Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 46. (14.11.1877)
- Date
- 1877-11-14
- Page
- Seite 360 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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allerhöchster Ordre vom 22. d. M. zu Ihrer am 30. d. M. stattfindenden fünfzigjährigen Dienstjubiläum das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Zahl 50 zu verleihen geruht. Indem wir Sie von dieser, in Anerkennung Ihrer langjährigen, pflichttreuen und fleißigen Dienstführung, Ihnen zu Theil gewordenen Auszeichnung hierdurch in Kennlniß setzen, übergeben wir ihnen die beifolgenden Insignien mit dem herzlichen Wunsche, daß es Ihnen beschieden sein möge, noch manches Jahr rüstig Ihrem Amt vorzustehen." Hierauf folgte eine in Glückwünschen sich gipfelnde Ansprache des Schul-Jnspectors, Herrn Metropolitan Paulus aus Kirchbauna und nachdem Herr Eduard Goldschmidt aus Kassel, in seiner Eigenschaft als Kreisvorsteher, dem Jubilar ein Schreiben des Vorsteheramtes der Israeliten vorgelesen hatte, endete der Festgottesdienst mit einem Halleluja-Gesang. In derselben Ordnung wie zuvor bewegte sich nun der Zug nach dem auf einem freien Platze aufgeschlagenen Festzelle, zu welchem Herr Ritlergutsbefitzer Becker mit der größten Bereitwilligkeit den wesentlichsten Theil des Baumaterials zur Verfügung gestellt hatte. Das Innere desselben war äußerst wohnlich eingerichtet, und fehlte auch hier der festliche Schmuck nicht. Gegen 2 Uhr begann das Festessen, an welchem sich circa 200 Personen betheiligten. Colmar (Elsaß). Einem vielverdienten, jüngst verstorbenen Ehrenmanne, Hrn. M. L. W e r t h, widmen französische Blätter einen Nachruf, dem wir einige biographischeNotizen entnehmen. Leon Werth war in Wintzenheim (Ober-Elsaß) im Jahre 1795 geboren. Er war armer Leute Kind und trieb, den damaligen Zeiten und Sillen entsprechend, gar Mancherlei, um sich und die Seinigen redlich zu ernähren. Er war nacheinander Handelsmann, Student, Lehrer, erst 1830 fing er an, seine Thätigkeit den allgemeinen Interessen zu widmen. Er war damals schon ein Groß-Industrieller geworden, und sein Streben ging dahin, seine Glaubensgenoffen dem Kleinhandel zu entziehen und sie dem Gewerbe zuzuführen. Zu diesem Behufe trug er in bedeutender Weise zur Gründung der Kunst- und Gewerbeschule zu Mühlhausen bei, interessirte sich auch lebhaft für mehrere Versuche, eine Ackerbauschule im Elsaß zu gründen. Er war i. I. 1818 Hauslehrer in der Familie Javal. Als diese bald darauf Colmar verließ und nach Paris übersiedelte, gründete er mit seinen Ersparnissen eine kleine Weberei in Kaisersberg, erweiterte dieselbe an anderen Orten, nach der Julirevolution ließ er sich in Ste Maree aux Menes nieder, und durch dreißigjährige angestrengte Arbeit machte er sein Haus zu einem bedeutenden. So war er durch seine Lebensschicksale, Arbeiten und Erfahrungen der rechte Mann für die oben bezeichnte Aufgabe, die er sich gestellt hatte. Er trug bedeutend zur Hebung der Industrie im Elsaß bei, und die Gewerbeschule zu Mühlhausen, welche er in Gemeinschaft mit den Hirtz, S6e, Lantz u. Aa. und dem von ihnen gestifteten „philantropischen Verein" ins Leben gerufen hat, und welche aus kleinen Anfängen, mit zehn Lehrlingen, begonnen, bis heute blüht, hat so manchen jungen Israeliten ausgebildet, der nachher eine geachtete, bedeutende Stellung im Leben sich erworben hat. — Werth gelangte selbstverständlich zu verschiedenen Ehrenstellen, so war er lange Jahre hindurch Präsident des Consistoclums zu Colmar; nach der Annexion legte er diese Stelle nieder. Oefterreich-Ungarn. Brüx (Böhmen), 7. November 1877. Ich habe bis jetzt grundsätzlich es vermieden, mich in Zeitungspolemiken einzulaffen und schwieg zu den ärgsten Verläumduugen und Unwahrheiten, die in den Spalten des „Israelit" uno der gesinnungsverwandlen „Jüd. Presse" über meine Person erschienen. Meine Feder, der Wissenschaft gewidmet, sollte nicht zur Dienerin gegen Schmutz herabgewürdigt werden. Ein einziges Mal sehe ich mich veranlaßt, eine Ausnahme zu machen und gegenüber den ehrabschneiderischen Äuslaffungen der „Jüd. Presse" in Nr. 36, 41 und 43, die mir, da das