Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 47. (21.11.1877)
- Date
- 1877-11-21
- Page
- Seite 367 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/5369809-9583384-9583766--3354-9583769- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 367 — Wir wollen freilich nicht unsrerseits den Nabb. Hirsch verketzern, aber der polnische Rabbi, der dies thut, ist auch ein Orthodoxer, und „er hat etwas, worauf er sich stützen kann." Das ist das Erste, was wir darlegen wollten. Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Stettin, 13. Novbr. Die im §. 4 Absatz 8 der allgemeinen Verfügung vom 19. Februar 1876 gegebenen Vorschriften über diejenigen Tage, an welchen jüdische Gefangene nicht zur Arbeit angehalten werden sollen, sind durch eine Verfügung des Ministers des Innern und des Justizministers vom 21. v. Mts. aufgehoben und durch nachstehende Bestimmung ersetzt worden: „Gefangene jüdischer Religion sollen am Sabbath und an folgenden Feiertagen: Purim (1 Tag), Passah (an den beiden ersten und den beiden letzten Tagen), Wochenfest (2 Tage), Neujahrsfest (2 Tage), Versöhnungsfest (1 Tag), Laubhüttenfest (an den beiden ersten und den beiden letzten Tagen) nicht wider ihren Willen zur Arbeit angehalten werden. Gefangene, die in diesem Falle von der Arbeit befreit sind, können dagegen an den Sonntagen und an den christlichen Feiertagen mit geräuschlosen Arbeiten beschäftigt werden." (In der jetzt aufgehobenen Verordnung war, höchstwahrscheinlich nur durch einen Jrrthum, der siebente Tag Pesach nicht unter den Feiertagen aufgezählt. Daß der früher freigegebene 9. Am jetzt gestrichen ist, läßt sich verschmerzen. Die ganze Verordnung ist jedenfalls eine Folge der vorjährigen von Halbexstadt ausgegangenen Petition, der wir uns auch angeschlossen hatten ) Berlin. Der nach vierjähriger Pause soeben erschienenen „Uebersicht des Haushalt der jüdischen Gemeinde zu Berlin" für die Jahre 1873—1876 sind einige interesiannte Daten zu entnehmen. Es geht daraus hervor, daß die Austritsgefetze vom 14. Mai 1873 und 28. Juli 1876 beinahe spurlos an der hiesigen Gemeinde vorübergegangen sind. Rur . .»erzählende Mitglieder sind aus ihrem Verbände ausgeschieden, davon 8 vollständig aus dem — Judenthum. Die Zahl der Mitglieder ist in normaler Progression seit dem Jahre 1872 von 6103 auf 6989 gestiegen. Diesem Wachsthum der Gemeinde und dem bei erweitertem Geschäftsumfange erhöhten Budget der Verwaltung entspricht der Ertrag der Steuerrollen von 375,030 Mark 50 Pf. im Jahre 1876 gegen 309,347 Mark 99 Pf. im Jahre 1872. — Erst jetzt hat die Gemeinde ein beträchtliches Legat von mehr als 40,000 Mark antreten können, welches ihr von dem am 20. August 1846 verstorbenen Rentier Karl Eduard Hertel vermacht wurde. Hertel war Christ, setzte aber die jüdische Gemeinde zu seinem Universalerben ein. In feinem Testamente wurde dieser Schritt damit begründet, daß die Juden voll und ganz zu den Staats lasten herangezogen würden, während sie in Bezug auf die staatsbürgerlichen Rechte noch sehr geschmälert wären. — Die Alterversorgungsanstalt der Gemeinde, welche in kommendem Jahre ihr fünfzigjähriges Bestehen feiert, beherbergt jetzt 86 Hospitaliten. Eröffnet wurde sie mit sechs Insassen. — Die Institute der Gemeinde, die Lehrerbildungsanstalt, Knaben-, Mädchen- und Religionsschule, das Krankenhaus, Waisenhaus, Siechenhaus sollen sich in gutem Zustande beftnden. — Der Vorstand hat sich gegen den obligatorischen Religionsunterricht ausgesprochen. — Besonders reich ist diesmal die Liste der freiwilligen Zuwendungen für wohlthätige Zwecke. Dieselben betragen in Summa 407,207 Mark. Darunter finden wir auch die Kaiserin mit zwei Gaben von 222 und 200 Mark speciell für die Alterversorgungsanstalt. — DerVorstand ladet schließlich zu der am 29. November ftattfindenden Repräsentantenwahl die Gemeindemitglieder ein. Breslau, 14. November. (Or.