Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-06-07 · N° 23. (7.6.1877) · p. Seite 179

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 23. (7.6.1877)
Date
1877-06-07
Page
Seite 179 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/5369809-9583384-9583564--3152-9583567
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

/ — 179 — Prokurator der Rheinprovinz Frherr von Seckendorfs auf Veranlassung des Herrn Justizministers sich an den Rabbiner der hies. Synagogen-Gemeinde gewandt und denselben um ein Gutachten über erwähnte Fragen ersucht, „zur Herbeiführung einer gleichmäßigen Verfügung, welche einerseits" „dem Religionsgesetz Rechnung trägt, andererseits für die jüdischen Gefangenen" „die arbeitsfreien Tage nicht in ungebührlicher Weise ausdehnt". Herr vr. Frank hat dieser Tage sein Gutachten, im Sinne des traditionellen Religionsgesetzes abgefaßt, dem Herrn General-Prokurator eingesandt. Hannover, 29. Mai. (Or.-Corr.) Am 21. d. M. wurde hier die Generalversammlung der jüdischen Lehrer der Provinz Hannover abgehalten; der Gemeindevorstand hatte bereitwilligst den Sitzungssaal der Repräsentanten zur Verfügung gestellt. Außer den Landrabbinern und dem Oberlehrer des Seminars, Professor vr. Frensdorfs, als Ehrenmitgliedern, hatten sich diesmal die Lehrer zahlreicher als früher eingestellt, bekundend, daß solche Versammlungen sehr zur Hebung des Lehrerstandes, besonders aber der Schulen beitragen. Nach Wahl des Vorstandes und der Schriftführer reserirte Lehrer Fauerbach aus Hildesheim über das Thema: Wie ist der hebräische Sprachunterricht in der jüdischen Schule zu ertheilen." Der Vortrag eingehend, klar und gehaltvoll erregte das lebendigste Jnteresie. Res. ist der Ansicht, daß der hebr. Sprachunterricht bereits an dem Leseunterricht anknüpfen muß, daß überhaupt kein hebr. Unterrichtsgegenstand, wie z. B. Uebersetzen des Gebetbuchs und der Bibel anders als in Verbindung mit Grammatik behandelt werden dürfe. Die Lehrmethode muß von der untersten Stufe aufwärts die grammatikalische Behandlung vorab berücksichtigen und dadurch den Schüler befähigen, daß er nach dem Verlassen der Schule sich selbst im Hebräischen fortbilden kann. Der Unterricht im Hebräischen sei der wesentlichste Theil des Religionsunterrichts, und Verständniß des Pentateuchs und des Gebetbuches sei wichtiger, als systematischer Religionsunterricht. Der Unterricht im hebr. Lesen beginne, wenn das Kind deutsch lesen kann, also nicht vor dem siebenten Jahre, weil die Erlernung des hebr. Lesen dem Schüler dann sehr leicht wird. Res. giebt dann den Plan zu einem hebr. Lesebuche für Anfänger an, dem sich Gebetbuch und Pentateuch anreihen und später anschließen sollen. Ueber die gehörten Ansichten entspinnt sich nun eine lebendige Discussion. Seminarlehrer Sommer aus Hannover ist auch der Ansicht, daß hebr. Lesen und Uebersetzen eine systematische und grammatische Methode erfordere. Landrabbiner vr. Meyer spricht seine Freude aus, daß alle Lehrer von der Wichtigkeit des hebr. Unterrichts für das religiöse Leben durchdrungen seien, er stellt untenstehende Resolutionen zur Debatte, die schließlich einstimmig angenommen wurden.: 1. Der Unterricht im Hebräischen ist der wesentlichste Theil des jüdischen Religionsunterrichts und hat vorzugsweise die Kenntniß des Pentateuchs — beziehungsweise der Bibel — und des Gebetbuches im Urtexte zu erstreben. 2. Behuf leichterer und sicherer Erlernung des Hebräischen ist von Jugend auf eine systematische und grammatische Methode erforderlich. 3. Das hebräische Lesen soll erst dann beginnen, wenn die Kinder deutsch lesen können. 4. Die hebräische Fibel soll gleich dem Verständniß des Hebräischen helfend entgegen kommen. 5. Der Indifferenz der Eltern und der mangelnden Uebung im Hause gegenüber ist die Erzielung geläufigen hebräischen Lesens sehr erschwert, und darum doppelte Sorgfalt bis in die höchsten Claffen hinein darauf zu verwenden. 6. Das Uebersetzen soll durch Vertiefen in den Inhalt thunlichst interessant und pädagogisch bildsam gemacht werden. 