Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 23. (7.6.1877)
- Date
- 1877-06-07
- Page
- Seite 178 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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— 178 — sende und einträgliche Beschäftigung für viele Personen werden. Nicht minder würde die Gründung eines mechanischen Instituts unter der Leitung eines europäischen Mechanikers sehr vortheilhaft sein. In einer solchen Anstalt würden junge Leute manche Handwerke, die in Jerusalem besonders lohnend sind, wie die des Tischlers, Drechslers, Schlossers u. i. w. gründlich erlernen und sich dadurch sicher ernähren können. Besonders aber könnten in dieser Anstalt verschiedene, zu religiösen und anderen Zwecken brauchbare Gegenstände aus dem schönen Olivenholze und manchen Steinarten verfertigt werden, die als Produkte des jüdischen Gewerbfleißes in Jerusalem ohne Zweifel bei Millionen der Glaubensgenossen die wärmste Aufnahme finden würden. Die Denkweise der jüdischen Bewohner Jerusalems legt der praktischen Ausführung dieser Vorschläge durchaus kein Hinderniß in den Weg. Alle ohne Ausnahme sehnen sich nach einer Aenderung der gegenwärtigen Verhältnisse und wünschen einen größer» Wirkungskreis, der ihnen die Möglichkeit gäbe, durch eigenen Fleiß sich ihre Lebensbedürfnisse zu verdienen und sich so von auswärtiger Hülfe zu emancipiren. Eben so wenig sind sie durch ihre häufigen Andachtsübungen, zu welchen sie die anderwärts den Vergnügungen gewidmete Zeit verwenden, an der Ausführung ihrer Berufsobliegenheiten verhindert. Man rügte ferner die Abneigung der Juden Jerusalems gegen die Gründung europäischer Schulen und gegen Bildung überhaupt. Dies beruht auf einer unrichtigen Auffassung ihrer Ansichten. Auf meine Frage an die Rabbinen, warum sie ausländische Lehranstalten so sehr scheuten? erwiderten sie: „Wir fürchten nicht die Lehre, sondern die Lehrer." Sie erklärten, daß sie den Wissenschaften eben so wenig abgeneigt seien wie die großen Vorfahren, welche neben der Lehre der Torah auch das Studium profaner Wissenschaften gepflegt hätten, sie möchten aber nicht die Wissenschaften auf Kosten der Religion erwerben. Dagegen wären sie bereit, die Kinder solchen Lehrern auzuvertrauen, die eine Approbation von gleichgesinnten rabbinischen Autoritäten in Europa besäßen. Es ist übrigens begreiflich, daß die Juden in Jerusalem, die bekanntlich alles Weltliche, das mit der Religion nicht in Einklang zu bringen ist, dieser zum Opfer bringen, sich bestreben, diese traditionell religiöse Richtung der Väter ungeschmälert auf ihre Kinder zu vererben und daher eine Invasion neureligiöser Ideen, die Einfluß auf die Jugend ausüben können, fürchten. Was das gesellschaftliche Leben der Juden Jerusalems und ihre mit der hohen Religiösität eng verknüpfte Sittlichkeit betrifft, so sind diese über jede Kritik erhaben. Rur einige wenige Beispiele werden genügen, dies zu bekräftigen. Die Wohlthätigkeit ist in Jerusalem überaus groß. Zahlreiche wohlthätige Vereine, unter denen der Verein für Krankenpflege, der für Bekleidung der Waisenkinder und der zum Verleihen kleiner Beiträge an Arme sich besonders auszeichnen, sind unermüdlich in ihrem ersprießlichen Wirken, das sich auch auf Nichtmitglieder der Vereine ausdehnt. Eben so geht das Streben der Privatleute, sogar unbemittelter dahin, den Dürftigen nach Kräften beizustehen. Sie adoptiren Waisenkinder, statten arme Bräute aus, warten Kranke und reichen den Nothleidenden jede mögliche