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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-08-29 · N° 35. (29.8.1877) · p. Seite 277

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 35. (29.8.1877)
Date
1877-08-29
Page
Seite 277 (sequence 5)
Language
German
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die hiesige hohe k. k. Staatsanwaltschaft wandte, allein da derselbe auch hier nicht Erhörung gefunden zu haben glaubte, sah er sammt seiner Gattin sich genöthiget, sich an die hohe Oberstaatsanwaltschaft diesbzüglich zu wenden, und sehen^dieselben nunmehr einer günstigeren Entscheidung entgegen." Janow (bei Lemberg), Ende Juli. (Or.-Corr. — Verspätet.) Unlängst las ich einem Journal eine lange Correspondenz, welche ihre Spitze gegen die Polen richtete.^ Der Verfasser geht vom deutschen Standpunkte aus, es ist auch nicht meine Aufgabe, als Anwalt der Polen und ihren Bestrebungen in Galizien einzutreten. Mir gilt es nur einerseits dagegen zu protestiren, daß man eine ganze, nach Trillionen zählende Nation für die Ausschreitungen Einzelner, die in ihren nationalen Ansprüchen und Ausschließlichkeiten zu weit gehen, verantwortlich mache, andrerseits möchte ich durch ein Beispiel statt vieler darthun, daß es an edlen, hochherzigen und von reinster Humanität beseelten Männern unter den Polen durchaus nicht fehle. Und gerade als Jude spreche ich dies aus, weil wir allerdings in der letzten Zeit mitunter Anlaß hatten, uns über Judenfeinde unter den Polen zu beschweren Die Stadt Janow, in der ich seit drei Jahren wohne, gehört zum Kreise Grodek. Als Vertreter dieses Kreises wurde in diesem Jahre Herr Eduard von Weiß mann, Güterbesitzer, wohnhaft auf Starzyska bei Jaworon, gewählt. Wir sind überzeugt, duß dieser eben so edle wie einsichtsvolle Mann auf dem im nächsten Monat zu eröffnenden Landtage in Lemberg, obwohl er Pole ist, doch in unparteiischer Weise für das Recht und das Wohl der Polen, Juden und Ruthenen in gleichem Maße eintreten wird. Ich habe mich nicht nur über seine Wahl innig gefreut, sondern auch nach Kräften für dieselbe gewirkt, habe für dieselbe in Grodek und Janow gesprochen und in einer Wählervecsammlung im Hause des Bürgermeisters eine lange Rede vor notabeln Christen uno Juden zu Gunsten seiner Wahl gehalten. Möge denn die landtägliche Wirksamkeit des Herrn v. Weißmann eine recht gesegnete sein! David Kohn-Zedek. Frankreich. Paris. Es ist s. Z. berichtet worden (Nr. 25), daß das 3jährige Kind einer in dem Frauengefängniß St. Lazare inhaftirten Jüdin, welches diese bei sich hatte, in der Anstalt gefährlich erkrankte, worauf die Nonnen und der Anstaltsgeistliche der Mutter nicht eher ruhe ließen, bis sie gegen ihre Ueberzeugung das Kind taufen ließ. Man hatte ihr in Aussicht gestellt, daß der kleine Kranke dann besiere Pstege erhalten würde. Wir haben auch berichtet, daß das Kind bald nachher gestorben ist, und daß die Blätter, wovon das „XIX Siöcle" Lärm erhoben. Aber auch das israelitische Konsistorium wollte einen solchen Präcedenzfall nicht ruhig hinnehmen und richtete an den Cultusminister einen Protest, auf welchen dieser mit folgendem Schreiben geantwortet hat,: „Paris, 4. August. Meine Herren! Sie haben unter dem 14. Juni bei mir eine Beschwerde des israelitischen Consistoriums von Paris über einen Act des Proselytismus eingereicht, der sich im April d I. in der Haft- und Besserungsanstalt Saint-Lazare zugelragen hat. Am 29. Juni habe ich den Polizeipräfeclen aufgefordert, mir über diesen Vorgang die genauesten Aufschlüsse zu geben und zugleich die Maßregeln zu bezeichnen, die er in Folge der von dem Präsidenten des Consistoriums und den Pariser Oberrabbiner gethanenen Schritte ohne Zweifel ergriffen hätte. Diese Erhebungen haben nicht gerade mit Bestimmtheit ergeben, daß man der ValLrie Mayer ihre Zustimmung abgezwungen hätte, und ich erkläre mir leicht, daß diese Mutter in ihrer Verzweiflung den Personen, die ihr davon sprachen, ihr Kind zu retten, nur schwachen Widerstand geleistet hat. Aber selbst ihre freiwillige Zustimmung zu dem von ihr beantragten