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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-01-21 · N° 4. (21.1.1880) · p. Seite 34

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 4. (21.1.1880)
Date
1880-01-21
Page
Seite 34 (sequence 4)
Language
German
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— 34 wurde u. A. auch der Jude L verdächtigt. Die Sache kam in Breslau zur öffentlichen Verhandlung, woselbst auch Dr. Reich als Sachverständiger sein Gutachten abzugeben hatte. Letzterem fiel in sehr unangenehmer Weise auf, daß der inquirirende Richter, so oft vom bewußten X die Rede war, in prononcirtester Weise den „Jaden" T betonte. Als Dr. Reich über den Befund des Mißhandelten sich zu äußern hatte, deponirte er etwa Folgendes: Trotz der nicht ungefährlichen Verletzung des Mißhandelten muß ich dessen volles Bewußtsein vom Beginn der Erkrankung bis jetzt auf das entschiedenste constatiren. Ich, der israelitische Arzt, nahm ihn in Behandlung. Unter den der Mißhandlung Verdächtigen nannte er mir sofort und auch später den X. Da er aber wußte, daß ich Jude bin. hat er sich aus Rücksichten des Anstandes nie zu der Aeußerung Hinreißen lassen: „der Jude X" hat mir dies gethan. Für ihn existirte mir gegenüber nur der Mensch, der Attentäter 36. Bei dieser Erörterung sollen — so erzählt man — die christlich-germanischen Profile der ehrwürdigen elasois antisemitischer Richter sich bedenklich in die Länge gezogen haben Relata refero! Frankfurt a M., l2. Jan. (Or-Corr.) Hier lag, wie bereits in dies. Bl. (Nr. 52) berichtet, dem Gemeindevorstande die religionsgesetzliche Frage vor: ob die Sektion von Leichen zulässig sei. Bekanntlich hat der Vorstand schon seit dem Austrittsgesetze der orthodoxen Partei die Concession gemacht, zur Beruhigung der Gewiffen neben dem fortschrittlichen Rabbiner (Brüll) einen als orthodox geltenden Rabbiner (Horowitz) anzustellen. Ueber obige Frage wurden von beiden Rabbinern Gutachten eingefordert. Die Leichensektion wurde von dem einen als zulässig, von dem andern als unzulässig erklärt. Da der Antrag auf Untersagung der bisher im jüdischen Hospital üblichen Leichensektion von der Orthodoxie ausgegangen war, so entschied der Vorstand nach dem verneinenden Votum. Der Vorstand mag äußere Opportunitätsgründe für seine Entscheidung haben, die Liebe zum Frieden, zur Erhaltung der Gemeindeeinheit mag es so gebieten; aber der Vorstand ist gar nicht die Behörde, zwischen zwei entgegenstehenden religionsgesetzlichen Gutachten zu entscheiden. Der Vorstand müßte das Rabbinatscollegium, wie es stets üblich war, durch Zuziehung eines dritten Rabbiners von Außen oder durch Berufung eines solchen für die große Gemeinde Frankfurt's ergänzen. Man sage nicht, dieser wird entweder, wenn fortschrittlich, mit Brüll, wenn orthodox, mit Horowitz votiren. In einem Collegium klären sich durch Discussion die Ansichten, und es ist ebenso gut möglich, daß Brüll wie Horowitz, als daß Horowitz wie Brüll votirt. Denn es lassen sich — wie Hamburger in dem Art. „Leichensection" nachweist, — für beide Ansichten Belege ans dem Talmud und den späteren Decisoren anführen. Bou der preußisch-polnischen Grenze. (Or.-Corr.) „Ignoranz und Arroganz wachsen auf einem Holz" — an dieses Sprüchwort wurden wir erinnert, als wir die Correspondenz in Nr. 51 des „Israelit": „Von den Ufern des Erlbaches" lasen. — Unsere Absicht ist nicht, die daselbst kritisirte Synagogenordnung des Vorstandes von Zweibrücken zu vertheidigen, zumal wir auch nicht mit allen jenen Veränderungen einverstanden sind; wir wollen nur zeigen, wie weit der ZelotiSmuS jenen Corresp. führt, daß er jede noch so kleine Veränderung eines unberechtigten Minhags und jede Einführung von Ordnung und Anstand in der Synagoge als ein Vergehen gegen die Gesetze Gottes darzustellen sucht. Der betr. Corresp. — wir glauben nicht fehlzugreifen, wenn wir sein Domizil in Trier vermuthen — stellt den an manchen Orten üblichen Gebrauch, daß kleine Kinder eine Mappe (Thora-Wickel) in die Synagoge bringen, so hoch, als wäre er von der eoelesia magna eingesetzt; er meint, daß mit Abstellung desselben in Zweibrücken aller Sinn fürThora aus demHerzen geschwunden sei. Und doch ist jener Brauch weder im Talmud, noch im Schulchan-Aruch erwähnt und nur bei einem ganz geringen Bruchtheil jüd. Gemeinden üblich. Hätte der Correspondent sich zuerst über den betreffenden Minhag näher erkundigt, so würde er auch eingesehen haben, daß die Unterlaffung dieses ungegründeten Gebrauchs gerechtfertigt sei und wenn der Vorstand von Zweibrücken es nicht durch Beweise aus der Gemara motivirt hat, so hat er doch unbewußt dar Richtige getroffen.