Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-09-05 · N° 36. (5.9.1877) · p. Seite 283

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 36. (5.9.1877)
Date
1877-09-05
Page
Seite 283 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/5369809-9583384-9583681--3269-9583684
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

— 283 — mitnehmen kann, so daß dann auch ein Christ zur Wartung des Rosses zurückgelassen werden muß. Und so kommt un Dienst noch Manches in Betracht, was ein Rabbiner nicht eben zu wissen braucht. Lächerlich ist's wieder einmal, wenn ern orthodoxes Blatt dem Rabb. von Würzburg Lorbeerkränze Acht, weil dieser „Verfechter aller orthod. Interessen" auch ein Gesuch eingereicht und Antwort erhalten hat. Als ob man dazu or th od ox sein müsse, und als ob das eine besondere Gunst gegen den ehrwürdigen Herrn sei, was nach den allgemeinen Vorschriften geschieht! Wir wiederholen, was wir schon früher gesagt; es ist unnütz und seltsam, wenn die Rabbiner um Beurlaubung der Juden bitten — auf Bitte hat der Offizier nichts zu gewähren — es bedarf nur der A nz e i g e, daß dann und bann Feiertag ist, das Weitere verfügt der Commandirende dann schon. A. M. Von der Oder, im August. (Or.-Corr.) Die letzten Nummern der Wochenschrift beschäftigen sich wiederum viel mit dem Gesetze über den Austritt aus der Synagogengemeinde resp. mit den Bestrebungen zur Gründung von Sondergemeinden, in Betreff deren namtlich den bekannten Separaiistenrabbinern zu Frankfurt a. M. und Mainz Schuld ge-! geben wird, die eigentlichen Schürer und Treiber zu sein. Das muß zugegeben werden, ohne deshalb die reinen Absichten, die Ueberzeugungstreue, die Gelehrsamkeit derselben verdächtigen zu wollen. Der Fehler in der Anschauung dieser Herren liegt aber darin, daß sie, selbst in gesicherter Lebensstellung befindlich, die Sachlage von ihrem Studirzimmer aus beurtheilen, und von dein Gesichtskreis ihrer selbstgeschaffenen Gemernden ausgehend, in dem Urtheile befangen sind, daß die Gründung von Separatgemeinden überall und jetzt so gut zu bewerkstelligen sein würde, als es ihnen in ihrem Wirkungskreisen vor Jahrzehnten unter besonders günstigen Umständen gelungen ist. Dem gegenüber soll hier, was eigentlich wohl rn der Wochenschrift nicht geschehen ist, einfach auf die m ateriellen Schwierigkeiten hingewiesen werden, welche in der Praxis die Bildung von Separatgemeinden fast unmöglich machen. Diese Schwierigkeiten wird Jeder empfinden, welcher der Ausführung dieses Versuchs praktisch näher getreten ist. Ein bekannles Wort des großen Friedrichs war, zum Kriege gehöre erstens Geld und zweitens Geld und drittens Geld. Ebenso ist es mit der Bildung von Sondergemeinden. Mil einem Cheder oder nothdürflig ausgestatteten Zimmer als Synagoge, den ersten besten Polen als Chasan, wie vor 50 Jahren, geht es heute absolut nicht mehr; schon unserer Kinder wegen nicht, die heute nicht mehr, wie vor 50 Jahren, von dem Verkehr mit der Außenwelt abgeschnitten find, die im Gegentherl immer angeregt sind, unsere Einrichtungen mit denen der öffentlichen Schulen, die sie besuchen, mit denen ihrer Mitschüler zu vergleichen. Das haben auch die Herren in Frankfurt, Mainz, Berlin gefühlt, die sich ganz schmucke Synagogen gebaut haben, ja sogar mehr oder weniger Chorgesang cultwiren, die nöthigen Beamten anstellen rc. Zur Gründung einer Separatgemeinde gehört also in erster Reihe: ein würdiges geeignetes Lokal — also eigene Synagoge — zum Gottesdienst, ein akademisch gebildeter Rabbiner als Prediger und Lehrer, ein musikverständiger Chasan, abgesehen von Schechita, Mikwah rc. Dazu gehört aber viel Ge-d und demnach eine genügende Anzahl vermögender, zunl Austritt bereiter Männer, die aber auch Willens find.jdie erforderlichen Gelbopfer auf die Dauer zu bringen Das ist nicht Alles, es ist noch unbedingt erforderlich, daß die Führer und der Kern solcher Separatgemeinde mindestens aus gesellschaftlich und geschäftlich unbedingt unbescholtenen und wohlgeachteten Männern besteht. Man kann dem freilich entgegenhalten, daß die Hauptgemeinden keineswegs von unlautern Elementen frei sind; das