Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 49. (5.12.1877)
- Date
- 1877-12-05
- Page
- Seite 383 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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383 — Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Stettin, 28 Novbr. Im Reichstage bezw. preußischen Landtage fommeii demnächst zwei Gegenstände zur Vorlage und Verhandlung, welch: d >s Interesse Mischer Kreise in Anspruch zu nehmen geeignet sind. Erstens: DerHandelsvertrcg mitRumänien. Berliner Blätter berichten über diese Angelegenheit Folgendes: „Die am 14. November mit Rumänien Unterzeichnete Handelsconvention, deren Ratification nach erfolgter Genehmigung seitens der parlamentarischen Körperschaften stattfinden wird, ruht auf der Grundlage der Meistbegünstigung, obwohl die Anwendung dieses Ausdruckes vermieden zu sein scheint. In dem Vertrage gestehen sich die beiden Contrahenten für die gegenseitigen Interessen die Gewährung derselben Rechte zu, welche einem andern Staate bewilligt wurden. Was den Schutz der Israeliten betrifft, so ist es allerdings fraglich, ob dieser Punkt in einer besonderen Clausel berührt worden ist. Rach den früheren Erklärungen der Reichsregierung ist jedoch anzunehmen, daß auch in dieser Frage von dem Bukarester Cabinet, welches den Juden namentlich das Recht des Erwerbes von Grundbesitz bestreitet, erlangt worden ist, was eben zu erlangen war." „Was eben zu erlangen war" — das wird sehr wenig sein! Jetzt fragt sich: Ist Deutschland wirklich in der Lage, sich von Rumänien Bedingungen vorschreiben zu lassen? Das mächtige deutsche Reich von dem armseligen Halbvasallen-Staat?! Stehen die Handels- und Verkehrbeziehungen zwischen Deutschland und Rumänien so, daß aller Vortheil auf Seiten des ersteren ist, und man daher in dieser „schlechten Zeit" nicht viel Umstände machen darf, um nur der deutschen Industrie keinen Schaden zuzufügen, keinen Vortheil entgehen zu lassen? Wir bescheiden uns, von dieser Seite der Frage nichts zu verstehen, aber es ist da noch anders zu fragen und zu erwägen. Ist man etwa nur darum geneigt, zu nehmen, „was eben zu erlangeu mar", weil es sich nur um Juden handelt? Einst waren Frankreich*), Holland, England (auch Nordamerika, wenn wir nicht irren) im Falle, mit der Schweiz Handelsverträge zu schließen, und die Schweiz wollte Ausnahnlsbedingungen in Betreff der Israeliten (d. h. der französischen, holländischen rc.) stipuliren. Aber die genannten Länder ließen sich auf nichts ein, und die Schweiz gab am Ende nach. Ist Rumänien mächtiger oder civilisirter, als die Schweiz? Oder versteht das deutsche Reich die Vertretung seiner Angehörigen anders — besser — schlechter — als die anderen vorerwähnten Staaten? Auf jeden Fall müßte von Seiten der deutschen Juden etwas in der Sache geschehen, ebenso wie die französischen, englischen u. s. w. in Betreff der Handelsverträge mit Rumänien sich an ihre resp. Regierungen gewendet haben. Wir haben leider kein gemeinsames Organ, keinerlei Vertretung. Ob ein Abgeordneter die Jnitative ergreifen wird, wissen wir nicht. Zunächst wäre der Vorstand der Berliner Gemeinde berufen, sich an das auswärtige Amt oder den Reichstag zu wenden. Nach früheren Vorgängen zu schließen, kann man aber darauf nicht rechnen. Der Berliner Vorstand hat noch nie in einer g e m einsamen jüdischen Angelegenheit einen Schritt gethan — ausgenommen dann, wenn seine eigene Sphäre berührt war, wie bei dem Austrittsgesetze. Er hat in Betreff der rumänischen Judenverfolgungen die Stettiner Gemeinde sich an Bismarck und die Lycker an den Reichstag wenden lassen, hat für die türkischen nichts gethan, und anläßlich der Constautinopeler Conferenz der Breslauer Gemeinde die Vertretung der deutschen Israeliten überlaffen. Dafür läßt er jetzt Versuche mit elektrischem Licht in der neuen Synagoge anstellen (s. unter Vermischte Nachr.). Soll wirklich der Bau den Glanz der *) Z" zwei verschiedenen Zeiten, unter Louis Philipp und Napoleon Hl. Berliner Judenschaft repräsentiren, „Holz und Stein" für ihre Intelligenz, ihr geistiges-jüdisches Leben zeugen? Aber wenn die Herren das Sonnenlicht selber in den Kuppelbau zwingen und Nacht in Tag verwandeln könnten, so würde darum ihr Licht nicht leuchten und ein leuchtendes Vorbild für die Juden Preußens, Deutschlands würde d a d u r ch nicht gegeben. Zweitens: Die Communalabgaben derjüdischen Cultusbe amten. Der Entwurf eines neuen Communalsteuergesetzes ist dem Abgeordnetenhause vorgelegt und hält in §. 