Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 33. (15.8.1877)
- Date
- 1877-08-15
- Page
- Seite 261 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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geistere! andererseits, scheint kaum darnach angethan zu sein; jene verdunkelt und verftnstert die Erde, und diese negirt Himmel und Erde, wenn sie nur ungehemmt und ungestört die Kraft und „das Beste der Erde" genießen können, und doch ist's die schönste Seite der isr. Religion, daß sie uns ebene und gebahnte Wege zeigt, die glücklich und beglückend uns durch das Weltall zur Ewigkeit führen. Ja, wer das jetzige Gemeindeleben im Judenthum etwas gründlich anschauet, der kann sich eines düstern Blickes in die Zukunft nicht erwehren, und dennoch erzeugt der Kern in Israel immer wieder neue gesunde Sprößlinge, wie nicht »linder Lebensrichlungen, die dem höheren Ziel des Judenlbums auf sicherem Wege entgegensteuern. Es ist daher Aufgabe eines jeden Treugesinnten, daß er sich an dem Streben und Wirken großer und berühmter Männer ein Beispiel nehme. Darum sei es mir, einem deni Verstorbenen lange Zeit Nahegestandenen, gestattet, einige Züge aus dem Leben des oben erwähnten fei. Meyer Jacobson hier darzustellen. Als er nämlich die Barmizwa-Feier beging, führte ihn sein Vater unter den freien Himmel, ertheilte ihm den üblichen Segen und sprach zu ihm Folgendes: Siehe, mein lieber Sohn, was ich Dir jetzt sage und von Dir wünsche, das hat mein sel. Vater bei der gleichen Feier auch an mir gethan und von mir begehrt. Er legte mir die Hand auf's Haupt, ertheilte mir den Segen und sprach weiter: von jetzt ab, mein Sohn, bekommst Du allmonatlich ein Taschengeld von mir, welches sich je nach Bedarf und nach der von Dir geforderten Thätigkeit vermehren wird. Jedoch verpflichte Dich hiermit heilig, daß Du von Allem, was ich Dir gebe, oder was Du erwirbst, stets ein Zehntel zu Armen- und Wohlthätigkeitszwecken verwendest. Der sel. Meyer Jacobson hat nicht nur treulich Wort gehalten, sondern er hat stets zwei Zehntel mehr gegeben, wie er dieses dem Schreiber dieser Zeilen treulich versicherte. So lebt heute noch ein alter Handwerker, dem er schon von seinem ersten Taschengelde in der Lehre gegeben und ihn mit allem Nöthigen versorgt hat. Nach später beendigter Wanderschaft hat er ihn völlig ausgesteuert, so daß er als Meister auftreten konnte. Dieser betreffende Meister ist jetzt in seinem 89. Lebensjahre und genießt heute noch die Wohlthaten des sel. Jacobson, die dieser ihm zugesichert hat, und von dem Sohn des Herrn I. fortgesetzt entrichtet werden müssen. Ein anderes Beispiel des zarten Wohlthätigkeitssinnes des s. Jacobson ist Folgendes: Schreiber dieses hatte einen sehr befreundeten Lehrer, der auch heute noch an einer höhern Schule heilsam wirkt; von diesem wußle der sel. Jacobson, daß er seine Mutter so ehrenhaft und liebevoll mit Allem versorgte, während er für sich jede besondere Ausgabe vermied. Herr Jacobson bat mich einst: „Ach führen Sie mir doch Ihren Freund zu, damit ich dessen persönliche Bekanntschaft mache." Es geschah dieses selbstverständlich recht gern. Als ich ihm nun meinen Freund vorstellte, fiel uns Herr Jacobson sofort ins Wort und sagte: „Sie sind ein guter Sohn, damit sind Sie mir Alles und von jetzt ab auch mein treuer Freund." Darauf folgenden Tages fragte mich Herr Jacobson: Könnten wir Ihren Freund nicht mit einigen Stunden an unserer Schule beschäftigen, damit er auch bei uns etwas verdiene? Ich werde es gerne aus meiner Tasche zahlen und die Waiseukasse nicht damit belasten. Dies wurde nun bald bewerkstelligt; rührend schön war aber Folgendes: Nachdem mein Freund seine einzige Schwester versorgt hatte, zog die Mutter zur Tochter. Daß mein Freund nun bald das neue Heim seiner Mutter und Schwester kennen lernen wollte, läßt sich denken. Da bat Hr. Jacobson mich wieder: „Veranlassen Sie doch Ihren Freund, daß er sich vor der Abreise bei mir verabschiedet." Dies geschah natürlich recht gern. Kaum eingetreten, redete Hr. I. ihn an: „Der gute Sohn will seine Mutter und Schwester besuchen, aber