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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-08-08 · N° 32. (8.8.1877) · p. Seite 252

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 32. (8.8.1877)
Date
1877-08-08
Page
Seite 252 (sequence 4)
Language
German
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wohl nicht gleich ins Auge, aber er ist klar zu legen. Es ist da erzählt, wie in Heilbronn Vertreter der Regierung und der Stadt nicht nur hoch anerkennend für die junge Gemeinde toaftirend sich ausgesprochen haben, sondern, wie die Stadt mit sehr großen Summen den Bau ermöglicht, also thatsäch» lich mit dem nervus rerum die jüdische Gemeinde unterstützt hat. Es sollte uns wundern, wenn nicht manche Leser in Preußen dabei gedacht hätten: „Das würde doch bei uns nicht geschehen, so weit sind wir noch lange nicht." Denn wenn in kleinen Städten Schlesiens oder Posens, in denen Juden ein Drittel der Bevölkerung bilden, die Hälfte der Communalsteuer bezahlen und etwa die Hälfte der Stadtverordneten stellen, wenn da die Juden manches durchsetzen, so ist das natürlich, aber in Heilbronn ist von alle dem nichts der Fall. Warum ist in den größeren Städten in Preußen an solche thatsächliche Anerkennung der jüdischen Gemeinde und an solche Liberalität nicht zu denken? Warum findet man es da natürlich, daß die Stadt für Kirchenbauten viele Tausende verwendet, aber für einen Synagogenbau keinen Pfennig, weder geliehen noch geschenkt? Ist man in Norddeutschland weniger tolerant und religiös-freisinnig, oder haben da die Juden sich durch Bildung und Führung weniger Anspruch auf Achtung und Anerkennung zu erwerben gewußt, als im Süden? Beides ist nicht der Fall. Wir finden den Unterschied nur darin, daß in Württemberg die Juden nun bald seit Menschengedenken unter Staatsaufsicht stehen. Ihre Gemeinden sind, gleich den kirchlichen, staatlich anerkannt, ihre Rabbiner sind vom Staate angestellt und theilweise besoldet, die isr. Oberkirchenbehörde rangirt neben anderen Behörden, der Rabbiner gilt als „Geistlicher" und die Synagoge als „Kirche" — in Preußen von alle dem nichts. Darum mögen z. B. in Berlin die Juden im ganzen öffentlichen Leben eine noch so große Rolle spielen, in Beziehung auf das religiöse Gemeindeleben gelten sie auch für den ganz vorurtheilslosen Christen nicht als gleichberechtigt, weil der Staat jene nicht anerkennt. Das Verlangen einer Beisteuer zu rein synagogalen Zweken würde als ganz unberechtigt abgewiesen werden, soll störender Lärm. Wagengerassel und Trommelwirbel, während des Gottesdienstes in der Synagoge — möge diese noch so pompös ins Auge fallen — fern gehalten werden, so hat man darauf keinen An sp ru ch, und wo es irgend eine Ehre u. dergl. gilt, wir, als Juden, sind nicht dabei. Stettin. In Beziehung auf die Correspondenz aus Hanno - ver in Nr. 30 und den sich daran schließenden hier folgenden Artikel haben wir zu bemerken und geben zu bedenken: daß es ganz u n m ö g l i ch sein würde, ein Blatt zu redigiren, wenn der Red. nur das bringen dürfte, was er selbst gesehen, gehört und — geschrieben hat. Will er nicht lediglich dürre Thatsachen berichten: A. ist gestorben, B. ist gewählt, C. hat abgedankt, D. hat sein Jubiläum gefeiert rc., — so muß er seine Correspondenten erzählen, schildern und auch über Personen und Sachen urtheilen lassen. Mit diesem Urtheil kann er nicht immer einverstanden sein, die Individualitäten sind eben verschieden. Wollte er aber alle Correspondenzen nach seinem Urtheil, seiner Ansicht um ändern, so müßte er bald auf jede Mitarbeiterschaft verzichten und sein Blatt ohne jede Beihülfe schreiben! — Alle diese Dinge verstehen stch eigentlich ganz von selbst; wir sprechen sie jedoch hier einmal speciell und nachdrücklich aus. Es bewegen uns dazu in diesem Falle persönliche Beziehungen, welche am betreffenden Orte bekannt, dem anderweitigen Leserkreise aber gleichgültig sind. Zum Ueberfluß, und nur für Fernstehende oder Uebelwollende fügen wir dann noch die Erklärung hinzu, daß Hr. Landrabb. vr. Meyer jener Corresp. durchaus fern steht, d. h. auch nicht K'T’J XTJI KT3 '"V einen Anlaß zu ihr gegeben hat. Aus Hannover erhalten wir vom Herrn Oberlehrer vr. Heinemann statt jeder weiteren „Entgegnung" die nachfolgenden 3 Schriftstücke nebst begleitendem Anschreiben zur Veröffenl- 1 lichung. Wir kommen diesem Wunsche umsomehr nach, als die Angelegenheit dadurch in einer für Hrn. vr. H. sehr ehrenvollen Weise erledigt ist. Für die Zukunft sehen wir uns jedoch veranlaßt, jedes Eingehen auf wirkliche oder angebliche Zettelungen, Bestrebungen und Angriffe in den fraglichen Schulsachen zu vermeiden und abzvlehnen. Hr. vr. H. schreibt: „In Bezug aus die in Nr. 30 der „Israel. Wochenschr." enthaltene aus Hannover datirte „Or.-Cor.", die in unwahrer und gehäffiger Weise meine Ehre und Stellung verdächtigt, ersuche ich die verehrt. Redacliou um Aufnahme folgender amtlicher Schriftstücke. Ich enthalte mich Angesichts derselben jedes weiteren Wortes und glaube, fortan gegenüber etwaigen weiteren Angriffen auf meine hiesige Wirksamkeit und Stellung — von welcher Seite dieselben auch kommen mögen — in den Augen aller Urtheilsfähigen einer jeden Erwiderung überhoben zu sein." 1) Der Artikel in Nr. 30 dieser Zeitung zwingt mich umsomehr zu einem Proteste, als er sich den Anschein giebt, zu meiner Vertheidigung (?) geschrieben zu sein und dabei die Ehre und die Stellung eines Mannes angrerft, den ich hoch schätze. Mein amtliches (sub 2 folgendes) Zeugniß vom 24. April d. I. sowohl, als das des Gemeindevorstandes von heute (sub 3) bekunden, wie die Wirksamkeit des Herrn Oberlehrers vr. Heinemann in Wahrheit gewesen und welche Anerkennung er sich hier erworben hat. — Was aber die innern Verhältniffe der hiesigen Gemeinde betrifft, so ist deren Friede, G. s. D. — trotz alles Standes, der in den verschiedenen Blättern aufgewirbelt wird — ungetrübt. Man achtet die verschiedenen ehrlichen Ansichten, sucht, trotz derselben, gemeinsam das Gute zu fördern, die Gemeindeinstitutionen zu immmer höhern Blüthe zu bringen, Mängel abzustellen und Fehler zu verbeffern. Man streitet über die Sachen und geht an persönlichen Gehäffigkeiten stillschweigend vorüber. Allen Angriffen von rechts und links wird es mit Gottes Hülfe nicht gelingen, etwas daran zu ändern. Hannover, den 29. Juli 1877. Landrabbiner vr. Meyer. 2) Hr. vr. I. Heinemann fungirt seit Ostern 1873 als Oberlehrer an der hiesigen Religionsschule mit lebendigem Eifer, gewissenhafter Pflichttreue und günstigstem Erfolge und hat dadurch, ebenso wie durch sein gründliches Wiffen und pädagogisches Geschick, die reorganisirte Anstalt wesentlich gehoben — wie er selbst durch seine Ehrenhaftigkeit und strenge religiöse und sittliche Gewissenhaftigkeit sich die allgemeine Achtung erworben hat. Hannover, den 24. April 1877. Der Landrabbiner vr. Sam. E. Meyer. 3) Herr vr. I. Heinemann wirkt seit April 1873 als Oberlehrer an unserer Religionsschule, und ist diese Anstalt unter seiner Leitung in gedeihlichster Weise reorganisirt und zu einer höchst ersprießlichen Entwickelung gebracht worden. Seiner hingebenden Berufstreue und seltenen Lehrgabe ist es gelungen, den Ruf und das Ansehen der Schule in allen maßgebenden Kreisen unserer Gemeinde zu heben und fest zu begründen, wie nicht minder den Schülern — deren Zahl sich unter seiner Amtsthätigkeit mehr als verdoppelt hat — regeS Interesse an religiösem Wiffen einzuflößen. An Gesinnung und Lebensführung auf streng religiösem Standpunkte stehend, hat Herr vr. Heinemann, friedliebend an Charakter und ausschließlich seinem Lehrberufe lebend, von jedem Parteitreiben und jeglicher Einmischung in Gemeindeangelegenheiten sich stets sorgfältig ferngehalten und hat im Jntereffe der Einheit unserer Gemeinde und des Friedens innerhalb derselben sich in seiner Haltung selbst durch die völlig ungerechtfertigten Angriffe nicht beirren lassen, die offen oder versteckt gegen unsere Religionsschule und gegen seine Person als Leiter derselben von gewiffen Seiten gerichtet wurden. So erfreut er sich nicht allein der aufrichtigen Werth-

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