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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-05-17 · N° 20. (17.5.1877) · p. Seite 156

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 20. (17.5.1877)
Date
1877-05-17
Page
Seite 156 (sequence 4)
Language
German
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— 156 — mand konnte einer mäßigeren, dürftigeren Lebensweise ergeben sein, aber damit gerade festete und sicherte er sich jenes glückliche, von Stimmung nicht abhängige Gleichmaß der Seele, die einst als fürstlichste der Eigenschaften gepriesene Serenität. Mit sich selber stets im Reinen, im Frieden, konnte er um so mehr menschliche Bethätigung Allem widmen, das in seine Kreise trat. Die Erfahrenheit des Arztes hatte er nicht, wie so oft geschieht, mit einer Einbuße des herzlichen Mitgefühls erkauft; wie Ernstes ihm auch Zeit und Geschick zu erwägen gaben, in den geselligen Kreis brachte er stets eine milde Heiterkeit. „Der gute, weise Nathan", so nennt ihn der Mann des trefflichen Wortes, Karl Mayer, der ihn am Wallensee zu Simon's Denkmalfeier sah, und das Wort trifft. Und wen das helle, treue Auge des Mannes sanft und sicher ansah, der mochte vielleicht Gegner sein und bleiben, eine persönliche Feindschaft hätte davor nicht Stich gehalten. Gutes zu denken war ihm Bedürfniß auch in die Seele der Anderen hinein, die Lästerlust, die Pfiffigkeit der gewöhnlichen Welt verstummten beschämt vor seinem absoluten Nichtverständniß. „Stark im Rechte" — wenn der Wahlspruch dieser so würdigen deutschen Stadt je sich von einem Gemeinwesen auf den einzelnen übertragen ließ — hier ist's am Platze. Mochte er im Widerspruch sich finden mit dem herrschenden System, mit seinen Freunden, mit der ganzen Welt — nur nicht mit sich selber! Wem konnte das jedoch eine Tugend scheinen, in einer Zeit, da Jeoer seine Ansichten wechselte wie einen Rock und seine Gedanken wie ein Hemd, je öfter, je nachdem sie schmutzig waren. Und so haben sie auch jetzt, nach dem Tode, diesen unbequemen kalten Schwärmer damit abzufertigen gemeint, daß sie ihm vorwarfen, er habe Alles zur Sentenz zugespitzt. Als wenn sie der Glocke vorwürfen, daß sie nur im reinen Dreiklang läutet und nicht die Triller der Spieldosen mitmacht! Es ist in frischem Andenken, wie heldenhaft er sich anschickte, zu sterben. Es erschien ihn» als ein Widersinn, daß die gesunde Seele Störungen erleiden, ja vielleicht selbst Schaden nehmen könne an den Gebrechen des Körpers. „Keine Wünsche mehr und keine Hoffnungen!" sagte er Freunden, und der hochbetaglen Schwester, die in ihm ihres Lebens Leuchte erlöschen fühlte, fügte er tröstend hinzu: Danken wir, daß ein günstig Geschick uns so lange Jahre im stillen Glücke zusammengelaffen. Preußisch Oldendorf, Ende April. (Or.-Corr.) Soeben bekomme ich ein neues pädagogisches Werk zu Gesichte, betitelt: „Examen — Katechismus. Heft 3. Pädagogik. Von Dr. Hermann Hoffmeister." Die das Judenthum betreffenden Bemerkungen theile ich in Folgendem mit. Pag. 32. „Was giebt der Theokratie des Judenthums ihre eminent pädagogische und dauernde Bedeutung? Ihre weltgeschichtliche Mission, die den Weg aller Pädagogik (nämlich von der abstrakten Gesetzmäßigkeit durch die Reflexion des Eudämonismus zur Innerlichkeit der moralischen; mit anderen Worten, den Fortgang vom Aeußern zum Innern, vom Niedern zum Höhern, von der Vergangenheit zur Zukunft) durchlaufen hatte. — „Welches Moment hat das Judenthum unter und neben allen anderen Culturen zu erhalten vermocht?" „Die Federkraft des Gedankens des einen naturfreien Gottes und der Glaube an einen Messias, der erst kommen soll." „Worin liegt die Schwäche der jüdisch-theokratischen Erziehung?" „darin daß sie im Christenthum das n o t h - wendige Resultat ihrer eigenen Geschichte verkennt. ad I. Die dauernde Bedeutung der Theokratie des Judenthums liegt in ihrer weltgeschichtlichen Mission, die den Weg aller Pädagogik durchläuft. Vergangenheit und Zukunft sind besonders in der Entwickelung des Judenthums unbegrenzte Begriffe. ad II. Der Verfasser giebt