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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-05-10 · N° 19. (10.5.1877) · p. Seite 147

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 19. (10.5.1877)
Date
1877-05-10
Page
Seite 147 (sequence 3)
Language
German
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— 147 — wenn es schon damit allein weit genug gekommen ist, daß sich dem heutigen Juden sein ganzes Judenthum im Gottesdienste concentrirt, so soll er doch da wenigstens die Erhebung im Gebete finden, .woran er selber thätigen Antheil nimmt, sich aber nicht blos als Zuhörer einer Arie einen Ohrenschmaus verschafft, und soll er sich geistige Belehrung und Auferbauung aus dem Schriftworte und der Auslegung des Predigers holen — wie sich aber die Dinge jetzt gestalten, hält man das für einen zeitgemäßen Gottesdienst, wenn man von einer erträglichen Stimme unter Chorbegleitung einige PiLcen ableiern hört. Und das ist wahrlich kein Gottesdienst, am wenigsten in den Augen der Schöpfer der Reform selber! (Schluß folgt.) Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Breslau, Ende April. (Or.-Corr) „Wer es gut mit dem Judenthum meint, wer eine möglichst allgemein verbreitete Kenntniß seiner Lehren bei seinen Bekennern aller Stände wünscht, wer dem gerade bei unseren „Gebildeten" immer weiter sich ergießenden Jndifferentismus mit Erfolg einen Damm entgegesetzen will, der schließe sich unserer Petition an und laffe den Kampf gegen dieselbe nur zwei Gegnern: den Judenfeinden und Religionsfeinden." Eine Bestätigung dieser Worte, welche eine Breslauer Corresp. in Nr. 16 d. Bl. schloffen, giebt der Inhalt eines von dem Red. d. „I. Pr." veröffentlichten Schriftchens.* *) Nicht als ob derselbe für den obligatorischen Religionsunterricht an den höheren Schulen in besonders hohem Grade schwärmte — im Gegentheil, er sieht ihn mit sehr nüchternen, znweilen unberechtigt nüchternen, Augen an und stellt den Unterricht in den gesonderten Religionsschulen hoch über den andern —, aber um so willkommener muß uns das Resultat seiner Auseinandersetzung sein, nach welchem einerseits aus Gründen der Gleichberechtigung, andererseits des Jntereffes auch an denjenigen Kindern, die nicht Schüler einer Religionsschule sind, dem jüd. Religionsunterricht der obligatorische Chararakter unter der Bedingung zu wünschen sei, daß die nothwendigen Garantien gegen Gewissenszwang geschaffen werden. Eine solche Garantie ist ihm, analog dem Austritt aus der Gemeinde aus religiösen Bedenken, auch hier eine Dispensation von der Theilnahme anr Unterricht „aus religiösen Bedenken." Ob diese letzte Forderung praktisch sei, oder ob nicht vielmehr durch die Gewährung einer solchen auch hier ein Ausnahmezustand für die Juden geschafft werde, das lassen wir dahingestellt. Jedenfalls wird uns die Einführung des obligatorischen Unterichts mit jener Bedingung lieber sein, als gänzlich facultativer. — Der Verfasser steht eben auf dem Standpunkt der Partei des Austrittsgesetzes und überträgt die Forderungen aus jenem Gebiet in dieses. Haben wir ihn recht verstanden, so genügt ihm die Petition in dem Punkte nicht, wo sie für den jüd. Unterricht denselben Dispensationsmodus fordert, wie er für den christl. festgesetzt ist. Er befürchtet, es könnten in kleinen Gemeinden Mitglieder an dem Unterricht des Religionslehrers der Staatsanstalt Anstoß nehmen, ohne selbst in der Lage zu sein, aus eignen Mitteln einen Lehrer ihrer Richtung sich zu verschaffen. Der Nachweis genügenden anderweitigen Unterrichts aber sei in jenem Dispensationsverfahren Bedingung für den Dispens, und deshalb fordert er, daß von dem Nachweis genügenden Ersatzes abge¬ Atters ebenso verseffen auf einen „schönen Chasan" gewesen sind, wie heut, und daß dies von den orthodoxen Leuten mindestens eben so gilt, wie von den Reformfreundlichen. (Red.) *) Ueber den obligatorischen jüd. Rel. „Unterr. in den höheren Lehranstalten von S. Meyer. Red. d. Jüd. Pr. sehen werde. Wie aber? meint der Herr Verfaffer wirklich, daß die Kinder dann bester ohne allen Unterricht