-Corr.) Wenn ein frisches gesundes Gemeindeleben noch hinter den Grenzpfählen rein religiöser Interessen in jenen Vereinigungen zu suchen ist, die auf der Basis allgemeiner Humanitätsbeftrebungen zu Stande gekommen, und wenn die Zunahme dieser Vereine nach Zahl der Mitglieder wie nach ihren Tendenzen, so daß selbst die Räume, in denen sie verwirklicht werden sollen, sich dehnen müssen, auch einen Aufschwung jüdischen Gemeindelebens bekundet, dann bezeichnet der 11. November ein denkwürdiges Blatt in der Geschichte hiesiger Gemeinde. Denn an diesem Tage beging die hier bestehende „Gesellschaft der Freunde" den feierlichen Weiheact, mit dem sie von ihrem neuerbauten Gesellschaftshause Besitz nahm. Die Festrede, die der erste Director Dr. P. Lion von hier hielt, setzt uns in Stand, das Bemerkenswertheste über den Entwicklungsgang der Gesellschaft für die verehrt. Leser d. Bl. mitzutheilen. Der Verein ward im I. 1821 unter den bescheidensten Verhältnissen von einerkleinen Schaar für Freundschaft begeisterte Männer begründet. Seitdem ist die Zahl der Mitglieder bedeutend gewachsen, gleichzeitig aber wurden auch die Tendenzen des Vereins wie die zu deren Erreichung ihm übergebenen Mittel umfassender; noch kurz vor der Einweihung des neuen Heimes ward ihm als Festgabe von einem Ehrenmitgliede eine neue Stiftung zugewendet. Gegenwärtig verfügt auch die Gesellschaft, wie wir hören, über einen ansehnlichen Wittwen- und Waisenfonds. Rechnet man dazu die reichliche Gelegenheit, die den Vereins- Mitgliedern zu allerlei sinnigen Freuden der Geselligkeit geboten wird, so darf man sich noch eine lange und recht ersprießliche Wirksamkeit von dieser hochachtbaren Gesellschaft versprechen Breslau, 9. November. Von Seiten des Collegiums der Stadtverordneten Hierselbst war an den Magistrat das Ersuchen ergangen, „von dem Ministerium speciell für das Johann eum unter Darlegung des Sachverhaltes noch einmal den obligatorischen Charakter des jüdischen Religions-Unterrichts und somit dessen Aufnahme unter die Prüfungsgegenstände des Abiturientenexamens zu erwirken," Infolge dieses Ersuchens hat der Magistrat seinerseits dem Collegium einen Bescheid übermittelt, in welchem Folgendes gesagt ist: „Der Minister der geistlichen, Unterrichts- ^.Angelegenheiten hat durch Rescript vom 30. April 1875 allgemeine Vorschriften über die Behandlung des jüdischen Religions-Unterrichts an den höheren Lehranstalten erlassen und dabei ausgesprochen, daß dieser Unterricht als obligatorisch für alle die Anstalt besuchenden jüdischen Schüler nicht anzusehen sei. Durch Rescript vom 18. Januar 1876 setzte der Herr Minister infolge einer Anfrage weiter fest, daß die jüdische Religionslehre als nicht obligatorischer Unterrichtsgegenstand weder unter die Gegenstände der Abiturientenprüfung aufzunehmen, noch ein Urtheil über die Semestral-Prüfung in das Maturitäts-Zeugniß aufzunehmen sei. Gegen diese Entscheidungen richteten wir unter dem 7. Juni 1876 an den Herrn Minister eine durch Angabe aller localen und allgemeinen Gründe eingehend motivirte Remonstration, welcher wir ein ausführliches und gründliches Promenwria des Vorstandes der hiesigen Synagoaen-Gemeinde vom 26. April 1876 beifügten, erhielten aber auf unseren Antrag, die gedachten Entscheidungen aufzuheben oder wenigstens für die städtischen höheren Lehranstalten Breslau's eine Ausnahme zu gestatten, einen Bescheid, nach welchem der Herr Minister sich nicht für befugt erachtet, für Breslau eine Ausnahmestellung bezüglich des jüdischen Religions-Unterrichts zu schaffen und sich dahin erklärt, daß die Lösung der ganzen Frage dem künftigen Unterrichtsgesetze zu überlassen sei. Unter diesen Umständen halten wir einen erneuten Antrag für ganz aussichtslos, zumal da wir neue Gründe zu den früher bereits entwickelten nicht hinzuzufügen vermögen, und haben uns deshalb zur Stellung eines solchen nicht entschließen können." Breslau, 14. Novbr. (Or.-Corr.) Die hiesige Gemeinde ist ln diesen Tage auch von einem herben Verluste betroffen