Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-01-25 · N° 4. (25.1.1877) · p. Seite 31

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 4. (25.1.1877)
Date
1877-01-25
Page
Seite 31 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/5369809-9583384-9583416--3004-9583419
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

/ mit dem Verfasser als mit seinen Gründen zu thun. Warum sollen die Orthodoxen ihre Mitgliedschaft zu Reformgemeinden aufheben? Weil derjenige, welcher nach dem Erlösungsgesetz, wie Herr Hirsch es nennt, vom 28. Juli 1876 fortfährt, einer Synagogengemeinde anzuhören, „durch diese Mitgliedschaft sich zu den religiösen Grundsätzen dieser Gemeinde bekennt." Ja sogar, wenn der Vorstand der Reformgemeinden die orthodoxen Gemeindemitglieder von allen Beiträgen zu seinen Cultus- und Lehranstalten frei sprechen wollte, so wäre nach Herrn Hirsch doch jeder orthodoxe Jude in seinem Gewissen verpflichtet, die Bande der Zugehörigkeit zur Gesammtgemeinde zu lösen, um die Wahrheit seines orthodoxen Bekenntnisses zu retten. Denn Neologie und Orthodoxie seien „sich einander völlig ausschließende Gegensätze". „Die jüdische Orthodxie bekenne sich zu der ewig unverbrüchlichen Verpflichtungskraft der auf Bibel und Tradition beruhenden Religionsgesetze. Die Neologie läugne diese Verpflichtungskraft. Sei daher die Orthodoxie eine Wahrheit, so sei die Neologie eine Lüge. Sei die Neologie Wahrheit, so sei die Orthodoxie eine Lüge." Diese Antithesen mögen mit leichter Feder und vielleicht noch mit leichterem Herzen hingeschrieben worden sein, aber in diesem Umfange und in dieser Allgemeinheit sind sie sicherlich nicht wahr. D. F. Strauß schrieb einmal eine Broschüre unter dem Titel: „Die Halben und die Ganzen." Er geißelte darin die Halbheit der Schenkel'schen Richtung und die „ganze" Orthodoxie der Hengstenbergianer. Holzmann antwortete treffend, daß auch Strauß kein „Ganzer" in der entgegengesetzten Richtung sei, sondern er werde auch wieder von negativen Geistern überholt, und wenn man die religiöse Richtung durch Zahlen ausdrücken wollte, so gebühre Strauß allenfalls die Bruchziffer lfv In ähnlicher Weise, glauben wir, verhält cs sich auch mit der Orthodoxie des Herrn Hirsch gegenüber der Neologie. Auch Herr Hirsch ist nach unserer Meinung kein „Ganzer". Was Tradition, deren ewige Unverbrüchlichkeit Herr Hirsch betont, sei, dürfte ihm selbst schwer zu definiren und noch schwerer zu detailliren sein. Er läßt jedoch, und hilft sich damit leicht aus der Verlegenheit, Tradition und Schulchan Aruch congruiren, ob auch mit wissenschaftlichem Recht oder Unrecht, mag dahingestellt bleiben. Genug, wir behaupten: Auch Herr Hirsch ist kein „ganzer" Traditions- oder Schulchan-Aruch-Jude. Wir urgiren zunächst, daß, wie jeden Kundigen bekannt, der Schulchan-Aruch sehr viele Paragraphen enthält, die auch von dem orthodoxesten Juden nicht erfüllt werden. Zur Jllustrirung diene ein drastisches Beispiel. Wenn einer jener alten Rabbiner der einstmaligen jüdischen^ Metropole Frankfurt heute herniederstiege und besuchte an einem regnerischen Sabbathe die Hirsch'sche Synagoge und sähe so Viele ihren Schirm tragen, und bemerkte, wenn er sich das Aufschauen erlaubte, hinter den Frauengittern Frisuren, die mit der Tradition in den Haaren liegen, und ertappte, wie es uns thatsächlich begegnete, einen heimlichen Leser des Curszettels, der dann zur bestimmten Stunde zur Börse eilte und hörte den Herrn Hirsch mit stolzem Selbstbewußtsein sagen : Wir, die Religionsgesellschaft, sind die alte Kehillah! — wie würde er sein Antlitz verhüllen und wehklagen über die Neologie der Neligionsgesellschaft! — Wenn ihm dann noch gar Einer verriethe, wie gar Viele sich über Sabbath — und Speisegesetze hinwegsetzen — fort würde er eilen und Frankfurt fliehen wie Sedom und Amorah? Nein, er würde sich erinnern, daß es im Schulchan- Aruch einen Abschnitt giebt über D^im und im Heilillen Zorn würde er diesen unnachsichtlich zur Anwendung bringen. Herr Hirsch kennt diese Bestimmung auch; es sind nach ihm auch „aus Tradition beruhende jüdische Religionsgesetze." Warum werden sie von ihm und seinen Dajanim (?!) nicht in Anwendung gebracht, um die sündigenden Mitglieder der Religions-Gesellschaft nach der Strenge des jüdidischen Religionsgesetzes zu behandeln? 