aufwüchsen? Die bloße Uebung des Ceremoniells thut's doch sicher nicht, am allerwenigsten, wenn Kinder von der Atmosphäre nicht abgesperrt werden können, die doch einmal in christlichen Schulen weht, und die im besten Falle nur ohne Verständniß, oft sogar feindselig gegen diese Dinge ist. Den besten Beweis giebt ja eben unsere ganze gegenwärtige Generation, geben täglich die aus Polen und anderen von der Cultur unbeleckten Gegenden einwandernden Jünglinge. Die sogenannte „orthodoxe" Erziehung im Hause hat ja nur Wenigen gefehlt; woran liegt es nun, daß der Sinn für die Beibehaltung dieser schönen väterlichen Sitten in den Meisten so wenig Widerstandskraft gegen jene feindlichen Einsiüffe bewiesen hat? Es hat eben an wissenschaftlichem Unterricht gefehlt, an der Anerziehung jenes historischen Sinnes, der mit starken Wurzeln in die Vergangenheit der religiösen Gesammtheit sich einsenkt. Nein, besser ist auch für den Orthodoxesten der Unterricht eines sogenannten Freisinnigen, als gar k e i n Unterricht. Daß der Lehrer kein Aergerniß gebe, dafür wird einerseits die öffentliche Stimme, andrerseits die Behörde sorgen. Wie friedlich sitzen im evangelischen Religionsunterricht die Kinder ängstlicher Lutheraner, puritanischer Reformirten, unirter Protestanten und freisinniger Protestantenvereinler neben einander in der Unterweisung durch einen Geistlichen einer der genannten Secten. Und doch besteht innerhalb der ganzen Judenheit kaum ein größerer Unterschied als beispielsweise der zwischen Altlutheranern und Protestantenvereinlern. Woran das liegt? Nun, die Behörde sorgt durch Anordnung und Ueberwachung des Unterrichts auch dafür, daß das Trennende dem Confirmandenunterricht — bei den Juden entspräche dieser der Religionsschule — überlasten bleibe, das Gemeinsame aber in der Schule gelernt werde. Aber, hört man den Verfaffer, so giebt es allerdings zwischen „Gesetzestreuen" und „Neologen" kaum noch etwas Gemeinsames. Ich will nicht nach der Legitimation dieser Benennungen fragen. „Gesetzesestreu" zu sein rühmen sich auch die sogenannten Neologen. „Gesetzestreu" hat zum Gegensatz „Gesetzesuntreu," wie im Kirchenstil die Orthodoxen den Ketzern gegenüberstehen. Aber die Benennungen zugegeben, malt der Verfaffer nicht zu sehr Grau in Grau, wenn er unerschütterliches Festhalten an Israels Vergangenheit und die lebendige Hoffnung auf seine Zukunft auf Seiten der Gesetzestreuen, die Verleugnung dieser Principien und die Aufgabe alles positiv Jüdischen als „Leitmotiv" der neologen Partei betrachtet? — Schwachköpfe und Charakterlose giebt es in beiden Lagern und ist dem Herrn Verfasser ein Religionslehrer begegnet, der die Gottes- und Unsterblichkeitsidee leugnet und doch Religionsunterricht ertheilt, so wird er für diesen einen Charakter-Sonderling nicht eine ganze Richtung verantwortlich machen wollen. Er möge überzeugt sein, daß, wenn erst die Behörde sich des Unterrichts angenommen hat, solche Fälle zu den Unmöglichkeiten gehören werden. — Sehen wir also von solchen Lehrern ab, die zu allem eher als zu Religionslehrern berufen sind, so wird der Verfaffer wohl zugeben, daß alle rel. Richtungen im Judenthum in Lehre und Geschichte einen gemeinsamen Boden haben, der in gemeinsamem Unterricht angebaut werden kann und auf welchem nicht bloß, wie der Verf. meint, religiöse Gelehrsamkeit, sondern auch religiös-sittliche Durchbildung von Geist und Gemüth zu gedeihen vermag. Religionsschule oder Privatunterricht, je nach Bedürfniß und den Verhältnissen, würden dann, entsprechend dem christlichen Confirmanden-Unterricht, die Vorbereitung für die specielle rel. Richtung übernehmen, welcher der Vater sein Kind zu übergeben wünscht. Was der Herr Verf. sonst über die Wichtigkeit der Religionsschulen sagt, dem kann sich Ref.. mit vollem Herzen anschließen. Die Religionsschule wird auch nach Einführung des obligatorischen Unterrichts für den Juden ebensowenig entbehrlich sein, wie für den Christen der Confirmanden-Unterricht, und noch unentbehrlicher, da die Vorbereitung für

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