Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 11 (1880)
- Issue
- N° 7. (11.2.1880)
- Date
- 1880-02-11
- Page
- Seite 58 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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— 58 schaft, sie zu gottesdienstlichen Handlungen und Ehrenämtern rc. nicht dulden und zulassen, Vereine gegen sie bilden und was dergleichen mehr ist. Ein Anderer wieder meint, der S t r o m beruflicher Thätigkeit müsse unsererseits erweitert und in andere Betten geleitet, Handwerk und Ackerbau müßten mehr unterstützt werden und was sonst noch dahin gehört. Sieht man diesen Vorschlägen aber mit practischem Sinn und klarem Auge auf den Grund, so ergiebt sich bald, daß alle diese Vorschläge — so gutgemeint sie auch sind — sich als undurchführbar oder nutzlos erweisen und daß von dieser Seite der Sache nicht beizukommen ist. Der Wucherer und Betrüger unter uns ist factisch bei jedem rechtschaffenen, redlichen Glaubensbruder ausgeschlossen und wer — ob Jude oder Christ — gesellschaftlich oder geschäftlich mit ihnen verkehrt, thut es auf die Gefahr hin nach dem Spruch „gleiche Brüder, gleiche Kappen" gerichtet zu werden. Weitergehende Schritte, ad exemplum ihre Nichtzulassung zu gottesdienst« lichen Handlungen rc. damit zu motiviren, man halte als „Wucherer" sie dessen unwürdig — und das müßte doch ausgesprochen werden, wenn es warnend und bessernd wirken soll — würde, wie leicht einzusehen, sofort mit dem Strafgesetzbuch in Conflict bringen und wer wollte die Grenze feststellen, wo die gesetzlich erlaubte Handlung moralisch zum Unrecht wird? — Aehnlich verhält es sich auch mit der Ueberleitung vom Handel zum Gewerbe und Ackerbau. Wollten unsere wohlhabenden Glaubensbrüder ihre Kinder durchweg zum Ackerbau erziehen und nachher jhnen für dar noch so rechtschaffen und mühsam erworbene Geld ein ländliches Besitzthum kaufen, das Geschrei der Bauern und Landbarone, die sich in ihrem Privileg geschädigt glauben würden, würde bald noch weit ärger werden, als eS jetzt ist; und wollte man sie in größerer Anzahl für das Gewerbe ausbilden, es wäre auch dar bald dieselbe Leier. Soll doch auch im Grunde genommen die Forderung, uns mehr der Landwirthschaft zuzuwenden, nichts weiter heißen, als den Nachweis zu erbringen, daß 99 Procent der Juden bei irgend einem guten Christen ihr Leben lang taglöhnernd hinter dem Pfluge hergehen und sich ihm als Pferdeknechte verdungen haben, oder in die Sprache der Gewerbetreibenden übersetzt, daß wir als mittellose Gesellen bis ins Alter hinein elend uns durchs Leben schleppen und am siebenten Tag in Branntwein, Bier und Tanz leichtsinnig vergeuden, was wir die sechs Tage vorher mühsam und mit schwieliger Hand erarbeitet. Nun. diesen Nachweis werden wir wohl noch lange schuldig bleiben, so lange, als noch Mäßigkeit und Nüchternheit, Sparsamkeit und Fleiß, Einfachheit und Familiensinn, Pietät und Pflichtgefühl nicht ganz verscheucht und vertrieben aus unfern Herzen und unseren Häusern sind. Damit aber bin ich zu dem Punkt des Gebäudes gekommen, der mir leider nicht so ganz mehr die alte marmornem klare Fläche zeigt, wie das zu eigener Genugthuung und Freude und zum Aergerniß unserer Hasser durch die Jahrtausende hindurch bis in unsere Tage hinein durchweg der Fall war. (Schluß folgt.) Cm Schmerzensschrei aus Rumänien. . Folticzeny, 30.Jan. 1880. Mit blutendem Herzen ergreift em von Indignation tief ergriffener Menschenfreund die Feder, um Ihnen, geehrter Herr Redacteur, einen traurigen Vorfall von hier mitzutheilen, der in den ersten Tagen des Monats August v. I. begann und vor wenigen Tagen seinen tragischen Abschluß fand, mit dem höflichen Ersuchen, ihn in Ihrem vielgelesenen Blatte aufzunehmen als Illustration