31 — Etwa weil die Staatsgesetze deren Ausübung hindern und „Staatsgesetz ist Gesetz"? Gut; aber diese Staatsgesetze sind erst neuesten Datums, und die Religions-Gesellschaft besteht schon 25 Jahre! Warum wendete mau also früher die betreffenden Bestimmungen des Jose Deah nicht an? Da loben wir uns die Sandeker Orthodoxen, die voch noch konsequenter sind als der consequente Herr Hirsch. Warum also? Weil sie schnurstraks dem modernen Gefühle, dem Geiste der Zeit widerstreben? Das ist ja eben derselbe Grund, den die Neologie für ihre Reformen in Anspruch nimmt. *) So wie Herr Hirsch trotz seiner unverfälschten Orthodoxie sich nicht gänzlich dem packenden Einflüsse „anderer Zeiten und anderer Sitten" zu entziehen vermag und demselben sein Opfer bringen muß, so und nur um ein Weniges mehr auch die Neologie. Herr Hirsch hat nicht näher angegeben, was und wen er unter Neologie verstehe; wir müssen darnach annehmen, er meine die große Mehrzahl großer Gemeinden und ihre Rabbiner, die sogenannte Reformen eingeführt haben. Diese Gemeinden aber können zu Herrn Hirsch sprechen: Du betrachtest Thora und Tradition als kategorischen Imperativ, dem jeder Jude unbedingt zu gehorchen verpflichtet sei. Gleichwohl ist auch dir dieser Imperativ kein imperatives Mandat in alle Wege, und in gewissen Punkten schiebest du ihn mit leiser und sachter Hand auf die Seite und thust, als ob es nicht so wäre. Wohl lässest du den Schulchan Aruch einen stolzen Triumpheinzug halten in den Pforten deines Hauses und bereitest ihm dorten einen Thron, von dem herab er als absoluter Herrscher seine Befehle ertheile, aber durch ein Seitenpförtchen deines Hauses fliegen gar manche seiner Befehle in alle Lüfte, und Niemand ist da, der sie wieder einholt und befolgt. Warum? Weil eben nicht wenige Dicta dieses absolut sein sollenden Codex auch dir nicht mehr in den Rahmen der Zeit und in das Gefüge der von derselben geschaffenen Lebensbedingungen passen. Wohlan! Du prüfst ihn nach deinem Zeitbewußtsein; auch wir meinen und haben es schon vor dir gemeint, daß man das Befehlsrecht dieses Buches untersuchen und es nach der Vollmacht zu der beanspruchten übergewaltigen Machtbefugniß fragen dürfe. Wir beanspruchen nicht „Ganze" zu sein, wir sind nur ein „Bruch"; aber auch du bist kein „Ganzer" uud nur ein „Bruch". Darum wollen wir nicht noch mehr „in die Brüche" gehen, sondern uns zusammenthun und zusammenbleiben; vielleicht ergeben die „zwei Brüche" ein „Ganzes". — Berichte und Correspondenzen. Deutschland. 21. Leipzig, 7. Januar. (Or.-Corr.) In der wissenschaftlichen Beilage Nr. 94, 1876 der Leipz. Ztg. veröffentlicht Dr. David Ascher hier eine ausführliche und vorzügliche Recension über den neuesten Roman „Daniel Deronda" von George Eliot, und in derselben sprach er u. A. die Vermuthung aus, der Verfasser, oder vielmehr die Verfafferin Madame Lewes, möge durch Disraeli's jetzt Lord Beaconsield's Stellung als Premierminister, der seiner Anhänglichkeit an der jüd. Race, der er entstammt ist, in seinen Werken so glänzenden Ausdruck gegeben hat, dazu veranlaßt sein, auch ihrerseits diese Race zu verherrlichen und ihr ein besonderes Werk oder doch einen großen Theil desselben zu widmen, und sich vorher eine seltene Kenntniß des Judenthums und seine r Bekenner anzueignen. In der heute erschienenen Miss. Beil, der Leipz. Ztg. berichtigt Herr vr. A. seine Hypothese, in fol - genden Worten, die wir wörtlich citiren in der Erwartung, daß diese Notiz auch die Leser der „Wochenschrift" interessiren dürften: Seitdem habe ich aus englischen Blätter („Vanity Fair," *) Wlr haben im Lit.-Bl. 1872 Nr. 3 hierüber Genaueres festgestellt und die Allgemeinheit des hier Behaupteten eingeschränkt. (Red.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.