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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-01-21 · N° 4. (21.1.1880) · p. Seite 32

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 4. (21.1.1880)
Date
1880-01-21
Page
Seite 32 (sequence 2)
Language
German
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— 32 — \ Gefühle, daß dies sündlich sei; sodann tritt eine theologische oder ethnologische oder sonstige mit Gelehrsamkeit ausgestattete Dialectik in Thätigkeit, welche fein und beredt nachweist, wie jener rohen Begierde ein berechtigtes religiöses oder nationales oder wirthschaftliches Element zum Grunde liege; ein dumpfes Echo dieser Argumente klingt in die Ohren des großen Haufens, der aus allem nur das eine, seine Berechtigung zum Dreinschlagen, heraushört, und nun geht das Verderben seinen Gang. Die Judenhäuser werden demolirt, die Insassen mißhandelt, vielleicht ermordert. Am nächsten Tage sprechen die Zeitungen, welche die Volkswuth geschürt haben, ihr Bedauern über die vorgekommenen „beklagenswerthen Ausschreitungen" aus. Dies ist der Gesichtspunkt, von welchem aus wir Treitschke's Eingreifen in die antisemitische Agitation auf das Ent- 1 cl, i e r e n u e verurth eilen müssen. Natürlich hat Treitschke wie Jedermann das Recht seiner Meinung über die Stellung des Judenthums in der Geschichte wie in der Gegenwart, und das Recht diese Meinung auszusprechen. Ob diese richtig oder unrichtig sei, geht uns hier — abgesehen von einem Punkte — nicht näher an; unser Tadel richtet sich gegen den Augenblick, in welchem die Meinungsäußerung erfolgte, und gegen den Ton, in welchem sie stattfand. In diesem Augenblicke, in diesem Tone wußte die Aeußerung einer schlechten, verwerflichen Bewegung zur — natürlich ungewollten, aber darum nicht minder wirksamen — Verstärkung dienen. Eine aus unlautersten Motiven und elendesten Argumenten hervorgewachsene Agitation gegen eine Glaubensgenossenschaft, die in Deutschland zu existiren unzweifelhaft vollberechtigt ist, hat in einzelnen Theilen Preußens es dahin gebracht, daß nur der Respect vor der Polizei und viell icht ein Rest sittlicher Scheu in den schändlich bearbeiteten Massen uns den Anblick einer förmlichen Judenhetze mittelalterlichen Stils bis jetzt erspart hat. Um diesen Rest sittlicher Scheu, wenn er noch vorhanden ist, zu zerstören, konnte nichts so wirksam sein, wie das Auftreten eines Mannes wie Treitschke, der (bis dahin) mit Recht des Rufes makelloser Ehrenhaftigkeit und Integrität genießt, der als glänzender Vertreter des schwungvollsten Patriotismus gefeiert wird — nichts, sagen wir, konnte so gefährlich und unheilvoll sein, wie das Auftreten eines solchen Mannes mit dem lauthallenden Bekenntnisse, daß er in jener Judenhetze eine tiefe Berechtigung erkenne, wie die stürmische Beredtsamkeit, mit welcher er diese seine Auffassung vor dem Publikum zu rechtfertigen unternahm. Vergebens würde Treitschke sich darauf berufen, daß er lediglich den guten und gesunden Kern der Agitation in Schutz genommen, lediglich die Fehler der Juden verdammt, keineswegs ihre Vorzüge verkannt, noch weniger die niedrigen Leidenschaften des christlichen Pöbels angerufen oder zu Gewaltthaten aufgefordert habe. Das wisien wir sehr wohl, aber der christliche Pöbel erfährt nichts von den Clauseln und Einschränkungen, mit denen der gebildete Historiker seine Jnvectiven umgiebt; der Pöbel erfährt nur, daß auch Herr ». Treitschke rufe: Nieder mit den Juden! Daß dies die Wirkung des vielberufenen Artikels unfehlbar sein werde, konnte der Verfasser sich beim Schreiben selbst sagen, und daß er es sich nicht gesagt hat, machen wir ihm zum schweren Vorwurfe. Denn offenbar handelt es sich in dieser Sache nicht um die wissenschaftliche Wahrheit, für die auf alle Gefahr hin einzutreten gewesen wäre, sondern um eine Einwirkung auf die öffentliche Meinung, um eine politische Handlung, bei welcher abzuwägen ist, wie Nutzen und Schaden sich zu einander verhalten. Nur eine Rechtfertigung könnte es für den unglücklichen Artikel der „Preußischen Jahrbücher" geben, wenn es nämlich feststände oder wenn es die wohlerwogene Ueberzeugung des Verfassers wäre, das Judenthum sei für Deutschland eine so entsetzliche, so unmittelbar