Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 4. (25.1.1877)
- Date
- 1877-01-25
- Page
- Seite 30 (sequence 2)
- Language
- German
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Herrschern geschenkt und durch eine Demarkationslinie unter ihnen vertheilt; Königin Elisabeth hat ihren Admiral bevollmächtigt, heidnische Länder in Besitz zu nehmen. Derartiges kann heut nicht mehr Vorkommen, aber so oder anders hat man fortwährend Grund und Boden in Besitz genommen , die Urbewohner erst abgespeist, dann abgefertigt, dann — abgeschlachtet. Was sagen die Doctoren des Völkerrechts? „Diejenigen, welche das Land nicht bebauen, nehmen unrechtmäßig mehr in Anspruch, als sie bedürfen und können sich nicht beklagen, wenn arbeitsamere Nationen kommen und einen Theil davon einnehmen." (Vattel) — Er rühmt „die Mäßigung der Puritaner, welche das Land, welches sie brauchten, von den Wilden kauften, obgleich sie von ihrem Landesherrn ermächtigt waren, es in Besitz zu nehmen. In einem Streite mit Spanien behauptete England (1790) „die Erde ist das allgemeine Erbtheil der Menschheit, jedes Individuum und jede Nation hat das Recht, sich einen Theil durch Occupation und Bebauung anzueignen" — und „nur Arbeit giebt ein Recht auf Besitz des Bodens", sagt Arnold. — Wenn nun Communisten, Agrarpolitiker rc. Eons, diesen Satz gegenüber dem Großgrundbesitzer, gegenüber dem Eigenthümer eines ausgedehnten Parks anwenden wollten?! Da bedürfen wir wieder des Satzes: Ja, Bauer u. s. w. Thompson schließt diesen Theil seiner Untersuchung mit der Mahnung, christliche Völker sollen immerhin mit nichtchristlichen io handeln, wie mit Menschen, die menschliche Rechte haben. Das man zu solcher Mahnung des Christenthums bedürfe, und daß Christen bisher diese Lehre befolgt haben, stellen wir in Abrede und schwerlich wird uns Jemand eines Anderen belehren. 2) Welche Prinzipien sollten den Handelsverkehr zwischen christl. und nichtchristl. Völkern regeln? Schlichte bürgerliche Ehrlichkeit und Gerechtigkeit, sollte man meinen. — Darf also der Handel, als Avantgarde der christl. Civilisation, widerstrebenden Völkern mit Gewehren und Kriegsschiffen aufgedrangen werden? Ist es nicht beschämend für christl. Nationen, den ersten Eindruck auf ungebildete Völker durch überlegene Mordwerkzeuge zu machen und durch einen Handel, der Kanonen vorausschickt, um den Weg für Rum und Opium zu bahnen? Thompson beantwortet diese Fragen so, wie wir sie beantworten würden — aber christl. Völker haben anders gehandelt. Wir enthalten uns auch hier die Rechtfertigungs- Iheorien anzuführen, nur ein Satz von Thompson sei citirt: „Ich kann nicht vergessen,daß man vor wenigen Jahren für jeden winzigen Staat in Europa einen Paß brauchte, daß das Gepäck an jeder Grenze durchsucht wurde, daß man beim Eintritt in Toskana, Rom und Neapel seine Bibel und die Times verstecken mußte, daß englische politische Schriften von der russischen Douane confiscirt wurden (wurden?!), daß Flugschriften und Zeitungen den Reisenden in Gefahr brachten, in Oesterreich als verdächtige Person ergriffen zu werden." Er erinnert weiter an die Zollvisitationen und die Plackereien harmloser Touristen an verschiedenen Grenzstationen — „sollten wir, wenn wir dieser Beschwerden gedenken, nicht Nachsicht haben mit unseren schwächeren Brüdern in Dahomey, deren Methode, Person und Waare der Fremden fernzuhalten, roher ist als die unsrige, aber ein Theil desselben Systems." Am Niger brach man den Tarif mit Kanonenbooten — „mögen christl. Völker nicht an Schwachen thun, was sie an Starken nicht wagen würden." So Thompson; wir stimmen