Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 46. (14.11.1877)
- Date
- 1877-11-14
- Page
- Seite 359 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/5369809-9583384-9583757--3345-9583760- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Anschaffung von Unterrichtsmitteln für die dem Künstler- oder Gewerbestand angebörigrn jungen Leute geleistet, andrerseits soll auf eine bestimmte Periove hiesigen Anstalten eine jährliche Summe gewährt werden, um denselben die Berufung oder Erhaltung eines ausgezeichneten Lehrers im Kunstgewerbefach zu ermöglichen. Unterstützt werden solche junge Leute, welche das vierzehnte Lebensjahr überschritten, und welche selbst oder deren Eltern auf 10 Kilometer Entfernung von Frankfurt den Unterstützungswohnsitz anzusprechen haben, ohne Rücksicht auf das Religionsbekenntniß, doch mit der Bestimmung, daß der dritte Theil der zur Verwendung kommenden Summe jedesmal zur Verfügung israel. Bewerber gehalten werde. Kommt aber dieser Betrag nicht zur Verwendung, so ist er nicht zurückzuhalten, sondern ebenfalls ohne confessionelle Rücksicht an geeignete Bewerber zu vertheilen. Die Verwaltung wird sieben Personen, darunter zwei Kaufleuten, anvertraut; fünf davon werden aus ihrer Mitte erwählt durch folgende Körperschaften: Magistrat, Stadtverordnete, Administration des Städel'schen Kunstinstituts, polytechnische Gesellschaft zu Frankfurt, mitteldeutscher Kunstgewerbeverein; die zwei letzten werden aus der Bürgerschaft erwählt, der eine durch den Polizeipräsidenten, der andere durch die Stifterin oder ihrem Gemahl, und ihnen substituirt durch den Vorstand der isr. Religionsgesellschafl dahier, welcher auch mindestens ein Mitglied der Administration angehören muß. Die weiteren Bestimmungen haben kein allgemeines Interesse." (In einem Bericht im „Univ. Isr." ist angegeben, die Stiftung soll zu je einem Drittel Katholiken. Protestanten und Juden zu Gute kommen; letzteren jedoch unter der Bedingung, daß sie den Sabbath beobachten. — Diese Bestimmung hat unter den heutigen Zeitverhältniffen ihren guten Grund; auch darf man wohl annehmen, daß man dieselbe dahin verstehen werde, daß der Betreffende am Sabbath nicht arbeitet, wenn er auch Schirm oder Taschentuch trägt. Dagegen heißt es im „Israelit", es sollten nur solche auf Stipendien rc. Anspruch haben, welche sich zu dem traditionellen Judenthum bekennen. Wir wissen nicht, welche Version die richtige ist. Red. d. Isr. Woch.) Bon der preußisch-polnischen Grenze, 5. Nov. (Or.Corr) Es kann mitunter nützlich sein, Anderer Fehler aufzusuchen, weil man dadurch auf eigene aufmerksam gemacht werden mag. So versucht ein Kritiker in der „Jüdischen Presse" Nr. 37 auf Jrrthümer und Fehler im Gebete aufmerksam zu machen und weist mit Recht nach, wie da oft Ausdrücke gebraucht werden, die unpassend sind. Derselbe belehrt uns, daß ein Theil der Fehler „auf die Scheu, einen durch Buchdruckerschwarze verewigten und somit gleichsam geheiligten Fehler wieder auszumerzen, fällt". Da ist ein großes Wort gelassen ausgesprochen. Der Correspondent hat beim Niederschreiben seiner Bemerkung die Tragweite derselben nicht in's Auge gefaßt. Er hat nicht daran gedacht, daß die Reformer vor fünfzig Jahren dieses zum Princip erhoben hatten, sonst hätte er einen solchen Ausspruch in einem Blatte, welches von Veränderungen im Gebete nichts wissen will, nicht veröffentlicht. Nun, die Sache ist einmal geschehen und wir hören auch von einem streng Frommen den Wunsch aussprechen, daß manche Stellen im Gebete abgeändert würden. Er wünscht z. B.: „in den Gemeinden, in denen man am ersten Selichothtage nicht mehr, wie früher, vor Tagesanbruch beginnt, sollte inan sich entschließen, in dem Pisnlon HITUÖ '8XD2 die Worte V? und durch rvniötPfcO zu vertauschen". Wenn wir auch nicht zu den Reformern gehören, die fast alles, was durch Buchdrucker schwärze verewigt ist. ausmerzen und nur einen geringen Ersatz dafür bieten wollen, so müssen wir doch ihm im Allgemeinen beistimmen, daß manche Ausdrücke im Gebete entweder ganz wcgbleiben oder wenigstens vertanscht werden müssen, nur