7. Die Auswahl — beziehungsweise Anfertigung — der geeigneten HrUfsbücher ist besonderer Sorgfalt zu empfehlen. Die Versammlung wünscht die Ausarbeitung eines hebräischen Lesebuches für die Unterstufe auf Grundlage grammatikalischer Behandlung und übernehmen Fauerbach und Sommer die Ausarbeitung. (Schluß folgt.) Wreschen, im Mai. (Or.-Corr.) Wir glauben im Folgenden einen nicht uninteressanten Beitrag zu der Beantwortung der noch jüngst auf der Rabbiner-Versammlung zu Posen ventilirten Frage, ob die Confessions-Schule oder die Simultanschule dem Interesse des Judenthums mehr entspreche, liefern zu können. Vor ca. 4 Jahren beschloß die hiesige jüdische Gemeinde auf Wunsch der Regierung die Vereinigung der jüdischen Elementarschule mit der evangelischen. Dieser Beschluß war in großer Eile gefaßt worden, und so fand denn der bald nachher das hiesige Rabbinat antretende vr. Holländer ganz eigenthümliche Bestimmungen in Bezug auf die Parität der Confessionen vor. Abgesehen davon, daß diese sog. paritätische Schule von einem Rector evangelischer Confession geleitet werden sollte, daß nichts über die zukünftige Anstellung jüdischer Lehrer vereinbart worden, war auch stillschweigend vorausgesetzt, daß die jüdischen Lehrer und Schüler den Unterricht an Sabbathen und Festtagen zu besuchen hätten. Nur durch die Liberalität des derzeitigen Land - raths wurde der Rabbiner zu den nochmaligen Berathungen hinzugezogen, und setzte es nach heftigen Kämpfen durch, daß in allen erwähnten Beziehungen volle Parität hergestellt wurde. In Bezug auf den Sabbath-Unterricht wurde stipulirt, daß Lehrer und Schüler jüdischer Confession vom Unterricht dispensirt sein, und daß nur solche Gegenstände durchgenommen werden sollten, an denen die jüdischen Schüler überhaupt nicht participirten, also Religion, Kirchengesang rc. Parallel hiermit sollte am Sonntag der jüdische Religionsunterricht für die jüdischen Schüler stattfinden. Diese Einrichtung hatte sich vollkommen bewährt und fand den Beifall Aller; da traf plötzlich im Januar vorigen Jahres eine königl. Verfügung ein, welche die diesbezügliche Vereinbarung vollständig annullirte, und den beiden jüdischen Lehrern auftrug, an Sabbathen und Festtagen zu unterrichten, ebenso den jüd. Schülern nur bei besonders einzuholenden Dispens die Befreiung vom Unterricht am Sabbath und Festtagen gewährleistete. In Folge dessen wandte sich Herr Rabbiner vr. Holländer zunächst an die Regierung in Posen, und erlangte durch persönlich vorgetragenes Ersuchen die einstweilige Sistirung jener Verfügung. Alsdann wandte sich derselbe in Verbindung mit den beiden jüdischen Mitgliedern des Simultan- Schul-Vorstandes an den Cultus-Minister Falk, und berief sich auf die bei Gründung der Schule festgestellten und von der Königl. Negierung in Posen bestätigten Statuten, in welchen betreffs des Unterrichtes am Sabbath und Feiertagen feste Abmachungen getroffen waren. Dieser Tage traf nun der Bescheid des Ministeriums ein, wonach es für die jüd. Lehrer bei den stipulirten Bedingungen sein Bewenden habe, dagegen die jüd. Schüler einzeln die Dispensation vom Unterrichte nachsuchen und erhalten sollten, wenn sie „aus religiösen Zwecken von demselben zurückgehalten werden." Sehr paritätisch nimmt sich diese Entscheidung gerade nicht aus, wenn auch wir vor der Hand damit ganz zufrieden sein können. Der Kreisschulinspector, welcher im vorigen Jahre durch sein übereifriges Auftreten in der hiesigen jüdischen Religionsschule so unliebsame Scenen hervorrief, und gegen den die hiesige jüdische Gemeinde derzeit bei der Regierung Beschwerde führte, ist vor Kurzem, wie aus sicherster Quelle verlautet, größtentheils in Folge jener Auftritte, von hier versetzt worden. Fürth, 22. Mai. (Or.-Corr.) Die Verwaltung der Gabriel Riesser'schen Stipendien-Stiftung dahier, einer Stiftung, welche im Jahre 1866 zum Andenken an Gabriel Riesser und zur Verleihung von Stipendien an jüdische Studirende auf Universitäten und polytechnischen Hochschulen aus Bayern, dann an jüdische Schulseminaristen aus Bayern gegründet wurde, hielt am 22. v. M. als am Todestage Gabriel Rieffers wieder ihre regelmäßige Jahressitzung ab. Sie war in der Lage, Stipendien im Gesammtbetrage von 882 Mk. zu ver- -r

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.