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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-05-03 · N° 18. (3.5.1877) · p. Seite 139

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 18. (3.5.1877)
Date
1877-05-03
Page
Seite 139 (sequence 3)
Language
German
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— 139 — übertragen zu müssen, oder — wenn er sie ihm wegen Mangels jener Garantien vorenthalten wollte — sich in einen Widerspruch mit sich selber zu setzen, da er selbst eS ist, der die sittlich-religiöse Bildung der jüdischen Studirenden als eine der Willkür des einzelnen Individuums überlassene Nebensache behandelt und dadurch die Meinung an den Tag legt, daß derselben für den Erwerb einer vollen harmonischen Bildung kein entscheidender Werth beizumessen sei. — Diesem Dilemma kann der Staat nur durch Gewäbrung und Förderung voller Parität auch auf dem Gebiete des Religionsunterrichts entgehen, und vor diesem Gesichtspunkte allein müßten schon alle Bedenken gegen den obligatorischen Charakter des jüdischen Religionsunterrichts, wenn solche in der Thal vorhanden wären, verschwinden. Gegen die Ertheilung des obligatorischen Charakters an den jüdischen Religionsunterricht wird mit einem gewissen Anschein von Berechtigung das Bedenken vorgebracht, als involvire derselbe eine Art von Gewissenszwang für Schüler mit abweichender Glaubensrichtung. Aber es giebt ja, wo in Wirklichkeit solche Befürchtung vorläge, Mittel und Wege, durch Dispensation im Falle des Nachweises eines genügenden Ersatzes etwaige Vergewaltigungen der Gewissen zu vermeiden. So verfuhr beispielsweise der Breslauer Magistrat im Einverständnisse mit der dortigen jüdischen Gemeinde, ohne auf Schwierigkeiten zu stoßen, indem er sich dabei analog den Bestimmungen Ew. Exellenz (in dem hohen Erlaß v. 29. 2. 72) für christlichen Religionsunterricht verhielt; und wenn diese Bestimmungen auf dem Gebiet des christlichen Religionsunterrichts als eine genügende Garantie gegen Gewissenszwang erachtet wurden und thalsächlich sich bis jetzt ungeachtet der so überaus lebendigen Bewegungen auf allen Gebieten des kirchlichen Lebens innerhalb der christlichen Confession als ausreichend bewährt haben, so dürfte umsoweniger bezweifelt werden, daß sie auch in der Anwendung auf den jüdischen Religionsunterricht ein genügendes Schutzmittel gegen etwaige Consequenzen des demselben zu ertheilenden obligatorischen Charakters darbieten würden. — Unter allenUmständen legen wir principiell den höchsten Werth darauf, daß auch in diesem Punkte die jüdische Religion denübrigen Glaubensgemeinschaften gleich behandelt, und daß derselben im staatlichen Leben keine, selbst scheinbar ihrzurBevorzugunggereichende Ausnahmestellung angewiesen werde. Wir beschließen diese Ausführungen mit der Hoffnung, daß Ew. Excellenz, durch dieselben überzeugt, unsrer gehorsamen Bitte willfahren und durch Gewährung derselben jene dankbar anzuerkennenden Absichten, die dem hohen Erlasse vom 30. April 75 im Allgemeinen zu Grunde liegen, zu rechter, segensreicher Geltung bringen werden. Die Vorstände der Synagogen-Gemeinden. (Folgen die Unterschriften.) Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Breslau, 24. Aprtt. (Or.-Corr.) Montag, den 23. d., kam in der Sitzung der Stadtverordneten bei der Berathung des Etats der Gymnasien die Ungerechtigkeit zur Sprache, mit welcher bekaiuttlich seit dem Erlaß vom Februar 76 der jüd. Religionsunterricht am Johannes-Gymnasium behandelt wird. Sladtverordn. Hainauer hob hervor, daß die bei der Gründung der Anstalt ausgesprochene und in jahrelangem Kampf mit dem Ministeriunl Mühler festgehaltene principielle Gleichberechtigung aller hinreichend vertretenen Confessionen plötzlich durch die Beziehung jenes Ministerialrescripts auch auf diese Anstalt aufgehoben worden sei. — So lange an derselben die christlichen Confessionen obligatorischen Religionsunterricht und Abiturientenprüfung haben, müsse das auch der