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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-04-26 · N° 17. (26.4.1877) · p. Seite 134

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 17. (26.4.1877)
Date
1877-04-26
Page
Seite 134 (sequence 6)
Language
German
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'■fl**"' — 134 — Inhalt der Novelle weniger zu entsprechen schien. Jeder Uebersetzer hat das Recht, hierin seinem Gefühle zu folgen." Wir erwidern hieraus: Die Behauptung, daß die Remy'sche Uebersetzung der fraglichen Novelle eine selbstständige sei, ändert nichts. Der Artikel der „Jsr. Wochenschrift" hat durchaus^nicht von einem Plagiat gesprochen. Gewiß steht es jedem frei, von einer längst bekannten und übersetzten Novelle eine neue Uebersetzung anzufertigen und herauszugeben. Es erscheinen noch stets neue Uebersetzungen der alten Classikcr — wer spricht davon Plagiat? Wenn aber eine Red actio n einen neuen Roman verkündigen und dann etwa einen Roman von W. Scott in immerhin neuer Uebersetzung ihren Lesern auftischen wollte, würde da nicht jeder von Schwindel reden? Trifft dieser Vorwurf die Redaction der „Jüd. Pr" nicht, hat sie von der Existenz der Jost'schen Uebersetzung keine Kenntniß gehabt, hat sie also ihre Leser nicht täuschen wollen, so ist sie selbst getäuscht, nicht von Herrn Remy, wie dieser darthut, sondern durch ihre — Unkenntniß. Es stand uns vollkonimen zu, dies aufzudecken. Man bilde sich nicht ein, ohne Weiteres alte Geschichten als Novitäten ausgeben und anpreisen zu können. Frankfurt a. M. Die in Aussicht gestellte Broschüre' „Offener Brief an Se. Ehrivürden Herrn Districts-Rabbiner S. B. Bamberger in Würzburg von S. R. Hirsch, Rabbiner u. s. w. ist erschienen. Sie umfaßt zwei Bogen in Groß-Octav. Es wird näher auf diese — wie der Verfasser selbst in der Einleitung sagt — eewiß sehr unerwartete Streitschrift zurückzukommen sein. Der Rabbiner von Würzburg offen angegriffen und flagranter Irrlehre, Heterodoxie, Begünstigung der Reformsucht geziehen! Wer hätte das noch vor wenigen Wochen für möglich gehalten! Und in welchem Tone — davon eine Probe in Hirsch's Uebersetzung und Anwendung von Psalm 125.,: „Nicht wird der Autoritätsstab der Gesetzesleugnung über dem heiligen Erbe der Gefetzestreueu wieder ruhen, damit nicht die Gesetzestreuen auch zum Unrechten greifen. Vielmehr wird Gott den Braven und mit ihrer Gesinnung unentwegt gerade Ausbleibenden Heil erweisen, die aber in ihrer Krümme verharren und sie bis zu Ende führen wollen, nun die werden leider hingehen in die Gemeinsamkeit mit den Vollbringern des Unrechts.! bv cfc& |1K n« ,taT und — auch Ihnen DlSlP Herr Rabbiner. Ich lebe der Zuversicht, sie werden jetzt, oder später zur Einsicht Ihres Jrrthums kommen u. s. w." Breslau, 11. April. Gegen den verantwortlichen Redacteur der „Schlesischen Bolkszeitung", Adolps von Wilczek, war die Anklage wegen eines Artikels in Nr. 40 vom 8. Februar 1877 erhoben. Dieser trägt die Ueberschrift: „Judenfrage", handelt im Anfang von den Juden „Im Allgemeinen" und bespricht sodann später deren Entstehung, Abstammung, Herkommen und Alter, Verbreitung, Lebensweise, Erwerbszweige, Character, Sitten, Kunst und Literatur, sowie deren Religion. In Betracht dieses Artikels behauptet die Anklage, daß darin die jüdische Religionsgesellschaft rückfichtlich ihres Glaubens an Gott und dessen Anbetung beschimpft werden. Der Angeklagte bekannte sich zum Verfasser des Artikels. Der Staats-Anwalt hielt das Schuldig für gar nicht zweifelhat und beantragte mit Rücksicht darauf, daß die vielen gegen den Angeklagten rechtskräftig ergangenen Geldstrafen bisher nichts genützt haben, auf 6 Wochen Gefängniß zu erkennen. Das hierauf vom Gerichtshöfe gefällte Urtel lautete aber auf Freisprechung von der Anklage der Beschimpfung einer Religions-Gesellschaft und zwar aus folgendem Grunde: Der Verfasser bespreche nicht die Juden und deren Religion im Allgemeinen, sondern nur Schacher- und Talmudjuden und diese bildeten nicht eine mit corporativen Rechten unerkannte Religionsgesellichaft, also fehle das Erforderniß des ß 166 R.