffen. Vielleicht hat das Rischuß das Gute, daß man sich etwas mehr aufsuchen läßt, sich nicht vordrängt, weniger durch Luxus die Aufmerksamkeit auf sich *) Das Hr. Schreiber gar Vieles nur abschreibt, — sogar mit den Druckfehlem — das haben wir früher einmal schon durch Citate erwiesen. (Red.) **) Auch in^allen Gemeinden mit poln. Ritus. (Red.) lenkt und Mißgunst und Neid hervorruft. Eins aber ist gewiß, was jene hämischen Angriffe hervorgerufen, daß viele Juden, die ihr Judenthum vergessen hatten, wieder daran erinnert wurden; Leute, die keinen Jomkippur mehr halten, haben unsre Fahne wieder aufgesucht. In ihren Händen sah ich die schönen Schriften eines Prof. Lazarus, Breßlau, Dr. Joel, Ludw. Stern rc., und diese haben ihnen doch wieder Respekt eingeflößt, ihnen unser altes, sich stets verjüngendes Judenthum in vollem Glanze gezeigt und seine Bekenner würdig der großen Ahnen. Ri Io almon Jisroel! L. Lehmann, München, 13. Februar. Am k. Verwaltungsgerichtshofe im zweiten Senate gelangten heute u. A. zur Verhandlung: Die Beschwerde der israelitischen Bewohner I Neu und Konsorten in Aschaffenburg gegen die Entschließung der Kreisregierung von Unterfranken und Aschaffenburg vom 15. Oktober v. Js. wegenVersagung der Bewilligung zlusr Bildung einer orthodoxen israelitischen Cultusge mein de. Bezüglich dieser Beschwerde beantragt der Oberstaatsanwalt am Verwaltungsgerichtshof eine zunächst auf die Kompetenzfrage beschränkte Vorentscheidung nach Art. 39 Abs. 1, Ziffer 2 des Gesetzes in Betreff der Entscheidung der Kompetenzkonflicte. .Das Gesuch der Beschwerdeführer um Bewilligung ihres Austritts aus der israel. Cultusgemeinde in Aschaffenburg und Genehmigung des Statuts zur Bildung einer orthodoxen Cultusgemeinde wurde vom Magistrat daselbst abgewiesen, weil nach den bestehendenGesetzen zwei israelitischeCnltusgemeinden in einer politischen Gemeinde nicht zulässig seien. Die gegen den Beschluß des Magistrats an die Kreisregierung in Unterfranken erhobene Beschwerde wurde von dieser ab ge wiesen, weil das Statut der israelitischen Cultusgemeinde in Aschaffenburg vom Jahre 1876 mit Genehmigung des k. Staatsministeriums des Innern eingeführt worden sei; nur innerhalb desVereinsgesetz es den Gemeindemitgliedern dieBildung vonVereinen in derGemeinde gestattet werden könnte und dann mit Bezugnahme auf § 24 des Edikts über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen vom 10. Juni 1813. Herr Neu und Genossen erhoben hiergegen Beschwerde zum Verwaltungsgenchtshofe mit dem Anträge: „derselbe wolle nnter Aufhebung der Entschließung der Kreisregierung die Bildung einer orthodoxen Cultusgemeinde zugesteben." Die Beschwerdeführer glauben, daß sie durch die Entschließung der KreiSregierung in der ihnen zustehenden Gewssfensfreihett beschränkt würden. In der heutigen Sitzung wurde von Herrn Staatsanwalt Krais zur Motivirung des Antrages des k. Oberstaatsanwaltes ausgeführt, daß es sich im vorliegendem Falle nicht um einen Gegenstand der Verwaltungspflege handle, sondern um einen Gegenstand, der von den Verwaltungsbehörden zu entscheiden sei, daß sonach der Verwaltungsgerichtshof hier nicht zuständig sei, welcher Ansicht sich der Senat anschloß. Frankreich. Pari-. Die Arch. isr. geben die Leichenrede die Herr Zadoc Kahn Crdmieux gehalten. Der Redner weist nach daß Cremisux uns gehörte, nicht allein durch seine Geburt, sondern durch sein ganzes Leben. Die Mildthätigkeit wird hervorgehoben — er gab nicht allein sein Geld, er gab sich selbst. — Die Reden Cr/s als Präsident der Alliance bezeugen, welch treuer Anhänger unserer Religion er gewe,en. — Dann berührt Herr Kahn sein persönliches Verhältniß zu dem großen Todten und ruft ihm ein ergreifendes Adieu zu. Paris. Mittelst Decrets des Präsidenten der Französischen Republik vom 19. d. ist der bisherige Brigade-General Leopold S6e, mosaischen Glaubens, zum Divisionsgeneral befördert worden. Leopold Sse steht gegenwärtig im 58. Lebensjahre; er wurde am 4. Mai 1822 zu Bergheim im Elsaß geboren, hat 1842 die Militärschule von Saint-Cyr absolvirt, aus welcher er als Unterlieutenant in die Infanterie eintrat. 1847 wurde er Oberlieutenant, 1850 Haupt- ' mann, 1855 vor den Mauern Sebastopols Bataillonschef

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