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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-10-17 · N° 42. (17.10.1877) · p. Seite 329

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 42. (17.10.1877)
Date
1877-10-17
Page
Seite 329 (sequence 5)
Language
German
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— 329 zanlik, Eski- und Jsini-Saghra, wie in Schipka verübt, haben unter der hies. jüd. Bevölkerung Entsetzen und Mitleid im höchsten Grade erregt Leider sind die Details jener Massacres viel zu spät bekannt geworden und wurden vrel zu wenig geglaubt, Dank der Dementirwuth der russophilen Presse, als daß'die Hülfe, die unseren unglücklichen Mubrüdern zu Theil wurde, eine genug rasche und ausgiebige gewesen wäre. Der von der Pariser Allianz versendete „Stufruf" brachte von den eigentlichen Schreckenstathen noch keine Erwähnung und schilderte nur das Eiend der Flüchtlinge. Der voin ConstlNtinopeler Hilsscowite versandte Aufruf war jedoch hebräisch geschrieben und enthielt nicht thalsächliche Schilderung der vorgefallenen Schlächtereien. Dennoch wurden hier in Oesterreich bedeutende Summen znsammengebracht. Nur können die Collecten ohne vorherige besondere Bewilligung des Ministeriums des Innern, was aber zeltraubend ist, nicht öffentlich veranstaltet werden Auch ist dies nicht sehr rathsam, da die slavische Presse mehr als je auf dem Sprunge ist, die Juden als Türkensreunde zu dennncireu und zum Hoffe gegen sie die Massen auszureizen. Die Brünner Judengemeinbe, in Wien Dr. Jcllinek, wissen davon zu erzählen. Am begeistertsten wurde in Pest das Hilsswerk ausgenommen, wo am Versöhnungslage 6000 fl. für die bulgarischen Juden geschenkt wurden. Die Wiener Allianz lhal auch das Ihrige, vernlied aber auch die Oeffentlichkeit, wohl auch aus Scheu vor der Regierung, die den Türken nicht allzuhold ist. In Brünn kamen über 1600 fl. zusammen, in den übrigen mähr. Gemeinden wird gleichfalls gesanlmelt. Aus Mähren, Ans. Oktober. Es wurde neulich in diesen Blättern von der Abschaffung der Mischeberach gesprochen. Es ist nicht zn leugnen, daß diese Institution mit ihrer häßlichen Auswüchsen der Namens Aufführung aller Familienu. Vorstands-Mltglieder dem Spender mit den verschiedenen Abstufungen u. s. w. einen wahren Krebsschaden unserer gottesdienstlichen Einrichtungen bilde. Andererseits ist sie die Melkkuh für unsere Wohlthätigkeits-Vereine und Anstalten, die Abstellung derselben also mit einem empfindlichen Verluste für unsere geineindliche humanitäre Leistungsfähigkeit verbunden. In B r ü n n, der Landeshauptstadt, hat jedoch die Rücksicht auf die Würde des Gottesdienstes und das Auftandsgesühl über die praktischen und Rützlichkeits-B.denken den Sieg davollgetragen Der dortige Vorstand hat folgende Entrichtungen in dieser Beziehung getroffen. Jedem zur Thora Vorgerusenen wird ein Misch-berach gewidmet. Hiebei darf nicht gespendet werden. Ein besonderes Mischeberach ist nur in den sogen. Pflichtfällen gestattet, also: für eine Wöchnerin, bei der Namensbeilegung für ein Mädchen, bei einem Bar Mizwa, für deil Bräutigam vor oder nach der Hochzeit, für Einen, der an diesem Tage gerade „Jahrzeit" hat und für einen Kranken. Die Einrichtung hat sich insofern bewährt, als erstens sich nicht »lehr Gemenrde-Mitglieder vor der Alijah zurückziehen, dann die häßliche Nachrede nach dem jedesmaligen Spenden aufhörl und die zeitraubende Störung unterbleibt. Freilich bitten die Mischeberach an sich eineil störenden pDSn, gegen den selbst casurstische Autoritäten sich ganz und gar ausgesprochen haben. Aber bei solchen tief eingelebten Jllstitulronen heißt es nur schrittweise vorgetzen. (In vielen Gemeinden Deutschlands sind die Mischeberach bereits abgeschafft, u. durch eine deutsche Segensformel nach bem Thoravorlejen, die die Pflichlfälle namentlich berücksichtigt, ersetzt. Red.) Aus Böhmen, 1. October 1877. Eine Feier, wie sie selten vorkomml, vielleicht einzig in ihrer Art, hat Ha re th in Böhmen am 1. Tage des Cholhamotzd Suckoth staltgefunden: Der letzte jüdische Gottesdienst in der dortigen Synagoge und in der dortigen Stadt überhaupt ist am erwähnten Tage in feierlicher Weise abgehalten worden. Der „Tepl.