Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 36. (5.9.1877)
- Date
- 1877-09-05
- Page
- Seite 285 (sequence 5)
- Language
- German
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286 ungen vorzunehmen, mit her genauen Bestimmung der Kreise und Bezirke, weiche den zur Vornahme der Trauungen Berechtigten angewiesen worden sind, wurde am Schluffe des Monats Juni der böhmischen Lmdesjudenschaft-Repräsenlanz, als der Centraibehörde für die Angelegenheiten der israelitischen Landgemeinden Böhmens, von der Statthalterei übernuttelt, mit dem Bedeuten, daß diese Verordnung mit dem 1. August a. c. in Gesetzeskraft tritt. Eine definitive Regelung scheint indessen mit dieser Verordnung nicht beabsichtigt zu sein, da nach derselben mehreren Rabbinern größerer Gemeinden, und sogar solchen, die schon im Amte ergraut sind, das Trauungsrechl entweder ganz entzogen, otfet nur mittelst Delegation gestattet wurde; hingegen erscheinen einige Individuen, die im Schächterfache oder höchstens im hebräischen Leseunterricht ganz geeignete Qualisication besitzen, über diesen bescheidenen Wirkungskreis aber wegen ihres anderweitigen Wissensinangels nicht hinausstreben sollten, als zur Vornahme der Trauungen in den Gemeinden ihrer Wirksamkeit berechtigt. Diese Abnormität sollen die Gemeinden selbst verschuldet haben, indem sie es versäumten, rechtzeitig ihre Statuten der Statthalterei einzureichen, was für sie die Folge hatte, daß sie aus der Liste der selbstständigen Rabbinalsgemeinden gestrichen wurden. Es wird nun Sache dieser Gemeinden sein, das Versäumte nachzuholen, um wieder für sich und ihre Rabbiner die Rechte einer autonomen Gemeinde zu gewinnen. Mit dieser Trauungsverordnung sind Viele aber auch deswegen nicht einverstanden, weil dieselbe entgegen denl jüdischen Gesetze nur den Beamteten das Recht zur Vornahme der Trauungen zuerkannt hat, so daß nach der neuen Verordnung selbst ein Talmudheros, wie R. Ahron K o rn feld nicht einmal durch Delegation 'ptfl'Tp “HDE blD sein kann. Es ist nun allerdings unbestreitbar, dag das jüdische Ehegesetz keinen privilegirlen Rabbinerstand kennt, aber die staatliche Gesetzgebung kann wegen Vermeidung von Unzukömmlichkeiten nicht gut*) daraus Rücksicht nehmen, doch hätte dem ersteren durch die Bestimmung Rechnung getragen werden können, wenn dem jüdische theologisch Gebildeten das Trauungsrecht durch Delegation eingeräumt worden wäie. Es würde vielleicht von Seiten der Regierung dem entsprochen worden sein, wenii voi» nlaßgebendcr jüdischer Seite ihr eine diesbezügliche Instruction zugekomnien wäre. Es wurde schon wiederholt in diesen Blättern über Mißstände in den jüdischen Gemeinden Böhmens und über die nlißliche Stellung, welche die Rabbiner hierzulande einzunehmen Klage geführt, ich habe, obwohl in Prag bekannt und von der Sache unberührt, an dieser Stelle zu wiederholten Malen als einziges Mittel zur Abhilfe die Gründung eines Rabbinervereins in Vorschlag gebracht, aber mein Ruf war ein Ruf in der Wüste, die Beteiligten vermochten sich zu keiner Thal auszuraffen. Nun ist aber doch etwas geschehen. Am 25. und 26. Juli fand in Pilsen eine Rabbinerversammlung statt, welche ein schüchterner Anfang zu einer solchen Vereinigung genannt werden kann. Die Versammlung wurde von zwei jungern Rabbinern einberufen, und war vielleicht aus diesem Grunde nur schwach besucht, unter den achtzehn Theilneymern waren nur einige wenige Rabbiner von größeren Gemeinden, die Kreisrabbiner und die meisten Localrabbiner von Bedeutung waren nicht erschienen. Diese schwache Belheüigung macht die Erfolge der Versammlung sehr problematisch, indem die gefaßten Beschlüsse allenfalls nur als partielle Kundgebungen, und nicht als Willensmeinung der böhmischen Rabbiner angesehen werden können. Von den gefaßten Beschlüssen sind die wichtigsten: der Beschluß zu einer jährlich rviederkehrenden Rabbinerversammlung, und der Beschluß, von der Regierung ein Gesetz zu erwirken, daß jeder *) Sie kann es durchaus nicht und unter keinen Umständen! Wundert sich denn auch Jemand darüber, daß der anerkannt tüchtigste Jurist oder der Chef des höchsten Gerichtshofs in einem Lande nicht befugt ist m einem Prozesse