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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-02-15 · N° 7. (15.2.1877) · p. Seite 58

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 7. (15.2.1877)
Date
1877-02-15
Page
Seite 58 (sequence 6)
Language
German
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58 (Text „DaS ist der Tag des Herr»") in das Festprogramm aufzunehmen. passend findet?*) Diese kriecherische Schmeichelei den paar christlichen Festgästen gegenüber ist ebenso moralisch verwerflich als tactlos. Es dürfte überhaupt an der Zeit sein, diese noch aus einer früheren Uebergangsperiode herrührende Nachnhmungsiucht des christl. Gottesdienstes und christl. Gebräuche, welche bei den sogenannten aufgeklärten und emancipationssüchtigen Juden im Schwünge war, gehörig zu beleuchten und das characterlose Wesen dieses Äufklärichts in seiner wahren lächerlichen Gestalt darzustellen. Frankreich. Paris. Monatsbericht der All. Jsr. llniv. für Januar. Neue Mitglieder 198. — Die Israeliten in Rumänien und Serbien haben ihre bereits bekannten Beschwerden auch dem C. Com. vorgelegt. Aus der Türkei dagegen berichtet H. Fernandez über die neulich von ihm bei verschiedenen Ministern der hohen Pforte und anderen einflußreichen Personen zu Gunsten der Israeliten gethanen Schritte, die sich überall der freundlichsten Aufnahme zu erfreuen hatten. „Wir wollen keine Ausnahme, sagten hohe Würdenträger zu ihm, wir verlangen die Freiheit für Alle und die vollständige Gleichberechtigung unter allen Unterthanen Sr. Majestät des Sultans. Wir haben ein Decret erlassen, das statt der Bezeichnung „Muselmann und Christ" überall die Bezeichnung „Muselmann und Nichtmuselmann" anordnet; das kann Ihnen eine Garantie für die Zukunft und die bestimmte Zusicherung sein, daß die Israeliten berufen sind, dieselben Rechte wie die anderen Bevölkerungen des Reiches zu genießen." Die Wahlen, mit denen man bald wird Vorgehen müssen, scheinen den Israeliten keinen Vortheil in Aussicht zu stellen, da sie gegen die Griechen, Bulgaren und Armenier in der Minorität bleiben werden. Auch Herr vr. Allatini in Salonichi ist dieser Ansicht und bemerkt außerdem, daß es nur wenig Israeliten in der Türkei giebt, welche durch ihren Bildungsgrad zum Amt eines Deputirten befähigt wären. „Die im Orient wohnenden Israeliten, sagt er, zerfallen in 2 Kategorien: die sogenannten israelitischen Franken, die ihre ursprüngliche Nationalität, französische, eitglische, italienische rc. behalten haben, und die israelitischen Rajas. Unter den Ersteren giebt es gewiß viel Personen, die zur Ueberuahule eines Mandats als Deputirte sehr geeignet ^sind, aber sie können natürlich nicht als Candidaten auftreten, während sich unter den Rajas wenigstens in den ersten Jahren kaum geeignete Persönlichkeiten finden werden; nur wenn wir den Unterricht verbreiten, werden wir unsere Glaubensgenoffen ihre Stelle im neuen Rathe einnehmen sehen können, ein Mittel, auf das wir überhaupt unsere gemeinsamen Anstrengungen richten müssen." — Eine andere Mittheilung des Bezirkscomites der Türkei setzt das C-Comile von der Berufung eines Israeliten, des Herrn Bechor Effendi, in den Staatsrath und eines anderen. des Herrn Salomon Hatem, zum Secretär dieser Körperschaft; auch ein Israelit aus Janina, Herr Davibjon-Effendi Levy, Präsivent des dortigen Handelsgerichts, ist nach Constantinopeb berufen worden, um bedeutende Functionen bei der Regierung zu übernehmen. — Nach der neuen Verfassung sind alle Unterthanen des Reiches, gleichviel welcher Religion sie angehören, vor dem Gesetze gleich; sie haben in Beziehung auf den Staat dieselben Rechte und dieselben Pflichten, und sind alle öffentlichen Aemter ihnen zugänglich, je nach Verdienst und Fähigkeit; sie können Mitglieder des Senats und der Deputirtenkammer werden. Der Art. 63 der Verfassung bestimmt außerdem in Beziehung auf die erste dieser beiden politischen Körperschaften ausdrücklich, daß der Chacham Baichi die Senatswürde