jüdische haben. Darin unterscheide sich eben die interconfessionelle Anstalt von den übrigen, daß in ihr keiner Confession ein Vorrang eingeränmt werde; nach dem Verfahren der jüngsten Zeit sei diese Anstalt eben eine christliche geworden. Und dennoch habe gerade diesen Standpunkt die Stadt Breslau dereinst perhorrescirt, als das Ministerium sich bereit erklärte, von der ausdrücklichen Zuweisung zu einer bestimmten Confession abzusehen, wenn ihr nur die Voraussetzung, daß die Anstalt eine christliche sein werde, gewährt würde. — Mit dankeuswerther Bereitwilligkeit sei zwar der Magistrat der bedrängten Sache beigesprungen, aber er habe des Guten zu viel gethan. Er habe für alle Anstalten seines Patronats um obligatorischen Religionsunterricht gebeten, dabei aber übersehen, daß er für die übrigen Anstalten um eine Vergüstigung zu bitten, für das Johanneum ein Recht zu fordern habe. Die ablehnende Antwort des Ministers sei daher auch nur generell auf die höheren Anstalten üherhaupt bezüglich ertheilt, ohne daß dabei des Sondercharakters des Johanneums Erwähnung geschehen. Sache des Magistrates sei es jetzt, diesen Fehler durch specielle Verwendung für das Johanneum wieder gut zu machen. Daher beantrage er, die Versammlung möge den Magistrat ersuchen, speciell für das Johanneum beim Ministerium um Wiederherstellung des alten Verhältnisses zwischen dem jüd. Religionsunterricht und dem der christlichen Confessionen, d. h. um Ertheilung des oblig. Chararakters und Aufnahme auch der jüd. Rel. in die Gegenstände der Abiturientenprüfung nachzusuchen. Dieser Antrag wurde ohne Debatte fast einstimmig angenommen. Aus der Provinz Posen. (Offtc. Bericht.) In dem von dem Vereine für Wissenschaft und Geselligkeit bereitwilligst hergegebenen Saale des Keilerschen Hotels in Posen, tagte am 15. und 16. c. die Conferenz der Rabbinen der Provinz Posen. Der von dem Ausschüsse der Gnesener Rabbinen- . Versammlung erlassenen Einladung hatten von den 33 zur *Zeit in der Provinz amtirenden Rabbinen 19 Folge gelststet, und zwar die Herren vr. Bäck (Lissa), Bloch (Jarokschin), vr. Bloch (Kobylin), vr. B l o ch (Posen), vr. Feilch e n f e l d (Posen), vr. Holländer (Wreschen), vr. Horovitz (Gnesen), Vr. Jaffe (Kurnik), vr. Joel (Krotoschin), vr. Kahn (Samter), vr. Koref (Rawitsch), vr. Lewin (Koschmin), vr. Münz (Kempen), vr. Nager (Wronke), vr. Pleßner (Rogasen), vr. Rosenzweig (Birnbaum), vr. Stiebel (Filehne), Waelder (Schoenlanke), Wassertrilling (Bojanowo), während 8 durch Unwohlsein behindert ihr lebhaftes Interesse an den Bestrebungen der Conferenz in Zuschriften bezeugten. Alle Schulen, alle Richtungen waren vertreten, und deutlicher konnte der Beweis nicht geliefert werden, daß die gemeinsamen Interessen der Judenheit mächtig genug seien, um die für unüberwindlich gehaltenen Spaltungen zu überbrücken. Mit einer ihnen selbst wunderbaren Uebereinstimmung wurden Beschlüsse, deren Jnslebentreten gedeihliche Förderung unseres Gemeindelebens verheißt, gefaßt. Das Büreau wurde gebildet aus den Herren: vr. Feilchenfeld, Bloch (Posen) und Joel. Da der Erstere wegen Unwohlseins ablehnte, übernahm vr. Joel das Präsidium, vr. Bloch das Vicepräsidium. Das Referat über die Nothwendigkeit eines jüdischen Lehrerseminars in unsrer Provinz, erstattet von den Herren vr. Horovitz und Bloch (Jarotschin), führte zu folgendem einstimmigen Beschlüsse: 1) „Da die Gründung eines Seminares durch die Ungunst der Zeitverhältnisse leider vorerst nicht zu ermöglichen ist, soll ein Verein gegründet werden, der sich die Aufgabe stellt, die Eröffnung eines jüd. Religionscursus an einem bestehenden Seminar der Provinz zu ermöglichen, und nach Entscheidung einer Fachkommission jüdische Seminaristen und solche jüdischen Jünglinge, die sich — sei es privatim, sei es auf Praeparandieen — zum Lehramt vorbereiten, zu unterstützen und eventuell die erforderlichen Religionslehrer zu besolden und

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