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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-07-04 · N° 27. (4.7.1877) · p. Seite 213

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 27. (4.7.1877)
Date
1877-07-04
Page
Seite 213 (sequence 5)
Language
German
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/ — 213 Tugend ist kein leerer Wahn, der Glaube an eine ewige Weisheit, Macht und Güte kein bloßer Traum, sondern innerste Gewißheit. Und die hohen himmlischen Güter des Geisteis erst geben dem Menschenleben seinen heiligen Werth, wie seine unsterbliche Bedeutung. So suchte der Entschlafene nach seiner Weise mit frischem, furchtlosem Vorwärtsstreben pietätsvolles Festhalten zu vereinen, nicht am Buchstaben der Väter, aber an dem, was von Gottes Geist getrieben fie geglaubt und verkündet hatten. In dunkler Gewitterstunde stehen wir am Grabe dieses Mannes. Wie oft, meine Freunde, hat eS um Israel trüb und dunkel ausgesehen, wie oft schien sternenlos seine Nacht zu fern und grenzenlos sein Leid! Aber immer wieder ist Israel gerettet worden, gerettet durch den Idealismus seiner besten Söhne, durch den kühnen Glauben, die hochherzige Gottesliebe seiner Sänger und Propheten znm weltgeschichtlichen Beweis dafür, daß eine große, tiefgewurzelte religiöse Ueberzeugung vereint mit tiefem sittlichen Erüst, die stärkste Macht auch für die Völker ist in allem Sturm und Schmerz der Zeiten. Gegen das Volk aber, aus dessen Reihen die größten Wohlthäter des menschlichenGeschlechts hervorgegangen sind, und welches die Züge seines Genius in ihrem unsterblichen Bilde verklärt hat, erfüllt mich ein Gefühl reiner und freier Dankbarkeit. Israel hat zu allen Zeilen das Gebot hochgehalten: „Ehre deinen Vater und deine Mutter", und fern vom alten Heimathland in dankbarer ehrfurchtsvoller Liebe gegen die Eltern für Kinder und Kindeskinber die beste Stütze zur Erhaltung der engsten Heimalh gesucht und gefunden. Möge dankbare KindeSlreue bleiben Israels unvergänglicher Ruhm. Möge an Gattin und Kindern unseres enschlafenen Freundes all die Liebe'gesegnet sein, welche als hellster Sonnenschein sein Leben vurchleuchtet hat, möge gesegnet sein die Liebe, die eines treuen Vaters über Tod und Grab hinaus nicht vergessen will, und niöge gesegnet sein Alles, was unser Freund mit Gottes Gnade ausgeftreut hat als Samenkörner ewigen geistigen geistige.» Lebens. Das walte Gott!" Frankreich. Paris, im Ju»ti 1867. Herr Redakteur! Indem wir zu Ehren des sel. Albert Cohn in dankbarer Erinnerung eine Stiftung errichten wollen, bitten wir Sie, uns zu diesem Behufe die Unterstützung Ihres Blattes gewähren zu wollen. Albert Cohn gehörte durch seine allumfassende Menscheilliebe und durch seine Hingebung für das Iudenlhum in der ganzen Welt, Allen an. Ihnen so gut wie uns. Unsere Stiftung soll keinen ausschließlichen Charakter haben, sie soll Allen nützen. Allen zu Gute kommen, woher sie auch stammen, welcher Ration sie auch angehören mögen Cohn war der Beschützer der Israeliten ohne Unterschied des Heimathlarides; die zu seiner Ehre zu gründende Stiftung wird von demselben Geiste erfüllt sein. Helfen Sie uns in Ihrem Blatte Propaganda für die Verwirklichung unseres frommen Gedankens zu machen. Empfangen Sie rc. rc. Die Mitglieder der General-Commission: L. Isidor, Oberrabiner von Frankreich, Vorsitzender. Zadoc Kahn, Oberrabb. von Paris. Mayer, Lazard, Lehmann, Weill, Rabbiner Erlanger, Delegirter des Consist. zu Paris. N. Leven, Deleg. des Seuiinars. GrafCamondoj Delegirte Oberrabb. Tr6nel, Deleg. d. Ed. Kohn. jder Ge- Kopenhague jmeindekaffe. Paul Oppenheims Deleg. d. Wohllhüligk.