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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-12-12 · N° 50. (12.12.1877) · p. Seite 391

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 50. (12.12.1877)
Date
1877-12-12
Page
Seite 391 (sequence 2)
Language
German
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d en Widerspruch ausgleicht, dem wollen wir „die Kleider in's Badehaus Nachträgen.,, Einen Mittelweg sucht allerdings Dr. Lehmann. Es muß, sagt er, in Ungarn etwas geschehen, ganz darf es beim Alten nicht bleiben; und so schreibt er wörtlich Folgendes vor-' „3) muß den Jeschiwah-Jüngeru Gelegenheit geboten werden, sich ein gewisses Maß profane Kenntnisse zu erwerben, namentlich die deutsche und die ungarische Sprache derart zu erlernen, daß diese Sprachen grammatisch gesprochen und geschrieben werden" — Sehr bescheidene Anforderungen! Daß der Besuch einer Elementarschule auch für den künftigen Rabbiner in Deutschland, Frankreich, England genügen solle, wird Dr. Lehmann gewiß nicht behaupten. Für Ungarn aber soll das gut genug sein. Nun das mögen die Herren Magyaren mit ihm ausmachen. Wem aber glaubt er doch mit seinem Vermittelungsvorschlage zu dienen? Dr. Hildesheimer war und ist ganz entschieden der Ansicht, daß auch die ungarischen Rabbinatsaspiranten mehr lernen müssen, als deutsch und ungarisch lesen und schreiben. Die Frommen in Transleithanien aber? Ihr Ideal ist der Rabbiner, der „nicht schreiben kann," der sich von dem sonst durchaus frommen und schriftkundigen Nichtravbiner, Geschäfsmann, dadurch unterscheidet, daß er außer Hebräisch und dem angeborenen Jüdisch-Deutsch keinerlei Sprache oder Alphabet kennt und jede Grammatik, auch die hebräische, verachtet. Den Bachur, der auf der Jeschibah, ein nicht mit jüdischen Lettern gedrucktes Buch zu hanthieren wagt, gleichviel ob es eine Uebersetzung der Psalmen wäre oder ein Schundroman — Gott verzeihe uns die Zusammenstellung! für jene ist's keine Sünde — den jagt man gleich einem Aussätzigen von dannen. Und Dr. Lehmann will den Bachurim gar Gelegenheit dazu bieten!! Entsetzt euch, ihr Himmel! Warum will der Bösewicht nicht gleich ihnen einen Beutel voll Geld um den Hals hängen und sie da und dorthin führen! — so ruft man jenseits der Leitha und von da bis zur Wolga — und sein Vorschlag ist noch tausendfach schlimmer, als alles Andere, spricht man weiter, denn wer tausendfach Böses gethan hat, kann Buße thun und umkehren, der gefärbte Ruchlose in Mainz aber will unsre theuren Bachurim auf den Weg des Kinutti führen, von dem es heißt: „alle die ihn betreten, kehren nicht wieder!" Ja, so werden sie von dem Vorschläge des Dr. Lehmann sagen, so müssen sie sagen von ihrem Standpunkte aus. Wer uns darüber eines Jrrthums überführen kann, der thue es recht bald! Berichte und Correspondeuzen. Deutschland. Stettin, 4. December. Im vorigen Blatte hat ein Correspondent vom Main darauf hingewiesen, daß der Mainzer „Israelit" einen Feldzug gegen den Gemeindebund eröffnet habe, und er hat ernen, freilich an sich nur unerheblichen Punkt aus der Polemik näher besprochen. Unterdessen sind weitere Artikel erschienen, und besonders die Nr. 47 des „Israelit" fordert den ernstesten Widerspruch heraus. Wir haben von einem Correspondenten einige sachliche Entgegnungen erhallen, Notizen zur Widerlegung von talmudischem Standpunkt, die sur viele unserer Leser zu gelehrt sind; ein . ehrwürdiger College aber richtet an uns die Aufforderung, „an alle jüdisch-gesinnten Rabbiner und Gemeindevorsteher einen Aufruf zu erlaffen, daß sie sich gegen die gotteslästerlichen Auslassungen.... aussprechen." — Indessen ein wenn auch nicht gerade mustergültiger, doch jedenfalls sehr kluger Mann hat gesagt: 8urtout, pas trop dezäle! das scheint uns hier gut zu sein. Wir wollen in wörtlichem Auszug wiedergeben, was der „Israelit" sagt, das wird für unsere Leser genügen. Weiteres nach Umständen später. Der Gemeindebund, meint Dr. Lehmann, ist lebensunfähig, eine Vereeinigung ist unmöglich, wo die religiösen Ansichten von einander abweichen — Daun heißt es wörtlich: „Dasselbe gilt vom Unterstützuugswesen; welcher Punkt einer etwas ausführlichen Besprechung unterzogen werden soll, weil man von ihm gewöhnlich annimmt, er wäre der einzige, in welchem Juden und Namen-Juden einmüthig zusammengehen können. Wir können zu unserm schmerzlichen Bedauern diese Ansicht nicht theilen.... „Der Jude, welcher seiner Zedakahpflicht nach den Vorschriften des jüdischen Gesetzes genügen will, kann sich an einer solchen Vereinigung nur betheiligen, wenn er die sichere Garantie hat, daß das mit seinem Zedakahgeld geförderte Unterstützungswesen den Normen des jüdischen Gesetzes entspricht. Die Verwaltung und Vertheilung der gesammelten Beiträge dürste also nur Gesetzeskundigen und Gesetzestreuen übergeben werden. Es heißt Jor. Deal) 249, 7: ,Es trage Niemaiid etwas zur Zedakah-Kasse bei, wenn man iiicht weiß, daß ihr Verwalter vertrauenswürdig und der gesetzlichen Normen kundig ist." * *) „Fügen sich die Neforiujuden diesen Bestimmungen ... so ist eine ersprießliche Vereinigung möglich; in anderem Falle ist der gesetzestreue Jude genöthigt, auch seiner Zedakahpflicht allein zu genügen. Daß dieser andere Fall der gewöhnliche sein wird, wird aber jedem ernleuchten, der sich nur einige jener Bestimmungen vergegenwärtigt, denen sich die zur allgemeinen Unterstützungskaffe beitragenden Reformjuden dann fügen mußten." Es werden dann als maßgebende Bestimmungen für die jüdische Armenpflege aus Jor. Dsah 251 folgende Punkte angeführt: „Ernen, der sich muth willig er Weise über ein einziges der in der Thora gebotenen Gebote hiuwegsetzt, ohne zu seiner Pflicht reuig zurückgekehrt zu sein, ist man weder verpflichtet zu erwähnen, noch durch ein Darlehen zu unterstützen. — Wer aber prinzipiell (O'22.1^) in der Absicht, sich über das jüdische Gesetz hinwegzuntzen, eures ferner Gebote Übertritt, wer z. B gesetzlich verbotenes Fleisch genießt, wo er erlaubtes haben köniue, einen solchen... zu ernähren oder sonst für seinen Lebensuirterhalt zu sorgen, ist untersagt. — Palästinensische Arme haben vor nicht-palästinensischen Armen den Vorzug. sAuch vor den einheimischen! so meint es höchstwahrscheinlich Dr. Lehmann — obwohl gegen *1"U; und Anderes Ein thorakundiger Bastard hat frühere Anspiüche aufUnterstützungmls ern unwissenoer Hohepriester,**) überhaupt hat jeder, der einen Andern an Thorakunde überragt, den Vorrang zur Unterstützung. Diese wenigen Beispiele mögen hinreichen, um zu einer Prüfung der laiidläuft- *j Hierzu nur eine kurze Anmerkung. .Im Jor. Döah steht nach Maimonides V2!0» ein Mann, der die Kasse ehrlich verwaliet und!TYltt?3 i*Q IHT der sie angemessen zu verwalten versteht das sagl der ge>unoe verstand auch. Von Gesetzeskundig ist keine Rede. Cinige Autoritäten sagen das ist aber hier mit Nichten gleich 22N im Gegentheil, Tur sagt an einer Stelle wird aver von rectistcirt, es komme nur auf Q3n an. und der gesunde Menschenverstand sagt wieder, daß jemals ganz Schaß gelernt haben und darum doch so unerfahren, kindlich und so wenig Menschenkenner sein kann, daß er von jedem Bettler düplrt und von dem klugen Amhaarez ausgelacht wird. *) Auch hier ein paar Worte. Dieser talinudische Satz ist, als Zeichen hohen Respekts vor dem Wissen sehr ruhmenswccth. Die Codices pstegeu solche Sätze wörtlich berzubehalten. Was meint aber vr. L.? Hohepriester giebt es nicht mehr. Also der verworfenste, talmudkundige und Talmudsätze sprudelnde, polnische Strolch hat Vorrecht vor dem ehrlichen Handwerker, dem redlichen verschämten uns wohlbekannten Manne, der keine Gemoro gelernt hat.

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