Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 4. (25.1.1877)
- Date
- 1877-01-25
- Page
- Seite 34 (sequence 6)
- Language
- German
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34 In unserer Zeit, wo durch die Wissenschaft und das Vereinswesen mehr für die Freiheit, das Recht und die Brüderlichkeit der Judividuen und Völker gearbeitet wird, hat man in Paris einen Verein gestiftet, der unter dem Namen „Alliance Jsraelite Universelle" einen kosmopolitischen und dennoch einen jüdischen Charakter hat. Ferner sprach Dr. Frank über die jüngste Pariser Conferenz zu Gunsten der Juden im Orient und gab dem Auditorium ein Bild von den erhebenden Gefühlen, die Alle beseelten, und von dem edlen Präsidenten, dem ehrwürdigen 80jährigen Greis Adolf Crämieux, dessen Beredsamkeit die Versammlung in Extase brachte. Zum Schlüsse forderte der Redner die Damen auf, sich an der Alliance zu betheiligen, da durch ihre Mitwirkung die Thränen mancher betrübten Mutter getrocknet werden könnten. Diese Aufforderung blieb nicht fruchtlos. Das hiesige Lokal-Comite hat durch Veranstaltung dieses Vortrages viel zur Förderung der Theilnahme an der Alliance beigetragen. Vermischte und neueste Nachrichten. Berlin. Von dem Auswärtigen Amte ist an die Herren Dr. S. Kristeller und H. B. H. Goldschmidt, welche die von der Israelitischen Conferenz zu Gunsten der Israeliten im Orient ausgeorbeitete Petition im Namen der deutschen Delegirten an unsere Regierung überreicht haben, folgende Antwort ergangen: Berlin, den 7. Januar 1877. Der Herr Reichskanzler hat von Ew. Hochwohlgeb. gefälligem Schreiben, d. d. Berlin, den 31. December v. I, nebst den Anlagen, sowie von meinem Bericht über Ihre mündlich hinzugefügten Erläuterungen mit vielem Interesse Kenntniß genommen und die Ueberweisung des für die Mitglieder der Conferenz in Constantinopel bestimmten Schriftstückes an den deutschen Vertreter angeordnet. Die kaiserliche Regierung wird gern den Wünschen hinsichtlich gleichmäßiger Berücksichtigung der israelitischen Unterthanen in der Türkei mit denjenigen anderer Confessionen ihre Unterstützung leihen und nicht minder, falls die Verhältnisse der israelitischen Bevölkerung in Rumänien und Serbien in den Kreis der Conferenz-Verhandlungen gezogen werden sollten, in demselben Sinne ihre Verwendung eintreten lassen. Genehmigen Ew. Hochwohlgeboren den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung. Der Staats-Secretair des Auswärtigen Amtes. (gez.) v. Bülow. Berlin. In Beziehung auf 8- 47 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 über die Verhältnisse der Juden (der Gemeinde-Vorstand hat in allen lediglich den innern Haushalt der Synagogengemeinde betreffenden Angelegenheiten den Beschluß der Repräsentanten-Versammlung zu veranlassen), hat das Obertribunal in einem Erkenntniß vom 4. December 1876 ausgesprochen, daß die Handlungen des Vorstandes, welche den innern Haushalt betreffen, Dritten gegenüber für die Gemeinde rechtsverbindlich sind, auch wenn der Vorstand unterlassen hat, vor Eingehung der betreffenden Verbindlichkeit darüber einen Beschluß der Repräsentanten-Versammlung zu veranlaffen. „Der Standpunkt des Vorstandes in der Synagogengemeinde", führt das Erkenntniß aus, „geht über denjenigen eines einfachen Bevollmächtigten weit hinaus." Rach §. 44 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 hat der Vorstand die Gemeinde „überall gegen dritte Personen zu vertreten. Zwar soll er nach § 47 in allen den inneren Haushalt der Gemeinde betreffenden Angelegenheiten einen Beschluß der Repräsentanten-Versammlung veranlaffen. Die auf die größere Repräsentation der Gemeinde sich beziehenden Bestimmungen regeln jedoch lediglich die inneren Angelegenheiten, welche für dritte Personen der Gemeinde gegenüber regelmäßig nicht intereffiren. Nach außen hin ist der Vorstand das „Organ" der Gemeinde. Die letztere, welche nicht in ihrer Gesammtheit, vielmehr durch den Vorstand handelt, wird