drohende Gefahr, daß, um sie bekämpfen, alle anderen Rücksichten schwinden müßten, und daß es Zeit sei, den Landsturm mit Sensen und Heugabeln ins Feld zu führen. Nun können wir unmöglich glauben, daß Treitschke diese Ueberzeugung hegt. So schwarz — und nach unserer Ueberzeugung übertrieben — er die unerfreulichen Seiten des jüdischen Einflusses schildert, so geht doch aus seiner eigenen Darstellung hervor, daß die von ihm befürchteten nachtheiligen Wirkungen einestheils Jahrzehnte und Menschenalter zu ihrer Entwickelung brauchen, anderntheils überhaupt sich nicht abwenden laffen, wenn man nicht etwa die Juden einfach aus dem Lande jagen will, was doch auch Treitschke für unausführbar erklärt. (Der 2. Art. folgt.) Dev jüdische Geistliche. Zu den Ausnahmestellungen der Juden in Deutschland gehört auch, daß ihre Rabbiner nicht als „Geistliche" angesehen und behandelt werden. Es handelt sich bei dieser Bezeichnung nicht blos um einen Titel, obwohl auch dieser nicht leer und gleichgültig ist, sondern um eine praktische Bedeutung sür Gesetz und Leben. Dafür zeugt ja auch die jüngst vom Redacteur dieser Blätter eingereichte Petition, um Befreiung der jüdischen gleich den christlichen Geistlichen von gewissen Steuerabgaben. Darum ist es von Interesse, die Bedeutung und Berechtigung der Benennung: „Geistlicher", als ausschließlicher Bezeichnung der christlichen Prediger und Religionslehrer, klarzulegen. Das Christenthum, welches so viele Anlehnungen an das Judenlhum hat, trägt auch hierin das Kennzeichen seines jüdischen Ursprungs an sich. Im Judenthum nämlich fand anfänglich ebenfalls eine Unterscheidung zwischen Priester und Volk statt. Es war dies keine kastenartige Unterscheidung nach ägyptischem Muster oder nach Art eines Standes bevorrechteten Adels, einer durch Reichthum und Macht bevorzugte Aristokratie, sondern die auszeichnen.de Aufgabe der Priester war, für das Volk durch Lehre und Beispiel Vorbilder der Heiligkeit und Sittlichleit zu sein, worin allein das Vorrecht der Annäherung an Gott begründet war. Im späteren Judenthum ging dieser Unterschied verloren, die Priester mißbrauchten ihre amtliche Stellung und blieben derselben nicht mehr würdig; die Bevorzugten des Volks traten für sie ein. Solche, welche sich durch Bildung und Würdigkeit auszeichneten, wurden die Lehrer und Vorbilder der Gemeinde Gottes. Ihre Benennung war Rabbi (Lehrer, Meister). Diesen Titel trug auch der Stifter der christlichen Religion. Die christliche Kirche aber, welche in sich die Vollendung und würdigere Darstellung des Gottesoolks, das eigentliche Israel zu erkennen glaubte, stellte die ursprüngliche Tempelverfassung und Unterscheidung zwischen Priestern und Volk wieder her. Es entsprach dies, wie so manches Andere, freilich nicht dem Urbild des ersten Christrnthums und dem Vorbild seines Stifters, es mar vielmehr ein Zurückgreifen auf ursprünglich jüdische, alte und überwundene Ideen und Einrichtungen. Sogar die „Handauflegung" behuss göttlicher Inspiration und Weihe ward dem Judenthum entnommen und „Ordination", Einreihung in die gesonderte Klasse (ordo) der Priester, genannt, wovon auch die Bezeichnung „Kleriker" (nach dem griechischen Worte Kleros, ordo) stammt. Angesichts aller dieser Entlehnungen aus dem Judenthume klingt es nun eigenthümlich, gerade den jüdischen Religionslehrern (Rabbinern) die Bezeichnung als „Geistliche" vorzuenthalteu. Es war aber von jeher Bestreben der Kirche, alles Jüdisch; sich auzueignen und das Recht daran, den Juden zu bestreiten. Zu dieser Aneignung hatte die Kirche ein Recht, dem Judenthum aber ihr ursprüngliches Anrecht verweigern, ist ein Unrecht. Das Judenlhum hat freilich mit den Opfern und dem Priesterthum auch die Unterscheidung zwischen Priestern und Laien fallen lasse», das Christenthum aber hat diese alten Einrichtungen beibehalten. Im Katholicismus, wo eine Art von Opfer (Meffe) oorgefunden wird, hat nun die Bezeichnung „Geistlicher" im Gegensatz zum Laien (Volk) wohl noch eine gewisse Bedeutung und Berechtigung; aber in der evangelischen Kirche, wo diese Anschauungen und Institutionen fehlen, wo, wie im Judenthum,, nur von Lehrern und Predigern als von religiösen Führern.

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