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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-08-22 · N° 34. (22.8.1877) · p. Seite 269

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 34. (22.8.1877)
Date
1877-08-22
Page
Seite 269 (sequence 5)
Language
German
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— 269 — Aus Nheinhessen, 12. Aug. Sie berichteten über die Eingabe einzelner Gemeindevorstände des Landes an die Kammer gegen das Separatgesetz für die Israeliten in Betreff des Austritts aus der Religionsgemeinde. Vom Gemeindevorstand in Worms wird jetzt eine Gegen-Eingabe vorbereitet und zur Unterschrift an die verschiedenen Gemeinden versandt, worin man für das Separatgesetz eintritt und nur die neue Bestimmung darin erbittet, daß der Austretende gezwungen fein solle, einer andern Gemeinde beizutreten. Ferner erbittet man die Ausdehnung der Nachzahlungsfrist auf wenigstens zehn, statt fünf Jahre. Was diese Frist betrifft, so kann uns diese nicht lang genug gegriffen werden. Eventuell reichen ja auch zehn Jahhe nicht zur Lösung aller finanziellen Verpflichtungen, welche ter Austretende hat eingehen helfen. Aber die Verpflichtungen für den Austretenden, einer anderen Gemeinde beizulreten, erscheint uns durchaus verwerflich. Denn das angegebene Motiv, daß der Austretende, welcher nicht das Bedürsniß zeige, den Anschluß an eine andere, in religiöser Gesinnung und Ueberzeugung entsprechende Gemeinde zu suchen, den Beweis abgebe, daß er mit dem Judenthum durchaus gebrochen habe und deshalb die Schonung seines Gewissens, gezwungener Weise aus dem „Judenthum" austreten zu müssen, nicht verdiene, ist hinfällig, weil möglicher Weise eine ganz entsprechende Gemeinde für den Austretenden nicht gefunden wird, da deren Bildung erst noch erstrebt werden muß. Außerdem ist ein solcher Anschluß vielleicht unmöglich oder nutzlos, wenn er bei einer auswärts oder gar in weiter Entfernung liegenden Gemeinde gesucht werden muß. Endlich hat eine solche Bestimmung auch keinen praktischen Werth, da der muthwillige Austritt dadurch doch nicht verhindert wird, wenn ein solcher Anschluß scheinbar und mit geringfügigen Opfern vollzogen werden kann. Was aber noch bedeutungsvoller ist: der Staat hat gar nicht das Recht, die inneren religiösen Angelegenheiten zu ordnen; dem Staate gegenüber soll Jeder confessionslos sein, wenigstens der aus der bestehenden Kirche oder Religionsgemeinschaft freiwillig Ausscheidende. Mit einer solchen Bestimmung, wie die beantragte, würde der Staat die Gewiffensfreiheit, welche das Gesetz zuerst bietet, hinterher wieder zurücknehmen. Wir können daher von der Unterstützung einer solchen Eingabe nur entschieden abrathen. Oesterreich-Ungarn. Wien, 12. August. (Or.-Corr.) Die beiden Präsidenten der hiesigen Allianz, Kur an da und Wertheim er, hatten dieser Tage eine mehrere Stunden währende Audienz bei dem hier weilenden rumänischen Minister Cogolnitscheanu. Obwohl die Affaire von Darabani die nächste Veranlassung hiezu bot, so blieb man doch nicht dabei stehen, sondern die Unterredung erstreckte sich auf die Verhältnisse der Juden in Rumänien überhaupt. Der Empfang war höchst liebenswürdig und insbesondere würde Herr Kuranda gleich als Mann von einem „nom europ^en“ begrüßt. Ohne indiscret zu sein, darf man doch soviel sagen, daß die Juden in Rumänien selbst von der liberalen Partei, zu der Herr Cogolnitscheanu gehört, nicht viel zu erwarten haben. Man steht dort noch auf dem Standpunkte, einzelnen Juden ab und zu dasjenige als Conc e s s i o n zu gewähren, was allen und zwar als Recht gebührt. Von jüdischer, insbesondere espagnolischer, Seite wird dieser Standpunkt leider nur gefördert, da die Eitelkeit einiger hervorragender Bankiers sich über das eigene kleine Ich nicht zu der Rücksicht auf das Ganze zu erheben vermag. Zudem ist die Protection in Rumänien noch ein Faktor von unberechenbarem Einfluß: so soll in der Affaire Darabani selbst der russische Hof der mit ihm verwandten Familie, welche die ganze Verfolgung angezettelt hat, seine Fürsprache zugewendet haben. Unsre Vertreter verfehlten nicht, Herrn C. klar zu machen, daß die rumänischen Juden erst dann Rumänien als ihr Vaterland betrachten werden, wenn es ihnen als