Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 26. (28.6.1877)
- Date
- 1877-06-28
- Page
- Seite 203 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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seinem philosophischen und didaktischen Inhalt nur noch mehr verehren." Es braucht nicht erst besonders hervorgehoben zu werden, daß der hier behandelte Gegenstand auch für jüd. Kreise eiie hohes Interesse haben muß. Wenn Luther seinen Gläubigen klagend zuruft: „Es ist eine Zünde und Schande, daß wir unser eigen Buch nicht wissen," so trifft dieser Vorwurf noch schärfer die heutigen Bekenner des Judenthums. Wer hätte mehr Recht die Bibel sein „eigen Buch" zu nennen, als der jüd. Stamm? Die Bibel hat auch bei uns aufgehört ein Familienbuch zu sein: auch die jüd. Jugend bleibt in der Bibelkenntniß weit hinter dem Wünschenswerthen und Erforderlichen zurück. Der Streit darüber, ob man der Jugend die ganze Bibel oder nur einen Auszug an die Hand geben soll, ist auch in unserer Mitte geführt worden, hat aber auch bei uns keine Resultate erzielt. Wie mit Hilfe der Philologie hier alle Schwierigkeiten beseitigt werden könnten, davon vermochte uns H. W. mit allen seinen Argumenten nicht zu überzeugen. Eine auf Grund exacter philologischer Forschungen angefertigte Uebersetzung, wird die sogenannten indecenten Stellen nur desto rücksichtsloser wiedergebsn müssen, andernfalls wird kein gewissenhafter Philologe dieselbe gusi,eißen können. Es ist daher schwer einzusehen, wie „nach einer philologischen Revision selbst die Legenden von der Blutschande weniger verabscheuungswürdig erscheinen würden" wenn man nicht gerade die Erzählungen der Schrift willkührlich verändern will. In diesem Falle wäre doch sicherlich die Weglassung oder Uebergehung solcher anstößiger Stellen beim Unterricht vorzuziehen. Roch unbegreiflicher ist es aber, wie der Verfasser sein harmloses Thema zu feindseligen Ausfällen gegen den jüd. Stamm benutzen konnte. Es steht doch wahrlich demjenigen, der das unschuldige Gemüth der Jugend nicht durch undecente Ausdrücke verletzt, der eine Bibelübersetzung in der Sprache und in dem Geiste des 19. Jahrhunderts hergestellt sehen will, nicht gut an, sich in solch häßlichen, nur bem Mittelalter eigenen Schmähungen und Verunglimpfungen zu ergehen gegen denjenigen Stamm, dem die Welt doch in erster Reihe, die ja auch von H. W. als das beste Lehrbuch der Gottes- und Tugendlehre gepriesene Bibel verdankt. Er nennt die jüd. Moral eine feindselige, die jeden Fremden als Unreinen hasse und leitet dies ab von dem Verhalten der Söhne Jakobs, die den Schänder ihrer Schwester Dinah getödtet, ferner von dem Verhalten der Königin Esther, welche den gegen die jüd. Nation geplanten Anschlag rechtzeitig vereitelt hat!! Der Vers, giebt sich Mühe, die Schlechtigkeit und Verworfenheit der „jüd. Tribus" mit ihren verderbten talmud. Maximen mit den grellsten Farben auszunialen, um dann den Propheten (der wahrscheinlich die talmud. Maximen im Geist vorhergesehen) klagend ausrufen zu lassen „daß Israel abgewichen sei von seiner nationalen Aufgabe, daß nur der Messias Trost bringen könne", um dann endlich zu dem Schlußsätze zu gelangen: Gottesliebe und Menschenliebe sind die vornehmsten Gebote der Religion, der Humanität, des Christenthums." Der Verf. hat sich in den Judenhaß so sehr hineingeredel, daß -r gar nicht gemerkt zu haben scheint, wie wett er sich von seinem ursprünglichen Thema entfernt. Oder hat ihn vielleicht die Anerkennung, welche Prof. Schleiden unlängst in denselben Monatsheften den Juden gezollt hat, so sehr verstimmt, daß er seinem gepreßten Herzen endlich Luft verschaffen mußte? M. S. Magdeburg. Die Bevölkerung des preußischen Staates nach dem Religionsbekenntnisse. Der Plan, welcher für die Ausnutzung der am 1 December 1875, bei der letzten Volkszählung, gewonnenen Materialien festgestellt war, schrieb eine Darstellung der Bevölkerung des deutschen Reichs nach ihrer religiösen Gliederung nicht vor. Gleichwohl richtete die Zählkarte, die damals in Preußen zur Anwendung kam, an alle Bewohner