Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 50. (12.12.1877)
- Date
- 1877-12-12
- Page
- Seite 392 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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gen Ansicht anzuregen. daß zur Förderung von Humanitätszwecken ein unbedingtes Zusammengeben der sonst getrennten jüdischen Parteien möglich und wünsckeuswerth sei." Auch wir sagen: diese wenigen Sätze «lögen hinreichen! — Es ist Channkah und Nosch Chodesch, wozu sich grämen und ärgern. Freuen jedoch werden sich die Rohling, Majunke, Niendorf rc. rc., sie haben in vr. Lehmann einen tüchtigen Mitarbeiter gefunden, freildig blicken Pfefferkorn, Eisenmenger rc. rc auf ihn herab, als Fortsetzer ihres Werkes im I. 1877 nach ihrer Zeitrechnung. Berlin. Ueber die von einem sogenannten liberalen Wahlcomitä veranstaltete Wahlvorversammlung, welcher Stadtrath Wolfs präsidirle, schreibt die „V. Z.": Die Frage des Syiragogenbaues in der Louisenstadt wurde nur oberflächlich erwähnt, um sie als „partikularistisch" zurückzuweisen, während die praktische Seite sich durch die Erwägung erledigte, daß gegenwärtig noch kein faßbares Projekt für den Bau des Gotteshauses vorliege, vornehmlich aber der Gemeinde die Mittel zur Uebernahme eines so kostbaren Baues zur Zeit mangeln. (!) Eine sehr eingehende und lebhafte Debatte erhob sich dagegen über die Gemeindeschule und die Friedhossfrage. Sanitätsrath I)r. Reumann wies darauf hin, daß mit der Aufhebung der Schule auch die Pflege jüdischen.Wlssmsin Berlin völlig ertödtet werden würde, wie bereits das denlsche Element von den deutschen Hochschulen durch Russen, Polen und Ungarn verdrängt sei. Auch in dieser Frage scheine ihm der liberale Vorstand keineswegs allzu liberal zu sein, ebenso wie in der Begräbnißfrage, da man noch immer an dem Dogma festhalte, daß die christliche Gattin eines Juden nicht auf dem Gemeindekirchhof begraben werden dürfe. Stadlv. Mamroth wendete sich gegen die jüdische Armenpflege, die in ihrer gegegenwärtigcn Organisation das Bettelwesen geradezu protegire und die Bettler aus Polen und Galizien förmlich nach Berlin einlade. — Der Redacteur der „Jüd. Pr.", Herr S. Meyer und Dr. Barth, Lehrer an» orthodoxen Rabbiner- Seminar, meldeten sich zum Worte aber man ertheilte es ihnen nicht, ja man forderte ste aus, den Saal zu verlassen, weil sie — allerdings ohne ihr Verschulden —• keine Steuern zahlten. Es ist dies ein probates Wahlmanöver, sich gegnerische Stimmen vom Halse zu schaffen. Man besteuert sie nicht! Breslau. Dem trefflichen Referate des Stadtverordneten H a i n a u e r über den in Nr. 47 bereits von uns mitgetheüten Bescheid des Magistrats über den obligat, jüd. Religionsunterricht am Johanneum entnehmen wir: „Gestatten Sie mir nun, meine Herren, persönlich hieran eine Miltheilung zu knüpfen, die i» engem Connex mit der Vorlage steht und geeignet ist, ein noch helleres Licht auf dieselbe zu werfen. Diese Mittheilung ist mir vor einigen Tagen zugegangen und ich habe keinen Grund, in Ansehung der Personen, welche mir dieselbe gemacht haben, an der Glaubwürdigkeit zu zweifeln: Die jüdischen Religionslehrer Schlesiens und Pofens, unterstützt von 150 jüd. Gemeinden Preußens, sind zu einem Verein in der Absicht zusammengetreten, dem jüdischen Religionsunterricht ein so einheitliches Gepräge zu geben, daß es geeignet sei, in den Rahmen des wissenschaftlichen Unterrichts höherer Lehranstalten eingefügl zu werden, vor Allem aber es zu bewirken, daß dieser Unterricht gleichgestellt werde dem der übrigen Confessionen. Um Letzteres zu erreichen, sandte der Verein eure Petitron an den Herrn Cultusminister, und als diese unbeantwortet bieb, im October d. I. eine aus 3 Mitgliedern bestehende Deputation. Nae.. Anhörung der Wünsche erwiderte der Minister, daß diese Frage prinzipieller Natur und nach mannigfachen Richtungen hin von großer Tragweite sei, die nicht im Wege der Verwaltung, sondern allein in dem der Gesetzgebung geregelt werden könne, sie habe daher in dem Unterrichtsgesetz ihren Platz gefunden und werde