Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 30. (25.7.1877)
- Date
- 1877-07-25
- Page
- Seite 234 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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jeder Ausgleich, jede Vermittelung, jedes Nachgeben Lüge sei und Verrath, daß man aus Consequenz sich bei dem Aleph des Prinzips todtschlagen lassen müsse u. s. w. Freilich wenn wir jene Ansicht über die Parteien als die unsrige hinstellen würden, so möchte, wer da will, sie thöricht nennen, aber es ist die Auffassung von Männern, deren erhabene Weisheit wenigstens diejenigen gelten lassen müssen, die wir hier vorzugsweise im Auge haben. Es ist die Auffassung der Tanaim zur Zeit der Katastrophe selbst, also Rabban Jochanan den Saccai's und seiner Genoffen, deren überlieferte Auffassung sich ja in den betreffenden Erzählungen und Aussprüchen des Talmud und Midrasch wiederspiegelt. Zunächst leuchtet das schon aus dem Ausdruck DJn hervor, den sie in Beziehung auf die Parteien Jerusalems gebrauchen. Ein Haß, der unbegründet ist, der also nicht gegen Falsches, Schlechtes, Hassenswerthes sich wendet. Und weil dieser Haß allen Parteien zur Last gelegt wird, so kann es auch nicht der Haß der Bösen gegen die Guten, der Lüge gegen die Wahrheit, des Verraths gegen die Treue sein. Es ist also die Rechthaberei, die Consequenzmacherei, der Glaube an die Unfehlbarkeit der eigenen Ansicht und — der eignen Person (denn wer vermag das zu trennen?), gegen welche die bitterste Klage und Anklage von Seiten der größten Lehrer Israels erhoben wird: „Dies ist es, was unser Heiligthum zerstört hat." — Man hatte sich in ein Parteitreiben, in einen Parteihader gestürzt, die da unjüdisch sind; jüdisch ist die Ansicht, daß „zwei und mehr einander entgegengesetzte Ansichten i n s g e s a m m t Worte des lebendigen Gottes sein können." So hatten, wie jeder weiß, Hillelund Schamai mit einander gestritten, um sehr vieles gestritten aber sie hatten das jüdische Prinzip befolgt, daritm hatten sie selbst wohl Schulen gegründet, aber keine Parteien. Das hatten erst ihre nicht genügend reifen Schüler gethan, wie wieder jeder Kundige weiß. Wir bringen die Parteien mit Hillel und Schamai in Parallele, denn man wird uns wieder von Seiten derer, die wir hier in Gedanken anreden, nicht entgegnen, daß in Jerusalem lediglich politische Parteien einander bekämpft haben, deren Meinungsverschiedenheiten mit Religion nichts zu thun gehabt, deren Streit man deshalb mit Hillel und Schamai gar nicht in Parallele bringen dürfe. Man wird uns nicht einwenden, daß R. Jochanan b. Saccai und die p:n, die Gegner der “WO, der Zeloten des Josephus, lediglich als politische Parteigänger figuriren, die bei diesem ihrem Thun und Rathen nicht das Wort und den Geist der Thora befragt haben. Und da hat wieder ein heutiges Parteihaupt es dem Geschichtschreiber der Juden furchtbar verübelt, daß dieser den R. Jochanan b. S. einen Mann des Friedens und der Vermittlung genannt. Was hilft der Zorn? es ist doch so! Der große Rabbi, der doch sicher auf Seiten der steht, die für Frieden und Unterwerfung stimmten, unterhandelt mit seinem Neffen, dem Haupte der Gegenpartei. Er steht also mit ihm auf freundschaftlich, verwandtschaftlichem Fuße, er hat sich nicht von jeder Gemeinschaft mit dem Gegner losgesagt, das Tuch zwischen sich und ihm zerschnitten. Denn gewiß, R. Jochanan