Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 5. (1.2.1877)
- Date
- 1877-02-01
- Page
- Seite 42 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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42 Trauungen und Ehescheidungen vornehmen dürfen, die ihre Zeugnisse der Statthalterei vorgelegt haben und von dieser in ihrem Amte bestätigt sind. Die Vornahme von Trauungen und Ehescheidungen durch Unbefugte wird fortan keine rechtliche und gesetzliche Giltigkeit haben. Da wird dann die Zahl der Rabbinen bedeutend zusammenschrumpfen und im Rayon mancher Bezirkshauptmannschaft dürfte sich in den meisten Fällen wohl nur ein Rabbinner oder Religionsweiser finden. Es läßt sich nicht läugnen, daß mit diesem Erlasse der Zerfahrenheit in den Gemeinden gesteuert und das Ansehen der wirklichen Rabbinen gehoben wird. Uebringes soll dieser Erlaß nebst anderen Verordnung n in Cultusangelegenheiten, der Vorläufer einer Cultusverfassung sein, die wir in Böhmen bis jetzt vermißten, und an welcher die Regierung arbeitet. Desto willkommener dürfte er geheißen werden, wenn er auch manchen kleinen Gemeinden nicht zusagen dürfte, die sich in religiösen Angelegenheiten fortan den zunächst liegenden größern Cultusgemeinden anschließen müffen. I. B. Vermischte und neueste Nachrichten. Berlin, 26. Januar. Für morgen, Sabbath SelrirnK, ist in der neuen Synagoge wieder eine „Gastpredigt'' des Herrn vr. Vogel st ein, Rabbiner in Pilsen, der bereits im vorigen Jahre hier gastirte, angesagt. — Die preußischen Kreisbehörden u. s. w. sind auf höhere Anordnung veranlaßt worden, die Ortsbehörden zn beauftragen, bezüglich der am 10. stattgehabten Reichstagswahlen zu ermitteln und den Landräthen schleunigst anzuzeigen, wie viele in der Wählerliste verzeichneten Personen evangelisch, katholisch, jüdisch und dissidentisch sind. Die also gewonnenen Materialien sollen für die anzulegende Wahlstatistik verwendet werden. Breslau, 25. Januar. Soeben wird der 23. Jahresbericht des jüd-theol. Seminars ausgegeben. Demselben geht eine sehr zeitgemäße interessante Abhandlung: „Zur Characteristik der talmudischen Ethik," vom Director vr. L. Lazarus, voran. Nähere Mittheilungen aus dem Berichte geben wir in nächster Nummer. Graudenz, 10. Jan. Vorgestern hatte der von hier verzogen« Hr. Caspar L a ch ma n n Jahreszeit, d. h. es war der Todestag seiner Mutter. An solchen Tagen ist der gläubige Israelit verpflichtet (?), am Grabe der Verstorbenen bestimmte Gebete zu verrichten, oder, wenn er behindert ist, am Orte zu erscheinen, durch Andere verrichten zn lassen. Herr Lachmann hat den (Separatisten-) Rabbiner vr. Bähr, den Rabbinats-Aflessor (vulgo: Schammes) Choinski und einen älteren Verwandten damit beauftragt. Als die drei Herren den Friedhof betreten wollten, wurden sie von dem Wächter desselben, auf Veranlafiung des Vorstandes der Gemeinde, zurückgewiesen. Hr. L. hat sich deshalb beschwerdeführend an die städtische Behörde und an die Regierung zu Marienwerder gewandt, wurde aber abfchläglich beschieden. (Gr. Ges.) — Die Collisionen häufen sich immer mehr. Einen Austrittler starb die Frau. Da hier ein coufessionsloser sogen. Cholera-Kirchhof existirt, so verweigerte der Vorstand die Beerdigung auf dem Gemeinde-Friedhof. Der Mann wandte sich nach der Nachbargemeinde Rheden, wurde aber von derselben abgewiesen. Die 3 Meilen von hier entfernte Gemeinde Lessen nahm gegen Zahlung von 100 Mark — außer den sonstigen Kosten — die Leiche in den Schooß ihres Friedhofes auf. Halberstadt. Von hier wird eine Petition an's Abgeordnetenhaus, betreffend den Arbeitsdispens für jüd. Sträflinge an einigen im Reglement nicht aufgeführten jüd. Festtagen, zur Unterschrift versandt. Der an der Strafanstalt zu Plötzensee und Hausvoigtei angestellte jüd. Seelsorger vr. S. Krüger erklärt nun öffentlich, daß die jüd. Gefangenen an allen Feiertagen von der Arbeit befreit seien und daß, wenn es in dem Reglement vom 19. Febr. 1876 bezüglich des Peßachfestes heiße: „an dem letzten Tage," dies nur eine stylt st ische Ungenauigkeit für: an den letzten Tagen — sei. Sonach wäre die Petition factisch gegenstandslos; eine kurze Eingabe an den Minister des Innern zur Berichtigung des Druckfehlers genügte. London. Ueber die neuen Judenverfolgungen in Rumänien berichtet der Secretär der anglo jüdischen Gesellschaft, A. Löwy, auf Grunc, direkter Mittheiluugen: In Vaslui wurden über 300 Personen verschiedenen Alters und Geschlechts auf Befehl des Präfecten von Galatz mir nichts dir nichts aus Haus und Hof getrieben und aus dem Orte verbannt, weil das rumänische Gesetz Juden eo ipso als Fremde und Herumtreiber betrachtet. Manchen der Vertriebenen wurde nicht einmal Zeit zur Bereitung ihres letzten Males { gelassen, viele mußten sich ohne Lebensmittel in den Schnee hinauswenden. Jetzt werden sie durch die Mildthätigkeit ihrer Glaubensgenossen unterhalten. Ein anderer Fall wird aus Rimnik Sarat gemeldet Hier ist ein Jude, welcher 7 Jahre in der rumänischen Armee gedient hat, nach seiner Rückkehr in die Heimath vom Orte ansgestoßen worden, ebenfalls nur weil er Jude und „Fremder" ist. Auch die „N. F. Pr." vom 20. bringt den Originalbericht eines Augenzeugen, der die haarsträubendsten Nachrichten über die Judenhetzen in Vaslui enthält; wir werden denselben in nächster dir. auszüglich mittheilen. In Constantinopel hat bekanntlich der von Midhat Pascha zusammenberufene große Nationalrath ablehnende Beschlüsse bezüglich der Conferenzvorschläge gefaßt. Dieser große Nationalrath bestand aus 200 Mitgliedern, zu welchen die Ex Großvezire, Cabinetsminister, Generäle, Pascha's, Ulema's, die Patriarchen der Griechen, Armenier, Bulgaren und Katholiken und der jüdische Ober-Rabbiner gehörten. Letzterer versicherte mit Begeisterung, daß die Juden Gut und Blut für die Türkei einsetzen würden. Häufiges Hurrahrufen unterbrach die patriotische Rede. Constantinopel, 22. Januar. Midhat Pascha soll in einer nach Bukarest gerichteten Note die rumänische Regierung aufgefordert habe , entsprechend der neuen türkischen Verfassung, die Emanzipation der Juden Rumäniens durchzuführen und überhaupt volle Gleichberechtigung der Confessionen eintreten zu lassen — meldet das „Bert. Tgbl." als erheitende Depesche. Serbien. Nachdem sie vor den wehrhaften Türken den Kürzeren gezogen haben, verlegen sich die Serben auf Tracasserien gegen die Juden. Ueber einen Vorgang dieser Art erfährt die „Budapester Correspondenz" : „In Semendria hat die dortige Stadtvertretung noch im Juni des vergangenen Jahres auf Grund veralteter Gesetze die Ausweisung aller domicilirenden Inden ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit mit dreißigtägigem Termin vom Zustellungstage des Evictes an, bei Geldstrafe und Transporlirung auf Kosten der Ausgewiesenen, beschlossen. Als der Krieg ausbrach und man die Inden serbischen Unterthanenverbandes zum Airsmarsche verhielt, eilten dcese zum Racalnik (Bürgermeister) und remonstrirten, daß sie nicht gezwungen werden könnten, für jenes Land ihr Blut zn vergießen, welches sie hinansjagt. Der Nacalnik beruhigte sie dahin, daß der Beschluß bereits wieder aufgehoben sei, und die Juden zogen mit in den Kampf. Vor einigen Tagen wurde nun der ermähnte Beschluß aber plötzlich reactivirt und den Juden ohne Unterschied, ob sie Serben oder österreichischungarische Unterthanen sind, zugestellt. — Am 13. d. M. überreichten die auf diese Weise arg bedrohten ungarischen Juden beim General-Consnl Fürsten Wrede ein Gesuch, um schleunige Abhilfe bittend. Bis heute wurde keinerlei Verfügung getroffen, nnd läuft die gegebene Frist in kürzester Zeit ab. Auch in den übrigen Städten, namentlich in Schadatz und Pozarevac, werden ähnliche Beschlüsse vorbereitet.