dort zum Austrag gebracht werden. Als uun der Sprecher der Deputation bemerkte, daß die i Gewährung der ausgesprochenen Bitte für das Breslauer ' Johanneum, als eine Anstalt, deren ausgesprochenes Prinzip die gleiche Behandlung der Bekenntnisse ist, als selbstverständlich zu betrachten sei, so bestritt der Herr Minister diese Selbstverständlichkeit und lehnte es ab, weiter in die Sache einzugehen. In ähnlichem Sinne hatte sich Tags vorher einer der Herreil Räthe des Ministeriums ausgesprochen und bemerkt, man mache gar keinen Unterschieds zwischen Dem Johanneum und den übrigen Gymnasien; daß an demselben Lehrer jüdischer Confession amtiren, beweist nichts. Dieselben würden jetzt überall angestellt, wo nicht statutenmäßig das christliche Bekenntniß der Lehrer unumstößliche Bedingung »ei. Nun, meine Herren, nach diesen Erklärungen, welche, ich wiederhole es, durchaus als glaubwürdig bezeichnet werden können, ist die Frage wohl berechtigt und nicht indiscret? Ist die Idee, welche wir mit der Begründung des Johanneums verbunden haben, wirklich in die Erscheinung getreten: Ist das schöne Wort, welches, wenn ich nicht irre, der Herr Oberbürgermeister bei Eröffnung dieser Anstalt gesprochen, daß in ihr für alle Bekenntnisse Licht und Luft gleich sein solle, zur Wahrheit geworden, und dürfen wir uns rühmen, iu dem Johanneum noch ein interconfesstonelles Gyinnasium zu erblicken? Das, meine Herren, gebe ich Ihrer Erwägung anheim. Ich selbst aber hoffe, daß diese Frage ihre Lösung finde in dem neuen Unterrichtsgesetz, und daß dieses, unseren Wünschen entsprechend, bald zur Wahrheit würde." Hannover, im November. In der Nr. (47) der Jsr. Wochenschrift sind einige Notizen über das hiesige jüd. Lehrerseminar, die damit neuerdings verbundene Präparandenanstalt und Knabenschule mitgetheilt. Ausführlicheres ergibt sich aus nachstehendem, dieser Tage an die Gemeinden in Hannover erlessenen Aufruf: „Die Bildungs-Anstalt für jüdische Lehrer hieselbst, die seit fast 30 Jahren wirkt und mehrere Hundert Lehrer herangebildet hat, bedarf gegenwärtig einer thatkcäftigen und nachhaltigen Unterstützung seitens der Synagogengemeinden der yiesigen Provinz, zu deren Wohl sie ins Leben gerufen ist und bisher nicht ohne Erfolg gewirkt hat. Den neuen gesetzlichen Vorschriften und höheren Anforderungen gegenüber hat es sich als unbedingt nothwendig herausgestellt, eine Präparand enanstalt mit dem eigentlichen Seminar zu verbinden — um gründlich vorgebiloete Zöglinge zu gewinnen. Eine Uebungsschule in weiterm Umfange war zur praktischen Ausbildung unentbehrlich, und die Anstellung eines dritten Lehrers daher erforderlich. Den dadurch und durch andere nicht abzuweisende Anforderungen erheblich gestiegenen Ausgaben stehen größere Einnahmen nicht gegenüber. Die Provinzialstände haben eine weitere Erhöhung der seit einigen Jahren, mit dankenswerther Bereitwilligkeit, auf 7500 Mark jährlich normirten Subvention abgelehnt. Aus Staatsmitteln ist ntchis zu erlangen, weil nach Ansicht der Königlichen Regierung jede Beihülfe für das jüdische Synagogen- und Schulwesen dem Provinzialsond übertragen ist. Von Seiten der Synagogengemeinden der hiesigen Provinz ist aber seit Jahren, mit wenigen rühmlichen Ausnahmen, trotz unserer wiederholten Aufforderungen nichts geschehen für Erhaltung einer Anstalt, welche, wie keine andere, für den Fortbestand der Synagogengemeinden unentbehrlich ist. Wenn jetzt schon die Klagen über den Lehrermangel und den dadurch bedingten Verfall des religiösen Lebens in Synagoge und Schule immer lauter werden, so würde ein sEin gehen oder selbst ein nur kümmerliches Fortbestehen un erer Anstalt jede Abhülfe unmöglich machen. Von dieser Ueberzengung durchdrungen, haben wir es gewagt, die neuen Einrichtungen zu treffen, ohne im Besitz der nöthigen Mittel zu sein. Die Zahl der Schüler ist dadurch wieder auf über zwanzig gestiegen und die Aussicht aus fortschreitende Entwickelung und Bessergestaltung der Anstalt gegeben — wenn uns das Vertrauen auf die oft bewährte Opferwilligkeit .nicht täuscht.