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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-08-22 · N° 34. (22.8.1877) · p. Seite 267

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 34. (22.8.1877)
Date
1877-08-22
Page
Seite 267 (sequence 3)
Language
German
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267 — Mitwirkung der Stadtverordnetenversammlung ist dabei absolut ausgeschloffen. Die Stadtverordneten haben nur mitzusprechen, wenn es sich um Gehaltsverbesseruugen, Feststellung einer anderen Gehaltsscala, genug, um den Geldpunkt handelt. Das sei in anderen Städten auch so. Der Magistrat meine nun zwar, daß er im Rechte sein würde, wenn er die Beantwortung der Interpellation a b l e h n e, da es sich um die Wahl eines Collegiums handle, dessen leitende innere Motive nicht Gegenstand einer weiteren Mittheilung zu sein hätten, wie ja die Versammlung es auch verwunderlich finden würde, wenn der Magistrat nach vollzogener Wahl eines Stadtraths fragen würde, warum man nicht statt der gewählten Persönlichkeit eine andere gewählt habe. Trotzdem sei er in Rücksicht aus das bestehende gute Einvernehmen zwischen beiden städtischen Behörden autorisirt, folgende Erklärungen über den vorliegenden Fall abzugeben. Die junge Dame habe sich, wie angegeben, an den Magistrat gewandt, sei 19 Jahre alt, besitze gute Zeugnisse und sei jüdischer Confession. Der letztere Umstand sei allerdings eingehender besprochen worden. Die Dame habe sich nicht als Lehrerin für Handarbeiten, sondern als wissenschaftliche Lehrerin erboten, und als solche sei die Ausnutzung ihrer Lehrkraft ins Auge zu fassen jgewesen. Da sei nun ganz besonders die Frage in Betracht zu ziehen gewesen, ob durch die jüdischen Festtage nicht eine Störung hierbei eintreten könne. Ferner sei der Umstand maßgebend gewesen, daß unsere Volks- und Mittelschulen confessionelle seien und verschiedene Disciplinen wie Gesch ich ts- und Leseuntericht auf dem Unterrichte in der biblischen Geschichte beruhten, mithin von einer Lehrerin jüdischen Bekenntnisses nicht ertheilt werden könnten. Dies seien die Gründe, welche die Majorität des Collegiums zur Zurückweisung bestimmt hätten. Der Magistrat sei übrigens noch stets in der Lage gewesen, geeignete Kräfte zu finden. Auch wollte er hervorheben, daß Herr Stadtschulrath Wolterstorff in der Minorität geblieben sei. Wenn der Interpellant das harte Wort der Intoleranz als Vorwurf gebraucht habe, so passe dieses Wort hier in keiner Weise; er weise dasselbe sowohl für den abwesenden Herrn Magistratsdirigenten, wie für seine Person, deren ganzes bisheriges Handeln einen solchen Vorwurf entschieden nicht aufkommen lasse, und auch im Namen des ganzen Magistralscollegiums entschieden zurück. — Stadtverordneter Friedeberg beantragt eine Besprechung der Interpellation, die indeß von der Majorität abgelehnt wird." (Es folgen noch einige persönliche Bemerkungen.) Statt jedes weiteren Urtheils unsererseits geben wir einige Sätze aus einem Art., den die „Voss. Ztg." diesem Gegenstände widmet. Sie schreibt im Hauptblatte vom 12. d. Mts. unter „Berlin": „In der letzten Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung zu Magdeburg brachte der Stadtverordnete vr. Rahmer ein Vorkommniß zur Sprache, das die Toleranz der dortigen städtischen Behörden nicht in gutem Lichte erscheinen läßt. Wenn Hr. von Mühler so entschieden, hätte das Niemanden Wunder genommen, aber vom Magistrate einer der bedeutendsten Handelsstädte Preußens, die — früher wenigstens — im Rufe der Freisinnigkeit stehen wollte, konnte man das nicht erwarten. Gleich von vornherein glaubte der Stadtverordnetenvorsteher darauf aufmerksam machen zu müssen, daß mit der Antwort des Magistrats die Sache als erledigt zu betrachteu und eine hieran sich schließende Debatte nach der Geschäftsordnung nicht zuzulassen sein dürfte. Zu einer Besprechung der Interpellation kam es daher nicht, und die Versammlung mußte sich begnügen, daß der anwesende Vertreter des Magsitrats, der im Rechte zu sein erklärte, wenn er die Beantwortung der Interpellation ablehnte, sich bereit finden ließ, Folgendes zu erwidern: (Folgt obige Erklärung).