solches von der Regierung dargeboten wird. Soviel ist sicher, daß letztere den Einfluß auswärtiger angesehener Juden mehr respectirt, als sie eingesteht, wenn daher die Allianzen nicht müde werden, den rumänischen Angelegenheiten mittelst der Presse oder noch wirksamerer Mittel ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden, so wird am Ende auch dort das Recht der Juden zur Geltung kommen. Ungarn. Aus der Mehala wird der „Temeswarer Ztg." Folgendes mitgetheilt: „Gelegentlich der Kommaffation fiel der Friedhof der Mehalaer Judengemeinde in die Gemarkung der dem Herrn Kralik gehörigen Felder. Die Gemeinde rekurrirte zweimal an das Ministerium um Schonung ihres Friedhofes, in welchem noch vor drei oder vier Jahren beerdigt worden war. Auf den ersten Recurs hatte dieselbe gar keine, auf den zweiten die Antwort erhalten, daß es bereits zu spät sei, um in der Sache etwas zu thun. Demzufolge wurden die Leichensteine entfernt und auf dem Leichenfelde Kukuruz gebaut, der heute ausnehmend schön steht. Wie uns mitgetheilt wird, soll sich die Mehalaer Judengemeinde tief gekränkt fühlen über diese Verletzung der Pietät; dieselbe mußte aber geschehen lassen, was nicht zu ändern war, weil sie zu arm war, um das betreffende Grundstück abzulösen." (Das hier so nüchtern berichtete Factum erscheint uns als etwas ganz Unerhörtes und Haarsträubendes. In alten Zeiten sind wohl oft jüdische Gottesäcker verwüstet worden, in Folge fanatischer Exceffe oder einer totalen Austreibung oder Abschlachlung der Juden. In neuerer Zeit hat wohl hier und da ein Friedhof geräumt werden müssen, weil er in die Baulinien von Städten siel und nicht länger geschont werden konnte. Aber so ruhig und von Rechtswegen ohne Weiteres und ohne Widerrede einen Friedhof in Ackerfeld verwandeln — das ist noch nicht dagewesen! Wir wissen nicht, wie die Staatsbehörde einen solchen Akt gesetzmäßig verantworten mag, aber auf Seiten der Juden kann man in dem hier Angegebenen keine Rechtfertigung oder nur Entschuldigung erkennen. „Zu arm" — da haben doch die Vorfahren ganz andere Opfer gebracht!! Die hätten eher Mann für Mann das letzte Stück Kleid und Belt veräußert, ehe sie solchen Greuel ruhig zugesehen hätten. Und wohnen die Leute etwa auf einer Insel im weilen Ocean? Giebt's keine Judengemeinden ringsum, die da hätten helfend eintreten können? Hat es sich etwa um eine unerschwingliche Summe gehandelt?! Rein, es ist ein trauriges Zeichen von Jndifferentismus und geschwundener Pietät!) Aus Krakau, 11. August, wird der „R. fr. Pr." geschrieben: „Bekanntlich existirt in Rußland ein Ukas, demzuzufolge jedem orthodoxen Juden in Congreß-Polen das Tragen der jüdisch-polnischen Tracht, sowie der Haarlocken an beiden Seiten des Hauptes, der sogenannte „Peies", verboten und den Polzei-Organen das Recht eingeräumt ist, jeden dieser Verordnung Zuwiderhandelnden zu arrettiren und die Amputation an Kaftan und Locken unverzüglich vorzunehmen. Jedenfalls eine recht eigenthümliche Art, eine ganze Volksklaffe gewaltsam von ihren, wenn auch lächerlichen Vorurtheizu befreien und der Civilisation näher zu führen. Gewiß ist aber, daß der fragliche Ukas nur auf russische Unterthanen und keineswegs auch auf österreichische Israeliten Anwendung zu finden hat. Nun ereignete es sich, daß vorige Woche ein Krakauer Kaufmann, Namens Elkan Goldzwirn, ein orthodoxer Jude mit Kaftan und „Peies", aber nichtsdestoweniger ein achtbarer Mann, in geschäftlicher Angelegenheit nach der Stadt Petrikau in Congreß-Polen sich begab. Kaum wurden seiner daselbst zwei Gendarmen ansichtig, als sie über ihn Hersielen, ihn bei den Haarlocken faßten und sich an das civilisatorische Werk der Beschneidung derselben, sowie des langen Kaftans machten. Goldzwirn zeigte den beiden Wächtern des Gesetzes seinen österreichischen Reisepaß und versuchte — mit Hinweis auf denselben — sein Recht als österreichischer Unterthan zu wahren. Die Antwort darauf waren einige derbe Rippenstöße, unter deren Wucht der arme Mann fast bewußtlos zu Boden fiel. Unter den Schimpfworten: „Du verfluchter österreichischer Hund!" zogen sie in Ermangelung einer Scheere ein stumpfes Messer hervor und begannen zuerst die Opera-

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