Unterstützung. Gastfreundschaft wird allgemein mit zuvorkommender Bereitwilligkeit geübt. Alle Fremden, sowohl Festbesucher, (Oie Regalim), die zu den großen Festen aus allen Städten des heiligen Landes nach Jerusalem pilgern, als auch neu angekommene Ausländer finden für einige Zeit bei den Einwohnern, auch bei ganz unbekannten, unentgeltliche Aufnahme. Die Genügsamkeit der Juden in Jerusalem ist bewunderungswürdig. In Alles sich fügend, sind sie mit einem einzigen, halb dunkeln, höchst dürftig eingerichteten Stübchen zufrieden, wo sie ihr frugales Mahl, welches an Wochentagen gewöhnlich nur aus Vegetabilien besteht, auf einem Kohlenbecken von der Größe und Form eines Cylinderhutes bereiten. Ihre häuslichen Mobilien und ihre Kleidung zeugen von gleicher Einfachheit und Dürftigkeit. So ertragen sie, nicht selten noch dazu von dem Mangel an gutem Wasser und kräftiger Nahrung, an Kohlen und solider Kleidung zur gehörigen Erwärmung während des Winters heimgesucht, diese Lebensweise mit frommer Ergebung in den göttlichen Willen und aus Liebe zu dem Lande der Väter. Auch die wohlhabenden Eingewanderten sind durch die Ortsverhältniffe genöthigt, ein einfaches Leben zu führen und vielen Genüssen und Bequemlichkeiten der Heimath zu entsagen. Wer diese Zustände an Ort und Stelle eine Zeit lang vorurtheilsfrei beobachtet hat, kann den Juden in Jerusalem, — ich spreche von der Gesammtheit, ohne einzelne wenige Ausnahmen, die natürlich dort auch Vorkommen, zu berücksichtigen — das Zeugniß nicht versagen, daß sowohl die Motive, die sie dahin führten, als auch ihr geduldiges Opferleben achtungswürdig sind. Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Eöln. (Or.-Corr.) Der Herr Justizminister hat in einer Verfügung vom 19. Febr. 1876 die Anordnung getroffen, daß „die Gefangenen jüdischer Religion am Sabbath und an den hohen jüdischen Festtagen: Purim, Wochenfest, Zerstörung Jerusalems, Neujahr, Versöhnungslag, Laubhüttenfest und an den beiden ersten, sowie an dem letzten Tage des Pessach nicht wider ihren Willen zur Arbeit angehalten werden sollen". Schon aus der systemlosen Reihenfolge der obenangeführteu Feste und aus den» messianischen Vorgreifen, wonach der Trsch'a Beaw zu den hohen Festtagen gezählt wird, erkennt man, daß keine Kenner der jüd. Theologie im Justizministerium angestellt sind. In einer der letzten Sitzungen des Landtages der Monarchie sind diese Bestimmungen in einer Petition des Herrn Rabbiners von Halberstadl, dem sich mehrere Rabbiner anschlossen, bemängelt und behauptet worden, daß nach dem geltenden Religionsgesetze sowohl die beiden ersten als die beiden letzten Tage des Pessach und des Lanbhüttenfestes arbeitsfrei sein sollten, und daß den Anführungen in Michaelis Mos. Recht PH. IV. § 197 u. A. entgegen, wonach, dem Wortlaute der Bibel gemäß, nur ein arbeitsfreier Tag am Anfang und am Ende des Festes geboten ist, geltend zu machen sei, daß zwei arbeitsfreie Tage am Schluffe des Festes auf Rabbinatsvorschriften beruhe, welche in ganz Deutschland als Religionsgesetz anerkannt und beobachtet werden. Ferner ist ein Zweifel darüber entstanden, ob alle, bezw., welche der in § 4 der allgem. Verfügung vom 19. Febr. 1876 aufgeführten Feste zu den hohen Festen gehören, in welcher Reihefolge dieselben aufzuführen sind und ob für alle, insbesondere auch für Purim und den Tag der Zerstörung Jerusalems, durch das Religionsgesetz die Arbeit absolut verboten sei. Aus Anlaß obiger Erörterungen hat der Herr General-