*) *) In der heutigen (1918.) Sitzung nahm Hr. Dr. Rahmer nochmals in dieser wichtigen Angelegenheit das Wort. Er erklärte das Jntoleranzedict als einer Bukarester Behörde würdig. Der Vorsitzende versicherte unter Zustimmung der Versammlung, daß die Erklärung des Magistrats keme prinzipielle, sondern nur eine auf dm speciellen Fall bezügliche gewesen sei. I. Berlin, 12. August. (Or.-Corr.) Schon seit mehreren Wochen treten uns wieder in den Tagesblättern die Anzeigen mit den hebräischen Ueberschriften entgegen, welche Gottesdienst für Roschhaschana und Jomkippur in den verschiedensten „Lokalen" der Residenz ankündigen. Daß dabei schon in der Form der Ankündigung oder der Reclame, (z. B. „unter Mitwirkung gediegener Kräfte" u. d. m.) viel Unwürdiges und Aergerliches mit unterläuft, ist oft genug beklagt worden. Wie es zu ändern sein solle, ist aber schwer abzusehen. Wenn auch nachgerade kein Jude mehr hier existirt, der es nicht als einen argen, gar nicht zu entschuldigenden, leider noch weniger gut zu machenden Mißgriff erkennt, daß der Gemeindevorstand ungeheure Summen an den Prachtbau in der Oranienburgerstraße verwendet und nicht statt dessen mehrere Synagogen in verschiedenen Stadttheilen gebaut hat, so ist's doch klar, daß auch dann dem Bedürfniß der jetzigen jüdischen Bevölkerung für die H a u p t f e ier t a g e nicht genügt werden könnte. — Wie wir bereits in einer früheren Nr. berichtet, hat der israel. Cultusvorstand zu W i e n es bei der Polizeidirection durchgesetzt, daß Gesuche um Concession zur Einrichtung provisorischer Lokale ihm zur Prüfung und Begutachtung vorgelegt werden. Das möchte sich vielleicht auf den ersten Blick auch hier empfehlen und mancher Unzuträglichkeit würde auch gewiß dadurch vorgebaut werden. Aber man ist bei uns weniger als in Oesterreich an behörderliche urw polizeiliche Einmischung in derartige Dinge gewöhnt. Im Falle verweigerter Concession würde der Eine über Beschränkung der „Gewerbefreiheit" klagen, der Andere über „Gewissenszwang". Letztere Klage würde auf Unterstützung rechnen können, wenn etwa einem Orthodoxen die Concession verweigert wäre, auf den „gewerblichen" Standpunkt würden sich dagegen alle diejenigen stellen, weiche sich durchaus nicht geniren, wieder zu gestehen, daß sie die Einrichtung eines Betlokales ebenso betrachten und betreiben, wie die Eröffnung eines Wanderlagers, Austrittslokales u. drgl. Wenn nun meiner langen Rede kurzer Sinn dahin geht, daß ich so wenig wie andere Leute weiß, wie dem Uebelstande abzuhelfen wäre, so möchte ich dagegen Ihre Aufmerksamkeit auf einen anderen Punkt lenken, der bei den fraglichen Annoncen hervortritt. In allen oder fast allen wird P r edigt angekündigt. Das ist ein redendes Zeugniß für das, was das jüdische Publikum verlangt, für die geänderte Richtung der Zeit und beiläufig eine Instanz gegen die Auslassungen des hier erscheinenden Hildesheimer'schen Blattes, welches sich vor 8 oder 14 Tagen gar wegwerfend über die Predigt geäußert hat. Man sieht, daß neun Zehntel der heutigen, von der Bildung berührten, städtischen, deutschen Juden sich einen Gottesdienst ohne Predigt gar nicht mehr denken kann. Der Ritus ist nämlich in den Betlokalen überall unverändert der althergebrachte; man überschlägt vielleicht hier uad da ein Stück Pijut oder mehrere, aber von einer anderen Gebetordnung, als der des alten Machsor ist eben so wenig die Rede, wie von Chorgesang oder gar Orgel. Aber ohne Predigt geht es doch nicht. Die heutige Generation begnügt sich nicht mehr mit dem Heruntersagen des Gesammtvorraths von Pijutim und Selichoth, auch die Kunststücke des Cantors thun es nicht allein, mag er „polnisch" oder „deutsch" singen, man will doch ein verständliches deutsches Wort. Und doch ist's noch nicht so lange her, da die Predigt als etwas ganz Fremdartiges in der Synagoge angesehen wurde. Und gar an den Jomim nauroim! Unsere heutigen sog. Orthodoxen würden nicht entschiedener gegen Orgelbegleitung zu den Schofartönen protestiren, wie die „ Alten" von vor 30—40 Jahren gegen einen „deutschen" Vortrag vor dem „Blasen" oder gar zwischen den beiden mrpn protestirt haben würden. Man ließ eine Predigt dann und wann, an einem Sabbath, bei einer Trauung oder einem patriotischen Feste u. f. w., sich gefallen, aber an den heiligsten Tagen, da schien das Entweihung, Blasphemie, oder m^D, wie man neuerdings gern sagt. Und jetzt — kein Winkel-Mkrjan in

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