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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-12-19 · N° 51. (19.12.1877) · p. Seite 401

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 51. (19.12.1877)
Date
1877-12-19
Page
Seite 401 (sequence 4)
Language
German
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— 401 'IIlich wie die Geistlichen christlicher Confessionen Schaden gelitten haben und aus dieser Position entschädigt werden, haben auch die Religionsdiener des jüdischen Bekenntnisses Schaden, uno ich kann insbesondere anfnhren, daß der Landrabbiner in Hannover einen w senllichen Allsfall iil seinen Einnahineil erliticu bat. Er bat verlangt, daß man ihm aus dieser Position eine Eiilschäoignng gebe; es scheint, daß erwidert worden tst, er gehöre nicht im Sinne des Gesetzes zu den Geistlichen. Als lch »leine Zustimmung zu diesem Parapraphen gegeben habe, habe ich in der That einen so feinen Unterschied zu machen nicht die Absicht gehabt, und ich have kein Bedenken zu sagen, ich würde nach dem Wortlaut des Gesetzes auch die Religionsdiener der jüdischen Gemeinde ganz in dieselbe Kategorie stellen, in welche die christlichen Geistlichen gestellt sind, insdesondere meine ich, daß der Landrabbiner in Hannover seiner besonderen Stellung nach einen vollen Anspruch auf Entschädigung hat. Wenn aber die Regierung wirklich Hindernisse finden sollte nach dem jetzt bestehenden Gesetze, in der Hinsicht, den Religionsdienern der israelitischen Gemeinden gegenüber gerecht zu werden, so bin ich überzeugt, daß hier im Hause Niemand ist. der einem Antrag darauf, das Gesetz auf dieselben auszudehnen, widersprechen wird. Ich habe sogar die Meinung, daß man eines Gesetzes nicht bedarf, weil das Erforderliche nöthigenfalls — sage nöthigenfalls — durch einen Vermerk zu dem Etat geschehen könnte. Unter allen Umständen bin ich mit jedem Wege einverstanden, der den Religionsdienern der israelitischen Gemeinden gerecht wird, wie es hier beabsichtigt gewesen ist. (Bravo!) Regierungscommissar, Geheimer Oberregierungsrath Bahlmann: M. H.! Es ist ganz richtig, daß vor dem Inkrafttreten des Civilstandsgesetzes in Hannover die jüdischen Ehen durch die Trauung eines Landrabbiners vollzogen wurden; es ist ferner auch richtig, daß diesen Rabbinern für den Akt der Trauung eine Gebühr zusteht, deren Höhe durch besondere Verordnung geregelt ist. Es ist daher nicht zu verkennen, daß dieselben Gründe, welche für die Aufstellung des § 54 des Civilstandsgesetzes, als der Bestimmung, welche den Geistlichen und Kirchendienern eine Entschädigung für den Ausfall an Stolgebühren aus der Staatskasse zuspricht — ich sage, daß dieselben inneren Gründe auch zutreffend sind bei den eben erwähnten Verhältnissen der Rabbiner in Hannover. Wenn nun auf ein allerdings an die Staatsregirung ergangenes Ersuchen des Landrabbiners ein ablehnender Bescheid seitens des diessei igen Ministeriums ertaeilt ist, so hat das darin seinen Grund, daß der § 54 des Civilstandsgesetzes nur der „Geistlichen" und der „Kirchendiener" ermähnt und der Etat sich dieser Ausdrucksweise genau anschließt. Es durfte aber insbesondere mit Rücksicht auf die Verhandlungen, die bei Gelegenheit der Berathung des Civilstandsgesetzes hier im Hohen Hause gepflogen worden sind, keinem Zweifel unterliegen, daß in dem Civilstandsgesetze mit dem Ausdruck „Geistliche" nur die Religionsdtener der beiden christlichen Kirchen gemeint sind. Die Ausdrucksweise ist auch in neueren Gesetzen eine allgemein adoptirte; ich erinnere an das deutsche Strafgesetzbuch, wo die „Religionsdiener" neben den „Geistlichen" wiederholentlich genannt werden. Bei dieser jedenfalls correkten Interpretation war die Staatsregierung nicht in der Lage, aus dem Fonds der jetzt zur Beschlußnahme steht, Entschädigung an den Landrabbiner von Hannover zu bewilligen. Auch eine Berücksichtigung des Gesuches aus Billigkeitsrücksichlen mußte diesseits abgelehnt werden, weil die Rabbiner nicht dem Ministerium der geistlichen Angelegenheiten, sondern dent Ministerium des Innern unterstellt sind, und weil dem Ministerium der geistlichen Angelegenheiten überhaupt keine Fonds zur Disposition stehen, aus welchen aus Billigkeitsrücksichten