über 10 Pfennig ein rechtsgültiges Urtheil zu fallen, wenn die Parteien oder der Streit nicht vor sem Forum aetzoren'k! (Red.) " * Rabbiner nach dreijähriger AmtSwirksamkeit in einer Gemeinde von derselben die definitive Anstellung zu erhalten hat. Ein solches Gesetz wäre gewiß im Interesse des Rabbinerstandes sehr erwünscht, der Rabbiner vermag nur dann seinem heiligen Berufe gemäß zu wirken, wenn seine Stelle eine gesicherte ist und nicht durch die Laune eines Vorstehers in der Luft hängt. Die meisten Vorstänoe der jüdischen Gemeinden in Böhmen sträuben sich, man kann sagen mit Händen und Füßen, gegen eine definitive Anstellung der Rabbiner und Lehrers sie wollen, wie es gewöhnlich heißt, das Heft nicht aus den Händen geben; es ist wohl auch in andern Ländern diese jüdisch vorsteherliche Ueberhebung en vogue. Welchen Nachtheil das Gemeindewesen, die Religion und die jüdischreligiöse Ausbildung der Jugend dadurch hat, ließe sich an vielen früher blühenden Gemeinden Nachweisen, es wäre daher sehr heilsam, die oft jedes Recht und jede Billigkeit mißachtende Omnipotenz einzudämmen Doch glaube ich, ist die Erlassung eines Gesetzes von der Regierung hierzu nicht das richtige Mittel, die Gemeinden müssen sich selbst durch Statute Schranken gegen etwaig vorkommende Uebergriffe setzen, und indem sie mit den Pflichten ihrer Beamten es genau nehmen, müssen sie ebenso auch deren Rechte respectiren. Die Versammlung verhandelte auch über den Religionsunterricht und setzte ein Comit6 zur Ausarbeitung eines Lehrplanes ein. Es wurde auch der Uebelstano zur Sprache gebracht, daß die Regierung bei vorkommenden religiösen Fragen sich an dre Vorstände und nicht an die Rabbiner wendet. Schließlich wurden drei Mitglieder der Vesammlung beauftragt, ein Memorandum abzusassen, welches alle die ausgesprochenen Wünsche enthalten soll, und dasselbe dem Cultusiilinister zu überreichen. Von dieser Rabbinerversammlung kann freilich ein greifbarer Erfolg nicht erwartet werden, sie war, da die meisten Rabbiner nicht anwesend waren, eine Versammlung 6a miniature, aber als ein Schritt zur Besserung darf sie immerhin gelten. Rur hätten die Anwesenden vor allem die Creirung eines Vereins beschließen sollen, es wäre dadurch der Boden geschaffen worden zur Vereinigung aller widerstrebenden Elemente, und nur dadurch allein würde verhütet worden sein, daß die Versammlung nicht ein „toolgeborenes Kind" geblieben wäre. Es war im gewissen Sinne ein kühner Schritt, daß zwei jüngere Männer ihre Rabbiner-Collegen zu einer Versammlung aufforderten, da aber die älter« Herren in Unlhäligkett verharrten, war dieser Schritt ein berechtigter, "121 pTtf QipiSD. Sie hätten aber nicht auf halbem Wege stehen bleiben sollen. Würde die Versammlung eine reife Frucht geschaffen haben, und das wäre die Gründung eines Vereines, so wäre dadurch ein Centralpunkt entstanden, nach welchem die Einzelkräfte hätten zustreben müssen. Ich hätte hier noch manches, mit dem Besprochenen in Contacl Stehende vorzubringen, allein ich könnte dann nur schwer das Gebiet des Persönlichen umgehen. Hervorgehoben soll nur eins werden; die gute Sache kann nur durch gemeinsames Streben aller hierzu Berufenen gefördert werden, niemals aber, wenn jeder Einzelne seine persönliche Würde u. s. w. ängstlich abwiegt. Ich will zum Schluffe meines Referates noch einige kurze Daten über den Besuch der hiesigen Mittelschulen (Gymnasien und Realschulen) von Seite der jüdischen Schüler geben. Im abgelaufenen Schuljahre wurden diese Schulen von 783 jüd. Schülern besucht, hierzu kommen noch 70 jüd. Schüler der Vorstädte Smichow und Karoliiienthal, was eine Schülerzahl von 853 gibt. Die Handelsakademie und die Lehrer¬ und Lehrerinnenbildnngsanstalt weisen auch eine bedeutende Zahl jüdischer Schüler aus. Die Frequenz der Volks- und Bürgerschulen konnte ich nicht ermitteln, da hier auch die Privatanstalten in Betracht kommen, von welchen keine statistische Daten vorliegen. In den Schulen mit czechischer Unterrichtssprache war die jüdische Schülerzahl eine verschwindend kleine, hingegegen machte sie in den deutschen Lehranstalten oft nahezu die Hälfte aus, in einem Gymnasium sogar mehr als die