-St.-G.-B. Schwerin in Mecklenburg. (Or.-Corr.) Am Pefsachfeste ist in der s. g. kleinen Synagoge (Bethlocal der Orthodoxen) eine scheußliche Freveithat verübt worden. Man fand die heilige Lade erbrochen oder sonstwie geöffnet und zwei Thorarollen zerfetzt, zerschnitten, oder umhergeworfen. Entwendet wurden nur zwei s. g. Hände. Es scheint also ein Diebstahl nicht beabsichtigt gewesen zu sein. In Fraustadt hat ein Act der Intoleranz Seitens des dortigen evangelischen Superintendenten Pfeiffer unangenehmes Aufsehen erregt. Bei einer kirchlichen Trauung war auch ein jüdischer Kaufmann als Trauungszeuge zugegen und legte nach Beendigung der Ceremonie, ebenso wie die Uebrigen, eine größere Silbermünze auf den Teller. Der Superintendent, welcher den Kirchendiener angewiesen hatte, von dem Juden kein Geld anzunehmen, ließ nach Beendigung des Trauactes bei dem Kaufman fragen, was für ein Geldstück er auf den Opferteller gelegt habe, da sein Geld nicht angenommen weroen könne! Auf eine abweisende Antwort erfolgte am folgenden Tage die Ueberseiidung eines Briefes des Geistlichen mit einem Geldstück, das selbstverständlich auch zurückgewiesen wurde. Da erst kürzlich das evangelische Waisenhaus zu Fraustadt ein Legat eines jüdischen Mitbürgers in Höhe von 1500 Mark ohne Bedenken angenommen hat, erregt das Vorgehen des Superintendenten gerechtes Aufsehen. Wien. In der jüngsten Gemeinderath-Sitzung gelangte folgende Zuschrift zur Vorlesung: „Hochwohlgeborener Herr Bürgermeister! In der Absicht, den freudigen Gefühlen, welche die Geburt eines Sohnes in meinem Herzen angeregt hat, einen materiellen Ausdruck zu verleihen, sehe ich mich veranlaßt, für das Kinderspital in der Leopoldstadt eine Betlstiflung zu errichten. Dieselbe soll auf den Namen meines Sohnes, Georges Anselm Alphonse Freiherr v. Rothschild lauten, und knüpfe ich hieran die einzige Bedingung, daß der Genuß der Bettstiftung armen Kindern ohne Unterschied der C o n f e s s i o n za gewendet werden soll. Ich dotire die Stiftung mit dem Betrage von 3000 fl., welche ich auch beehre, in der Anlage Ihnen, hochgeehrter Herr Bürgermeister, zu überreichen, und ersuche ich Sie, gefälligst das Weitere in dieser Angelegenheit veranlassen zu wollen. Indem ich Ihnen für die hierbei erwachsende Mühewaltung, die Sie zn miederholtenmalen in so liebenswürdiger Weise zu bethätigen die Güte hatten, meinen verbindlichsten Dank ausspreche, zeichne ich mit vorzüglicher Hochachtung Euer Hochwohlgeboren ganz ergebener Albert Freiherr v. Rothschild m. p. Wien, 9 April 1877." Die Versammlung drückt durch Erheben von den Sitzen den Dank aus. — Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde hat den Beschluß gefaßt, jetzt auch für die Brigittenau eigene Religionslehrer zu entsenden, da die Zahl der jüdischen Kinder, welche die verschiedenen Schulen in der Leopoldstadt besuchen, stets im Zunehmen begriffen ist. Bemerkenswerth ist es, daß viele israelitische Kinder, und zwar zumeist aus den besseren Häusern, den jüdischen Religionsunterricht gar nicht oder doch nur höchst unregelmäßig besuchen. In Wien und in den angrenzenden Vororten leben gegenwärtig nahezu 55,000 Israeliten. Seit den Jahren 1873 sind deren mehr als 5000 von Wien weggezogen. — Als ein Zeichen der Zeit mag noch bemerkt werden, daß nicht selten bei der Cultusgemeinde Ansuchen um Unterstützungen von Männern eingehen, die bis zum Jahre 1873 60 fl. bis 80 fl. allein an Eultussteuern gezahlt haben und die jetzt — mitunter obdachlos sind. _ (N. Fr. Pr.) Amsterdam. Kurz vor dem Peffachfeste starb der in weiteren Kreisen wohlbekannte Herr I. van S. M u l d e r. Man schätzte in der Ferne seine liter, Verdienste, sein reges Interesse für jüdische Wiffenschaft, noch weit höher aber an Ort und Stelle und in Niederland überhaupt seine segensreichen Bemühungen für die öffentlichen jüdischen Angelegenheiten des Landes und der Hauptstadt. Oberrabbiner Dr. Dünner sprach am 13. Nißan an seinem Grabe Worte warmer Anerkennung.

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