eine derartige Entschädigung gewährt werden könnte. Es ist indeffen das Gesuch des hannöverschen Landrabbiners Meyers an das Ministerium des Innern und zwar befürwortend abgegeben worden. Abg. Windthorst: Dann kann ich nur mein Bedauern aussprechen, daß in Folge der Neffortverhältniffe eine solche Unbilligkeit gegen diesen Mann sorldauert, und ich muß bei dem entsprechenden Titel im Ministerium des Innern auf die Sache zurückzukommen mir gestatten; will auch überlegen, ob es nicht möglich ist, durch eine Rote hier im Etat berbeizuführen, daß dieser nach meiner Ansicht großen Unbilligkeit ein Eltde gemacht werde. Abg. Schläger: Ich kann den Herrn Abg. Windthorst beruhigen. Es ist von dem Rabbiner bereits vor längerer Zeit eine Petition über diese Verhältnisse eingereicht; sie wird in einer der Commissionen gründlich geprüft werden, und der geehrte Herr wird dann Gelegenheit haben, diese Angelegenheit ex fundamento behandeln zu können. Abg. Windthorst: Wenn das die Verheißung ist, daß die Petitionscommission in meinem Sinne votiren wird, so bin ich dem Herrn dafür dankbar. Sonst bedeutet das von ihm Gesagte nichts. Saarlouis. Aus dem im vor. Bl. erwähnten Flugblatte „Ueber die Zunahme der Verdächtigungen und Verläumdungen gegen Juden und Judenthum rc. wider die „Saarzeitung" von L. Wolfs,, theilen wir einige Sätze mit, die zwar naheliegende, aber treffende Bemerkungen enthalten. „Der Artikel der „Saarzeitung" führt uns zwei Personen in Scene; den Jude als Händler, Schwindler, Wucherer und Halsabschneider, sodann den armen Bauern als Käufer und Betrogenen. Der Jude wird reich und zieht in größere Städte und kleidet sich am Sabbath in elegante Modekleider. D.'r Bauer zieht ebenfalls in die Stadt, aber als Tagelöhner und vermehrt dort die Zahl der Proletarier und Sozialisten. Der Wunsch, daß einst das rothe Gespenst der Kommune den sündhaften Juden verschlingen wird, bleibt vorerst wohl noch ein frommer Wunsch. Eines aber hat der Schreiber des Artikels übersehen. Wann er die Wochenmärkte in den Städten besucht, um den Juden bei seinem betrügerischen Handel zu ertappen, so kann ec außerdem noch finden: ungenießbares Wild, verfälschte Butter, verdünnte Milch und mitunter auch unreifes Obst; außerdem kann er die Marktpolizei beobachten, wie sie wegen ungenügenden Gewichts Protokolle macht. Wie viele jüdische Bauern machen denn derartige Geschäfte und betrügen die Consumenten, nicht allein mit schlechter Waare, sondern schädigen sie auch an der Gesundheit, am Leben? Sollte es wirklich den Correspondenten des protestantischen „Reichsdoten" und der „Saarzeitung" entgangen sein, daß vor einigen Monaten in Wurzen Hunderte in Folge des Genusses von schlechtem Fleische erkrankt und zum Theil gestorben, und sich trotz dieser furchtbaren Warnung dieselbe Geschichte in Zeitz wiederholt? Wenn unter allen diesen Lebensmittelverfälschern, — die sich, nebenbei gesagt, zum größten Theil aus den für beschränkt bezeichneten Bauern rekrutiren, nur einige Juden gefunden würden, so käme von Seiten der „Saarzeitung" das ganze Judenthum an den Pranger. Vor betrügerischem Handel von gewissenlosen beschnittenen oder unbeschnittenen Wucherern kann sich Jeder schützen, denn wir haben eine weitgehende Concurrenz; gegen jene gewiffenlosen Subjecte, die uns Morgens den Kaffee durch verdünnte Milch mit Kalk, und Zucker mit Schwerspath; Mittags das Diner durch Fleisch vom krepirten Vieh, und Abends das Bier durch Glycerin und andere Substanzen vergiften, giebt es vorläufig keinen genügenden Schutz. — Hier ist Schmutz, bier kehrt! Sehen wir uns einmal die Hausirjuden, wie sie allerdings in vielen Gegenden noch zahlreich angetroffen werden, etwas näher an. Wenn man dem Gespenst, wie es uns hier vorgemalt wird, etwas näher tritt, so verliert es viel von seiner Schreckensgestalt. Dort keucht er den Berg hinan, wie ein Lastthier bepackt und kommt schweißtriefend an den Ort seiner vorübergehenden Bestimmung. Er hat sich schon früh auf die Beine gemacht, denn der Bauer geht auf das Feld, die Frau schließt selten selbstständig auch ttur das kleinste Geschäft ab. Nun geht er von Haus zu Haus, verkauft hier eine Elle Tuch,

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