*) Vom Fanatismus geblendet, fragt der Correspondent: „Von wann stammt diese daß die Gemeinde sich beim Vortrage der zehn Gebote zu st e l l e n (sie!) hat?" Wir möchten den Am-haarez umgekehrt fragen, wann das nicht gewesen ist und in welcher Synagoge und bei welchem Minjan das nicht geschieht? In fast allen Gemeinden pflegt die Gemeinde beim Vorlesen der Zehngebote und der iYYtt? aufzustehen. Ist denn Ordnung und Anstand in der „Schul" mit Orthodoxie unverträglich? M üssen unsere Feinde höhnisch auf „die Judenschule" als den Typus der Unordnung und des Durcheinanderschreiens Hinweisen? Colberg. Das hiesige jüdische Kurhospital veröffentlicht den Bericht über das 6. Verwaltungsjahr, das für die Entwickelung dieser segensreichen Anstalt besonders bedeutsam war. Aus dem Lotterie-Unternehmen wurden mit dem Jahresschlüsse 1879 aus den Beständen des Lotteriefonds dem Anstaltsver» mögen vorläufig 13,500 M. zugeführt. Das volle Ergebniß dieses Unternehmens kann erst im künftigen Jahre genannt werden. Aber auch die ordentlichen Einnahmen sind der Anstalt in diesem Jahre reicher zugefloffen als in früheren. Sie schließen mit der Summe von 4518 M. 87 Pf., — mithin um 952 M. mehr als im vorigen Jahre. Hiervon wurden laufende Jahresbeiträge von 228 Mitgliedern im Betrage von 1897 M. bezahlt. Auch namhafte einmalige Beiträge sind der Anstalt zugegangen. Die Ausgaben betrugen 4060 M. 8 Pf. Die Anstalt war vom 15. Juni bis zum 16. September eröffnet und es haben in ihr an 1258 Verpflegungstagen (257 mehr als im Vorjahre) 41 Personen, 17 Männer und 24 Frauen, worunter zum Theil schwer erkrankte Patienten, zum Behufs einer Sool- und Seebadekur unentgeltlich gastliche Aufnahme, Pflege und ärztliche Behandlung gefunden. Bon den Patienten wurden 15 als geheilt, 1 als sehr gebeffert, und 18 als gebeffert aus der Anstalt entlassen; nur ein Patient verließ die Anstalt ohne Erfolg. (Die übrigen 6 Personen waren als Pfleger schwer kranker Patienten mit ausgenommen.) Nach wie vor kann die Anstalt der einmaligen Spenden wie der laufenden Jahresbeiträge nicht entbehren und deshalb wiederholt der Vorstand von Neuem auf das Dringendste seinen Aufruf. Möge seine Bitte für Arme und zugleich Kranke in den Herzen edler Menschenfreunde den lautesten Widerhall finden. A. 8. Osterodeo/Pr., 15.Jin. (Or.-Corr.) In der hies. kleinen Gemeinde fand innerhalb der letzt verfloffenen 7 Monate — am 8. d. M. — die zweite goldene Hochzeit statt. Am Vormittage des Ehrentages brachte eine städtische Deputation dem Jubelpaar — dem Kauffmann und Amalie R o s e n b e r g'- schen Eheleuten — welches 42 Jahre am hies. Orte lebt und es durch Fleiß und Sparsamkeit zu einem ziemlichen Wohlstände gebracht hat, die Glückwünsche der Stadtcommune dar und die Gemeinde überreichte demselben durch ihren Vorstand als Ehrengeschenk ein Paar sehr werthvolle silberne Leuchter, auf welchem die Widmung und die Namen fämmtlicher Gemeindemitglieder eingravirt sind. Bei der am Nachmittage in der Behausung des greisen Paares abgehaltenen Feier hielt unser Prediger Hr. Stur ma n n in Gegenwart der *) Der Talmud sagt ausdrücklich NVNV ''V'QDN- Sehr oft wird daselbst ausgesprochen, daß ' die zu einer' Mizwa gebrauchten Gegenstände nicht profanirt werden dürfen nV)T2 rilXE •ppp In vielen Gemeinden Deutschlands befinden sich solche Mappen zu Hunderten, und schließlich fallen sie der Profanation anheim. Der Würzburger Raw der bei seiner großen, ehrlichen Frömmigkeit auch der große Lamdan war, urtheilte über eine solche Frage ganz anders. Er hat z. B. einem Herausgeber von jüd. Kalendern verboten, in denselben Sprüche aus dem Talmud in der hebräischen Sprache zu veröffentlichen, weil dieselben nachher in den Papierkorb kommen könnten. Er hätte sein Verbot übrigens aus denselben Gründen auch auf den »Israelit" ausdehnen können.

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