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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-07-18 · N° 29. (18.7.1877) · p. Seite 226

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 29. (18.7.1877)
Date
1877-07-18
Page
Seite 226 (sequence 2)
Language
German
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— 226 — nicht mit Unrecht suchen erstlich in der staatlich gesicherten Stellung des christlichen Geistlichen und dann — das dürfen wir nicht verkennen — in der größeren Garantie für gründliche, allseitig auf sein Fach bezügliche Durchbildung. Wie bereitet sich der Jude für ein theologisches Amt vor? Bei irgend einem talmudkundigen Rabbiner in stiller Clause oder allenfalls in einem Seminar oder einer Hochschule, die aber staatlich keinerlei Geltung haben, eignet er sich diejenigen Wissensgegenstände an, die zur Bekleidung seines Amtes nothwendig sind. Da diesen Studien draußen meist ebensowenig Verständniß wie Anerkennung entgegen gebracht wird, so muß er — und das ist,wie sich Herausstellen wird, ein Krebsschaden trotz der dadurch ermöglichten Vielseitigkeit — außer seinem theologischen Studium, das an sich das umfangreichste ist und ein ganzes Menschenleben beansprucht, noch ein zweites ergreifen. Um eine academische Würde zu erlangen, studirt er Philosophie, Literatur, orientalische oder klassische Philologie, Geschichte, und das nicht blos nebensächlich, sondern so, daß er nach Ablauf seiner academischen Studien in diesen Gegenständen eine Prüfung bestehen kann. Daß dabei häufig seine Hauptstudien eine Zeit lang in den Hindergrund treten, ist leicht ersichtlich. Dazu kommt, daß die Studienzeit, die schon um des Hauptfaches willen ausgedehnter sein muß, als die jedes andern, dadurch noch viel mehr sich in die Länge zieht. Ist es zu verwundern, wenn für die Wahl eines zeitlich so ausgedehnten und auch nach erreichtem Ziel wahrlich nicht dornenlosen Studiums oft lediglich die Aussicht auf Beneficien während der Studienzeit und ähnliche Nebenrückfichten bestimmend sind? Ist es ferner zu verwundern, daß Viele über dem Nebenstudium, das sie anfangs nur der Staatsprüfung wegen gewählt haben, das ihnen aber allmählich mehr Interesse abgewinnt, als für die gründliche Ausbildung in ihrem Hauptsache wünschenswerth ist, dies ihr eigentliches Hanptfach über Gebühr vernachlässigen? Lasten wir sie endlich durch alle diese Nöthe und Gefahren hindurch ans Ziel, d. h. an die Absolvirung ihrer Studien, gelangen, was entscheidet, wer entscheidet über ihre Anstellung? Von zwei Candidaten, die um ein Amt sich bewerben, hat der eine bei gründlichem religiösen und weltlichen Wissen eine n&mn mnn und den Doctortitel irgend einer preußischen Facultät, und dazu nur mäßige Beredsamkett; der andere hat bei notorischer Unwissenheit 5 Zeugnisse und auch den Doctortitel — gleich viel woher — und dabei ein glückliches Gedächtniß für die Predigten Anderer. Welches Zeugniß mehr Autorität verdiene, welche Behörde entscheidet darüber? Leute, die ganz tüchtig sein mögen im Handel und Wandel, die aber meist, das Zeugniß selbst zu lesen, außer Stande sind. Auch das ist daher nicht zu verwundern, daß trotz des wenig rosenreichen Lebenspfades des jüdischen Theologen die jüdische Theologie — gleich der Publicistik und dem Komödiantenthum — der Tummelplatz verfehlter Existenzen wird. „Der Komödiant könnt' einen Pfarrer lehren." So weist unsere Zeit in der That jüdische Theologen sowohl im Lager der Reform als der Orthodoxie auf, welche mehr als Journalisten, Romanschreiber, Bühnen- und Postendichter Furore machen, denn als Rabbiner. — Nomina sunt odiosa. Gilt schon der Satz der gegenseitigen Verantwortlichkeit ('21 2'212 bx'lW' *?2) in Israel überhaupt, so hat er auf die Theologie noch viel scheinbar begründetere Anwendung, und es ist ferner nicht zu verwundern, wenn ein Mann, der bei der Besetzung eines theologischen Amts, wie sich später ergiebt, mehr versprochen hat, als er nachher hält, den Maßstab giebt für die Schätzung und Beurthsilung des jüdischen Theologen überhaupt. Das etwa ist die Physiognomie des Judenthums ohne Staatsaufsicht, der „freien Kirche im freien Staate." Sollte da nicht ein frischer Luftzug staatlicher Organisation heilend, kräftigend wirken? Wenn der Staat die Sorge für Heranbildung und Anstellung der jüdischen Geistlichen übernähme! (Das scheint nur obenhin eine Utopie, wie wir bei Gelegenheit einmal ausführen könnten.) — Aber die Nachtheile der Staatsaufsicht?! Heuchelei, Mucker- und Streberthum! Entsetzliche Gefahr! Indessen frage man doch nur bei Königin Mob an, dem lieben Publikum, ob sie ein Mittel gegen Heuchler und Consorten habe. Autokratische Anstellung! — Aber zu diesem Zwecke gäbe es Gemeindevertretungen und Gemeinderechte, die die Art der Wahl der Functionäre — allerdings unter den von staatlichen Commissionen Begutachteten — festsetzten. Utopie! eine wistenschaftliche Prüfungscommission für jüdische Theologen! Die Bildung einer solchen wäre so schwer nicht. Das theologische Mitglied der Commission könnte aus den Rabbinen der Provinz, vielleicht vorgeschlagen durch ein Majoritätsvotum der Provinzrabbiner, gewählt worden; der Rest der Prüfung wie bei den katholischen Theologen. Einmischung in die Glaubenslehre! Wir sehen an dem Verfahren der protestantischen preußischen Regierung gegenüber dem Katholicismus, mit welch wunderbarer Geschicklichkeit selbst im erbitterten Kampfe eine Einmischung in die Lehre vermieden werde! Vielleicht hört die jüd. Theologie einmal auf, das Aschenbrödel der Studien, das „Spiel dunkler Mächte" zu sein. (Wie wenig praktischen unmittelbaren Erfolg man auch den hier gegebenen Anregungen prognosticiren mag, so ist es immerhin nützlich, sie einmal zum Ausdruck kommen zu lasten. Hinzufügen wollen wir noch die eine Bemerkung, daß die Leichtigkeit und Dreistigkeit, mit der der Rabbinertitel ohne jegliche Controls und Garantie usurpirt wird, nicht nur das Ansehen des Standes tief schädigt, sondern auch daran Schuld trägt, daß solche Individuen, die nur aus dem bon plaisir derer Rabbiner sind, die sie als solche figuriren lasten', auch willenlose, abhänginge Figuranten bleiben. Red.) Der beschränkte Wahlmodus bei Bildung der isr. Vorstände im Großherz. Hessen.*) I. Wenn wir bei der Geschichte des isr. Volkes nach der Verfaffung der jüdischen Gemeinden fragen, so finden wir, *) Die Besprechung dieser Einrichtung, gegen welche von Zeit zu Zeit von Seiten mancher Gemeinden und der 2. Kammer der Stände angekämpft wurde, ist für die isr. Gemeinden Hessens von großer Bedeutung, zumal in Aussicht steht, daß dieselbe von Seiten der Regierung eine Umänderung erfährt. Aber auch für andere Gemeinwesen dürfte sie von Interesse sein, da daraus heroorgeht, wie Gesetze, in bester Absicht gegeben, wenn sie nicht auf Kenntniß aller Verhältnisse und Umstände und der geschichtlichen Entwickelung derer sich gründen, für die sie creirt worden, den guten Erfolg nicht haben, den man von ihnen erwartet. D. E.

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