-Schön. Anz." schreibt darüber: Nachdem die israelitische Cullusgemeinde in Hareth in der Brüxer Gemeinde aufgegangen ist, fand Montag im Tempel zu Hareth der letzte Gottesdienst statt, welcher durch die vom Prediger Herrn Vr. Bloch aus diesem Anlaß gehaltene Festrede einen ergreifenden, tiefen Eindruck ans die Theilnehmer machte." Da die dortigen jüdischen Bewohner von H. sämmtlich nach Brüx übersiedelt sind, so wird der Harether Tempel, ein sehr hübsches Gebäude, das bereits 60 Jahre steht, durch Verkauf in nichtjüdische Hände gelangen. Dieses Schicksal steht noch andern Gemeinden in der Nachbarschaft bevor. Aus Ungarn. Hr. vr. Hildesheimer, wie sein Blatt, die „jüdische Presse", waren und sind bekanntlich heftige Gegner des neu errichteten ungarischen Nabbinerseminars. So nörgelt das Bl. auch ivieder in Nr. 40 ari den Statuten in ganz ungerechtfertigter Weise herum. Ein wahrhaft gutes Seminar kann nur ein solches sein, an dessen Spitze Hildesheimer steht, und wenn das Pesther geveiht, schrumpft das Berliner zusammen. Interessant ist's, daß laut Berichten der öffentlichen Blätter unter Yen Theiluehmern der Pesther Eröffnungsfeier auch vr. Rose n b e r g aus Kapusvar, ein langjähriger und hochbegabter Schüler H.'s, sich befunden. Es zeigt sich hier wiederum, wie wenig grade die hervorragendsten Schüler um die in Berlin vertretene Richtung sich kehren. Ein anderer langjähriger Schüler, einer der lautesten Schreier, ehemaliger Redakteur des Berliner Parteiorgans, stand nicht an, das Lasker'sche, von Hildesheimer und Hlrsch als eine „glorreiche Errungenschaft des Jahrhunderts" gepriesene Anstrittsgesetz — dafür er als Redakteur gar oft mit nicht anzuzweifelnder Ueberzeugllngstreue die scharfe Lanze geführt — nunmehr als ein „schweres Unglück für das Judenthum" zu bezeichnen. Von einem Dritten, einem besonderen Liebling der Berliner Kreise, las der Einsender zufällig vor einiger Zeit ein vertrautes Schreiben, und war überrascht, darin th.ologische Anschauungen entwickelt zu sehen, viel näher dem Standpunkte eines Geiger als dem H.'s. Wenn die „Nichtabgefallenen" also sind, sollte man mit denen, die sich offen und ehrlich von der Fahne losgesagt, doch gelimpflicher umgehen Nachsicht gegen die verirrten Schafe, wenn die in der Hürde gebliebenen so aufsäßig und unzuverlässig. X. Nachbemerkung der Nedaction. Aus den von uns. Corresp. hier mitgetheilten Fällen — für deren Richtigkeit derselbe bürgt — geht zunächst doch auch das hervor, daß der Direktor einer Anstalt, selbst einer noch so orthodoxen, für die spätere Führung der aus der Anstalt entlaffenen (oder gar entfernten) Jünger nicht verantwortlich gemacht werden könne. Das bi? jYQK iriDV üb gilt im eminenteil Sinne auch von den geistigen Vätern; man kann Lehrer nicht verurtheilen wegen der späteren moralischen oder religiösen Führung ihrer Schüler. Wer wollte z. B. die berühmten Mischnalehrer Elischa ben Abuja's für die Apostasie Acher's verantwortlich machen. — Wenn das nun klar und unbestreitbar ist, so muß man sich aber darob sehr wundern, daß die Herren vom „Israelit" und der „Jüd Pr." dieses Axiom nicht auch von dem Breslauer Rabbinerseminar gelten lassen, und für jede Ausschreitung irgend eines Schülers desselben, der vielleicht noch dazu nach unvollendetem Cursus aus der Anstalt entfernt wurde (oder sei es auch, daß er rite entlassen wrtrde), den sei. Direktor vr. Frankel noch im Grabe dafür verantwortlich machen. Da haben die gen. Herren jüngst mit großer Schadenfreude berichtet, daß der zu Berlin neuangestellte Rabbinatsaffessor am Fasttage des 47. Tanimus eine Trauung vollzogen habe, sie haben natürlich nicht verfehlt, mit Nachdruck hinzuzufügen, derselbe habe das Breslauer Seminar besucht, sei ein Schüler Frankels u. dgl. m. Wir wiffen nicht, ob jenes Factum (der TrauungsVollziehung anr Fastlage) feststeht, aber selbst wenrl dies der Fall ist, so ist doch der sel. Director des Breslauer Seminars nicht dafür verantwortlich, sondern dann wäre doch nur der Schluß gerechtfertigt, daß der betreffende Schüler nicht im Geiste seines Lehrers gehandelt habe; einen Schluß, den höchstwahrscheinlich Herr vr. Hildesheimer mit Bezug auf die oben angeführten

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