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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-01-25 · N° 4. (25.1.1877) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 4. (25.1.1877)
Date
1877-01-25
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Einzelnummern der „Wochenschrift" ä 25 Pf. des „Literaturblatts" » 15 Pf. Beraimvocllicher Redakteur und Herausgeber Rabbiner Dr. X Treuenfels in Stettin. Magdeburg, 25. Januar. Inserate für die „Wo ch en s ch r i ft" oder das „Literaturblatt" werden mit 2 0 P f. für die dreigespaltene Petitzeile, oder deren Raum, berechnet. Bei Wiederholungen Rabatt. Alle Annoncen - Expeditionen besorgen A ufträge. — Die Inserate sind bis Sonntag einzufenden an die Buchhndl. von H. Skutsch in Breslau oder direct an: Die Expedition der „Jsr. Wochenschrift" in Magdeburg. Inhalt: Leitende Artikel: Etwas vom Völkerrecht. — Der Austritt aus der Gemeinde. Berichte und Correspondenzen: Deutschland: Leipzig. Aus Süddeutschland. Cassel. Eisenach. Oesterreich: Prag. Holland: Rotterdam. Vermischte und neueste Nachrichten r Berlin. Berlin. Berlin. Crefeld. Paris. Rumänien. Feuilleton r Der letzte Jude. — Inserate. Wochen- Januar 1877. Schewat. 5637. Kalender. Donnerstag . . 25 11 Freitag .... 26 12 Sonnabend . . 27 13 rton (@nbe: 5U.19 M.) Sonntag . . . 28 14 (Schabb. Schiroh.) Montag.... 29 15 Chamischo ossor. Dienstag . . . 30 16 Mittwoch . . . 31 17 Etwas vom Völkerrecht. (Schluß zu Nr. 2.) Als Earl Derby kürzlich die Deputation der Anglo-Jewish Association, welche die Denkschrift der Israel. Conferenz überreichte, empfing, sagte er: „Ich kann Ihnen keinen bes- . seren Rath geben, als beständig und bei allen geeigneten Gelegenheiten an Dasjenige zu appellircn, was. wie Sie finden werden, eine stärkere Unterstützung bietet, als die, welche irgend eine Regierung ihnen gewähren kann, nämlich die Un- | terstützung der öffentlichen Meinung. Wo in irgend einem I abgelegenen Winkel Europas Akte der Intoleranz verübt werden mögen, so finden sie nicht die Sympathie der öffentlichen Meinung Europa's." — Vorher hatte der edle Graf anerkannt, daß die Juden in Serbien und Rumänen wirklich verfolgt werden; er versichert, daß Englands Regierung die besten Absichten in Betreff jener Juden hegt. Aber während die Türkei von allen Mächten mit aller Kraft bearbeitet wird, damit sie Humanität lerne, ist man jenen mikroskopischen Fürstenthümern gegenüber ganz unmüchtig. Ueber das Warum macht Earl Derby einige Phrasen, aus denen Niemand eine Antwort auf die Frage entnehmen wird. Es liegt also immerhin am nächsten die Sache so zu erklären, daß in dem einen Falle diejenigen, auf die eine Pression geübt werden soll, Türken, im anderen Christen — die Unterdrückten aber im ersteren Falle Christen, im anderen nur Juden sind. Entspricht das nun dem Völkerrecht? Thompson stellt, wie wir gesehen haben, christliche und nicht-christliche Völker einander gegenüber; er legt dabei das Gewicht durchaus nicht auf das Religionsbekenntniß er sagt ausdrücklich, man dürfe die Muhammedaner nicht etwa „Heiden" nennen, da sie ja die wüthendsten Jkonokla-! sten seien, auch Chinesen und Japanesen wiesen die Bezeich- 1 nung als Heiden zurück. Ebensowenig könne man diese Völ ker uncivilisirt nennen und sonach einen Gegensatz zwischen diesen und den „civilisirten" Nationen aufstellen. Aber das moderne Völkerrecht sei „aus dem christlichen Gefühl des Hugo Grotius geboren und bestehe bei ver ganzen Christenheit" — darunr rede er vom völkerrechtlichen Verkehr zwischen christlichen und nicht-christlichen Völkern. Wir haben erlebt, wie ein christliches Volk in der neuesten Zeit die Aschantendörfer „zur Warnung und Strafe" verbrannt hat. Dieselbe Rache und Abschreckung wurde dann in Dahomey wiederholt. Wie die Amerikaner mit den eingiborenen Indianern von je bis heut verfahren, ist ebenfalls allgemein bekannt. Die Türken haben in Bulgarien auch eine Empörung unterdrücken und Exempel statuiren wollen, ebenso wie (wir haben schon daran erinnert) s. Z. Napoleon in Neapel. Den Türken darf das nicht so hingehen! Worauf stützt sich nun der Unterschied in der Beurtheiluug? — Thompson hat sehr edle Absichten, Alle, die bisher ein Völkerwohl wissenschaftlich begründen oder verwirklichen wollten, haben es gewiß treu und gut gemeint; die faktischen Verhältniffe und die geschichtlichen Ereigniffe führen aber zu der Erkenntniß, das iu Wahrheit und Wirklichkeit bisher stets das alte, mehr als triviale Sprüchlein zur Geltung gekommen ist: „Ja Bauer, das ist ganz was anders", daß die Gewalt und der eigene Nutzen vorliegende Fragen entschieden, und daß diese Entscheidungen nachher gerechtfertigt und codificirt worden sind. Wir geben ein paar Anoeutungen nach dem Leitfaden, den uns die Thompson'sche Broschüre in Aufzählung der einzelnen Fragen an die Hand giebt. 1) Welches Recht haben christliche Völker in Beziehung auf den im Besitze nicht-christlicher gefundenen Grund und Boden? Man sollte denken: gar keinen! Aber einst hat der Papst die Länder und Eilande der Heiden den christlichen

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