b. S. ist eben nicht der Parteimann nach dem Sinne unserer heutigen und aller Parteimenschen. Wir können nicht näher auf Einzelheiten eingehen, aber wir appelliren an jeden Talmud- und Midraschkundigen; er wird mit uns aus den Erzählungen, Legenden und Aussprüchen über den pin die Gesammtansicht der Weisen dahin formuliren, daß sie keine von den Parteien jener Zeit verurtheilen, jeder mindestens Entschuldigung, ja Rechtfertigung angedeihen lastet. Was sie beklagen, ist der Zwist an sich, die Unversöhnlichkeit, Unnachgiebigkeit der Gegensätze. Oder das Vorhandensein von Gegensätzen überhaupt? Aber wer von uns wird dem Tal'.nud, dem Judenthum imputiren, daß es starre Gleichförmigkeit der Ansichten begehre, den Gegensatz der Meinungen perhorrescire? Einzelne Personen, wie jener Bar Kamza, sind dem Talmud Verräther, Ruchlose; keiner Partei schreibt er Verrath, Abfall von Gott und seiner Lehre, Verachtung der Lehrer und ihrer Worte und Mahnungen zu. Die sind Männer der Kraft und Gewalt, auch der wilden, ungezügelten Leidenschaftlichkeit, unheilbringend ist ihr Thun, aber nimmer stellen Talmud und Midrasch sie als sittlich verwerfliche, hassenswerthe Wüthende hin — es ist der ver-römerte Josephus, der sie so an den Pranger gestellt hat. Da ist jener Secharia ben Kewutal, der das Opfer Nero's nicht annehmen, keine Rücksicht gelten laffen will; er ist kein Mann aus dem großen Haufen, denn sein Wort entscheidet die Lebensfrage — er ist ein Haupt eben jener Zeloten. Es kommt gewiß nicht darauf an, ob wir hier Geschichte oder Legende haben; aber wie b e u r t h e i l t der Talmud den Mann? „Er ist es, der unseres Gottes Haus zerstört hat"; Schuld ist seine Ruchlosigkeit?! Nein, „seine Gewiffenhaftigkeit, seine ängstliche Bedenklichkeit", sagt R. Jochanan. Er verdammt sie offenbar nicht; er lobt und billigt sie noch weniger. Er läßt sie gelten als eines ehrlichen Mannes, wenn auch verhängnißvoll falsche Ansicht. Das ist ganz und gar nicht im Sinne unsrer Parteimänner. Nun auch dieser andere, viel jüngere R. Jochanan war also kein Parteimann, der nur ein Entweder-Oder kannte. Sonst ein großer XflJlbs ein scharfer Streiter, aber kein „Unversöhnlicher." Und doch wird man gelten laffen, daß er ein großer Gelehrter gewesen und ein guter Jehudi. Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Stargard in Pommern, 16. Juli. (Or.-Corr.) Folgende Notizen dürften in Ihr Blatt Erwähnung verdienen. Der am hiesigen Kreisgerichte thätige Kreisrichter Gerber ist vor Kurzem zum Kreisgerichtsrath ernannt worden; es ist dies meines Wiffens wohl der erste jüdische Kreisrichter, dem diese erhöhte Charge zu Theil wird*) — An dem hiesigen Königlichen Gymnasium wird seit langer Zeit schon den jüdischen Schülern bis zur Prima hinauf der Religionsunterricht von dem Rabbiner ertheilt, auf deffen Antrag der Vorstand der Synagogengemeinde mit dieser Schulangelegenheit zur Zeit beim Cultusminister vorstellig geworden und von diesem sofort dahin beschieden wurde, daß das Königliche Provinzial-Schul-Collegium mit Regulirung der fraglichen Sache von ihm angewiesen sei. In Folge deffen wird der Religionsunterricht in 3 Abtheilungen und zwar in 7 wöchentlichen Stunden nach einem vom Rabbiner entworfenen und vom Schulcollegium genehmigten Lehrplan ertheilt. *) Es ist auch schon ein Israelit zum Stadtgerichtsrath befördert, was ja denselben Rang bezeichnet. (Red.)