bekleiden kann. (Hoffentlich führt die plötzlich eiugetretene Wendung in *) Aber dieses Lied ist weder nach Text, noch nach Composition ein „kirchliches". (Red.) der Türkei, der Sturz Midhat Pascha's, keinen totalen Witterungswechsel herbei.) Der Bericht über die Schulen der Allianz ist sehr manigfaltig Wir heben Folgendes heraus: H. Baron von Hirich hat soeben ein neues Zeichen seines Jntereffes für den Fortschritt der Israeliten des Orients an den Tag gelegt, indem er ter Gemeinde von Volo eine Summe von 4500 Fr. überschickt bat, um die Schulden, die den Tempel und die israel. Schule daselbst belasten, zu löschen. Die Gemeinde hat dieses Ereigniß durch ein religiöses Fest gefeiert, das am Sabbath den 16 Dezember p,\ im Tempel daselbst statlfand. H. Guillaume-Forli, Präsident des Localcomites, hat dem Geschenkgeber für seine Hochherzigkeit gedankt und ebenso dem Herrn l)r Allatini-Salouichi, der das dessallsige Gesuch der Gemeinde bei H. v Hirsch uulerstützt halte. Bei Gelegenheit der geuannien Feier hat H S. Jihier Hacohen aus Larissa und nach dessen Beispiel mehrere Andere Beträge zur Ausbesserung der Synagoge, im Ganzen 500 Fr., vor der Thora gespendet; die Feier endete mit einem, eigens für diesen Zw ck von H Joseph Errera aus Salonichi componirien, und von einem Chor von 20 Knaben vorgelragenen Gesänge in spanischer Sprache. Rumänien. Stettin. Wir haben in Nr. 3 eines Artikels in dem zu Bakau erscheinenden „Presentul" Erwähnung gethan, der, ein weißer Rabe unter seinen rumänischen Collegen, für das Recht der Juden und gegen die ihnen angethane Gewalt auftrat. Man hat uns den Artikel in Uebersetzung gesendet, und wir hatten versprochen, ihn abdrucken zu lassen. Wir haben aber inzwischen aus bester Quelle erfahren, daß er von Herrn Rabbiner E. Taubes in Verlad verfaßt ist. Das gereicht diesem Manne zur Ehre, und es ist von Seiten jenes Blattes noch rühmlicher, daß es aus der Feder eines Juden einen solchen Artikel ausgenommen hat. Für unsre Leser aber ist nun die Mittheilung des Wortlautes überflüssig, es genügt, daß sie die Thatsache erfahren haben. Daß der „Presentul" darüber Gegenstand der gemeinsten und wildesten Schmähungen von Seiten der rumänischen Preffe geworden ist, ist fast selbstverständlich. Ueberhaupt brauchte man nur hier und da die juden-mörderischen Auslassungen einzelner Artikel in rumänischen lättern zu citiren, („wir wollen Euch Alle in unserm Lande in die Erde bettelt" u. d. m.) um jede Ableugnung der Gräuelthaten — je nachdem — frech oder abgeschmackt zu finden. Der „Presentul" ist aber auch das einzige rumänische Blatt, welches die Szenen in Vaslui ni cht ableugnet, sondern bestätigt. Es veröffentlicht ein Aktenstück, welches von dem Bürgermeister zu Munteni an den Juden Bahnar gerichtet ist und also lautet: „Mein Herr! Gemäß dem Beschlüsse des hiesigen Gemeinderathes Nr. 3 und gestützt auf Artikel X des Rural- Polizeigesetzes wird Ihnen befohlen, daß Sie binnen zwölf Stunden die Gemeinde zu verlassen und sich ohne Weigerung auf einen zu bestimmenden Ort zu begeben haben. Im Falle einer Verzögerung werde ich Sie unter Bedeckung hinauschaffen. Gezeichnet: Th. Negurä, Primär; GH. D. Popowitsch, Secretär. Die Redaktion des genannten Blattes erklärt, im Besitze vieler ähnlich lautenden Verordnungen zu sein. Bukarest Am frechsten im Ableugnen der Judenhetzen war das „Wiener Femdenblatt," gegen welches nunmehr die „N. F. Pr." die nachfolgende „Erklärung" von hier aus veröffentlicht: „An die löbl. Redaction des „Frerndenblatt" in Wien. Ein Artikel des Wiener „Fremdenblatt," in welchem die vom Pester Lloyd gemachten Angaben bezüglich der Vasluier Judenverfolgungen als „grobe Uebertreibung" und „aus der Luft gegriffen" bezeichnet worden, und in einem andern, der den Passus enthält: „Nachdem versucht wird, die Meldung von den Judenverfolgungen dennoch aufrechtzuerhalten, so müffen wir mit aller Bestimmtheit constatiren, daß die gepflo-

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