Gleichniß paßt nur nicht. So wenig sich eine Commune davon frei halten kann, so wenig kann es eine der bestehenden Synagogengemeinden. Dafür sind es eben vom Staate angeordnete Gemeinschaften und haben kein Ausschließungsrecht Anders mit einer sich bildenden Separatgemeinde, die darin nur mit einem öffentlichen Vereine auf einer Stufe steht und angewiesen ist, sich die öffentliche Achtung und gute Meinung zu erwerben, denn ohnedies geht es heute auch nicht mehr. Dazu kommt, daß sich eine Genossenschaft, welche b esonders Religiosität auf ihre Standard schreibt, gefallen lassen muß, wenn die öffentliche Meinung die allgemeine Moral ihrer Mitglieder besonders unter die Lupe nimmt. Und darüber dürfen wir uns keinen Illusionen hingeben, daß leider auch bei uns Juden sich nicht immer (ja ziemlich selten!) strenge Rechtlichkeit im geschäftlichen, strenge Unbescholtenheit im gesellschaftlichen Verkehr mit äußerer ceremonieller Frömmigkeit decken. An diesen Schwierigkeiten — eine größere Anzahl vermögender, in größerem Maßstabe opferwilliger, nach jeder Richtung hin durchaus unbescholtener und wohlgeachteter Männer zu vereinigen, welche Willens sind, sich von der Hauptgemeinde loszureißen und an die Spitze einer Sondergemeinde zu stellen — wird der wohlgemeinteste Versuch zur Separation bei ernsten Männern meistens scheitern. Bei dieser Gelegenheit will Schreiber dieses auch dem Andenken eines zu früh verblichenen Freundes gerecht werden. Dieser war unbezweifeltester Orthodoxie, selbst eine Hauptsäule der Partei, aber an die Spitze emer größeren Gemeinde gestellt und im praktischen Leben stehend, hat zu einer Zeit, als dies Gesetz wegen Austritts aus der Synagogengemeinde nur erst in der Luft schwebte (1873), wiederholt mit Schreiber dieses die Fragen discutirt, und auf das Allerdringlichste vor unbedachtem Gründen von Sondergemeinden gewarnt. Er betonte die eben geschilderten Gesichtspunkte, hob die großartigen erforderlichen Opfer hervor, gestützt auf Erfahrungen, die ihm nahestehende Freunde gemacht hatten. Ja er ging noch einen Schritt weiter, er sagte, daß, wenn er auch den Erlaß des Gesetzes wegen des Austritts principaliter unterstütze, er doch überzeugt sei und hoffe, daß es von keinen sonderlichen praktischen Folgen sein werbe. Er halte es sogar für Pflicht der Sondergemeindler, nicht aus der Hauptgemeinde auszutreten, denn da es sich hier nur zunächst um den Geldbeitrag handle, könne es denen, die entschlossen seien, große Geloopfer zu bringen — und Andere, meinte er, müssen davon bleiben —- nicht auf den Beitrag der Hauptgemeinde ankommen, wodurch sie sich auf jeden Fall das Anrecht an allen Gemeinde - instituten, Stimmrecht rc. sicherten. Zum Schluffe noch eins: Schon damal schwebte uns die Schivlerigkeit wegen der Begräbnißplätze vor. Vor der Moral und dem gesunden Menschenverstand ist jede Gemeinde berechtigt, den Ausgetretenen das Begräbmß zu verweigern, oder noch besser sind diejenigen, welche die Gemeinschaft mit Neologen rc. durchaus perhorresciren, verpflichtet, auch die Gemeinschaft auf dem Begräbnißplatze aufzuheben, d. h. eigene Friedhöfe anzulegen. Darüber, daß die bevorstehende Gesetzgebung, die Anlage noch besonders abgesonderter confesstoneller Friedhöfe nicht begünstigen wird, braucht wohl kein Wort verloren zu werden. Es wäre auch die Genehmigung der Anlage eines neuen orthodox jüdischen Friedhofs, polizeilich betrachtet, ein höchst bedenklicher Präcendens. Wo sollte das heutzutage, wo die religiöse Sectenbildung im Schwange ist, mit all den Kirchhöfen hinaus?! Im Gegentheil, die liberale Mehrheit drängt darauf, daß alle confessionellen Friedhöfe sequestrirt werden sollen, und daß eine Abtrennung auf den allgemeinen Friedhöfen nach Confessio,ien sogar verboten werden solle. Dem gegenüber ist die Mahnung an uns Juden um so gerechtfertigter, die Kräfte nicht zu zersplittern und gemeinsam den Gefahren zu begegnen. 6. Colberg, im August. (Or.-Corr.) Am Sabbath Ekew, den 28. v. Mts., beging das hiesige jüdische Kurhospital sein drittes Stiftungsfest durch einen Festgottesdienst

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.