- Comitee. Talm. Torah. Dalsacej _ , . . Franck \ Delegiere der E. Klotz j Synagogen. B6noit Lävy, Delegirter der Vereine. Bernard Cahen Schloß (S) Edinger Henry Picart (Einer weiteren Empfehlung dieser schönen Idee, einem der edelsten Männer ein Ehrengedächtniß zu stiften, wird es unsererseits gar nicht bedürfen. Red. — Siehe die „Nachschrift" am Schluß dies. Bl.) Rußland. Moskau. Ein Schriftsteller, Namens S ch i g a r i n, Russe und Christ von seinen Vorfahren her, hat ein preiswürdiges Werk geschrieben. Dasselbe führt den Titel „über das Verlangen der Hebräer nach Christenblut" — vielleicht ist er absichtlich so gewählt, um diejenigen zuin Lesen zu veranlassen, weiche den Beweis bejahend geführt zu sehen hoffen und wünschen. Das Buch beweist aber das Gegentheil. Wenn auch das eine Buch das ulte Mährchen nicht ganz bei dem russischen Volke tilgen wird, so ist doch für die Literaten eine Quelle erschlossen, aus der sie sich über die Grundlosigkeit der Beschuldigung belehren können. (Hazeph.) — Dasselbe Blatt bringt ein Inserat, weiches schreiende Uebelstände aufdeckt uiid wohl erwähnt werden muß. — Daß Frauen in den Inseraten des „Maggid", „Hazeph." rc. ihre „entlaufenen" Männer suchen, ist in Rußland alltäglich. Diesmal aber giebt es Schlimmeres. Ein Mann hat seine Frau sitzen lassen, hat irgendwo einen Rabbiner aufgetrieben, der ihm einen „Hetter" ausgestellt, daß er seiner Frau einen Get wider deren Willen geben dürfe, und dies ist in absentia geschehen, nachdem hundert Rabbiner dem Hetter zugestimmt. *) Drei sehr angesehene Rabbiner, die zu Radom, Kalisch und Kutno erklären nun den Act für nichtig, da jeder Grund und Vorwand zu einem solchen Get fehle. Welche Zustände. Was ist das für ein Sumpf, in dem solche „Rabbiner" nach Hunderten erwachsen! Und das sind nicht Radikalreformer, nicht halbe Reformer, nein, jedenfalls ganz „gesetzestreue" Männer, nach ihrem äußerem Gebühren. Zweifelsohne tituliren sie sich auch große Lichter und Gaonim. Ist es da nicht natürlich, daß dann auch wieder zu einem „Jffur", z. B. gegen ein Seminar, sich Hundert und mehr zusammenftnden, die hinter einen blinden Leiter her unterschreiben? Vermischte und neueste Nachrichten. Stettin. Wir werden darauf aufmerksam gemacht, daß die im vorigen Blatte (Aus Westfalen) aus dem Schreiberschen Blatte angeführte Stelle von dem Esel und dem Sattel buchstäblich — nämlich einschließlich des Druckfehlers Mars für Mari's und der unigestellten hebräischen Worte, sowie selbstverständlich der ganz verkehrten Uebersetzung und der Parallelisirung mit Math. 5, 40 — aus „Nork, Rabbin. Quellen und Parallelen zu U. T. Schriftstellen" abgeschrieben ist. Nork selbst hat, laut Titel und Vorrede, sein Buch aus Lightfot, Schottgen rc. zusammengeschrieben. Die Schreibersche Gelehrsamkeit stammt ohne Zweifel, wenn auch nicht laut eigner Angabe, durchweg aus ähnlichen Büchern, an denen ja kein Mangel ist. — Indem wir nun auch diese Notiz veröffentlichen und nach der gerechten Entrüstung eines geehrten Corresp. darüber, daß Schr. ganze Stücke aus des sel. vr Sachs Predigten nicht nur ausschreibl. sondern sogar in reformistischem Sinne verarbeitet, Ausdruck geben, erklären wir jedoch deftnitiv, wenn auch T1J ^2daß wir unsere Leser und uns nun nicht weiter mit Schreiberianis behelligen und befassen mögen. Berlin. Die Bestimmungen der preußischen Gerichtsordnung (§. 230 Nr. 12 Thl. 1 Titel X, 2) und der Criminalordnung (§. 335, 7 und §. 357, 8) über die UnglaubwürdWil der eidlicheil Zeugnisse von Juden sind bekanntich durch das Judeirgesetz vom 23. Juli 1847, aufgehoben worden. In einem vor Kurzem bei dem Appellationsgerichl zu Jnfter- *1 Es giebt nämlich eine Bestimmung, wonach dies zulässig ist, aber selbstredend nur aus triftigsten Gründen, namentlich bei unheilbarem Wahnsinn der Frau. (Red.) l

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