Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 33. (15.8.1877)
- Date
- 1877-08-15
- Page
- Seite 262 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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octroyiren lasse. Daraus folgt, daß die Gemeinde ihre Vorsteher wählen solle, aber daß dies nach gleichem Stimmrecht geschehen müsse, das folgt daraus nicht und davon steht auch im Kolbo kein Wort. In Wahrheit haben in der Vorzeit weder allgemeine, noch gleiche und directe Wahlen bei den Juden stattgefunden. In Frankfurt a. M. wurden z. B. D’HTQ ausgeloost, und so je nach den verschiedenen m3pfi. Ebenso richtete man sich bald nach den Steuersätzen, bald nach Kopfzahl. Und die G eld -Aristokratie hat bei den Rabbinerwahlen und in der ganzen Leitung der Gemeinden in der jüdischen Vorzeit eine gar gewaltige Rolle gespielt, eine Rolle, die bei dem heutigen Rechtsbewußtsein und dem entwickelten demokratischen Zuge der Zeit ganz undenkbar wäre. Brauchen wir zu sagen, daß wir das nicht empfehlen wollen? Es handelte sich nur um eine geschichtliche Anmerkung. Red.) Schweben. 6. Stockholm, 5. August. (Or.-Corr.) Als Ergänzung meines Berichtes in Rr. 31. d. Bl. theile ich heute den guten und schließlichen Erfolg der Angelegenheit mit. Nachdem dem Hrn. Rabb. Di-. Levysohn der genaue Sachverhalt mit dem verschwundenen polnischen Jünglinge bekannt wurde, richtete er ein Gesuch an den Oberstatthalter, beanspruchte den gesetzlichen Schutz für den unmündigen Fremden und bat um polizeiliche Recherchen nach dem unbekannten Aufenthalte des Jünglings. Dies hatte den besten Erfolg; schon nach vor 14 Tagen erhielt der Bruder ein Telegramm, daß der Vermißte hierherreise. Derselbe traf auch hier ein, und wir lassen nun den Bericht des „Fäderneslandet" folgen, der die weitere Aufklärung giebt. Er lautet: „Der von uns früher erwähnte jüdische Jüngling Propp, der in die Schlingen der Leserei gerathen und auf mystische Weise von Stockholm entfernt wurde, hat sich wieder zurecht gefunden. Hr. Pastor Lind ström hat in Folge der starken Anstöße, die er erhielt, für gut befunden, seine so wohl verzärtelte Beute,- den armen verrücktgemachten Jüngling, wieder frei zu lassen, der, wie man hört, bestimmt war, nach gebührlich empfangener Taufe im Missiousbienst verwendet zu werden, um auf diese Weise neue Proselyten zu machen. Die nachsteheude Erklärung spricht übrigens für sich selbst und bedarf keines weiteren Commentars. „Mein Gewissen zwingt mich öffentlich bekannt zu machen, daß ich den 1. Juni d. I. von dem Pastor Lind ström (Stora Barnhusträdgardsgatan Nr. 25) an den Magister Hallstrand in Bille bei Vingoker geschickt wurde. Da chekam ich Nahrung, Wohnung, Kleider und alle anderen Bedürfniffe. Ich wurde unterichtet in schwedischem Lesen und Schreiben zu dem Zwecke, daß ich aus dem Judenthum zum Christenthum übertreten sollte. Es war leider eine Verirrung, in welche ich gerathen, und beklage nun tief, daß ich anfangs schwach genug war, der Verlockung nicht zu widerstehen. Ich danke Gott, daß ich meine Vernunft wieder gewonnen und den verhängnißvollen Schritt noch nicht gethan habe. Ich bitte Gott um Verzeihung, aber durch alle gute Menschen, welche die unsittliche Proselytenmacherei verabscheuen; insbesondere will ich hiermit auch meine jüngeren, unmündigen Glaubensgenossen warnen, vor den gefährlichen Schlingen der Leserei sich in Acht zu nehmen. Stockholm, den 2. August 1877. E. Propp, eigenhändig, bezeugt von I. Urwitz. W. Billing." Wir wollen nur zur Characteristik der gewissenlosen Seelenjäger hinzufügen, daß der Pastor L. den suchenden älteren Bruder bald nach Upsala, bald nach Sigtuna schickte, wo er natürlich vergeblich nach dem Bruder forschte. Auch dieses lügenhafte Treiben wurde in jenem Gesuche an den Oberstatthalter auf das Eingehendste geschildert. Vermischte und neueste Nachrichten. Berlin, j12. Juli. Auf Grund