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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-03-22 · N° 12. (22.3.1877) · p. Seite 95

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 12. (22.3.1877)
Date
1877-03-22
Page
Seite 95 (sequence 3)
Language
German
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— 95 — Drehungen" (der Herr Separatist läßt sich in seiner Ausdrucksweise zu uns nicht herab) geantwortet, der Herr habe das Brest. Gutachten nicht sorgfältig gelesen, denn sollst würde er in demselben die Nichlberücksichtigung der Elementarschulen dadurch motivirt gefunden haben, daß der Br. Gem- Vorst. nur in Betreff der höheren Schulen um ein Gutachten angegangen worden sei. „Selbstverständlich" so fuhren wir fort — „und der Aufruf spricht sich klar und deutlich darüber aus — wird dies Verlangen, da, wo es angebracht ist, sich auch auf die Elementarschulen beziehen müssen, obgleich es noch nicht ausgemacht ist, ob nicht, wo es an geht, die Elementarschulen confessionell bleiben sollten." — Welches sind nun unsre „characleristischen Drehungen und Windungen?" Ein „sic.“ zu unsrer Bemerkung, daß der Aufruf sich klar und deutlich darüber ausspreche, scheint erstlich diese selbst als solche Drehung uud Windung bezeichnen zu sollen. Nun aber heißt es in dem Aufruf: „Daß die Aufnahme des jüd. Rel.-Unterrichts als oblig. Lehrgegenstands in den Unterrichtsplan aller und besonders der höheren Lehranstalten Preußens, eine unabweisbare Nothwendigkeit fei." — Ist das nicht „klar und deutlich?*) — Meine Bemerkung, daß da, wo es angebracht sei, auch für Elementarschulen oblig. Unterricht zu fordern sei, obgleich es noch nicht ausgemacht sei, ob nicht, wo es anginge, die Elementarschulen confessionell bleiben sollten, hat wohl jeder Einsichtige so verstanden, daß wir, für den oblig. Rel.-Unterr. eintreten würden in denjenigen Elementarschulen, wo verschiedene Confessionen vertreten seien, während wir dem Urtheil über den Vortheil streng confessioneller Elementarschulen durch eine Petition nicht präjudiciren wollten. Für den obligator. Character des Rel -Unterr. an letzterer Anstalt einzutreten, liegt darum kein Grund vor, weil er in diesen Schulen factisch obligatorisch ist. — Auf wessen Seite ist nun „verschwommene Unklarheit?" Wir werden auf Grund dieses Passus beschuldigt, daß wir um etwas petitioniren. von dem wir nicht wissen, obes nicht besser unterbliebe, daß wir uns Zustimurungen zu einer Petition schicken lassen, über deren Jnhalt wir in d en Hauptpunkte n noch selbst i m Uuklaren sind. — Experto credite! Noch ein Pröbchen der classischen Ruhe und Klarheit unseres Gegners. Wir hatten aus jenem Artikel als einzigen Einwand, der einen Schein von Berechtigung habe, hervorgehoben, daß bei der geringen für den Rel.-Unterr. in den höheren Lehranstalten angesetzten Stundenzahl ein ordentlicher Unterricht im Hebräischen sich schwer ermöglichen lassen würde. Wir sehen unserem Gegner gerne nach, daß er diese Anerkennung eines Scheines von Berechtigung als unbedingtes Zugeben seines Einwurfes seinen Lesern auftischt, aber wir hätten seiner nicht verschwommenen Unklarheit mehr Verständniß für unsre Gegengründe zugetraut. Ist es wirklich so absurd zu behaupten, wie wir es gethan, daß bei richtiger Vertheilung ein ordentlicher Unterricht im Hebräischen sich vielleicht werde ermöglichen lassen, zumal die an höheren Schulen darauf zu verwendende Zeit der an den üblichen Rel.-Schulen dadurch gleichkäme, daß das Gymn. beispielsweise den Schüler bis zum 20., die Rel-Schule nur bis zum 14. Lebensjahr behalte? Mein Gegner antwortet mir mit dem „naiven (vielleicht separatistischen? **) Sprichwort: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr." — Lieber Freund und G—egner, sind Sie Hänschen oder Hans? Soll ich letzteres vermuthen, daß Sie nämlich Ihrer Theorie zufolge mit dem beendeten 13. Lebensjahr — so lange bleibt man nach Ihnen „Hänschen" — zu lernen aufgehört haben? Unsere Schulen und sonstigen Anstalten sind aber zu meinem Bedauern nicht ganz Ihrer Ansicht und verlegen den Schwerpunkt der Bildung gerade in die Jahre, die Sie Ihrem „Hans" zuzuweisen be¬ *) Eine äußere Veranlassung zu diesem „sic“ vermuthe ich allerdings in dem Umstande, daß auch meine Widerlegung ein sie enthielt, da wo mein Herr Gegner, um „den (sie) Almosen" des staatlichen Rel.