Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 42. (17.10.1877)
- Date
- 1877-10-17
- Page
- Seite 327 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 327 — diesen gefaßten Vorurtheilen die Handlungen, ja die Worte der Officiere stets nach dieser Richtung hin ausgelegt. Ich that jedoch meine Pflicht, und als ich mir erst vornahm, meine Dienstzeit mit unbefangenen Augen zu vollenden, erschien mir auch das Benehmen der öfficiere in andereil Licht. Bald hatte ich erkannt, daß nicbt die Religion die Ursache schlechterer Behandlung sei, sondern vielmehr unmilitärische Haltung und Ausführung während der Dienstzeit Ein Doctor der Medici» oder der Philologie, welcher ein nachlässiger Soldat ist, wird trotz seiner Gelehrsamkeit nach 6 Monaten nicht Gefreiter, und in weiterer Folge auch beim Schluß seiner Dienstzeit als ungeeignet, andere Menschen militärisch auszubilden, nicht zum Offic'er-Examcn Hera,»gezogen. Es geschieht nun sehr häufig, daß gerade die tüchtigsten, wissenschaftlich gebildetsten Freiwilligen alles andere besser lernen, als gerade das „Soldat sein"; die Confession thut dabei gar nichts, bei meiner Compagnie hatte ich Gelegenheit, dies zu erkennen Es dienten mit mir zwei Studenten, tüchtige Köpfe, evangel. Confesiion, die manchmal Gelegenheit gaben, mich erkennen zu lassen, wie unwissend meine Wenigkeit sich im Vergleich zu ihrer Kenutniß ausnahm. Beide sind aber als Gemeine entlassen, ich dagegen, der jüdische Kaufmann, werde Off cier werden: denn ich kann es ja dreist ohne Selbstliebe eingestehen, daß mein Oberst mir beim Abgänge die Hand reichte mit den Worten: „Sie werden dereinst ein tüchtiger Officier werden." Wenn meine Glaubensgenossen sich zurückgesetzt fühlen, so mögen sie nur mit sich selbst zu Rathe gehen und sich fragen, ob nicht auch ein anderer Grund bei der Zurücksetzung vorlag. Verhehlen wir es uns nicht, daß die Juden doch nicht durchweg das Zeug zu einem tüchtigen Soldaten mitbringen, sondern daffelbe vielfach erst mit aller Energie erwerben müssen. Wer dies gethan, verspürt keine Zurücksetzung." Ueber Militaria steht uns kein Urtheil zu. Natürlich kann ein junger Mann sehr tüchtig sein und doch nicht zum Officier taugen; etwa so, wie jemand grundgelehrt sein und doch keinen Lehrer abgeben kann Aber ein Beispiel wie das vorerwähnte, beweist nichts gegen viele entgegengesetzte Art! Aus Schlesien, 4 October. (Or.-Corr) „Ist es nicht Unrecht" so schreibt im Leitartikel der Jomkippurwoche der „Israelit", „Böses voili Nebenmenschen zu sprechen, ihn zu tadeln, ihn zu verurtheilen, ohne daß man alle Umstände, Nebenumstände, Beweggründe seines Handelns kennt?" „und" — so müssen wir fortfahren — „zu lügen, zu verläumden, da, wo man die Umstände u. s w. kennt, oder wenigstens kennen sollte? ,"rrnx VKH» predige,» wir weiter mit demselben Leitartikel, demselben — Journal. — Oder ist es vielleicht der privilegirten „Gesetzestreue" einem „Reforrnrabbiner" gegenüber gestattet, klar erzählte Thatsachen zu entstellen, zu verdunkeln? — Mir Und die Joel'schen Gutachten nicht zur Hand, aber ich habe sie gelesen und weiß über die Veranlassung derselben aus der ihnen vorangeschickten Einleitung Folgendes: Ein Redacteur war wegen Schmähung der Juden angeklagt worden. Ec berief sich auf das Rohling'sche Buch. Das Kreisgericht forderte ein Gutachten von Joel, durch welches der auf Grund des R.'schen Buches von dem Verklagten angetretene Beweis der Wahrheit als nicht erbracht dargethan wird. Das Kreisgericht verurtheilte ihn daher zu einer Freiheitsstrafe — doch wohl nur auf Grund dieses Gutachtens. — Dagegen appellirt der Verklagte und bringt ein Rohling'sches Gutachten bei. Der Staatsanwalt — nicht das Appellalionsgericht — fordert von Joel das Gegengutachten (so verstehts auch der „Jsr."; vgl. den ersten Artikel gegen Joel), offenbar zu seiner eigenen Information. Weshalb der Appellant freigesprochen sei, darüber sich zu äußern, verschiuäht I., weil er bei den Verhandlungen nicht zugegen gewesen. Der Verständige, oder sagen wir einmal lieber: der eigentliche „Gesetzestreue" wird, ehe er urtheilt, sich nach der Ursache der Freisprechung erkundigen, es »st nicht schwer zu erralhen. daß die Freisprechung nur darum erfolgt sei, weil dem Appellanten, der einen anerkannten Universitäts-Profeffor auszuschreiben glaubte, der clolas nicht nachgewiesen werden konnte, vielmehr angenommen werden mußte, daß er bona fide gehandelt habe. Das Urtheil hätte vielleicht anders gelautet, wäre der Proceß gegen Rohling, und nicht gegen jenen Wiukelredakteur. geführt worden. Was macht nun der „Jsr." aus diesem Hergang? „Das Kreisgericht spricht einen Rabbiner um ein Gutachten über den Talmud und die Glaubwürdigkeit der Rabbinen an. Das Gutachten wird erstattet, das Gericht aber entscheidet gegen das von ihm eingeholte Gutachten." Zwar ist das Gegentheil der Fall gewesen, denn der Verklagte war verurtheilt worden, aber Dr. I. muß ja als „Reformrabbiner" besprochen werden, und die „sauer-süße Miene, mit der solche Leute, die bisher den Talmud verleugnet, verhöhnt und verdächtigt haben, nolens volons (es soll gewiß heißen.: nolontes volentes) an seine Verteidigung gehen, fördert Erscheinungen zu Tage, zu köstlich, als daß man sie dem jüdischen Publikum vorenthalten sollte." Aber der „Jsr." hat Recht. Es ist kaum glaublich, was dem jüd' Publikum nicht alles geboten werden kan»», ohne ihm die Schamröthe ins Antlitz zu jagen. Ich meine damit noch lange nicht jene urehr als bedenklichen Schriftauslegungen, welche die einzelnen Nummern jenes Blattes zieren, ich meine den hohen Grad innerer Unwahrhafligkeit, die jede Numme r dieses Blattes aufweist. Ich verlange weder von» Komödian - ten, noch vom Komödienschreiber große Wissenschaftlichkeit, ist er aber einmal unter die Literaten gegangen, so berichte er, aber er erfinde nichts und entstelle nichts! Ich gehe daher auf den wiffenschaftlich sein sollenden Theil der Besprechung des I Buches nicht ein; das Eine möchte ich nur behaupten, daß es wahrlich nicht zu bedanern ist, daß der Gerichtshof sein Urtheil nicht auf solche Ausführungen zu gründen hatte, wie sie jene Artikel enthalten (man lese die Pschättel über R. Johannes Atlsspruch über „den Heiden, der sich einen jüdischen Sabbath (sie) zur Pflicht macht.") Was inich an dem ganzen Gebühren empört, und gewiß Viele mit mir empört, das ist die — nicht eben hohe — Gesinnung, welche jenes Gebühren verräth. — Denn wahrlich, allzu großer Wahrheitsliebe darf »na»» den nicht beschuldigen, der das J'sche Schriflchen gelesen und dem Verf. Mangel an Achtung vor den» Talmud und seinen Autoritäten vorzuwersen wagt. Allerdings der Schreiber jenes Artikels scheint an Gedächtnißschwäche sehr zu leiden! Weiß er ja am El»de seines Artikels kaum noch, was er am Anfang desselben geschrieben. Er beginnt damit, daß „die Leugnung des im Talmud niedergelegten mündlichen Gesetzes einer der ersten Dogmen des Refocmjudenthums sei", vr. I. ist ihm „Bannerträger des soi disant fortgeschrittenen aufgeklärten Reformjudenthums" und Or. I. „erkennt die gesetzliche Kraft des Talmud auf ceren»onialem, ritualen» und juristischem Gebiete an"! — Wie sich das zusammenvereint? Nur», etwa ebenso, wie der Vorivurf, der dem Dr. I. entgegengeschleudert wird: der Talinud enthalte ja auch kein System dieser Disciplinen, sorrdern nur Aussprüche über diese Materien, »varum denn der ceremoniale Theil verpflichtender sei, als der übrige? mit der Angabe Joels, daß den ethischen Sprüchen des Talmud gegenüber in» Judenthum stets ein Gefühl der Werlhschätzung aber a»»ch der vollsten Freiheit geherrscht habe. — Der „Jsr." glaubt oder will vielleicht glauben machen, Joel habe diese bei den Wissenden auch der orthodoxesten Richtung nie bezweifelte Tyatsache damit begründet, daß der Talmud kein S y st e n» der Moral enthalte, und fabricirt sich so selber den Punkt, von dem a»»s er die »veiteren Ausführungen seines Gegners bekämpfen kann. — Ist die Kampfesweise loyal? ist sie wirklich gesetzestreu? Es wäre »virklich an der Zeit, daß die von wirklichem Interesse für das Heili^thum unserer Väter Beseelten energisch Protest einlegten gegen eine solche Vertretung ihrer Sache. —y. E Beuthen, Oberschlesien, 9. Oktober (Orig.-Corr.) Ich möchte heule in Ihrem gesch. Blatte einmal einen Uebelstand