Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 32. (8.8.1877)
- Date
- 1877-08-08
- Page
- Seite 250 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/5369809-9583384-9583645--3232-9583647- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
nes von Toleranz willen, inconsequent genug nicht zu lehren, daß man alles Mögliche und irgend Zulässige thun müsse, um solche Individuen aus den Gemeinden hinauszudrängen, wenn sie Mitglieder derselben bleiben wollen. Der ganze Eifer wendet sich nicht gegen die Halb-Abgefallenen, denen in der That wenig daran liegt, ob man sie als Juden gelten läßt, sondern gegen diejenigen, die das Judenthum lieben, ehren, heilig halten, die mit aller Kraft der Ueberzeugung, ja des gerechtesten Zornes dagegen protestiren, daß man sie der Abtrünnigkeit zeihe, die aber nicht auf die Worte des Ultra's schwören, die Unfehlbarkeit der Aussprüche ihrer Führer nicht anerkennen, nicht zu ihrer Partei gehören. Das ist also Q2N tlXw- Haben wir nun wieder zu hart geurtheilt, wenn wir den Fraglichen die Praetension der Unfehlbarkeit ihrer Ansichten und darin das eigentliche Charakteristische des Ü2N zuschreiben? Daß sie jene Praetension unbewußt hegen, das geben wir sehr gern zu, aber der Sache nach ist sie vorhanden. Wir haben unwiderlegliche Beweise. Wir erinnern nur im Vorbeigehen an Rabbiner Hirsch, der sein Gebot der Austritts p f l i ch t und sein Verbot, seinen tanD1X, gegen das Nichtausscheiden starrsinnig und unversöhnlich aufrecht erhält, obgleich ihm Männer von grogroßer, allseitig hoch anerkannter rabbinischer Gelehrsamkeit und nicht anzufechtender Gesetzestreue entgegentreten, theils durch öffentliche (und sicherlich doch auch private) Widerlegung seiner Gründe, theils durch die That, indem sie in ihren Wohnorten weder selbst austreten, noch zum Austritt treiben- Wir gehen auf Recht und Unrecht, auf das Meeitorische in der Sache hier mit keinem Worte ein, wir sehen nur die Zeichen der eignen Unfehlbarkeit, die zu harten Kämpfen führt, ja das selbst mühsam (und rühmlich, wie wir herzlich anerkennen) Erbaute mit Händen einzureißen, wenigstens zu gefährden nicht ansteht, weil nur die eigene Ansicht allein gelten soll. Hat das nicht doch bedenkliche Aehnlichkeit mit dem Parteizwist, welcher die Katastrophe Jerusalems herbeigeführt hat? Schlagender aber noch ist die Seminarfrage in Ungarn, und was sich daran knüpft. Ein paar Hundert ungarische Rabbiner erklärten*): „Bleibt ferne dem Rabbiner-Seminar, denn ein solches ist ein Haus des Unheils, da kein Modus vorhanden, demgemäß ein Rabbiner-Seminar, den Satzungen der Thora entsprechend, errichtet werden könnte. Auf welche Weise ein Rabbiner-Seminar immer errichtet 'wird, bleibt es voll von Schlacken, Falschheit und Unheil. Aus dem Seminar gehen solche hervor, welche Böses sinnen über unsere heilige Lehre, uns von unserem Väterglauben abzulenken." Ferner: „Niemand darf einem Seminaristen eine Autorisation ertheilen, wer dies thut, hat dadurch bekunder, daß sein Herz es nicht aufrichtig mit Gott meint" u. s. w. Endlich: „Wenn in einer Gemeinde das Rabbinat einem Seminaristen übertragen würde, dann ist es Pflicht jedes Gottesfürchtigen in der Gemeinde, sich von derselben zu trennen. Sebst wenn die Leiter dieser Gemeinde sagen sollten: „Wir können ja im Frieden bleiben, da