eines Erlasses des Unterrichtsministers soll ein genaues und vollständiges Verzeichniß der in den Volks-, Mittel und höheren Töchterschulen benutzten Lesebücher aufgestellt werden, wobei auf den Ministerialerlaß vom 5. Mai v. I. hingewiesen wird, welcher bestimmt, daß eine Anzahl solcher Bücher möglichst bald und jedenfalls bis zum 1. April 1878 aus dem Unterrichtsgebrauche entfernt werden müffen. Den Autoren derjenigen Lesebücher, welche fernenhin im Gebrauche bleiben dürfen, soll, wie verlautet, eine nochmalige genaue Durchsicht der religionsgeschichtlichen Aufsätze zur Pflicht gemacht und ihnen aufzetragen worden sein, vor Besorgung neuer Ausgaben den Plan derselben dem Schulcollegium der Provinz, in welcher das Buch im Gebrauch ist, zur Prüfung zu unterbreiten. Bei dieser Prüfung soll auch darauf geachtet werden, daß alles fern bleibe, was die Angehörigen anderer Confessionen verletzen könne. (Jüd. Pr.) Es ist dringend zu wünschen, daß Rabbiner, Lehrer, und wer sonst Zeit und Gelegenheit findet, sich alsbald der Arbeit unterziehe, die in der betreffenden Stadt und Provinz gebräuchlichen Lesebücher durchzusehen. Auf Antrag wird die Oberbehörde sicherlich die Hand zur Ausmerzung von Rischus, wovon die fraglichen Bücher wimmeln, zu bieten. — Es handelt sich eben nur um die verletzenden, kränkenden, Feindseligkeit und Verachtung gegen Juden in die Gemüther der Kinder pflanzenden Ausdrücke, Geschichten u. drgl. Das confessionell Christliche mag sonst in aller Breite und Behaglichkeit stehen bleiben, das genirt uns und unsere Kinder nicht. Berlin, 9. August. Von principieller Bedeutung ist ein Beschluß, den die städtische Schuldeputation faßte. Nach einer Verfügung des früheren Unterrichtsministers durfte ein Schüler der höheren Lehranstalten nur dann vom Religionsunterricht dispennrt werden, wenn von den Aeltern der Nachweis geführt war, daß für den Religionsunterricht des Schülers anderweitig ausreichend gesorgt war. Aus Anlaß eines Specialfalles hat nunmehr der Uuterrichtsminister entschieden, daß die Dispensation vom Religionsunterrichte in allen Fällen erfolgen solle, wenn an der betreffenden Schule kein Religionsunterricht in der Confession des Vaters ertheilt werde. Die Schuldeputation wird nach diesem Grundsatz bei allen Schulen verfahren. Berlin. Eine seltsame Mähr tischt das „Fremdenblatt" seinen Lesern auf. Es läßt sich nämlich von einem Geschäftsreisenden berichten, in Rußland sei eine verheerende Seuche, welche nur Juden befällt, aufgetreten. Sie bestehein einem schrecklichen Ausschlag, der meist in drei Tagen einen tödtlichen Ausgang herbeiführe. In Grodno sollen keine Israeliten mehr am Leben sein, an anderen Orten seien alle noch gesunden Juden entflohen. Russen, Deutsche und Polen würden, wenn angesteckt, wieder gesund, die Juden aber müssen sterben. Als Ursache hätten die Aerzte eine Milbe, ähnlich der Krätzmilbe, entdeckt und sie pedicalus hebraicus genannt. Es werde dringend nöthig sein, eine Grenzsperre gegen flüchtige Juden anzuordnen. — Zum Glück ist die Geschichte ohne Zweifel eine tolle Erfindung; man hätte sonst schon anderweitig von einer Seuche in Rußland irgend etwas gehört. Brieg (bei Breslau.) Zur Einweihung der hiesigen restaurirten Synagoge hatte sich hier vor einigen Wochen ein Gesangverein (gemischter Chor) gebildet, der die Gesänge executiren wird. Das hiesige orthodoxe Gemeindemitglied B. opponirte aus dem Grunde, weil in diesem Vereine Herren und Damen sangen. Er fragte deshalb beim Rabbiner Tiktin in Breslau an. Doch wie groß war hier das Erstaunen (auf beiden Seiten), als die Antwort einlief, daß nicht nur das Zusammensixgen von Herren und Damen, sondern auch Orgelbegleitung gestattet sei. Hannover, 8. August. (Or.-Corr.) Wie treffend Ihre Bemerkung im Artikel Stettin, 26. Juli (Nr. 32) in Betreff der mangelnden staatlichen Anerkennung ist, ergiebt folgende Thatsache: