Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 11 (1880)
- Issue
- N° 1. (1.1.1880)
- Date
- 1880-01-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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ner Synagoge i'm Israelit ein „sogenanntes Gotteshaus . Mit diesem einem Beiwort, das der „Israelit" dem Kutscher Lubowski im „vr. Klaus" entlehnt, offenbart sich für mich eine Kluft, die gar nicht zu überbrücken ist. Auch eine christliche Kirche ist für mich ein Gotteshaus; für den „Israelit" ist eine Synagoge mit Orgel keines. Da giebt es kaum ein gegenseitiges Verständniß, sicher keine gegenseitige Verständigung. In demselben Aufsatz lesen wir: „So lange es eine Thora giebt, sind die Worte aus Esau's Geschlechtsregister: „Die Schwester des Lotan war Timna nicht weniger heilig, als die zehn Gebote." Nun ist es ja ganz interessant, was die Lehrer des Talmud über diese Stelle aus Esau's Geschlechtsregister homiletisch reden. Aber diese genealogische Notiz in ihrem einfachen Wortsinn für nicht weniger heilig erklären als die zehn Gebote, die Gott selbst ausgezeichnet und am Sinai aus dem Feuer geredet hat und sodann auf den zwei Tafeln im Allerheiligsten aufbewahren hieß, das mag sehr orthodox sein, aber das ist mir zu hoch, und ich fürchte, wenn Jemand dies einer intelligenten Genleinde von der Kanzel vorträgt, so sind es gerade die Vernünftigsten, die am ehesten an dem Verstände des Vortragenden zweifeln; und auch die Feststeller des Gebetsrituell müssen, wie es scheint, dem Dekalog eine hervorragende Stelle eingeräumt haben, denn sie haben es angeordnet, daß jeder Israelit in seiner Privatandacht alltäglich die zehn Gebote recitire. In jedem jüdischen Gotteshause, soviel mir bekannt, hat der gesunde Sinn des Volkes bei der Recitirung der zehn Gebote aus der Bibel eine feierlichere Haltung für angemesien erachtet, das verlangt auch die Zweibrückener Synagogenord» nung; der Jsr. wirft darob die Verfasser derselben fast zu den „Minim“, die die zehn Gebote erhöhen um „so die übrige Thora noch tiefer herabwürdigen zu können. Schon ein Artikel einer Beilage des Jsr. offenbart sonach solch schreiende Divergenzen zwischen einem „Breslauer" und dem „Israelit". Da giebt es keine Einigung. Und aus dieser Erkenntniß folgt, wie ich meine, für dieses Blatt auch eine bestimmte Richtschnur in seinem Verhalten gegen die Orthodoxie, wie sie der Israelit repräsentirt. Die Leser muffen hin und wieder Kenntniß bekommen über die Auffassung des Judenthums, die in jenen Kreisen herrsche, aber wir wollen uns nicht mit Männern zanken, deren Sprache wir kaum verstehen. Desdemona sagt zum Mohren „die Raserei verstehe ich Deiner Worte, doch nicht die Worte." Die Achterklärung der drei Herren wird den Schülern des Breslauer Seminars vielleicht in mancher Gemeinde schaden; aber in eine Gemeinde, wo Theorien wie die oben citirten Geltung haben und der überwiegenden Anzahl der Mitglieder eine Norm sind, gehören die Breslauer gar nicht hinein; ich müßte es ein Hineinschleichen, ein Hi nein stehlen nennen, wenn ein Rabbiner, der wie Frankel und Grätz sein Judenthum erkennt und liebt, in eine Gemeinde tritt, in der Lehmann's Geist dominirt. Und ist es denn mit den Gutachten so gefährlich? Vergessen wir nur nicht, wie so was zu Stande kommt. Irgend ein einflußreiches Mitglied einer Gemeinde, die einen Rabbiner wählen soll, hat einen Protege, und möchte natürlich gern denr Gegenkandidaten, der Chancen hat, ein Bein stellen. Flugs heißt ihn sein bedrängtes Gewissen Zuflucht zu den „Autoritäten" nehmen, um die er sich gewiß nicht gekümmert hätte, wenn er nicht eben seinen Candidaten durchbringen wollte. Ich weiß nicht und sage nicht, daß es in Trier so war, sondern rede nur so im Allgemeinen. Und die Autoritäten selbst, die das Gutachten schreiben! Schon dem Patriarchen im Nathan ist es gar nicht gleichgültig, „ob der Fall ein Faktum, so sich in unserer Diöcese ereignet hat, ist, oder nur ein Problem«"; die Sache schrumpft auf einen gewöhnlichen Khillekrieg zusammen, in dem unser Freund Kroner mit Ehren das Feld räumen mußte, und es wird ihn aller Wahrscheinlichkeit in seiner Carriere noch fördern, daß er von den drei Herren in den Bann gethan worden. Und noch mehr: wenn ein Schüler Frankels von einer I Gemeinde angefragt würde, ob sie einen Mann, der strikt auf dem Standpunkt Lehmann's steht, zu ihrem Rabbiner wählen solle, er würde gelassen mit nein antworten. Das freilich ist das Seltsame, daß mit den altfrommen Talmudisten viel eher eine Verständigung zu erzielen ist, als mit dieser literarischen Orthodoxie. Mancher „Breslauer" hat alte Lomdim zu seinen Gemeindeinsassen, aber ich habe nie vernommen, daß dann zwischen dem neumodischen Rabbiner und den alten Talmudisten Streit sei. Die literarische Orthodoxie ist eben, wie wir auch bei den Katholiken sehen können, der praktischen Strenggläubigkeit ein ganzes Stück voraus. Jndeß wie Vieles uns auch vom „Israelit" und seiner Partei trennt, wir vertreten dennoch vielfach auch gemeinsame Jntereffen; und darum scheint mir die angemessenste Parole: Gegnerschaft, aber keine Feindschaft, Toleranz auch für die Intoleranten. Vergessen wir die Gutachten, die ja keine Kluft geschaffen, sondern nur eine vorhandene markirt haben; so wenig Verständniß wir für den religiösen Standpunkt der drei Herren haben, wir können und wollen es nicht leugnen, daß sie jeder, der eine mehr, der andere weniger, für gemeinnützige Zwecke in ihrem Kreise wohlthätig und eifrig wirken. Dafür gebührt ihnen unsere Achtung, und es ist keine Schande mit ihnen im Kampfe gegen unsere äußern Feinde in einer Reihe zu stehen. Neben der Wahrheit und dem Rechte, möge auch dem Frieden das Wort geredet werden in diesen Blättern; wie ja die Schule Frankels die Erhaltung des Friedens in den Gemeinden als ihre oberste Pflicht betrachtet. 2. So trete denn die „Wochenschrift" ihr zweites Decennium an unter der alten Devise: Für Wahrheit, Recht und Frieden! Berichte und Correspondenzen. G - - Deutschland. Magdeburg. Ueber das Geschick unserer Petition an das Abgeordnetenhaus, betreffend die Exemption auch der j ü d. Geistlichen und Religionsdiener von den Communalsteuern, erfahren wir. daß die betr. Commission in ihrem Berichte, welchen der Abg vr. Alexander Meyer erstatten wird, dahin schlüffig geworden ist, „daß es nicht Aufgabe der Commission wie der Gesetzgebung überhaupt sein könne, bei Gelegenheit eines Abgabengesetzes zu definiren, was unter dem Begriff des „Geistlichen" verstanden werden solle." So schreibt uns ein nationalliberales Mitglied der Commission selbst, dem unsere Petition „im Prinzip durchaus sympathisch und in der Billigkeit begründet ist". Wir glauben allerdings, daß es recht wohl Ausgabe der Gesetzgebung sei, die Gesetze so zu formuliren, daß sie klar und deutlich seien und zu keinem Zweifel oder gar zu verschiedener Auslegung Veranlaffung geben. Wenn der 8 14 besagt daß „Geistliche, Kirchendiener und Elementarlehrer" von der Communalsteuer befreit seien, so läßt er es unklar, ob die Rabbiner, Prediger und sonstige jüd. Religionsdiener mit darunter verstanden seien, die verschiedenen Magistrate beobachten bekanntlich eine verschiedene Praxis in der Anwendung des Gesetzes. Warum also nicht im Gesetze hinter Geistliche hinzufügen und andere „Religionsdiener", eine Bezeichnung, die bekanntlich im deutschen Reichsgesetz jedesmal da angewendet wird, wo auch die Rabbinen, Prediger, Cantoren, Religionslehrer mit inbegriffen sein sollen. Man vergleiche z. B. § 337 des Strafgesetzbuches vom 15 Mai 1871: „Ein Geistlicher oder andererReligionsdiener, welcher zu den relig. Feierlichkeiten einer Eheschließung schreitet, bevor ihm nachgewwsen, daß eine Heirathsurknnde von dem Personenstandesbeamten ausgenommen sei, wird mit Geldstrafe bis zu 300 Mark oder mit Gefängniß bis zu 3 Monaten bestraft". Dieser § findet bekanntlich auch auf jüd. Religionsdiener Anwendung, warum also nicht auch dem § 14 eine solche Fassung geben, die auch die "jüd. Cultusbeamten miteinschließt?