wir uns wohl einen Seminaristen zum Rabbiner (Prediger) aufnehmen, ihr aber ebenfalls einen Rabbinatsassessor oder Religionsweiser euch wählen könnt» bleiben wir also in einem Verbände unter eine m Oberhaupte — so dürft ihr hierin nicht willigen! — Fern sei es, diesen zu gehorchen und den Glanz unserer heiligen Thora zu verdunkeln und die Herrschaft der irreligiösen Verderber über das Loos der Gerechten zu dulden! Mögen euch unsere Brüder und Anfeinder nicht verleiten, indem sie euch sagen: „Wie angenehm ist es doch, wenn Brüder beisammen wohnen!" Vordem hat der Staat euch gezwungen, in der Gemeinde zu bleiben, jetzt ist es anders, jetzt müßt ihr auStreten." Es sind also dieselben Mahnungen, fast dieselben Worte, mit denen Rabbiner Hirsch die Seinigen zum Austritt auffordert. Die ungarischen Orthodoxen aber zetern gegen ein Seminar, gleichviel welches, gleichviel wie und von wem es geleitet wird. Wer in ein Seminar eingetreten, der ist zum Rabbiner, auch nur zur geringsten mnin (wie sie ausdrücklich betonen) untauglich, wo ein Solcher angestellt wird, da müssen die Frommen austreten. Natürlich protestirt dagegen das Organ vr. Hildesheimer's und seines Seminars: „der Issur gilt nichts!" — Wir sind allerdings ebenfalls dieser Ansicht, aber wir prüfen auch hier wieder nicht, wer Recht oder Unrecht habe, vermerken auch nicht dabei, daß es doch seltsam ist, wenn die „Jüd. Pr." sich auf das B e r li n e r Seminar beruft, um zu beweisen (wörtlich: „um sich in der Ansicht zu bestärken"), also sich selbst als Beweis hinzustellen, daß ein Seminar gute und fromme Rabbiner ausbilde — wir verweisen nur auf das Beispiel des Allein-Rechthabens. „Alle Kuchen sind verboten, aber die des Boethus sind erlaubt", sagt der Talmud, um solches Gebühren zu verspotten. Hier haben wir's wörtlich und ernsthaft. Wer aus irgend einem Seminar hervorgegangen, ist possul, und wo er Rabbiner wird, da mußt du austreten — sagen die Ungarn — nur unser Seminar kann das Judenthum retten, sagen die deutschen Allein-Unfehlbaren. — Wird irgend Jemand glauben, daß sie wirklich allein Recht haben, haben können?! Daß andrerseits die Reformpartei sehr viel durch Starrsinn und Rechthaberei gesündigt, und daß sie die Unversönlichkeit der Orthodoxen dadurch wachgerufen und genährt hat, bedarf keines erneuerten Nachweises. Noch unverkennbarer als auf der Gegenseite wallet bei den Reformern das persönliche Belieben und Gutfinden vor, denn das Religionsgesetz ist ihnen eingestandenermaßen „eine erbrochene Stadt, die keine Mauer hat". Zwischen Beiden stehen wir, die wir die E i n h e i t Israels und seiner Gemeinden, soweit es irgend möglich ist, erhalten, die vorhandenen Gegensätze thunlichft ausgleichenzu wollen, jedeehrliche Ueberzeugung achten; dabei aber mit dem Religionsgesetze nicht schalten, als ob es gar nicht vorhanden oder ganz außer Geltung gekommen wäre, sondern unser Thun und Lasten an der Hand und auf dem Boden jenes Gesetzes rechtfertigen. R. Kritische Betrachtungen über den Entwurf der kirchlichen Austrittsgesetze im Großh. Hessen. I. Allgemeines. 1. Die Wogen der Bewegung auf kirchlichem Gebiete gehen hoch. Culturkampf, Austrittsgesetze, Sturmlaufen gegen das Apostolische Glaubensbekenntniß und neue Verschanzungen ♦) Nach der in der „Jüd. Pr." gegebenen Uebersetzung des Anathems.