-Unterrichts nicht petitioniren zu wollen erklärte. **) Das Fragezeichen ist von meinem Gegner hinzugefügt. lieben. Wir gewöhnlichen Menschen glauben an die Wahrheit dieses Sprichworrs nur bedingungsweise, nämlich nur insoweit, als Hänschen gar nichts lernt; hoffen aber aus dem Hänschen. das regelniäßig arbeitet, nur dann einen Hans von ordentlicher Bildung zu machen, wenn Hans rüstig weiter arbeitet. Daraus beruht unser Plan und meine Erwiderung. — Zum Ueberflnß spreche ich persönlich — nicht als Vertreter der Petition — meine Ueberzeugung ans, daß ich mir gerade für das Hebräische von der Einführung des jüd. Rel.- Unterr. in die öffentlichen Anstalten darum viel verspreche, weil die Gemeinde-Rel.-Anstalten, deren Aushören zu befürworten mir nicht in den Sinn kommt, sich me^r auf den Unterricht im Hebräischen concentriren können, wenn ihnen ein Theil ihres Unterrichts von den Staaisanstalten abgenommen ist. — Mein Gegner klagt ferner, daß ich ihm auf den Einwand nichts erwidert habe, daß Vergewaltigungen der Gewissen der Einzelnen unvermeidlich sein würden, daß Dispens unzureichend sei, weil sich naturgemäß immer zwei Drittel der Schüler dispensiren lassen müßten. Hätte ich auf solche offenbare Ueberlreibungen näher eingehen und die Leser dieses Blattes noch ferner ermüden sollen? Nach meiner Kenntniß der Sachlage — und ich habe Gelegenheit hier in Breslau die Sache genau zu beobachten, da in den meisten hies. höheren Anstalten jüd. Rel.-Unterr. ertheilt wird, — ist bei verständiger Handhabung des Gegenstandes ein Gesuch um Dispensation aus Gewissensbedenken eine seltene Ausnahme. So ist beispielsweise am hies. Johanuesgymn. von circa 75 Schülern meines Wissens nicht ein einzige s Gesuch der Art eingelaufen K. Frankfurt a. M., 7. März. (Or.-Corr.) Daß bei den Austrittlern nur Partheisucht und nicht Religiosität das Getriebe ihres Fanatismus ist, läßt sich u. A. auch aus Nachstehendem beweisen. Der Gemeindevorstand hat zur Erbauung eines neuen Frauenbades seinen Baumeister angewiesen, has Frauenbad der Religionsgesellschaft in Augenschein zu nehmen. Deniselben wurde aber vom Diener der Emgang verweigert und er angewiesen, zuerst bei Herrn B. Raas — Hirsch's Schwiegersohn — die Erlaubniß hierzu einzuholen. Ein Gemeindemitglied ging nun hierauf zu Raas, der aber unter dem Vorwand, er allein sei hierzu nicht ermächtigt, die erbetene Erlaubniß verweigerte. Der Baumeister ging nun nach Mainz und begegnete zufällig an der Synagoge dem vr. Lehmann, den er fragte, an wen man sich zu wenden habe, um das Frauenbad sehen zu können. L. stellte sich demselben als Rabbiner vor und führte ihn zu der Frau, welche die Aufsicht über dasselbe hat und ungehindert die bauliche Aufnahme gestattete. Rabb. Hirsch, der bis jetzt alles Mögliche vergebens versucht hatte, um einen Austritt ea masse zu bewirken, hat nun auch die Beihilfe der Frauen nachgesucht. Verfloffenen Sabbath hielt er nämlich eine Ansprache an die Frauen und ermahnte sie, ihre Männer zum Austritt zu bewegen; Macht hierzu hätten sie genug in Händen, und sie sollten es jenen Frauen in der Wüste an Frömmigkeit nachstreben, die ihre goldnen Kostbarkeiten nicht zum goldnen Kalbe hergegeben haben.*) Die Witze, welche diese Ansprache hervorgerufen hat, können hier nicht mitgetheilt werden. . . Der Talmud sagt, daß keiner eine Sünde begehe, wenn nicht ein närrischer Geist (Ruach Schtuss) in ihn gefahren sei, das läßt sich noch richtiger vom Fanatismus sagen. Aus dem Reg.-Bez. Cassel wird bem „Jsr." geschrieben: In diesen Tagen stand wieder einmal in unserem Regierungsbezirk der Mörder eines Israeliten vor den Schranken des Gerichts. Der Ausfall des Urtheils ist aber um so bemer- *) Wir vermuthen, daß hier etwas nicht genau wiedergegeben ist! Sollte es denn möglich sein, daß jemand soweit gehe, den häuslichen Frieden, die Eintracht zwischen Mann unv Frau zu stören, und zwar um etwas durchzusetzen, was nur dem eigenen Sinne nöthig und wichtig erscheint?! (Red.)

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