saubere Journal in der ganzen Gegend hier nicht aufzutreiben ist, von befreundeter Seite zugegangeu, zu constatiren: I. Daß ich als Rabbiner in Kobylin nicht allein ordnungsmäßig meine Entlastung beim Vorstand und dem Repräsentanten Collegium der Gemeinde schriftlich eingereicht und sie erhalten, sondern auch II. sofort nach Empfang der ersten telegraphischen Nachricht von der auf mich gefallenen Wahl mit der Anfrage, ob ich solche zum 1. Sept., 1877 anzunehmen in der Lage bin, persönlich zum 1. Vorsteher und dem Präses der Repräsentanten mich verfügt, um ihnen davon Mittheilung zu machen, und erst nach Berathschlagung mit ihnen die Annahme der Wahl nach Brüx telegraphirte. Daß bloß persönliche Rancüne und Animosität, die Sucht, fremde, ihr und ihrem säubern Treiben fernstehende Rabbinen mit ihrem schmutzigen Geifer zu besudeln, der wahre Grund ist, daß die „Jüdische Presse" solche Verläumdungen ausstreut, erhellt zur Genüge aus dem Umstand, daß sie einer Berichtigung, in welcher sie zur Wahrheit zurückgerufen wird, beharrlich die Annahme verweigerte, statt besten aber eine neue Mittheilung brachte, in welcher die alte Behauptuug, daß ich ohne Kündigung die Stelle verließ, wiederholt, mit der neuen Hinzufügung, daß ich nicht zum 1. Sept. sondern schon am 15. August die Stelle verließ und das pränumerando empfangene Gehalt aber nicht zurückgezahlt. Um dieses ganze unsaubere Gebühren vor aller Welt als Lug und Trug zu kennzeichnen, sende ich der Redaktion der „Wochenschrift"*) authentische Beweismittel meiner erfolgten rechtzeitigen Kündigung zu, ich lege auch das Original jenes Briefes bei, welcher die erste schriftliche Mittheilung von meiner Wahl in Brüx enthielt, der „Brüx am 14. August" datirt, in Kobylin erst am 17. eintreffen konnte. Dazu kommt nun die schriftliche Kündigung, die in einer erst nachher anberaumten Sitzung der Gemeinde- Verwaltung Gegenstand der Berathung war und eine Rundreise, um bei Freunden in der Umgegend Abschied zu nehmen. Und da soll ich am 15. Aug. abgegangen sein! Diese Lüge ist also gar zu plump!**) Die gewünschte Entlastung ist mir ertheilt worden, und von keiner Seite ist an mich die Forderung oder auch nur die Andeutung gelangt, ich hätte empfangenes Gehalt zurückzuzahlen. Die „Jüdische Presse" ist in orthodoxes Organ, ihre Redakteure gehören dem Stande der Rabbinen (?) an. Ich habe nicht Beruf noch Recht, ihnen Rathschläge zu ertheilen; ihrem eigenen Ermessen bleibt es anheimgestellt, ob der etwaige Nutzen, den sie sich von ihrem Verfahren versprechen, den Schaden aufwiegt, den sie durch solche Entwürdigung ihres Blattes sich zufügen. Aber daß sie durch das Unterminiren der Stellung eines Rabbiners, den Rabbinerstand überhaupt, schädigen, in der Achtung noch mehr herabsetzen: Das sollte Rabbinen abhalten, Schmähungen oder Beschuldigungen gegen einen Collegen öffentlich zu verbreiten, es sei denn, daß eine gebieterische Nothwendigkeit vorliegt und die Wahrheit über allen Zweifel erhaben ist. vr. I. S. Bloch, Bezirksrabbiner. Pest. Dem „N. Pester Journ." wird berichtet: Am 21. des vorigen Monates fuhr ich von Gebergäny nach G y ö r t e l e k (Szathymarer Comitat). Plötzlich tritt Gäorg Radvüuyi, als Vertreter des Ortsrichters, ferner der Geschworene Georg Schaandor und ein Coinitatspandur in das Zimmer meines Wirthes um Hausdurchsuchung zu halten. In Folge des Protestes der Hausfrau ging die Commission aus dem Zimmer hinaus, aber draußen aus dem Hose wurde Stall, Küche, Rauchfang, mit einem Worte jeder Winkel durchstöbert. Anfangs gaben die Leute auf die Frage nach ihrem *) Wir bestätigen den Empfang der obengenannten, das hier Angegebene enthaltenden Originalbriefe. Die Redaction. **) Wir setzm die Eingangswort« der Correspondenz der „Jüd. Pr. hierher,: „Daß die polnischen Schnorrer oftmals „ihr" sitzen lassen, rst bekannt, daß aber auch ein Seelsorger .... plötzlich verduften kann, das .... haben wir erfahren." — Man sieht also, daß Hr. vr. Bloch vollkommen berechtigt ist, von Ehrabschneider:, Lügen und Ver« läumden zu reden, und daß wir die Aufnahme seiner Rechtfertigung, welche die I. Pr. verweigert hat, nicht ablehnen können. (Red.)