nach außen hin durch diesen Vorstand r e p r ä s e n t i r t. Sie ist also für seine Handlungen, wie für eigene verantwortlich, wenn sich dieselben innerhalb der Grenzen seiner Zuständigkeit bewegen, so wie mit der Absicht, für die Gemeinde zu handeln, unternommen worden sind." Berlin, 18. Januar. Das 25jährige Jubiläum des Rektors der Knabenschule der hiesigen jüdischen Gemeinde A. Horwitz fand heute statt. Nachdem zunächst das gesammte Lehrer-Collegium der genannten Schulanitalt seine Glückwünsche dargebracht und die Koloffalbüsten Lessings und Göthes als Geschenk überreicht hatte, erschienen Deputirte ehemaliger Zöglinge der Lehrer-Bildungsanstalt mit einem prachtvollen Pokal, auf welchem in getriebener Arbeit Apollo und die neun Musen dargestellt sind. Ein Comite ehemaliger Schüler überreichte eine kunstvoll ausgeführte Adreffe und die Urkunde über eine dem Jubilar zur freien Verfügung gestellte Stiftung im Betrage von 7000 Mark. Eine Deputation der Gesellschaft der Freunde und anderer Vereine folgte Hieran schloß sich eine Schlußfeierlichkeit, welcher der Schulvorstand, eine Anzahl von Vorstehern anderer Unterrichts-Anstalten, der Director, das Rabbinat und Andere beiwohnten. Herr Dr. Kirstein hielt die Festrede; Festgesänge mit Orchesterbegleitung eröffneten und beschlossen die Feier. Der Gemeindevorstand hatte eine Fruchtschale überreichen laffen und eine Deputation desselben sowie der Repräsentanten-Versammlung erschien am Schluß der offiziellen Feier. — Am selben Tage waren es gleichfalls fünfundzwanzig Jahre, daß Herr Musikdirector Lewandowsky als Lehrer in die Anstalt eingetreten war. Creseld. Nach dem mißlungenen Trennnungsversuch des Mainzer Israelit in Caffel, hatte dasselbe Blatt unsere Gemeinde zu ähnlichem Versuchsfelde ausersehen. Aber auch hier mißglückte es ihm; die Hetz- und Schmähartikel prallten an dem gesunden Sinn unserer Gemeindemitglieder ab, und die Nr. 2 des „Israelit" mußte nun — iH pX ItJlT — folgende Notiz aufnehmen: „Crefeld, 5. Jan. Veranlaßt durch den von hier datirten Artikel gegen unfern Oberrabbiner Dr. Horowitz in Nr. 51 dieser Zeitung, circulirt in hiesiger Gemeinde eine Ergebenheits-Adresse an denselben, die bis heute bereits beinahe 100 Unterschriften zählt und die Namen fast sämmtlicher angeseheneren Gemeindemitglieder enthält." Das schwarze gewitterschwangere Gewölk zieht sich nun nach Trier, da steht eine Rabbinerwahl bevor, da ist ein breites Feld für die schwarze Agitation. Die Parole hat der „Israelit" bereits ausgegeben: Keinen vom Breslauer Seminar! — Ob die autonomen Gemeinden sich wirklich von diesem Rabengekrächze werden bethören laffen? Paris, 16. Januar. Gestern wurden in allen Kirchen Frankreichs die von der Verfassung angeordneten Gebete für die Thätigkeit der beiden K a m m er n in ihrer neuen Session abgehalten. In den Synagogen war schon Tags zuvor (Sonnabend) die entsprechende Ceremonie vollzogen worden. In der Hauptsynagoge von Paris feierte der Groß Rabbiner Isidor in seiner Predigt die Republik, welche den Juden die Pforten Frankreichs geöffnet und alle Bürgerrechte bewilligt hätte. Rumänien. „Daily Telegraph" hat folgendes Telegramm von seinem Wiener Correspondenten: Die rumänische Regierung hat hier auf das Bestimmteste versichern laffen, daß der Präfekt und der Bürgermeister, welche an der letzten Judenverfolgung Schuld sind, alsbald ernstlich bestraft werden sollen. Dagegen schreibt der rumänische Agent in Paris an die „Debats," daß die besprochene Ordre wegen Austreibung der Juden aus einem Dorfe in Vaslui nicht existire. Der Bürgermeister habe lediglich einem Inden die Erlaubniß zum Spirituosenhandel verweigert, bis er die Anforderungen der Ruralpolizei erfüllt habe. (In vor. Nr. ist der Wortlaut des Ausweisungsdecrets mitgetheilt!) Die Anglo-Jewish Affociation hat in Betreff der Verfolgungen telegraphisch in Vaslui angefragt und zur Antwort erhalten, daß Alles richtig berichtet worden sei. (Jew. World.)