bei. Hat man aber nach diesen einfachen Erwägungen sich gerichtet? Wo ist die Christlichkeit? Dasselbe Resultat ergiebt die Erwägung der Punkte 3 und 4 bei Thomson: Wie weit dürfen christl. Völker in die Angelegenheiten nichtchristl eingreifen, um sie zu Humanität anzuhalten, und um Ordnung und Sicherheit herzustellen? Wir dürfen nicht der Türkei vorschreiben, was wir nicht auch von Spanien im Falle einer politischen oder religiösen Verfolgung oder von Greueln auf Cuba verlangen wollten, oder von Amerika, Rußland, England, wenn sie in ihrem Verfahren gegen schwächere Nationen, gegen die Humanität sündigen. — Wir haben nicht nöthig, hier zu wiederholen, was wir schon bei den früheren Absätzen gesagt haben. Für unsere Glaubensgenoffen ist das Traurige bei der Sache zunächst der Umstand, daß sie für dieses: „Ja Bauer, das ist ganz was Anderes" die armen Belegstücke sein müffen. Der Austritt aus der Gemeinde.') Von Rabb. 0r. I. Mayer in Maisenhein. I. Unter diesem Titel erschien dieser Tage eine Broschüre, in welcher vom orthodoxen Standpunkte der Austritt orlhod. Separatgemeinden aus dem Verbände der Gesammtgemeinden als Pflicht hingestellt wird. Als Verfasser derselben ist auf dem Titelblatt „Samson Raphael Hirsch" bezeichnet. Dieselbe soll, wie uns Ohrenzeugen berichten, ohngefähr denselben Gedankengang verfolgen, den Rabbiner Hirsch in einer beinahe 2stündigen Predigt am Sabbath Wajischlach entwickelte. Frühere Publicationen des Frankfurter orth. Rabbiners hatten, so viel uns erinnerlich, nach der Namensangabe des Verfassers noch den Vermerk „Rabbiner der israel. Religionsgesellschaft in Ffurt a. M." Daß diese nähere Bezeichnung in vorliegender Broschüre fehlt, ist wohl nicht absichtlos geschehen. Herr Hrrsch mag sich einer dunkeln Stunde seines Lebens erinnert haben, wo er das volle Gewicht seiner amtlichen und persönlichen Autorität in die Wagschale warf, um Vorstand und Gemeinde zu bestimmen, ja zu zwingen, in die Entlastung eines verdienten und beliebten Lehrers einzuwilligen. Er setzte damals seiner Gemeinde die Pistole auf die Brust und ertrotzte so die Durchführung eines Verfahrens, das vom orthod. und neologen Standpunkte aus durchaus nicht in Einklang gebracht werden kann mit den Lehren der Thora und der Tradition. Nur gezwungen folgte ihm damals seine Gemeinde und jetzt, bei einer eminent wichtigen Frage, sieht sich dieselbe Gemeinde, halb bewußt, halb im dunkeln Gefühle einer beffern Einsicht, wiederum im Gegensätze zu ihrem sonst hochverehrten geistlichen Führer. Und da ist es denn ganz richtig gedacht, wenn Herr Hirsch sich bei dieser Gelegenheit scheut, zum zweiten Male die Kabinetsfrage zu stellen und er deshalb in dieser Broschüre als einfacher S. R. Hirsch, als Privatmann und nicht als Rabbiner auftritt. Hatte jedoch Hr. S. R. Hirsch, wie wir nicht ohne Grund vermuthen, diese Absicht, so begreifen wir es freilich nicht, wie er dann wieder als Rabbiner das in der Broschüre Niedergeschriebene von der Kanzel herab mit dem ganzen Aufgebote seiner donnernden Beredtsamkeit sprechen konnte. Doch dem sei, wie ihm wolle; haben wir es ja hier weniger *) Dieser Artikel ist bereits seit Mitte December in unseren Händen. Da wir damals (in Rr. 51 Leitart.) den Gegenstand selbst besprochen hatten, mochten wir nicht bald mit demselben fortfahren. Es ist aber sehr richtig, was uns der Herr Vers, schreibt: „Dem Volke muß alles 100mal gesagt werden. Die Zeitschriften sollten sich mcht blos mit akademischen Abhandlungen begnügen. Der „Israelit" schreibt für die Massen, das ist seine Force. Gemeinverständliche Besprechungen sind nothwendig. (Red.)