selbst die Mittel, die keine Macht der Welt erschüttern konnte, an, wodurch sich das Judenthum erhalten hat. „Das sind die starken Wurzeln seiner Kraft." ad III. Der Vorzug des Judenthums, daß er alle Völker und Zeiten überdauert, verwandelt sich nun, wie durch einen Blitzschlag, in einen Act der Schwäche. Wären die Juden, so können wir dann schlußfolgern, längst in der Christenheit zergangen, so hätten sie ihre sittliche Stärke (?) bewiesen. — Das nothwendige Resultat unserer Geschichte ist im Judenthum selbst enthalten, und das wahre Christenthum — nicht das von orthod. Geistlichen gepredigte — ist doch in der That dem Judenthum wie aus dem Gesicht geschnitten. 8p. Oesterreich. Brünn, 5. Mai. (Israel. Gemeinde-Eintheilung.) Bekanntlich wird mit der Einführung des Muster- Statuts für die israel. Gemeinden in Mähren der Grundsatz zur Geltung kommen, daß der Wohnort jedes Israeliten für deffen Zuständigkeit maßgebend zu sein habe. Die politische Ortsgemeinde, in welcher ein Israelit seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, wird von nun an dafür entscheidend sein, zu welcher israel. Cultusgemeinde in Mähren er in allen den Cultus betreffenden Dingen als zuständig zu erklären sei. In dieser Cultusgemeinde hat er alsdann den Anspruch auf alle Rechte eines Gemeindemitgliedes, dorthin gehört er in Bezug auf Personenstandes (Matrikel-) und Ehe- Angelegenheiten und dorthin endlich auch bezüglich der Beitragspflicht. Es erhellt daraus, daß in Folge dieses Grundsatzes der territorialen Zwangszuständigkeit jeder Cultusgemeinde ein gewisser Sprengel zugewiesen werden muffe und daß weiters jede mähr. Ortschaft, unbekümmert darum, ob dermalen ein Israelit daselbst wohnt oder nicht, zu einer israel. Cultusgemeinde zuzutheilen sein wird. So weit als möglich sollte hiebei eine Uebereinstimmung zwischen den politischen Bezirken (Bezirkshauplmannschaften oder mindestens Gerichtsbezirken) und den festzusetzenden Gebieten der gegenwärtig bestehenden 55 israel. Cultusgemeinden erzielt werden. Doch war dieselbe nicht immer durchführbar, theils, weil in einigen Gerichtsbezirken mehrere Cultusgemeinde» vorhanden sind, theils, weil in gewissen politischen Bezirken solche wieder gar nicht existiren. Das vom Kuratorium des m. j. Landesmassafondes als Anhang zum Muster-Statute ausgearbeitete Tableau des Umfanges der israel. Gemeindegebiete fand, wie kaum anderes zu erwarten, nicht bei allen Gemeinden die erwünschte Zustimmung, da die Ansprüche benachbarter Gemeinden auf Gebiets-Zuweisung oft mit einander kollidiren. Die h. k. k. Stadthalterei beauftragte daher das Kuratorium, dieses Tableau in der am 26. März l. I. stattgehabten Delegirten-Versammlung sämmtlichcr Gemeinden einer endgiltigen Berathung unterziehen zu taffen. Dieselbe fand jedoch nicht die Zeit, auf eine so langwierige Berathung einzugehen und wählte vielmehr aus ihrer Mitte ein 12gliedriges Comits adlioo, deffen Aufgabe es sein sollte, die verschiedenen, einander oft widersprechenden Wünsche und Bedingungen der Gemeinden nach Thunlichkeit zu befriedigen, dabei aber auch den von der h. Regierung empfohlenen Gesichtspunkt der Anlehnung an die polit. Landeseintheilung nicht außer Augen zu lassen. Dieses Comitd hat am 30. v. M. und I. d. M. unter Vorsitz des Herrn Obmann-Stellvertreters Wohlmuth seine Berathung abgehalten und geschlossen und ist es demselben gelungen, das Elaborat unter Uebereinstimmung sämmtlicher Mitglieder zu vollenden. Das Comitd ließ sich in erster Linie von dem Grundsätze leiten, daß die neue Gebiets-Eintheilung die Zahl der beitragspflichtigen Gemeindemitglieder und somit die Lebensfähigkeit der Gemeinde so wenig als möglich beeinträchtigen dürfe und aus diesem Gesichtspunkte angesehen, dürften die meisten Gemeinden sich in ihren Ansprüchen befriedigt sehen. Wo eme Gemeinde thatsächlich einen Abbruch an Einkommen erleiden sollte, wird es Aufgabe des Landesmaffafondes sein, die Gemeinde hiefür zu entschädigen. Schließlich wurde beschlossen, an die

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