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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-10-31 · N° 44. (31.10.1877) · p. Seite 343

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 44. (31.10.1877)
Date
1877-10-31
Page
Seite 343 (sequence 3)
Language
German
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— 343 — nennt mit Genehmigung bec Ver>. Pred. Grunwald aus Leobschütz zu'm Schriftführer. Darauf w rd iu die Tagesordnung eingetreten. — Das Acesecat über die Petition, den jüd. R l -Unterricht beti.ffend, baue l)r Badt übernommen. Derselbe beirad tot als seine Ausgabe, in diesem Referat g> missermaßen einen NkchmscbaslsA rieht über die Thätigkeit des von der vorjährigen Vers, gewähien Comite's zu geben. Er schildert, wie es das Comite von Anfang an als seine Hauptaufgabe angesehen, die beabsichtigte Petition zu dem Ausdruck des Bedürfmsses aller religiösen Schattirungen zu machen. Nur auf diesem Wege habe man sich eine Wirkung derselben versprochen. Erst als seine (des Redners) Verhandlungen mit den Vertretern der äußersten Orthodoxie in Preußen zu einem gedeihlichen Abschluß gediehen waren, habe er es gewagt, der Agitation für den obligatorischen jüd. Religionsunterricht ein günstiges Prognostikon zu stellen Dankbar erkennt er die Bereitwilligkeit der jüdischen Presse in Preußen an, deren Redacteure Dr Philippsohn, Dr. Treuenfels, Dr. Enoch, Dr. Rahmer willig die Cooptation in das Petitions- Comite angenommen hätten, deren Bemühungen ihm als eine gewisse Bürgschaft für den Erfolg der Agitation erschienen seien. Für den leider gleich beim Beginne der Campagne verstorbenen Dr. Enoch sei vom Comite, dessen Nachfolger in der Red. der „Jüd. Presse", Herr L. Meyer, cooptirt morden. Die Thatsache, daß in kaum drei Monaten etwa 150 jüdische Gemeinden ihre Zustimmung zu der Absicht zu erkennen gegeben haben, bei dem Ministerium und dem Landtage zu Gunsten dieser hochwichtigen Angelegenheit vorstellig zu werden, beweise, daß das Comite sich in seinen Erwartungen nicht getäuscht habe. Widerspruch hätte das Vorhaben nur von zwei Seiten erfahren. Und gerade diese beiden Proteste hätten — dem Res. wenigstens — in der Ueberzeugung bestärkt, daß man sich auf dem richtigen Wege befände. Der eine die>er Proteste, von einer der bedeutendsten Gemeinden Preußens ausgehend, weiche jedoch in der letzten Zeit auch sonst nicht gerade zu dem Anspruch berechtigt sei, Führerin auf dem Gebiete der Religion zu sein, und welche noch vor Kurzem bei Gelegenheit des Austrittsgesetzes mit aller Energie für den seiner Ansicht nach berechtigten Zwang eingetreten sei, habe jetzt unter Berufung auf ihr vor Jahren in dieser Frage beobachtetes Verhalten ihm die beliebte Phrase entgegengeschleudert, das Judenthum gedeihe am besten auf dem Boden der „Freiheit". Der Widerspruch zwischen dem Verhalten dieser Gemeinde zu dieser Frage und der des Austrittsgesetzes sei ein Beitrag zur Charakteristik der rel. Zerfahrenheit derselben überhaupt. Redner verliest auf allgemeines Verlangen das Schreiben und widerlegt dasselbe unter dem Beifall der Vers. Es sei ein frivoler Mißbrauch des heiligen Begriffes der Freiheit, wenn man sich mit der Freiheit brüste, unmistend zu bleiben. Eine so weit gehende Auffassung der Freiheit des Judenthums sei gegen alle preußischen Schultraditionen. Es klinge wie eine unfreiwillige Selbstironie, wenn man sich in jener Gemeinde auf die bisherige gedeihliche Entwickelung unter dem Schutze der „Freiheit" berufe. — Ter andere Protest sei der des in Mainz erscheinenden Journals, „der Israelit". Redner bedauert, ein näheres Eingehen auf die lange Reihe von Artikeln, welche dieses Blatt gegen die Petition gebracht habe, sich versagen zu müssen. Mit Recht habe ein anderes jüd. Blatt seinen Lesern die Lectüre jener Artikel angelegentlich empfohlen, damit sie erführen, wie wenig Sachlich-Begründetes gegen die beabsichtigte Petition vorgebracht werden könne. Charakteristisch für die ganze Kampfeswelse jenes Gegners sei der den Urhebern der Petition gemachte Vorwurf, daß sie durch dieselbe aus Eigennutz (!) und Eitelkeit (!) die wahren Interessen des Judenthums verriethen. Res. meint, die Selbstachtung, sowie die Achtung