die Reise kostet doch gewiß viel Geld." „Doch nein", erwiderte der Angeredete, und als Letzterer es ablehnte, Reisegeld zu empfangen, sagte Hr. I.: „Dann überlassen Sie mir doch eines Sohnes Pflicht, gestatten Sie mir, daß ich das besorge, was der Sol.n gerne feiner Mutter mitbringt." Vor der Abreise übergab mir Hr. I. einen sehr entsprechenden Betrag zu einer schönen warmen Wintergarderobe. Solche und ähnliche Thaten könnte Schreiber dieses noch viele mittheilen, wie er zwei jüoische Jünglinge auf seine Kosten nach Rom zur künstlerischen Ausbildung gesandt, seinen Arbeitern zur Anspornung Blumengärtchen als Prämien gab, und wie er selbst die Tagelöhner, wenn sie erkrankten, besuchte und pflegte, er war ihr erster Arzt. Doch genug! Mögen in Israel noch viele Männer aufstehen, die in gleichem Sinne wie der Verewigte zu wirken bestrebt tind. — Wir fügen hieran noch eine dem gegenwärtigen Geschlechte weniger bekannte Anekdote aus dem Leben Jacobsons, die ein verehrter alter Freund uns aus dem Hamb. Corresp. vom 18. Mai 1817 mittheilt: Die Ritterschaft in Mecklenburg war anfänglich gegen ihn. Er erschien auch nicht, trotz mancher Aufforderung, in ihrer diesjährigen Versammlung zu Malchin. Einem christlichen Gelehrten aber, der sich auf der am Landtage verbreiteten Schmähschrift wider die Juoen an ihn wandte, um über gewisse jüdische Ceremonien Auskunft zu erhalten, und ihn zugleich fragte: ob es ihm nicht genehm wäre, wenn der allzu - christliche Eifer in jener Brochüre ein wenig berichtigt werde, schrieb er, in Beziehung auf das Letztere, ttatt aller Antwort das tägliche Gebet der Juden: „Herr, bewahre metne Zunge vor Verleumdung, meine Lippen vor Falsch. Gegen meine Schmäher aber laß meine Seele ruhig bleiben und gleich dem Staube sein (der sich ohne Rache treten läßt). Oeffne nur mein Herz deiner Lehre, auf daß mein Geist deine Gebote suche. Die Entwürfe derer aber, so Böses über mich ersinnen, zerschlage Du, o Herr, und vernichte ihre Anschläge." Aus dem Großh. Hessen, Ans. Aug. Die löbl. Red. dieser Blätter hat in voriger Nummer (31) bei dem Aufsatze „der beschränkte Wohlmodus rc" *) angemerkt: „Das dürfte doch nicht so ganz allgemein zutreffend sein! Neben Kopfzahl galt auch Census." Census (*?p? Vermögensschützung) galt allerdings, denn nach ihm wurden die Umlagen oder Steuer repartirl: und wer nicht zu diesem Census gehörte, der bezahlte keine Steuer, mar kein vollgülttges Gemeinbemitglied und durfte nicht mitwählen. Das widerstreitet gar nicht der Behauptung, daß der Vorstand aus der Majorität der Gemeindemitglieder hervorzugehen pflegte. — Früher konnte die Kopfzahl nicht mit den dem Census Unterworfenen correspondiren, weil nur der fron das Familienhaupt, zur Besteuerung herangezogen wurde, die Ledigen aber nicht; jetzt ist dies anders geworden. — „Die Statuten mancher großen Gemeinden waren in Betreff der Vorstandswahlen durchaus nicht rein demokratisch und hatten weder gleiches noch directes Wahlrecht". — Hierbei hat wohl die verehrt. Red. diejenigen größeren Gemeinden Preußens im Auge gehabt, welche das Dreiklaffensystem eingeführt haben. Allein selbst dieses hebt doch die Allgemeinheit nicht auf und schließt kein contribuirendes Mitglied ganz von der Wahl aus; und wird der Vorstand nicht direct von der Gemeinde, sondern von den Repräsentanten gewählt, so werden es doch letztere, die in der Regel die Obmacht besitzen. Ueberdies lehrt das Beispiel von Berlin u. A., daß es die preuß. Regierung den isr. Gemeinden überläßt, das Dreiklassensystem einzuführen oder nicht. (Wir hatten bei unserer Bemerkung weder an die Jetztzeit überhaupt, noch an das Dreiklaffen-System, nach welchem wohl nur in sehr wenigen preuß. Gemeinden gewählt wird, noch im entferntesten daran gedacht, für die Bevorzugung der Höchstbesteuerten bei den Wahlen einzutreten. Es galt uns nur um die geschichtliche Wahrheit. Der Hr. Corresp. hatte sich auf Grätz VI. S. 215 bezogen. Die Synodalen des R Tam. haben verboten, daß Jemand durch die weltliche Regierung sich einer Gemeinde als Vorsteher rc. rc. auf- *) Fortsetzung erwünscht.