Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 11 (1880)
- Issue
- N° 9. (25.2.1880)
- Date
- 1880-02-25
- Page
- Seite 80 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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— 80 — war es ihm im Jahre 1878 möglich, 336 Unbemittelte zu unterstützen und stellt sich die Zahl der bisher vertheilten Portionen auf 4011 im Gesammtbetrage von M. 83486,25. — Die Direktion des Tempelverbandes hat beschlossen, dem schon vor Jahren von Seiten der Repräsentanten des Verbands gestellten Verlangen zu willfahren und einen Damenchor einzurichten. Aus Württemberg, 7. Februar. Herr Rabbiner Stern in Buttenhausen sendet uns zur Richtigstellung der Corresp. in Nr. 6 einen längeren Bericht ein, aus dem wir einiges Thatsächliche entnehmen: „Die nunmehr mehr als ein Jahr währenden Conflikte in Buttenhausen zwischen mir und meiner Gemeinde haben ihren Grund vorzugsweise darin, daß ich neben meinen Rabbinatssunctionen nicht auch die Vorbetersunctionen verrichten wollte, was von keinem Rabbiner im ganzen Lande geschieht. Ich hatte nämlich bei meinem Amtsantritt mit der Gemeinde einen Vertrag abgeschlossen, wonach mir, wenn ich persönlich auch die Vorbetersunctionen versehen wolle, eine Remuneration verwilligt werden solle. Ich versah nun auch das Vorbeten vier Jahre lang. Allerlei unerquicklicheVork o m m n i s s e, sowie ein.hartnäckiges katarrhalisches Leiden veranlaßten mich, im Januar 1879 meinen Vertrag zu kündigen, welches Recht mir vertragsgemäß ausdrücklich eingeräumt war. Da aber in Württemberg nach einer alten, übrigens die früheren Verhältnisse voraussetzenden Verordnung, in Ortsrabbinaten die Vorbetprei mit dem Rabbinat verbunden ist, glaubte die Gemeinde mich zwingen zu können, daß ich auch persönlich vorbete. Indessen war von jeher dem Rabbinen das Recht eingeräumt, einen Stellvertreter zum Vorbeier auszustellen, was auch bei den früheren Rabbinen in Vutlenhausen der Fall war. Ich, stellte nun einen Vorbeter auf, der jedoch der Gemeinde nicht convenirte. Es kam zu allerlei Conflikien und die Gemeindeklagte mich im März v I. mehrerer Verfehlungen*) an. Die Kgl. Jsr. Oberkirchenbehörde nahm als erwiesen an, daß ich mehrmals nicht rituell zubereitele Speisen (auf der Reise) gegessen habe und suspendirte mich aus 3 Monate, d. h. ich durste während dieser Zeit nicht kirchlich fungiren und keinen Religionsunterricht erlheüen. Auch wurde von der Kgl. Jsr. Oberkirchenbehörde auf meine Kosten ein Stellvertreter für diese 3 Monate zum Voreeten und Ertheilen des Religionsunterrichts ausgestellt. Der Bescheid der Oberkirchenbehörde befriedigte nun aber die Kläger nicht, da sie meine Absetzung erwartet hatten. Run wollten sie ihren Willen wenigstens darin durchsetzen, daß ich persönlich vorbeten müsse. Aus diesem Grunde wirkten sie auf den Lehrer ein, daß er meinen Antrag, das Vorbelen auch nach Ablauf der 3 Monate für ihn (gegen eine Remuneration) zu versehen, abschlägig beschied. Es gelang mir aber dennoch, einen hinlänglich befähigten jungen Mann von 18 Jahren zum Vorbeter aufzustellen. Allein meine Gegner erregten beim Frühgottesdienst einen heftigen Lärm b e i und an der Synagoge, welcher den Gottesdienst störte, so daß ein Synagogendesucher sich veranlaßt sah, die Synagoge zu schließen. Run aber klopften einige der AuSgesperrten so heftig an die Synagogenthüre. daß es schlechterdings unmöglich war, den Gottesdienst fortzusetzen, weshalb ich den Gottesdienst abbrechen mußte. Ich sah mich verpflichtet, diesen Vorfall höheren Orts zur Anzeige zu bringen/'**) Oesterreich. Teplitz in Böhmen, 12. Febr. (Or.-Corr) Unter den ’) Wir hätten gewünscht, das Hr. Stern nicht verfehlt hätte, diese „Verfehlungen" näher zu bezeichnen; uns ist gar Manches berichtet worden, was — zumal in den Motiven — nicht mit der obigen Darstellung übereinstimmt. (Red.) ,**) In Folge dessen wurden mehrere Gemeindemitglieder verhaftet. Drei der Verhafteten, die gar nicht vor der Synagoge gestanden, befanden sich mehrere Tage unschuldig in Untersuchungshaft. Seitdem besucht Niemand mehr die Synagoge aus Furcht vor falscher Denunciation und so ist weder am Sabbath, noch am Wochentag Gottesdienst im Tempel! Schöne Zustände das! (Red.) Humanitären Anstalten unserer Gemeinde nimmt der Verein der israelitischen Beerdigungsbrüderschaft unbedingt den ersten Platz ein. Der veröffentlichte Rechnungsausweis ist ein sprechender Beweis hierfür. Der Verein verfügt über ein Vermögen von fl. 3060. 43 und hat im verfloffenen Jahr fl. 969. 55 Ausgaben gehabt. Davon entfallen an hiesige Arme fl. 281. 56, an fremde die bedeutende Summe von fl. 101. 50. Am Stiftungstag N""1D hielt Herr Rabbiner Dr. Rosenzweig im Tempel vor zahlreich erschienenem Publikum die Festrede, die auf alle Anwesenden einen tief erhebenden und bleibenden Eindruck machte. Derselbe hielt auch im Laufe dieses Winters in etwa vierwöchentlichen Zwischenräumen Vorträge über die Geschichte des Judenthums, vom culturhistorischen Standpunkt aus betrachtet, die selbst von intelligenten Christen besucht wurden. Auch daß in unserer Religionsschule wieder frisches Leben pulsirt, ist sein Werk. — Gestatten Sie mir, auch des Todes eines Mannes zu erwähnen, deffen Heimgang in Aller Herzen tiefen Schmerz hervorgerufen. In Meran, wo er Heilung gesucht, starb vor wenigen Wochen der Fabrikant Herr Ludwig G log au in noch nicht vollendetem 48. Lebensjahre, ein Mann, dessen Wirksamkeit von Allen, die ihn kannten, die höchste Anerkennung zu Theil geworden. Für Judenlhum und jüdische Interessen hatte er ein warm s ühlendes Herz und trat für dieselben jederzeit mit Wort und That ein. Die Armen baben einen ihrer edelsten Wohlthäter an. ihm verloren. Friede seiner Asche! — Anläßlich der Jubelfeier des 25jährigen Bestehens seiner Fabrik hat der Großindustrielle Herr M. Birnbaum von hier dem hiesigen ehrwürdigen Rabbinate eine erkleckliche Summe zur Vertheilung an israelitische Ortsarme übermittelt; gleich große Summen »wurden den Bürgermeisterämtern von Teplitz und von Schönau von dem in weiten Kreisen rühmlichst bekannten Philantropen zur Vertheilung an die christlichen Armen übergeben. Frankreich. Paris- Die ministerielle Thätigkeit Cremieux' hat Louis Blanc mit vielsagender Kürze in folgenden wenigen Worten dargeftellt: Seine Regierung enthielt lauter Acte, welche von dem Gefühle der Werthschätzung für Recht und Würde der Menschen durchdrungen waren. Die Abschaffung der Gesetze gegen die Preffe, pi e Erweiterung der Jury, die Unterdrückung des Prangers, der Schuldhaft, der politisch n Eide, die Verbesserung des Looses der Gefangenen, die Herabsetzung der Gerichtskosten, die Erleichterung der Naturalisation — das waren die ersten Acte Cremieux'. Die Revolution von 1848 hat übrigens zu glercher Zeit zwei jüdische Minister besessen. Beide haben in einem gegebenen Augenblicke ihre Sellung dem Dienste der Freiheit geopfert. Mit Cremieux gehörte der jüdische Bankier Goudchaux, als Finanzminister, der provisorischen Regierung an. Als die öconomische Katastrophe nahte und die Regierung zu finanziellen Gewaltmaßregeln ihre Zuflucht nehmen wollte, widersetzte sich Goudchaux diesem Unterfangen. Er resignrrte. Man wollte seine Demission nicht annehmen. „Dann werde ich nach Hause gehen und mir eine Kugel durch den Kops jagen", antwortete der Minister. „Man wußte", fügte Louis Blanc hinzu, „daß er sein Wort auch halten würde und die Demission wurde angenommen." Wie unglücklich sich der siebzigjährige Greis im Jahre 1870 als Kriegsminister in Tours fühlte, ist bekannt. Mil Freuden legte er diese Macht, die ihm so widerstrebte, bald nieder. Die Geschichte seiner zweiten Ministerschaft ist rascher geschrieben, als diejenige seiner ersten Regierungs-Periode. Sein einziger, wahrhaftiger Regierungsact war, daß er mit einem Namenszuge 33,000 Algierischer Juden das französische Bürgerrecht verlieh. Diese Maßregel blieb iu Kraft. Die letzten Jahre seines Lebens brachten Cremieux die Ruhe und den Frieden des Greisenalters. Als der Versuch unternommen wurde, mit einer National- Subscription die fünf Milliarden zu decken, zeichnete er 100,000 Francs nnd für die Ueberschwemmten von Südfrankreich gab