Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-07-18 · N° 29. (18.7.1877) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 29. (18.7.1877)
Date
1877-07-18
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/5369809-9583384-9583618--3204-9583619
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

M 29. 1877. 8. Jahrgang Wochen Zchrist für die religiösen und soeinlen Interessen des Iudenthums. Erscheint jeden Mittwvch ».kostet sammt dem allwöchentlich erscheinenden „Jüd. Liter aturblatt" von Rabb. vr. M. Rah me r bei allen Postämtern u. Buchbandlungen vierteljährlich S Mark 30 Pf. Mit direkter Zusendung : in Deutschland 12 Mk. (7 fl.); nach dem Auslande: 15 Mk. (18 Frcs.) jährlich. Einzelnummern der „Wochenschrift" a 25 Pf. des „Literaturblatts" a 15 Pf. Verannvoctlicher Redakteur und Herausgeber Rabbiner vr. Ä. Treuenfels in Stettin. -- Magdeburg, 18. Juli. Inserate für die „Wo chen s ch ri ft" oder bas „Literaturblatt" werden mit 2 0 Pf. für die dreigespaltene Petitzeile, oder deren Raum, berechnet. Bei Wiederholungen Rabatt. Alle Annoncen-Expeditionen besorgen Aufträge. — Die Inserate sind bis Sonntag einzusenden direct an: Die Expedition der „Jsr. Wochenschrift" in Magdeburg. Inhalt: Leitende Artikel: Staatsaufsicht. — Der beschränkte Wahlmodus bei Bildung der isr. Vorstände im Großherz. Hessen. Berichte und Correspondenzen: Deutschland: Breslau. Aus Thüringen. Magdeburg. Sohrau O/S. Seesen. Leipzig. Bad Ems, Rumänien. Vermischte und neueste Nachrichten: Strelitz (MecklenbA. Eise» nach. Thorn. Brody. Basel. Jerusalem. New-Aork. Feuilleton r Der letzte Jude. (Fortsetzung.) Inserate. Wachen- Juli. 1877. Aw. 5637. Kalender. Mittn och . . . 18 9 Tiscli’o b’Ow. Tonn rstag . . 19 - 10 Freit, ü . . . . 20 11 Sonnübend . . 21 12 pnnbO* Nach’mu. Perek 3 Soni cag . . . 22 13 (Sab.-Ende: 8 U. 37 M.) Montag.... 23 14 Dienstag . . . 24 15 Chamischo-Ossor. L Staatsaufsicht. B. In den Erörterungen, die in den letzten Monaten an die Petition um obligatorischen jüdischen Religionsunterricht geknüpft worden sind, ist von gegnerischer Seite als Haupttrumpf der Vorwurf ausgespielt worden, man erziehe sich durch staatliche Beaufsichtigung des Unterrichts allmählich ein Staatsjudenthum heran, das, wie z. B. kfeulich ein Leitartikel des „Israelit" sich ausdrückt, „staatsseitig gelehrt und staatsseitig erzogen" wird. Wir wollen einmal diesem Vorwurf gerade in's Antlitz sehen und uns sein Wesen klar zu machen suchen. Einmal kann darin der Gedanke liegen, daß das Jndividum eine gewisse Beschränkung seiner „Menschenrechte" erfährt, insofern ihm die Freiheit der Wahl zwischen dem, was es lernen will, und was nicht, genommen wird. Jndeß, wie ist es doch gleich mit dem sonstigen Schulzwang? Unseres Wissens sind gegen diesen nur die finstersten Klerikalen, denen man ein Interesse an der Erhaltung einer gewissen Stufe der Volksdummheit zum Vorwurf macht. Religionsunterricht ist gewissermaßen der Elementarunterricht in der Ethik, und darum gleich dem Elementarunterricht in den praktischen Dingen nicht der Wahl des Individuums zu überlassen, ob es überhaupt sich einen solchen verschaffen wolle, sondern nur die Wahl der Schule resp. des Lehrers und — ich möchte sagen — des Systems. Im Interesse der allgemeinen Volksbildung ist die religiöse Erziehung des Volkes eine wesentliche Staatspflicht. Dieser Einwand ist also hinfällig. Die Beaufsichtigung von Seiten des Staates soll aber noch ganz andere Gefahren in sich bergen, Gefahren für die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der jüdischen Lehre und ihrer Vertreter und Bekenner. Das ist bis zu einem gewissen Grade gewiß nicht unwahr; aber ist diese Gefahr einer Einmischung des Staates in unsere engeren Religionsangelegenheiten unvermeidlich? Sind unsere gegenwärtigen Zustände der Art, daß eine Aenderung nicht zu wünschen? Die Besprechung dieser Frage erlegt uns eine gewisse Rücksichtslosigkeit auf, für die wir vorher um Entschuldigung bitten. Bis jetzt und, wie es scheint, noch für recht lange — wer weiß, ob nicht für alle? — Zeit ist das Judenthum frei in des Wortes verwegenster Bedeutung. Es ist dies aber eine Freiheit, die hervorgegangen ist nicht aus der Achtung, sondern aus der N i ch t b e a ch t u n g seitens des Staates. Die jüdischen Gemeinden sind — besonders seit dem Austrittsgesetz — nicht viel mehr als religiöse Cultusvereine mit Corporationsrechten. Der jüdische Geistliche steht in staatlicher Geltung weit unter dem christlichen. Er ist Cultusbeamter gleich jedem Synagogendiener, und der Staat ist sich dessen so klar bewußt, daß er diesen Unterschied bis zur Kleinlichkeit aufrecht erhält. Ihm ist der christliche Geistliche „Ehrwürden" rc., der jüdische „Wohlgeboren." Das ist unscheinbar, aber doch nicht ohne bedeutende Tragweite. Schon die gesellschaftliche Stellung des jüdischen Geistlichen im Vergleich mit der des christlichen beweist dies. Es wird kaum geleugnet werden können, daß im großen Ganzen der moderne Christ weit weniger Beziehungen zur Religion im Leben sich bewahrt hat, als der moderne Jude. Und doch, welch ein Unterschied in dem Verkehr der betreffenden Religionsbekenner zu ihren Geistlichen! Die Ursache dieser seltsamen Erscheinung werden wir

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.