des Staates die Frage nach dem Religionsbekenntniffe; denn namentlich für viele der kleineren Gemeinwesen konnte es von großer Bedeutung sein, die Zahl Derer zu kennen, die der einen oder anderen kirchlichen Gemeinichafl angehören, und worüber bekanntlich ein Ausschluß bei keiner anderen Gelegenheit mit so wenig Opfern und so großer Garantie der Richtigkeit zu gewinnen ist, wie bei der allgemeinen Volkszählung. Für den ganzen preußischen Staat die religiöse Gliederung der Bevölkerung von Neuem aus den Zählkarten zu ermitteln, nachdem sie erst im Jahre 1871 festgestellt war, schien dagegen von geringerer Bedeutuiig. Mag auch in einzelnen Gegenden die Ausbreitung mancher kleinen Secte recht bemerklich fein, im Allgemeinen sind die Mächte, welche an das angenommene Bekenntniß feffeln, zu stark, als daß innerhalb vier Jahren eine religiöse Gemeinschaft auf Kosten einer anderen die Zahl ihrer Mitglieder über ein größeres Staatsgebiet erheblich vermehren könnte. Von 1871 bis 1875 konnte dieselbe sich nicht in einem wesentlich anderen Verhältnisse verändern als die Gesammtzahl der Bevölkerung; für die Zunahme aber, welche diese erfahren hatte, war durch die Volkszählung selbst ein sicheres Maß gewonnen worden, das nun gebraucht werden konnte, um zu berechnen, wie viele Bewohner am Zählungstage den verschiedenen religiösen Körperschaften wahrscheinlich angehörten. Auf solche Weise sind die folgenden Zahlen gewonnen worden; in denselben wird daher die religiöse Gliederung des preußischen Volkes in so weit richtig dargestellt, als die eben dargelegten Voraussetzungen der Berechnung zutreffen, und namentlich die eine kirchliche Gemeinschaft ihre Anhänger nicht vorzugsweise in einem Theile der Bevölkerung findet, der sich durch eine schnellere od--r langsamere natürliche Vermehrung auszeichnet. Unter den 25,742,404 Bewohnern, die am Tage der letzten Zählung im preußischen Staate ermittelt wurden, waren nach dem Ergebniffe der angegeben Rechnung: Angehörige der evangelischen Landeskirche 16,636,990 von der Landeskirche sich getrennt Haltende 75,710 Baptisten und Mennoniten. 26,860 Anglikaner, Methodisten und Angehörige verschiedener protestantischer Seelen . 8380 Römisch-Katholische und Altkatholiken . . 8,625,840 Deutsch- und Christ-Katholische .... 4800 Freireligiöse und sonstige Dissidenten . . 17,880 Juden. 339,790 Von der ganzen Bevölkerung gehörten 64.64 pCt. der evangelischen Landeskirche an (51 54 pCt. den Unirten) 33.51 pCt. waren Römisch-Katholische und Altkatholiken, und 1.32 pCt. mosaischen Glaubens. Die große Zahl der übrigen religiösen Gemeinschaften umfaßte nur 0.53 pCt. der Bevölkerung. Aus Westfalen, 3. Juni. (Or.-Corr.*) Daß Sie in vor. Nr. (22) der Entgegnung des Herrn Dr. Schreiber voll und ganz Raum gegeben, zeigt von Ihrem Gerechtigkeitssinn, daß Sie aber diesmal die Bezeichnung „Rabbiner"darunter stehen ließen, war eine Concession, die man hier — wo man Herrn I)r. Sch. kennt — als zu weit gehend ansieht. Derselbe kam im Jahre 1875 von Wolffeubütkel hierher; in W. hatte er, wie ich ganz bestimmt weiß, nicht nur noch gar keine HKTn N"st1.-r, sondern er suchte daselbst, aus DemD'TK riBDn (?) sich erst das nöthige rabbinische Wissen anzueignen. Kurze Zeit darauf, tauchte er als „Rabbiner" in Elbing auf, und nun will er gar 5 rvnnn besitzen!!! Darf es Sie wundern, wenn wir die Wahrheit dieser Aussage zunächst leise bezweifeln? Wie weit es mit seinem talmudischen Wissen her ist, hat Ihr hochgeschätzter Correspondent aus Dresden in Nr. 19 eclatant an Beispielen aus einer einzigen Nr. erhärtet. Ich kann Ihnen heute noch mit zwei Beispielen aus einer mir zufällig zu Händen gekommenen Nr. jenes Blättchens dienen, welche die obigen Zweifel über allen Zweifel erheben. Der Leser höre und staune: In der Nr. vom 1. Juni (S. *) Wir geben obige schon vor einigen Wochen uns eingesandte Correspondenz nur auf das wiederholte Drängen des Hrn. Einsenders, der für die Wahrheit einzustehen versichert. Für uns bedürfte es dieser Versicherung nicht, wir sind über die betr. Persönlichkeit vollständig im Klaren.