deS traurigen Rechtszustandes, in welchem sich unsere rumänischen Glaubensgenoffen befinden. Er füllt ein blutiges Blatt mehr in der so reichen Leidensgeschichte unseres Volkes in Rumänien. Möge das hochherzige Europa in seinem edlen Streben, unk ein menschenwürdige- Dasein zu verschaffen, nicht erlahmen, denn wahrlich, der Kelch deS Leidens ist übervoll; nicht nur unser Gut und unsere Habe, sondern auch das nackte Leben ist gefährdet. In unserer Stadt Folticzeny, an der Grenze der Bukowina gelegen, und größten theils von Israeliten bewohnt, findet alljährlich ein vie lbesuchter Markt in der zweiten Hälfte deS MonatS Juli statt, so auch im vorigen Jahre. . Während deffelben erschien eines TageS bei dem Herrn Benjamin Weintraub, der in der Hauptstraße eine Schankwirlhschaft führte, ein fremde» Individuum nach Aussehen Grieche oder Bulgare, Namens Popof oder Popoza, mit dem Anträge, ihm über die Dauer de» Marktes eine Dachkammer als Logis zu überlasten; man wurde bald über den Preis einig und der Fremde bezog sogleich die Wohnung. Schon ein paar Tage dara uf bereuete aber Herr Weintraub, diesen Gast in seiner Behausung ausgenommen zu haben, da derselbe unter verschiedenen Vorwändeu nur Händel und Scandal zu provociren suchte, wie überhaupt sein ganzes Betragen auch in andern jüdischen öffentlichen Localen nicht- Gutes zu weistagen schien und nur zu deutlich die Absicht erkennen ließ, eine Juden-Cmeute ü la Galatz, Tecucz, Valcov, Daraban, unseligen Andenkens, in Scene zu setzen, so daß man sich endlich genöthigt sah, bei der Behörde um AuSquartierung jenes Individuums anzusuchen. Am selben Tage, am 3. August um 4 Uhr Nachmittag-, ließ der Grieche den Hausherrn Weintraub auffordern, nach feiner Dachkammer zu kommen, damit er ihm die Rechnung begleiche, da er abzureisen gesonnen sei. Der Ahnungslose beeilte sich, diesem Verlangen nachzukommen, innerlich erfreut, diesen unheimlichen Gast so bald los zu werden. Kaum fing er aber an, die Stiege zur Dachkammer emporzusteigen, als der Grieche die Thüre derselben öffnete, einen Revolver ander Tasche zog und auf den armen Weintraub einen tödtlichen Schuß in die Brust abfeuerte. Der so arglo? Ueberfallene taumelte zurück, seine n Arm mechanisch an die getroffene Stelle drückend, als ihm ein zweiter gut gezielter Schuß auch denselben durchbohrte und er leblos zu Boden sank, umringt von seiner jammernden Frau und zwei unmündigen Kindern. Von der durch den Lärm herbeigeeilten Menge und Polizei nach heftiger Gegenwehr überwältigt, wurde der Elende der Justiz überliefert. Donnerstag, den 15. dieses, nach sechsmonatlicher Haft vor den hiesigen Affifen zur Aburtheilung vorgeführt, trotz der den Angeklagten belastenden jüdischen und christlichen Zeugenaussagen, sowie des cynischen GeständnisteS deffelben eigenen, der den Mord nicht im geringsten abläugnen konnte, versuchte es doch der Vertheidiger deffelben, ein bekannter Judenfresser, in seinem Plaidoyer diesen in milderm Lichte erscheinen zu lasten und den Geschworenen zu wiederholtem Male an's Herz zu legen, daß der T o d eines Juden keine große Lücke in der menschlichen Gesellschaft zurücklaste, um zu der Verurtheilung eines armen Christen zu berechtigen. Nach kurzer Berathung kehrten die Geschworenen zurück und — o! Gerechtigkeit verhülle dein Antlitz — das Verbiet lautete unschuldig; der Mörder wurde in Freiheit gesetzt, von den Geschworenen unter Händedrücken und Umarmungen ob seiner heroischen Thal im Triumphe aus dem GerichlSsaale geführt, und manchem christlich rumänischen Bürger entschlüpfte die sarkastische Bemerkung, daß mit Hülfe von ein paar Hundert solcher ehrenwerthen Patrioten, die so leidige von Europa aufgeworfene Judenfrage bald aus Rumänien geschafft wäre.