14 die Exemtion der Kirchendiener, Geistlichen u. s. w. aufrecht. Früher wurde von Staats- und städtischen Behörden den Rabbinern, jüdischen Religionslehrern rc., weiche Befreiung von Communalabgaben begehrten, entgegengehalten, die christlichen Geistlichen seien nun einmal gesetzlich eximirt, es handle sich äs lege lata, und das Gesetz spreche nur von christlichen Geistlichen rc. Wendete man sich an liberale Stadtverordnete u. dgl., so hieße es: wir wollen alle Steuerbefreiungen aufgehoben wissen und würden daher höchst inconseqnent sein, wenn wir neue Befreiungen votirten. Gleichwohl haben hier und da Magistrate und Stadtverordnete die jüd. Geistlichen rc. befreit. Es versteht sich ganz von selbst, daß schleunigst Schritte beim Landtage geschehen müssen, damit diese Zurücksetzung der Juden, die jetzt, wo es sich um ein neues Gesetz handelt, durch nichts mehr motivirt werden kann, abgewendet werde. Da eine deti effende Petition ganz kurz gefaßt werden kann, indem die Sache für alle diejenigen, welche das Judenthum nicht mehr für eine tolerirte, das Christenthum aber für die herrschende Staatsreligion halten, ganz selbstverständlich ist, so bitten wir — da obendrein die Zeit drängt: 1) Die Rabbiner und jüd. Lehrer Preußens uns brieflich zur Abfassung und Ueberreichung einer Petition in ihrem Namen zu autorisiren. 2) Diejenigen Rabbiner u. s. w., welche von den städtischen Behörden ihres Wohnorts Communalabgaben-Befreiung erlangt haben, uns davon gütigst in Kenntniß zu setzen. W. Berlin, 30. Nov. (Or.-Corr.) Sie haben in vor. Nr. des stark pulsirenden jüd. Lebens in der Louisenstadt Erwähnung geth an, es sei ergänzend hinzugefügt, daß auch für Zwecke der Wohlthätigkeit sich in genanntem Stadtlheile ein reges Leben entwickelt. Auf Veranlassung der in vor. Nr. erwähnten Herren und im Anschluß an den Louisenstädt. Brüderverein „AhabathReim* hat sich in jüngsterZeit ein „Jüdischer Frauenverein für die Loulsenstadt" gebildet, der sich zur Aufgabe gemacht hat, hülfsbedürftige Glaubensgenossen in der Louisenstadt in jeder Weise zu unterstützen und ferner an unbemittelte Handwerker und Gewerbetreibende zinsfreie Darlehen zu gewähren. Die Statuten für diesen Verein sind von einer dazu gewählten Commission ausgearbeilet anö in einer jüngst staltgehavten Generalversammlung ohne jede Aenderung angenommen worden, indem die Versammlung gleichzeitig dem Vorsitzenden der Commission, Herrn Rahmer, Dank und Anerkennung für seine mühsame und sorgfältige Thätigkeit aussprach. Möge der Verein, zu dem sich bereits 150 Mitglieder gemeldet, immer mehr gedeihen und Gottes Segen reichlich über seinen edlen Zwecken walten. Wenn der Gemeindevorstand ti fort und fort ab.ehnt, für die bedeutenderen Stadtlheile, wie der Louisenstädtische, etwas zu thun, so werden diese zur Selbsthilfe greifen; für Synagoge, Schule und Gennllulh Chassodim sorgt die Louisenstadt bereits aus eigenen Hiittclu. Freilich drängt sich dann fast von selbst jedem Mitglieds die Frage auf: Wozu dann noch die Steuern an den Gemeindevorstand zahlen, wenn wir unsere relig. Institute selbst erhalten müssen. Die Consequenz leuchtet dem blödesten Auge von selbst ein. Der Vorstand der Gesammtgemeinde ist es, der solche Stadttheile zwingt, eine Sondergemeinde für sich zu bilden und sich von der Gesammtgemeinde abzuzweigen. — Bei der gestrigen Repräsentantenwahl haben sich im