hat er kein treffendes Beispiel gewählt. Den,l die wenigen Gemeinden, wo man die Selichoth itach Tagesanbruch beginnt, haben nicht das Recht zu ändern, so lange der weit überwiegendste Theil der Gemeinden die Selichoth noch v o r Tagesanbruch beginnt. Aber warum hat der Kritiker nicht wichtigere Stellen, die weniger zeitgemäß sind, angeführt? Wir wollen hier nur einige angeben. In dem Wochengebete könnte recht gut.UUSCpttfl. ntS^rT wegbleiben,*) denn nicht allein in ganz (?) Europa und Amerika, wo der größte Theil der Juden wohnt, sind sie nicht mehr so verachtet.sondern auch in Asien und Afrika gestalten sich die Verhältnisse bester. Noch weniger ist man berechtigt,.122WN2 zu sagen, da dies (wenigstens in Friedenszeiten) ganz aufgehört hat. In dem Sabbathgebete ist das .WPP Dipn ebenso in.OTP*? Dlp3> 122^2 ira« “HD für die jetzige Zeit nicht angemeffen. Nun erst Hunderte von Ausdrücken in den Selichoth und Jozroth, besonders derjenigen zwischen NOQ und mpiDEN/ die in der finsteren, Zeit des Mittelalters den jüdischen Herzen abgepreßt worden! Nennt der Kritiker auch dies alles Jrrthum, Fehler und Gedankenlosigkeit? Wir möchten darüber von ihm Aufschluß haben. — Als ein zweites Beispiel nimmt der Correspondent zur Zielscheibe seines Spottes einen polnischen pKH DP, der, bereits 90 Jahr alt, im Tischgebete noch immer '12X nxi ’OX DK pD' KH sagte, weil der alte Unwissende meinte, es stehe einmal im Siddur. Und warum wundert er sich nicht über deutsche, intelligente und hochgebildete Männer, die einen Rabbiner, der den ■’Emi die schon seit beinahe tausend Jahren nicht mehr existiren, keinen pDE7 ’ö machen läßt, verketzern, nur aus dem einfachen Grunde, weil es einmal im Sidour steht?! (Siehe Correspondenz in dieser Zeitung Nr. 30.) Jedoch, Herr Kritiker, registriren Sie mir ferner alle Stellen in den Gebeten, die den Zeitverhältniffen direct widersprechen, und wenn Sie nicht zu weit gehen, so werden wir Ihnen beistimmen. Hoof (Kurheffen), 30. Oct. Der israelitische Lehrer, Herr Abr. G o l d s ch m i d t, welcher in der Gemeinde Hoof-Breitenbach wirkt, feierte heut sein 50jähriges Amtsjubiläum. Das „Tagebl. f. H." berichtet über die Feier: Schon in früher Morgenstunde, es konnte gegen 8 Uhr sein, wurde dem Jubilar ein Ständchen, ausgeführt von Mitgliedern des Musikcorps des 83. Infanterie-Regiments, gebracht und begrüßte hierauf das Festcomite denselben, bei welcher Gelegenheit der Gemeindeälteste, Herr Goldschmidt, das Wort ergriff und im Namen der Gemeinden Hoof und Breitenbach einen geschmackvoll gearbeiteten silbernen Pokal mit der Inschrift: „Ihrem verehrten Lehrer Herrn A. Goldschmidt zum 50jährigen Jubiläum, gewidmet von den israelitischen Gemeinden Hoof und Breitenbach, den 30. October 1877" überreichte. Es fanden sich nun inzwischen viele der geladenen Gäste ein, welche dem Jubilar gratulirten und sinnreiche Geschenke übergaben. Gegen 11 Uhr setzte sich der Festzug, dem ausgegebenen Programm gemäß, in Bewegung. Eröffnet wurde derselbe durch ein Musikcorps, diesem folgten die weißgekleideten Festjungfrauen, dann der Jubilar, die geladenen Gäste, und bildete ein großer Theil der Bchvohner und Bewohnerinnen von Hoof und Breilenbach den Schluß. Der Zug bewegte sich nach der festlich decorirten Synagoge, woselbst ein Festgottesdienst abgehalten wurde. Nach Absingung von Chorälen ergriff Herr Landrabluner vr. Adler das Wort und schilderte das Leben und Wirken des Jubilars in vortrefflichster Weise und erwähnte bei dieser Gelegenheit die Entwickelung und den Fortschritt der jüdischen Elementarschulen. Nach Beendigung der Festrede begrüßte Herr Landrath Weyrauch von Kassel den Jubilar mit den herzlichsten Worten und überreichte demselben das „Ällgemeine Ehrenzeichen mit der Zahl 50", sowie ein Begleitschreiben von der Königl. Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen, folgenden Inhalts: „Seine Majestät der Kaiser und König haben Ihnen mittels *) Uns sind mehrere in Rußland gedruckte oder vorwiegend für Rußland bestimmte Siddurim bekannt, in denen diese Stelle (bis an 1DPÖS?X1) weggetassen ist- (Red.)