Akte zugegeben, sind die Bestimmungen des Gefängnißreglements nicht beobachtet worden; die große Eile, mit der man bei dieser Bekehrung vorging, hatte zur Folge, daß man die vorschriftsmäßigen Förmlichkeiten außer Acht ließ. Nach Art. 6 des Ministen alerlasses vom 16. Mai 1839 hätte der Gefängnißdirector von dem Wunsche der Valärie Mayer, sich an einen Geistlichen eines anderen Bekenntnisses, als des ihrigen, zu wenden, unterrichtet werden müssen, um sich, ehe man zu dem Taufakte schritt, zu überzeugen, daß die Gefangene keinem Drucke nachgab, sondern vollkommen frei war. Auf diesen Punkt bezogen sich ganz besonders die Weisungen, welche der Polizeipräfect unter dem 23. Juni an den Director von Saint- Lazare richtete und in denen er ihn aufforderte, sich darüber mit der Oberin der die Aufsicht führenden Nonnen, sowie mit den kathol. u. protestantischen Geistlichen, Rabbinern u. Aerzten zu benehmen. Der Präfect hat mir auch angezeigt, daß er auf Antrag der Directorin des israelitischen Asyls, Frau Cahen, und mit Rücksicht auf die Theilnahme, welche Valerie Mayer seit dem Tode ihres Kindes erregt, dafür gesorgt hat, daß diese Verurtheilte ausnahmsweise in der Haft von Saint- Lazare verbleibe, statt in eine ordentliche Strafanstalt gebracht zu werden. Ich habe ferner diese Vorgänge und die bedauerliche Polemik, zu der sie Anlaß gaben, zur Kenntniß des Erzbischofs von Paris gebracht und seiner Eminenz dringend vorgestellt, wie nothwendig es wäre, daß er seinen mächtigen Einfluß geltend mache, um dem Prinzip der Freiheit der Bekenntnisse Achtung zu verschaffen. Ich habe demnach das feste Vertrauen, daß die geistliche sowohl als die weltliche Behörde geeignete Vorkehrungen treffen werden, um die Wiederkehr eines solchen Vorgangs zu verhüten. Genehmigen Sie u. s. w " Die Wichtigkeit dieses Schreibens liegt nicht in dem zu Grunde liegenden Einzelfalle, nicht in der Garantie gegen Proselytismus in Gefängnissen, die nicht so zahlreich von Juden bewohnt sind; sehr erfreulich aber ist es, daß auch ein so klerikal-gesinntes Ministerium, wie das gegenwärtige französische, nicht umhin kann, die vorhandenen Gesetze und die dadurch garantirte Rechtsgleichheit der Confessionen zu respektiren. Und das ist der Unterschied zwischen einen französischen reaktiouär-klericalen und einem ungarischen rc. liberalen Ministerium! d. h. nicht die Minister sind bester, aber — die Gesetze. Nordamerika. Philadelphia. Vom 10. bis 12. Juli hat hier die vierte Versammlung der Abgeordneten der Union of American Hebrew Congregations stattgefunden, und es ist eine Vereinigung zwischen diesem Bunde und dem Board of Delegates zu Stande gekommen. Es hatten in den Vereinigten Staaten zwei israelitische Gemeinde-Bunde und Bundes-Vertretungen bestanden. Die Tendenz derselben war keine verschiedene oder divergirende gewesen, es hatte sich dabei noch weniger etwa um einen religiösen Partei- Gegensatz gehandelt, sondern anscheinend um die Rivalität zwischen dem Osten und Westen der Union, spezieller um den Anspruch der New Jorker jüdischen Gemeinden auf die Führerrolle und die Abneigung anderer großen Gemeinden sich dieser Praeponderanz zu fügen — im wahrsten Grunde aber drehte sich die Spaltung um die rein persönliche Eifersucht einiger weniger leitenden Personen und besonders Reverends. Während nun den Board der Vorzug längeren Bestehens und befferer Beziehung znm Auslande besaß, war es der rastlosen Energie und der Geschicklichkeit Wise's (der eigentlich die Union ins Leben gerufen hatte, weil er bei dem Board nicht zur Geltung kommen konnte) gelungen, in Cincinnati eine „Hochschule" zu gründen und somit ein Ziel des Bundes zu verwirklichen, welches die New-Iorker Rabbinen bisher vergebens angestrebt hatten. Lasten wir indessen die Personen und die Vorgeschichte der bisherigen Trennung und der vergeblichen Versuche des jüngeren Vereins, den älteren zu sich herüberzuziehen, resp. zu absorbiren, auf sich beruhen. Genug, die Vereinigung ist gelungen und in der That hat die Union wirklich gesiegt, ihr

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