seiner College« verbieten ihm, ein näheres Eingehen auf solche Angriffe. Eines nur erlaube er sich zu bemerken. Es werde in jenen Artikeln behauptet, nur eine verhältnißmäßig kleine Zahl von Gemeinden hätte sich den Petenten angeschloffen. Er halte die Zahl dieser Gemeinden (150) in Anbetracht der kurzen, für die Anmeldungen gestellten Frist (kaum ein Vierteljahr) für durchaus nicht gering, aber er sehe iu diesem Vorwurf für alle Anhänger unserer Angelegenheit einen Spoen zu neuer Thätigkeit, u>n auch diej nigen Gemeinden, welche bisher aus Lästigkeit nicht beigetreten seien, zum Beitritt zu veranlassen. Im Aufträge der ca. 150 Gemeinden habe im April d. I. das Comite die Petition, deren Wortlaut bekannt, an S. Excell. den Minister Falk abgeschickt.. Eine Antwort sei bisher nicht eingetrosfen. Redner erklärt, daß er damit die Aufgabe des Comite's noch nicht für ecleoigt halte, sondern daß dieses jetzt, seiner Ansicht nach, die Pflicht habe, dieselbe Petition dem Hause der Abgeordneten vorzulegen, von dessen liberaler Majorität er eine Entscheidung erhoffe, welche der längst ausgesprochenen Gleichberechtigung der Juden auch die des Judenthums hinzufügen werde. Erbittet, daß die Vers, sich darüber äußere. An der Debatte über diesen Gegenstand betheiligen sich Horovicz Gnesen, welcher die Absendung einer Deputation an den Minister beantragt, die nach dem Schicksale der Petition sich erkundigen solle; Bäck-Lissa, welcher meint, milder vom Ref. beantragten Petition an das Abgeordnetenhaus bis zur Einbringung des Unterrichtsgesetzentwurfes warten zu müssen; S a m u e l s o h n-Breslau, welcher wünscht, vie Petition privatim einem Mitgliede des Hauses der Abgeordneten zu übergeben und diesem die Betreibung der Angelegenheit anzuvertrauen; ferner B r a n n-Breslau, I o e l-Hirschberg und Coh n-Kattowitz mit ähnlichen Anträgen. Die Versammlung entscheidet sich für den Antrag des letzgenannten Herrn und beschließt die sofortige Absendung einer Deputation und die Wahl eines Comite's, welches zu geeigneter Zeit die Petition dem Hause der Abeordneten überreiche. Zu Deputirten werden gewählt Jotzl-Krotoschin, Horovicz-Gnesen und Badt-Breslau: als stellvertretender Deputirter Bäck-Lissa. — Das bisherige Petitions-Comite wird wieder gewählt. Ueber das Thema „Religionsunterricht und Abiturientenprüfung" glaubt der Ref. (Badt-Breslau für den im Augenblick abwesenden Dr. Cohn-Oels) sich kürzer fassen zu dürfen. Die Abiturientenprüfung sei zu fordern als Krönung des Gebäudes, gleich der Prüfung in den übrigen wichtigen Disciplinen der Schule. Uebrigens hänge diese Frage mit der ersten zusammen, denn er glaube nicht, daß man sich weigern werde, die jüd. Rel unter die Prüfungsgegenstände aufzunehmen, wenn nur erst der Unterricht selbst als obligatorischer anerkannt werde. Da hieran weiter keine Debatte sich knüpft, geht der Vors, zu dem zweiten Punkt der Tagesordnung über: „Die an das Unterrichtsgesetz zu stellenden Desiderien." — Der Ref. (Badt-Breslan) stellt nach einem orientirenden Vortrage folgende Thesen zur Discussion. (Die folgenden Thesen fijib den Lesern unseres Blattes nicht unbekannt; sie bilden den Schluß des Leitartikels der Nr. 25 dieses Jahrgangs: „Gewehr bei Fuß.") Allgemeiner Grundsatz: Bei der neuen Organisation ist überall, auch auf die jüd. Religion, als die eines nicht unbeträchtlichen Bruchtheils des preußischen Volkes Rücksicht zu nehmen. (Angenommen.) Daher ist: 1) im Volksschulwesen für den Fall, daß die Confessionsschule beliebt wird, für die Anlegung und Erhaltung auch jüdischer Volksschulen Sorge zu tragen; in Simultanschulen ist bei der Ordnung des Stundenplanes auf die religiösen Gepflogenheiten der jüd. Schüler und Lehrer gebührende Rücksicht zu nehmen. (Angenommen ) 2 a. An höheren Lehrerstellen ist (unter Aufrechthaltung der bisherigen Bestimmung über Dispensation am Sabbath — Amendement Joel-Krotoschin), das Fehlen der jüdischen Schüler wenigstens an folgenden 13 jüdischen Feiertagen: den beiden ersten und den beiden letzten Tagen des Pastahfestes, den beiden Tagen des Wochenfestes, des Neujahrsfestes, am Versöhnungstage, den beiden ersten Tagen des Hütten-

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